Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.11.2017 - 9 C 17.1721   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47561
VGH Bayern, 28.11.2017 - 9 C 17.1721 (https://dejure.org/2017,47561)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.11.2017 - 9 C 17.1721 (https://dejure.org/2017,47561)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. November 2017 - 9 C 17.1721 (https://dejure.org/2017,47561)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,47561) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Klage gegen tierschutzrechtliche Anordnungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 68 Abs. 1
    Streitwertbeschwerde; Tierschutzrechtliche Anordnungen; Auffangwert; Beschwerde; Beschwerdewert; Ermessen; Kostenentscheidung; Streitwert; tierschutzrechtliche Anordnung; Klauenschnitt

  • rechtsportal.de

    GKG § 68 Abs. 1
    Bemessung des Streitwerts im Rahmen eines Verfahrens über eine tierschutzrechtliche Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 04.01.2017 - 9 ZB 17.2

    Keine Prozesskostenhilfe für Verfahren gegen unanfechtbaren Beschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2017 - 9 C 17.1721
    Deshalb ist insoweit grundsätzlich der Auffangwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG anzusetzen (vgl. BayVGH, B.v. 4.1.2017 - 9 ZB 17.2 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 23 C 19.289

    Streitwert tierschutzrechtlicher Auflagen

    Dementsprechend ist auch der bislang für das Tierschutzrecht zuständige 9. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in ständiger Praxis davon ausgegangen, dass tierschutzrechtliche Anordnungen in der Regel keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine betragsmäßige Bewertung des klägerischen Interesses im Anfechtungsverfahren bieten, sodass insoweit grundsätzlich der Auffangwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG anzusetzen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2015 - 9 C 15.2235 - juris Rn. 3; B.v. 2.8.2016 - 9 C 16.909 - juris Rn. 8; B.v. 4.1.2017 - 9 ZB 17.2 - juris Rn. 3; B.v. 28.11.2017 - 9 C 17.1721 - juris Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht