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   VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131   

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VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131 (https://dejure.org/2018,2755)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131 (https://dejure.org/2018,2755)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Januar 2018 - 8 ZB 16.2131 (https://dejure.org/2018,2755)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nrn. 1 u. 2; WHG § 100 Abs. 1; BayWG Art. 22 Abs. 1 Nr. 1, Art. 37 S. 1, Art. 58 Abs. 1 S. 2
    Wasserrecht: Unterhaltungslast für wasserwirtschaftliche Anlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung der Unterhaltungslast für wasserwirtschaftliche Anlagen im Rahmen der Erlaubnis zur Errichtung eines Hochwasserwehrs

  • rewis.io

    Wasserrecht: Unterhaltungslast für wasserwirtschaftliche Anlagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung der Unterhaltungslast für wasserwirtschaftliche Anlagen im Rahmen der Erlaubnis zur Errichtung eines Hochwasserwehrs

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Unterhaltungslast für Hochwasserwehr; gewässeraufsichtliche Anordnung; Unterhaltungslast für wasserwirtschaftliche Anlagen; Abgrenzung zur Gewässerunterhaltungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 18.10.2016 - 8 BV 14.613

    Wirksamkeit eines Bebauungs- und Grünordnungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131
    Es trifft zwar zu, dass die Vorschrift des Art. 37 BayWG auf Anlagen, die Bestandteile des Gewässers sind, keine Anwendung findet (BayVGH, U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.612 - juris Rn. 43; U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.613 - juris Rn. 43).

    Auch die Frage nach dem Verhältnis zwischen Anlagen- und Gewässerunterhaltung kann den Zulassungsantrag nicht begründen, weil diese entsprechend obigen Ausführungen ohne Weiteres aus dem Gesetz und der Rechtsprechung des Senats (U.v. 18.10.2016 - 8 B 14.612 - juris; U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.613 - juris) beantwortet werden kann.

  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinn dieser Bestimmung weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sich diese also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147/149 = juris Rn. 28; B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 42 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.03.2017 - 8 ZB 15.1610

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Rechtmäßiger Wegeverlauf einer

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/834; BayVGH, B.v. 15.3.2017 - 8 ZB 15.1610 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/834; BayVGH, B.v. 15.3.2017 - 8 ZB 15.1610 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinn dieser Bestimmung weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sich diese also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147/149 = juris Rn. 28; B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 42 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.10.2016 - 8 BV 14.612

    Übertragung der Unterhaltungslast für Schützenanlage eines Wehrs

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131
    Es trifft zwar zu, dass die Vorschrift des Art. 37 BayWG auf Anlagen, die Bestandteile des Gewässers sind, keine Anwendung findet (BayVGH, U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.612 - juris Rn. 43; U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.613 - juris Rn. 43).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 8 ZB 16.788

    Anwendungsbereich des Art. 37 BayWG

    1.1 Maßgebliche Kriterien für die Abgrenzung einer dem Anwendungsbereich des Art. 37 BayWG unterfallenden selbständigen Anlage von einem Gewässerbestandteil, der dem Unterhaltungsregime der §§ 39 bis 42 WHG, Art. 22 bis 27 BayWG unterliegt, sind Ausgestaltung und Funktion der Anlage (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2018 - 8 ZB 16.2131 - m.w.N. - noch nicht veröffentlicht).
  • VG München, 13.12.2023 - M 31 K 22.2422

    Wasserrecht, Unterhaltung einer wasserwirtschaftlichen Anlage (Hochwasserwehr),

    Zudem fehlt es im Verwaltungsverfahren auch an einer ausreichenden tatsächlichen Auseinandersetzung mit der bereits in der zum Beschluss vom 25. April 1939 ergangenen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (U.v. 12.7.2016 - M 2 K 15.5743 - juris) sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (B.v. 29.1.2018 - 8 ZB 16.2131- juris) erörterten Frage der Unterhaltungslast des Klägers an einer weiteren hierdurch zugelassenen Wehranlage und den daraus herzuleitenden Folgerungen für den streitgegenständlichen Sachverhalt.

    2.1.1 Bei der vorliegenden Wehranlage, einem Querbauwerk, handelt es sich um eine selbstständige wasserwirtschaftliche Anlage i.S.d. Art. 37 Satz 1 BayWG, nicht hingegen um einen Gewässerbestandteil (vgl. dazu zuletzt bereits BayVGH, B.v. 29.1.2018 - 8 ZB 16.2131 - juris, in einem Verfahren des Klägers zu einer weiteren durch Beschluss vom 25. April 1939 zugelassenen Wehranlage an der I.).

  • VG München, 10.03.2020 - M 2 K 17.6147

    Unterhaltungslast für Stau- und Triebwerksanlage

    Die Einordnung einer Anlage als selbständigen Anlage oder als Gewässerbestandteil erfolgt anhand zweier Abgrenzungskriterien, der Ausgestaltung einerseits und der Funktion andererseits (vgl. VGH München, Beschluss vom 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131, juris).

    Die Frage der Unterhaltungslast ist anhand der gesetzlichen und - vorliegend auch - vertraglichen Regelungen zu beantworten, nicht nach der Rechtsauffassung oder dem Willen der beteiligten Fachbehörde (vgl. so auch VGH München, Beschluss vom 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131, juris).

  • VG Bayreuth, 04.08.2022 - B 7 K 20.1409

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage einer isolierten

    Soweit der Beklagte auf den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (B.v. 29.1.2018 - 8 ZB 16.2131 - juris Rn. 25) verweist, und diese Entscheidung als Vergleichsmaßstab für befürchtete Hochwassergefahren aufgrund eines Schwarzbaus im Zwangsmittelverfahren heranziehen will, dringt er auch damit nicht durch.
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