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   VGH Bayern, 29.01.2021 - 11 ZB 20.1020   

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VGH Bayern, 29.01.2021 - 11 ZB 20.1020 (https://dejure.org/2021,2141)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.01.2021 - 11 ZB 20.1020 (https://dejure.org/2021,2141)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - 11 ZB 20.1020 (https://dejure.org/2021,2141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 5, § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1, § 45 Abs. 1, Abs. 9 S. 1, S. 3, Anl. 2 zu § 41 Abs. 1 Zeichen 274
    Anfechtungsklage gegen straßenverkehrsrechtliche Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h

  • verkehrslexikon.de

    Voraussetzungen einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ininerorts

  • rechtsportal.de

    StVO § 45 Abs. 9 S. 3
    Anfechtungsklage gegen eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Beschränkung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 05.06.2018 - 11 B 17.1503

    Erweiterung der Tempo-30-Zone im Stadtgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2021 - 11 ZB 20.1020
    Eine verkehrsrechtliche Anordnung setzt zwar nicht voraus, dass Schadensfälle mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind (BVerwG, U.v. 23.9.2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21 = juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 5.6.2018 - 11 B 17.1503 - KommunalPraxis BY 2018, 320 = juris Rn. 26).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2021 - 11 ZB 20.1020
    Diese sind anzunehmen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16 m.w.N.) und dies zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründet (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 = juris Rn. 9).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2021 - 11 ZB 20.1020
    Eine verkehrsrechtliche Anordnung setzt zwar nicht voraus, dass Schadensfälle mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind (BVerwG, U.v. 23.9.2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21 = juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 5.6.2018 - 11 B 17.1503 - KommunalPraxis BY 2018, 320 = juris Rn. 26).
  • BVerwG, 09.10.2020 - 2 B 68.20
    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2021 - 11 ZB 20.1020
    Die Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung nur dann ausreichend bezeichnet, wenn im Einzelnen dargetan wird, welche Tatsachen auf der Grundlage der insoweit maßgeblichen materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz aufklärungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das angefochtene Urteil auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass auf die Erhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht durch Stellung förmlicher Beweisanträge hingewirkt worden ist oder - sollte dies nicht der Fall gewesen sein - aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Sachaufklärung dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 22.10.2020 - 5 BN 1.20 - juris Rn. 24; B.v. 9.10.2020 - 2 B 68.20 - juris Rn. 5 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.01.2018 - 3 B 58.16

    Straßenverkehrsbehördliche Ausweisung der Bundesstraße 50 (B 50) im Bereich

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2021 - 11 ZB 20.1020
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass besondere örtliche Verhältnisse im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO bei verkehrsbehördlichen Maßnahmen insbesondere in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen (z.B. Nebel, Schnee- und Eisglätte), der dort anzutreffenden Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein können (vgl. BVerwG, B.v. 3.1.2018 - 3 B 58.16 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2021 - 11 ZB 20.1020
    Diese sind anzunehmen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16 m.w.N.) und dies zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründet (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 = juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 30.04.2020 - 15 ZB 19.1349

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Wohn- und Geschäftshaus im

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2021 - 11 ZB 20.1020
    Auch wenn es sich dabei nicht um verbindliche Rechtsnormen handelt, können diese Richtlinien, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Arbeitsgruppe "Straßenentwurf" aufgestellt worden sind, als sachverständig entwickelter, sachgerechter Orientierungsmaßstab für den Raumbedarf und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 15 ZB 19.1349 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.10.2020 - 5 BN 1.20

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bzgl.

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2021 - 11 ZB 20.1020
    Die Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung nur dann ausreichend bezeichnet, wenn im Einzelnen dargetan wird, welche Tatsachen auf der Grundlage der insoweit maßgeblichen materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz aufklärungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das angefochtene Urteil auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass auf die Erhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht durch Stellung förmlicher Beweisanträge hingewirkt worden ist oder - sollte dies nicht der Fall gewesen sein - aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Sachaufklärung dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 22.10.2020 - 5 BN 1.20 - juris Rn. 24; B.v. 9.10.2020 - 2 B 68.20 - juris Rn. 5 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176

    Erforderlichkeit einer verkehrsrechtlichen Regelung - Beweislast der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2021 - 11 ZB 20.1020
    Sie trägt die materielle Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen für die Anordnung eines Verkehrszeichens erfüllt sind (BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 01.09.2017 - 3 B 50.16

    Anordnung einer Tempo 30-Zone; Beschränkung des fließenden Verkehrs;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2021 - 11 ZB 20.1020
    Nach der im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 1.9.2017 - 3 B 50.16 - NVwZ-RR 2018, 12 = juris Rn. 8) anwendbaren Fassung des § 45 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (StVO, BGBl I S. 367), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Dezember 2020 (BGBl I S. 3047), können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten.
  • VG Minden, 24.09.2021 - 2 L 450/21
    Eine demnach erforderliche Gefahrenlage (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO: "Aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs") hat die Antragsgegnerin, die insoweit die materielle Beweislast trägt - vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 -, juris, Rn. 22 und vom 29.01.2021 - 11 ZB 20.1020 -, juris, Rn. 24 -, nicht ausreichend dargetan.
  • VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 19.1594

    Verkehrsrechtliche Anordnung eines absoluten Haltverbots auf einem Wendehammer

    Die in diesem Zusammenhang vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof jüngst zutreffend betonte Obliegenheit der Straßenverkehrsbehörden, die dem Verkehrszeichen zugrundeliegenden Umstände zu ermitteln, zu dokumentieren und aktenkundig zu machen (siehe BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 - NJW 2021, 961 Rn. 21; B.v. 29.1.2021 - 11 ZB 20.1020 - BeckRS 2021, 1658 Rn. 24), kommt deshalb - wie es auch der vorgenannten Rechtsprechung zu entnehmen ist - nur im Falle eines sog. "non liquet" entscheidungserheblich zum Tragen, wenn sich also die Tatsachen, die die verkehrsrechtliche Anordnung rechtfertigen, nicht auch anderweitig durch das Gericht feststellen lassen.

    Wie das Landratsamt Main-Spessart in seiner Stellungnahme vom 18. Februar 2020 zutreffend mitteilt, erfordert die RASt 06, S. 73, Bild 58 bzw. 59 für ein dreiachsiges Müllfahrzeug eine Breite des Wendehammers von 20, 50 m. Auch wenn es sich bei der RASt 06 nicht um verbindliche Rechtsnormen handelt, kann diese Richtlinie, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Arbeitsgruppe "Straßenentwurf", aufgestellt worden ist, als sachverständig entwickelter, sachgerechter Orientierungsmaßstab für den Raumbedarf und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2021 - 11 ZB 20.1020 - BeckRS 2021, 1658 Rn. 22).

  • VG Freiburg, 04.08.2021 - 6 K 1615/20

    Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung, in einer Einbahnstraße, die in

    Die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Arbeitsgruppe "Straßenentwurf" aufgestellten RASt können, auch wenn es sich dabei nicht um verbindliche Rechtsnormen handelt, als sachverständig entwickelter, sachgerechter Orientierungsmaßstab für den Raumbedarf und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs herangezogen werden (Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.01.2021 - 11 ZB 20.1020 - juris Rn. 22).
  • VG Magdeburg, 12.09.2022 - 1 A 229/20

    Voraussetzungen einer Beschränkung des ruhenden Verkehrs durch ein

    Auch wenn es sich dabei nicht um verbindliche Rechtsnormen handelt, können diese Richtlinien als sachverständig entwickelter, sachgerechter Orientierungsmaßstab für den Raumbedarf und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs herangezogen werden (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 11 ZB 20.1020 -, juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 14.01.2022 - 11 CS 21.2672

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung eines Durchfahrtsverbots

    Es obliegt ihr daher, die zugrundeliegenden Umstände zu ermitteln, zu dokumentieren und aktenkundig zu machen (BayVGH, B.v. 29.1.2021 - 11 ZB 20.1020 - KommunalPraxis BY 2021, 147 = juris Rn. 24; B.v. 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 - ZfSch 2020, 115 = juris Rn. 22; vgl. auch Friedrich in Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe, BeckOK Straßenverkehrsrecht, Stand 15.10.2021, § 39 Rn. 54).
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