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   VGH Bayern, 29.03.2011 - 22 M 11.300   

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VGH Bayern, 29.03.2011 - 22 M 11.300 (https://dejure.org/2011,22251)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.03.2011 - 22 M 11.300 (https://dejure.org/2011,22251)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. März 2011 - 22 M 11.300 (https://dejure.org/2011,22251)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Notwendige Aufwendungen des beigeladenen Trägers öffentlicher Wasserversorgung;Kosten für die Beiziehung eines Privatsachverständigen in der mündlichen Verhandlung Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen Wasserschutzgebietsverordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachverständigenkosten eines beigeladenen Trägers öffentlicher Wasserversorgung für die Verteidigung einer in seinem Interesse durch das Landratsamt erlassenen Wasserschutzgebietsverordnung i.R. eines gerichtlichen Verfahrens; Kosten der Teilnahme eines Fachbeistands an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachverständigenkosten eines beigeladenen Trägers öffentlicher Wasserversorgung für die Verteidigung einer in seinem Interesse durch das Landratsamt erlassenen Wasserschutzgebietsverordnung i.R. eines gerichtlichen Verfahrens; Kosten der Teilnahme eines Fachbeistands an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen eine

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2011 - 22 M 11.300
    Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014 u.a.) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (vgl. z.B. auch BayVGH vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699; BVerwG vom 16.11.2006 NJW 2007, 453).

    Die Kosten für ein von einem Beteiligten eingeholtes privates Gutachten sind jedoch von vornherein nur erstattungsfähig, wenn dieses Gutachten vom Beteiligten im Gerichtsverfahren auch vorgelegt worden ist (vgl. BayVGH vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699 m.w.N.).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in wasserrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere bei Normenkontrollanträgen gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung, für Antragsteller anerkannt, dass Gründe der Waffen- und Chancengleichheit die Einholung privater Sachverständigengutachten in begrenztem Umfang als nötig erscheinen lassen (vgl. z.B. BayVGH vom 24.9.2008 Az. 22 M 08.2406 und vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699).

  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 8 M 09.40063

    Kostenerinnerung; Beigeladener; Sachverständigenkosten des Vorhabensträgers

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2011 - 22 M 11.300
    Nichts anderes kann hinsichtlich jener Sachverständigenkosten gelten, die der Träger der Wasserversorgung aufwenden muss, um das Wasserschutzgebiet im gerichtlichen Verfahren zu verteidigen (vgl. auch BayVGH vom 28.1.2010 NVwZ-RR 2010, 663/664 zum beigeladenen Planungsträger nach dem Luftverkehrsrecht).

    An die Notwendigkeit der Beiziehung eines Privatsachverständigen in der mündlichen Verhandlung sind strenge Anforderungen zu stellen, um das Kostenrisiko zu Lasten anderer Beteiligter im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht unkalkulierbar oder unangemessen zu erhöhen (vgl. BayVGH vom 28.1.2010 NVwZ-RR 2010, 663/664).

  • VGH Bayern, 24.09.2008 - 22 M 08.2406

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2011 - 22 M 11.300
    Der Verwaltungsgerichtshof hat in wasserrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere bei Normenkontrollanträgen gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung, für Antragsteller anerkannt, dass Gründe der Waffen- und Chancengleichheit die Einholung privater Sachverständigengutachten in begrenztem Umfang als nötig erscheinen lassen (vgl. z.B. BayVGH vom 24.9.2008 Az. 22 M 08.2406 und vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1997 - 5 S 1743/95

    Aufwendungen für vorprozessual beauftragten Privatgutachter als erstattungsfähige

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2011 - 22 M 11.300
    Zwar dürften die Kosten der Teilnahme eines Fachbeistands an einer mündlichen Verhandlung grundsätzlich dann notwendig im Sinn des § 162 Abs. 1 VwGO sein, wenn die Teilnahme durch eine entsprechende Aufforderung des Gerichts veranlasst worden ist (BVerwG vom 8.10.2008 Az. 4 KSt 2000/8 und 4 A 2001/06 ; VGH BW vom 26.2.1997 NVwZ-RR 1998, 690/691).
  • BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1003.06

    Kostenfestsetzung; Kostenerstattung für Privatgutachten; vorläufiger

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2011 - 22 M 11.300
    Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014 u.a.) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (vgl. z.B. auch BayVGH vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699; BVerwG vom 16.11.2006 NJW 2007, 453).
  • VGH Bayern, 21.11.1996 - 22 A 94.40014

    CSU gewatscht

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2011 - 22 M 11.300
    Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014 u.a.) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (vgl. z.B. auch BayVGH vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699; BVerwG vom 16.11.2006 NJW 2007, 453).
  • VGH Bayern, 03.05.2021 - 22 M 21.40011

    Zur Kostenerstattung für die Beiziehung eines privaten Sachverständigen

    Zwar sind die Kosten für die Beiziehung eines privaten Sachverständigen, auch durch einen Planungsträger, zur mündlichen Verhandlung mit Blick auf den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen erstattungsfähig (BayVGH, B.v. 29.3.2011 - 22 M 11.300 - juris Rn. 10; B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 8 f.; B.v. 8.3.2010 - 8 M 09.40065 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 13.4.2015 - 8 E 109/15 - juris Rn. 6 ff.; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 162 Rn. 7 f., 13 m.w.N.).

    Als weiteres Kriterium zieht die Rechtsprechung heran, ob das Erscheinen von von der Behörde bereits im Verwaltungsverfahren beauftragten Gutachtern in der mündlichen Verhandlung durch eine entsprechende Aufforderung des Gerichts veranlasst wurde (vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 u.a. - juris Rn. 4, wonach die Grundsätze zur nur ausnahmsweisen Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten nur bei nicht gerichtlich veranlasstem Erscheinen von Sachverständigen anwendbar sind; BayVGH, B.v. 11.1.2012 - 15 C 10.2937 - juris Rn. 16 ff.; s. auch BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 29.3.2011 - 22 M 11.300 - juris Rn. 17; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 162 Rn. 9).

  • VGH Bayern, 03.05.2021 - 22 M 21.40010

    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Gutachters (hier: Lärm- und

    Zwar sind die Kosten für die Beiziehung eines privaten Sachverständigen, auch durch einen Planungsträger, zur mündlichen Verhandlung mit Blick auf den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen erstattungsfähig (BayVGH, B.v. 29.3.2011 - 22 M 11.300 - juris Rn. 10; B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 8 f.; B.v. 8.3.2010 - 8 M 09.40065 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 13.4.2015 - 8 E 109/15 - juris Rn. 6 ff.; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 162 Rn. 7 f., 13 m.w.N.).

    Als weiteres Kriterium zieht die Rechtsprechung heran, ob das Erscheinen von von der Behörde bereits im Verwaltungsverfahren beauftragten Gutachtern in der mündlichen Verhandlung durch eine entsprechende Aufforderung des Gerichts veranlasst wurde (vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 u.a. - juris Rn. 4, wonach die Grundsätze zur nur ausnahmsweisen Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten nur bei nicht gerichtlich veranlasstem Erscheinen von Sachverständigen anwendbar sind; BayVGH, B.v. 11.1.2012 - 15 C 10.2937 - juris Rn. 16 ff.; s. auch BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 29.3.2011 - 22 M 11.300 - juris Rn. 17; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 162 Rn. 9).

  • VGH Bayern, 15.09.2023 - 22 M 23.40003

    Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Aufwendungen,

    Zwar sind die Kosten für die Beiziehung eines privaten Sachverständigen, auch durch einen Planungsträger, zur mündlichen Verhandlung mit Blick auf den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen erstattungsfähig (BayVGH, B.v. 3.5.2021 - 22 M 21.40010 - juris Rn. 6; B.v. 29.3.2011 - 22 M 11.300 - juris Rn. 10; B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 8 f.; B.v. 8.3.2010 - 8 M 09.40065 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 13.4.2015 - 8 E 109/15 - juris Rn. 6 ff.; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 162 Rn. 7 f., 13 m.w.N.).

    Als weiteres Kriterium zieht die Rechtsprechung heran, ob das Erscheinen von von der Behörde bereits im Verwaltungsverfahren beauftragten Gutachtern in der mündlichen Verhandlung durch eine entsprechende Aufforderung des Gerichts veranlasst wurde (vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 u.a. - juris Rn. 4, wonach die Grundsätze zur nur ausnahmsweisen Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten nur bei nicht gerichtlich veranlasstem Erscheinen von Sachverständigen anwendbar sind; BayVGH, B.v. 3.5.2021 - 22 M 21.40010 - juris Rn. 6; B.v. 11.1.2012 - 15 C 10.2937 - juris Rn. 16 ff.; s. auch BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 29.3.2011 - 22 M 11.300 - juris Rn. 17; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 162 Rn. 9).

  • VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Kosten für einen privaten Sachverständigen

    Die Waffen- oder Chancengleichheit lässt die Einholung privater Sachverständigengutachten in begrenztem Umfang als nötig erscheinen, wobei weiterhin grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen ist (BayVGH vom 26.7.2000 a.a.O.; vgl. auch BayVGH vom 24.9.2008 Az. 22 M 08.2406, vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699 und vom 29.3.2011 Az. 22 M 11.300).
  • VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Hart- und

    Insoweit war es auch nicht in erster Linie Aufgabe des Beklagten, die von ihm erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu verteidigen (Abgrenzung zur Rechtsstellung von Trägern einer öffentlichen Wasserversorgung, vgl. BayVGH vom 29.3.2011 Az. 22 M 11.300).
  • VG München, 16.01.2013 - M 2 M 12.3364

    Kostenerinnerung; wasserrechtliches Verfahren; Sachverständigengutachten;

    An die Notwendigkeit der Beiziehung eines Privatsachverständigen in der mündlichen Verhandlung sind strenge Anforderungen zu stellen, um das Kostenrisiko zu Lasten anderer Beteiligter im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht unkalkulierbar oder unangemessen zu erhöhen (BayVGH, B.v. 29.3.2011 - 22 M 11.300 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 03.07.2012 - W 4 K 11.872

    Baugenehmigung; Erweiterung einer überdachten Biergartenterrasse; Verhältnis

    Angesichts der fachlichen Autorität der Wasserwirtschaftsämter als kraft Gesetzes eingerichteten wasserwirtschaftlichen Fachbehörden (Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayWG) kommt ihren Stellungnahmen besonderes Gewicht zu (BayVGH v. 20.5.2009 Az. 22 N 07.1775; v. 29.3.2011 Az. 22 M 11.300; v. 1.8.2011 Az. 22 N 09.2729 - alle juris).
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