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   VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046   

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VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046 (https://dejure.org/2020,33398)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.10.2020 - 8 A 18.40046 (https://dejure.org/2020,33398)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 8 A 18.40046 (https://dejure.org/2020,33398)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Planfeststellung - Ausbau unbewirtschaftete Rastanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Planfeststellung zum Ausbau einer unbewirtschafteten Autobahnraststätte; Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DVBl 2021, 1099
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (48)

  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046
    Eine nähere Auseinandersetzung mit diesem Einwand ist lediglich dann entbehrlich, wenn sie die behauptete Existenzgefährdung im Wege der Wahrunterstellung ihrer Abwägung (hypothetisch) zugrunde legt, was unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 27.3.1980 - 4 C 34.79 - DVBl 1980, 999 = juris Rn. 28 ff.), und dabei deutlich macht, dass sie die für das Vorhaben streitenden Belange für so gewichtig hält, dass es auch um den Preis einer Existenzgefährdung oder -vernichtung des betroffenen landwirtschaftlichen Betriebs verwirklicht werden soll (BVerwG, U.v. 14.4.2010 - 9 A 13.08 - BVerwGE 136, 332 = juris Rn. 26; U.v. 6.4.2017 - 4 A 2.16 u.a. - DVBl 2017, 1039 = juris Rn. 73).

    Im Rahmen der gerichtlichen Prüfung, ob eine Planfeststellung den Anforderungen des Abwägungsgebots genügt, kann das Gericht die insofern maßgeblichen Erwägungen auch aus anderen Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens, insbesondere aus den Verwaltungsakten, entnehmen (BVerwG, U.v. 27.3.1980 - 4 C 34.79 - DVBl 1980, 999 = juris Rn. 39; vgl. auch Lieber in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 74 Rn. 88).

    Bei dieser Sachlage war die von der Klägerin vermisste nähere Auseinandersetzung mit der konkreten Situation ihres Betriebs bzw. Grundeigentums entbehrlich (vgl. BVerwG, U.v. 27.3.1980 - 4 C 34.79 - DVBl 1980, 999 = juris Rn. 32; U.v. 23.3.2011 - 9 A 9.10 - juris Rn. 28; Stüer, Bau- und Fachplanungsrecht, 5. Aufl. 2015, Rn. 5350).

    Dass die Planungsbehörde in der Kollision davon ausgegangen ist, dass das Gewicht der die Planung tragenden Belange - insbesondere die Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der A 8 - die ihr entgegenstehenden Belange der Klägerin überwiegt, begründet keinen Abwägungsfehler, auch wenn der damit verbundene Eingriff in den landwirtschaftlichen Betrieb der Klägerin ebenfalls schwer wiegt (vgl. BVerwG, U.v. 15.4.1977 - IV C 100.74 - BVerwGE 52, 237 = juris Rn. 49; U.v. 27.3.1980 - 4 C 34.79 - DVBl 1980, 999 = juris Rn. 34).

  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 14.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046
    Die Prognose ist im gerichtlichen Verfahren nur daraufhin zu überprüfen, ob für sie eine geeignete fachspezifische Methode gewählt wurde, sie nicht auf unrealistischen Annahmen beruht und das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (BVerwG, U.v. 23.4.2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 = juris Rn. 30; U.v. 11.7.2019 - 9 A 14.18 - DVBl 2020, 567 = juris Rn. 46).

    Das methodische Vorgehen der Planfeststellungsbehörde steht mit den ERS im Einklang (vgl. auch BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 9 A 1.14 - NVwZ 2015, 1218 = juris Rn. 26; U.v. 11.7.2019 - 9 A 14.18 - DVBl 2020, 567 = juris Rn. 49).

    Das Abwägungsgebot verlangt, dass - erstens - eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass - zweitens - in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, und dass - drittens - weder die Bedeutung der öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, U.v. 11.7.2019 - 9 A 14.18 - BVerwGE 166, 171 = juris Rn. 45; B.v. 27.7.2020 - 4 VR 7.19 u.a. - juris Rn. 66).

    Ergibt sich dagegen nicht bereits bei einer Grobanalyse des Abwägungsmaterials die Vorzugswürdigkeit einer Wahlmöglichkeit, so muss die Behörde die dann noch ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen im weiteren Planungsverfahren detaillierter untersuchen und vergleichen (stRspr, vgl. nur BVerwG, U.v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 = juris Rn. 29; U.v. 11.7.2019 - 9 A 14.18 - DVBl 2020, 567 = juris Rn. 78).

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 A 1.14

    Planfeststellungsverfahren; Bundesfernstraße; PWC-Anlage; Planrechtfertigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046
    Wegen des funktionalen Zusammenhangs mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sind nicht bewachte Parkplätze und PWC-Anlagen als Teil des Straßenkörpers im Sinne des § 1 Abs. 4 Nr. 1 FStrG anzusehen, auch wenn sie nicht von § 1 Abs. 4 Nr. 5 FStrG (Nebenbetriebe im Sinne des § 15 Abs. 1 FStrG) erfasst werden (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 9 A 1.14 - NVwZ 2015, 1218 = juris Rn. 23).

    Das methodische Vorgehen der Planfeststellungsbehörde steht mit den ERS im Einklang (vgl. auch BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 9 A 1.14 - NVwZ 2015, 1218 = juris Rn. 26; U.v. 11.7.2019 - 9 A 14.18 - DVBl 2020, 567 = juris Rn. 49).

    Die Verkehrsbelastung in dem der Planfeststellung zugrundeliegenden Abschnitt der A 8 zwischen dem AK M ...-Süd und dem AD I ... ist seitdem angestiegen (vgl. die vom Beklagten dargelegten Ergebnisse der Straßenverkehrszählungen 2010 und 2015, S. 45 Gerichtsakte), sodass die Verwendung der Zählung von 2008 zu konservativen Annahmen in dem Sinne führt, dass sich auf ihrer Grundlage in der Tendenz zu wenige benötigte Lkw-Stellplätze ergeben (vgl. BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 9 A 1.14 - NVwZ 2015, 1218 = juris Rn. 26).

    Für sie besteht keine Straßenbaulast des Bundes und es gibt keine gesetzliche Verpflichtung Privater, Autohöfe mit Stellplätzen dauerhaft und zuverlässig zu betreiben, so dass ihr Bestand nicht gesichert ist (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 9 A 1.14 - NVwZ 2015, 1218 = juris Rn. 27; U.v. 16.6.2016 - 9 A 4.15 - NVwZ 2016, 1641 = juris Rn. 40).

  • BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10

    Schienenweg; Ausbau; Planfeststellungsabschnitt; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046
    Erst wenn sich im gerichtlichen Verfahren herausstellt, dass eine Abwägung nicht oder auf der Grundlage eines nur unzureichend ermittelten Tatsachenmaterials stattgefunden hat, darf das Gericht daraus den Schluss auf die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ziehen (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3.10 - NVwZ 2011, 1124 = juris Rn. 84; U.v. 22.6.2017 - 4 A 18.16 - NVwZ 2018, 332 = juris Rn. 33).

    Die zur Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme privaten Grundeigentums für naturschutzrechtliche Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen aufgestellten höchstrichterlichen Maßstäbe, die eine umfassende Suche nach freihändig zu erwerbenden oder der öffentlichen Hand gehörenden Flächen mit vollständiger Dokumentation verlangen (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2008 - 9 A 52.07 - NVwZ 2009, 182 = juris Rn. 6; U.v. 24.3.2011 - 7 A 3.10 - NuR 2011, 501 Leitsatz 5 und Rn. 85; vgl. auch Beier in Zeitler, BayStrWG, Stand März 2020, Art. 37 Rn. 270), können auf Fälle, in denen der private Grund und Boden für Rastanlagen an einer Bundesautobahn benötigt werden, nicht ohne Weiteres übertragen werden.

    Diese können zwar nicht nur am Ort des Eingriffs erfolgen, sondern auch dort, wo sich die Beeinträchtigungen noch auswirken, d.h. zwischen Ausgleichs- und Eingriffsort muss jedenfalls ein räumlich-funktionaler Zusammenhang bestehen (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2004 - 9 A 11.03 - BVerwGE 121, 72 = juris Rn. 128; U.v. 24.3.2011 - 7 A 3.10 - NuR 2011, 501 = juris Rn. 44).

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 A 18.98

    Planfeststellung; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Eignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046
    Zeichnet sich eine solche Gefährdung ernsthaft ab, darf sie nicht die Augen vor der Tragweite ihrer Entscheidung verschließen (BVerwG, U.v. 28.1.1999 - 4 A 18.98 - UPR 1999, 268 = juris Rn. 25; U.v. 14.4.2010 - 9 A 13.08 - BVerwGE 136, 332 = juris Rn. 26).

    Die Planfeststellungsbehörde muss sich nur dann Klarheit darüber verschaffen, ob geeignetes Ersatzland zur Verfügung steht, wenn die Frage der Existenzgefährdung für das Abwägungsergebnis der konkreten Planung ausschlaggebend ist (BVerwG, U.v. 28.1.1999 - 4 A 18.98 - NVwZ-RR 1999, 629 = juris Rn. 25).

    Es ist deshalb sichergestellt, dass der mit der Planfeststellung für die Klägerin ausgelöste Konflikt, der zu einer Bedrohung ihres landwirtschaftlichen Betriebes führt, zumindest im nachfolgenden Enteignungsentschädigungsverfahren bewältigt werden kann (BVerwG, U.v. 5.11.1997 - 11 A 54.96 - UPR 1998, 149 = juris Rn. 68; U.v. 28.1.1999 - 4 A 18.98 - NVwZ-RR 1999, 629 = juris Rn. 25).

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 13.08

    Staatsgrenzen überschreitende Straßenplanung; Behördenzuständigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046
    Zeichnet sich eine solche Gefährdung ernsthaft ab, darf sie nicht die Augen vor der Tragweite ihrer Entscheidung verschließen (BVerwG, U.v. 28.1.1999 - 4 A 18.98 - UPR 1999, 268 = juris Rn. 25; U.v. 14.4.2010 - 9 A 13.08 - BVerwGE 136, 332 = juris Rn. 26).

    Eine nähere Auseinandersetzung mit diesem Einwand ist lediglich dann entbehrlich, wenn sie die behauptete Existenzgefährdung im Wege der Wahrunterstellung ihrer Abwägung (hypothetisch) zugrunde legt, was unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 27.3.1980 - 4 C 34.79 - DVBl 1980, 999 = juris Rn. 28 ff.), und dabei deutlich macht, dass sie die für das Vorhaben streitenden Belange für so gewichtig hält, dass es auch um den Preis einer Existenzgefährdung oder -vernichtung des betroffenen landwirtschaftlichen Betriebs verwirklicht werden soll (BVerwG, U.v. 14.4.2010 - 9 A 13.08 - BVerwGE 136, 332 = juris Rn. 26; U.v. 6.4.2017 - 4 A 2.16 u.a. - DVBl 2017, 1039 = juris Rn. 73).

    Ein diesen Anhaltswert nicht überschreitender Verlust kann einen gesunden landwirtschaftlichen (Vollerwerbs-)Betrieb in der Regel nicht gefährden (vgl. BVerwG, U.v. 14.4.2010 - 9 A 13.08 - BVerwGE 136, 332 = juris Rn. 27; U.v. 9.11.2017 - 3 A 3.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 80 = juris Rn. 27).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046
    Mangels normativer Vorgaben kommt diesbezüglich eine starre Festlegung nicht in Betracht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 4 A 10.95 - NVwZ 1996, 1006 = juris Rn. 18; U.v. 28.4.2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 = juris Rn. 167).

    Unsachgemäß ist eine Beschränkung des Prognosehorizonts, wenn von vornherein feststeht, dass diesem für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme keine Aussagekraft mehr zukommt (BVerwG, B.v. 25.5.2005 - 9 B 41.04 - juris Rn. 24; U.v. 28.4.2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 = juris Rn. 167).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046
    Kann das Vorhaben in gleicher Weise auch ohne den Entzug privaten Eigentums - etwa statt der Enteignung von Grundstücken durch die Inanspruchnahme öffentlicher oder von privater Seite freiwillig zur Verfügung gestellter Flächen - verwirklicht werden, wäre die Enteignung unverhältnismäßig (BVerfG, U.v. 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. - BVerfGE 134, 242 = juris Rn. 183; BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 = juris Rn. 17).

    Welche Ermittlungsbemühungen vom Vorhabenträger bzw. der Planungsbehörde im Einzelfall zu fordern sind und welche Alternativen in den Blick zu nehmen sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 = juris Rn. 17).

  • BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 11.10

    Rechtliches Gehör; Einwendungsausschluss des Planbetroffenen; Zugriff auf

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046
    Muss für den Bau einer Bundesfern straße fremder Grund und Boden in Anspruch genommen werden, so hat die Planungsbehörde im Rahmen der nach § 17 Abs. 1 Satz 3 FStrG gebotenen Abwägung zu prüfen, ob die für das Vorhaben sprechenden öffentlichen Belange so gewichtig sind, dass sie das Interesse des Eigentümers an der Erhaltung der Eigentumssubstanz überwiegen (BVerwG, B.v. 2.9.2010 - 9 B 11.10 - NuR 2010, 799 = juris Rn. 20).

    Das Bereitstellen von Ersatzland ist eine besondere Art der enteignungsrechtlichen Entschädigung, die in der Planfeststellung grundsätzlich nicht abschließend erörtert und beschieden werden muss (BVerwG, U.v. 11.1.2001 - 4 A 13.99 - NVwZ 2001, 1154 = juris Rn. 44; B.v. 2.9.2010 - 9 B 11.10 - NuR 2010, 799 = juris Rn. 20 f.).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046
    Mangels normativer Vorgaben kommt diesbezüglich eine starre Festlegung nicht in Betracht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 4 A 10.95 - NVwZ 1996, 1006 = juris Rn. 18; U.v. 28.4.2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 = juris Rn. 167).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • BVerwG, 12.04.2018 - 3 A 10.15

    Rheintalbahn: Klagen gegen den Ausbau zwischen Müllheim und Auggen abgewiesen

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06

    Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 2.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

  • BVerwG, 22.06.2017 - 4 A 18.16

    Abstand; Abwägungsausfall; Abwägungsergebnis; Abwägungskontrolle;

  • BVerwG, 11.11.2008 - 9 A 52.07

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ersatzmaßnahme; Ermächtigung der

  • BVerwG, 30.09.1998 - 4 VR 9.98

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Betriebsverlagerung; Abwägung;

  • BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96

    Planfeststellung, Eisenbahnneubaustrecke Ebenfeld - Erfurt;

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

  • BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 3.15

    Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und

  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

  • VGH Bayern, 28.08.2019 - 8 N 17.523

    Wasserrecht - Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Schwangau

  • BVerwG, 23.03.2011 - 9 A 9.10

    Klage gegen ein weiteres Teilstück der B 178n abgewiesen

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 61.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

  • BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15

    Abwägungsfehler; Agrarklausel; Alternative; Alternativenprüfung; Artenschutz;

  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht;

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 27.07.2020 - 4 VR 7.19

    Abwägungsgebot; Aufschiebende Wirkung; Auszulegende Unterlagen; Bekanntmachung;

  • BVerwG, 04.09.2018 - 9 B 24.17

    Gebotenheit eines Bauvorhabens i.R.d. Planrechtfertigung im Hinblick auf die

  • VGH Bayern, 05.12.2016 - 8 A 16.40019

    Keine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

  • BVerwG, 16.06.2016 - 9 A 4.15

    Anhörung; Erörterung; Anhörungstermin; Erörterungstermin; Verhandlungsleiter;

  • BVerwG, 23.10.2014 - 9 B 29.14

    Bundesfernstraße; Planrechtfertigung; Lärmschutzmaßnahme; nachträgliche

  • BVerwG, 05.12.2008 - 9 B 29.08

    Autobahn A 94 darf im Abschnitt Forstinning-Pastetten gebaut werden

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 CE 21.1989

    Zum Recht auf Anliefermöglichkeit für einen Gewerbebetrieb

    Soweit die Antragstellerin Kritik an der Alternativenprüfung der Antragsgegnerin vornimmt, kann sie damit schon deshalb nicht durchdringen, weil sie nicht aufgezeigt hat, dass sich beim Auswahlverfahren für die Anlieferzone unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere Variante eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, aufgedrängt hätte oder der Antragsgegnerin bei der Auswahl infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. BVerwG, U.v. 30.11.2020 - 9 A 5.20 - NVwZ 2021, 487 = juris Rn. 39; BayVGH, U.v. 28.10.2020 - 8 A 18.40046 - juris Rn. 44 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.06.2022 - 8 A 20.40019

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung, Planergänzung, Trassenwahl, Abwägung,

    Eine starre Festlegung kommt mangels gesetzlicher Vorgaben nicht in Betracht (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.2020 - 8 A 18.40046 - DVBl. 2021, 1099 = juris Rn. 41).
  • VG München, 13.07.2022 - M 2 E 21.5421

    Kein Anordnungsanspruch wegen fehlender Erfolgsaussichten in der Hauptsache,

    c) Soweit die Antragsteller überdies Kritik an der Alternativenprüfung des Antragsgegners üben, können sie damit schon deshalb nicht durchdringen, weil sie nicht aufgezeigt haben, dass sich beim Auswahlverfahren für die Trassenführung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere Variante eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, Variante aufgedrängt hätte oder dem Antragsgegner bei der Auswahl infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. BVerwG, U.v. 30.11.2020 - 9 A 5.20 - juris Rn. 39; BayVGH, U.v. 28.10.2020 - 8 A 18.40046 - juris Rn. 44 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.09.2022 - 8 CE 22.1865

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Beseitigung einer Grundstückszufahrt zu einer

    Erst wenn sich im Gerichtsverfahren herausstellt, dass eine Abwägung nicht oder auf der Grundlage eines nur unzureichend ermittelten Tatsachenmaterials stattgefunden hat, darf das Gericht daraus den Schluss auf die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ziehen (vgl. BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3.10 - NVwZ 2011, 1124 = juris Rn. 84; BayVGH, U.v. 28.10.2020 - 8 A 18.40046 - DVBl 2021, 1099 = juris Rn. 56).
  • VG Regensburg, 02.06.2022 - RO 2 K 21.1069

    Klage gegen ergänzten Planfeststellungsbeschluss zur Kreisstraße R 30 (Südspange)

    Es ist in der Rechtsprechung allerdings auch anerkannt, dass der Anhaltswert von 5% auch eingehalten ist, wenn die Abtretungsverluste durch geeignete und vertretbare Angebote von Ersatzland unter dieser Grenze gehalten werden (vgl. BayVGH, U.v. 15.4.2016, 8 A 15.40003 - juris; BayVGH, U.v. 24.9.2008 - 8 A 07.40048 - juris; BayVGH, U.v. 28.10.2020 - 8 A 18.40046 - juris).
  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 CE 21.89
    Soweit die Antragstellerin Kritik an der Alternativenprüfung der Antragsgegnerin vornimmt, kann sie damit schon deshalb nicht durchdringen, weil sie nicht aufgezeigt hat, dass sich beim Auswahlverfahren für die Anlieferzone unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere Variante eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, aufgedrängt hätte oder der Antragsgegnerin bei der Auswahl infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. BVerwG, U.v. 30.11.2020 - 9 A 5.20 - NVwZ 2021, 487; BayVGH, U.v. 28.10.2020 - 8 A 18.40046 m.w.N.).
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