Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6472
VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722 (https://dejure.org/2009,6472)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.05.2009 - 22 B 08.722 (https://dejure.org/2009,6472)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 22 B 08.722 (https://dejure.org/2009,6472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nichtbetreiben einer anzeigepflichtigen Anlage; Verlängerung der Erlöschensfrist; wichtiger Grund; keine Gefährdung des Zwecks des Gesetzes; Ermessensreduzierung auf Null

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzzweck von § 18 Abs. 1 Nr. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); Anwendbarkeit von § 18 Abs. 3 BImSchG auf Anlagen bzw. Altanlagen; Umfang einer Berufung des Anlagenbetreibers auf die Genehmigungsfreiheit; Wichtiger Grunds i.S.d. § 18 Abs. 3 BImSchG; ...

  • Judicialis

    BImSchG § 15 Abs. 2 Satz 2; ; BImSchG § 17; ; BImSchG § 18 Abs. 1 Nr. 2; ; BImSchG § 18 Abs. 3; ; BImSchG § 67 Abs. 2; ; BImSchG § 67 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht: Nichtbetreiben einer anzeigepflichtigen Anlage; Verlängerung der Erlöschensfrist; wichtiger Grund; keine Gefährdung des Zwecks des Gesetzes; Ermessensreduzierung auf Null

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umnutzung einer Legehennenfarm - Erlöschensfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1786
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu einer Anzeige nach § 67 a Abs. 1 BImSchG gilt der Schutzzweck des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG uneingeschränkt auch für diese zwar formell nur anzeigepflichtigen, aber materiell genehmigungsbedürftigen Anlagen (BVerwG vom 25.8.2005 BVerwGE 124, 156/159).

    Davon geht wohl auch das Bundesverwaltungsgericht im - vergleichbaren - Fall einer Altanlage nach § 67 a Abs. 1 BImSchG aus (vgl. BVerwG vom 25.8.2005 BVerwGE 124, 156/162).

    Dem Antragsteller dürfen keine Verzögerungen zur Last gelegt werden, die ihre Ursachen im Verantwortungsbereich der Behörde haben und seiner Einflussnahme entzogen sind (BVerwG vom 25.8.2005 BVerwGE 124, 156/162).

    Eine Verpflichtung für die Klägerin, die Änderung zur Entenmast vorzunehmen, bestand nicht; auch das Rückgängigmachen einer solchen angezeigten Änderung ist nicht genehmigungsbedürftig (vgl. BayVGH vom 17.11.2005 BayVBl 2006, 154).

    Im Verfahren nach § 15 Abs. 2 BImSchG wird nur die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit der Nutzungsänderung geprüft, nicht aber deren Genehmigungsfähigkeit (vgl. BayVGH vom 17.11.2005 BayVBl 2006, 154, m.w.N.).

  • Drs-Bund, 14.02.1973 - BT-Drs 7/179
    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722
    Durch die Fristverlängerung darf nach den Intentionen des Gesetzgebers insbesondere der Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft nicht in Frage gestellt werden (vgl. Amtliche Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des BImSchG vom 14.2.1973, BT-Drs. 7/179, S. 37).

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Länge der zu gewährenden Frist gesetzlich nicht begrenzt ist; die Behörde hat diese nach pflichtgemäßem Ermessen nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen (vgl. Amtliche Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des BImSchG vom 14.2.1973, BT-Drs. 7/179, S. 37).

  • VGH Bayern, 13.02.1997 - 22 CS 96.919
    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722
    Nur in dem Umfang, in dem der Anlagenbetreiber die Existenz einer bei Inkrafttreten des Genehmigungserfordernisses errichteten oder wesentlich geänderten Altanlage darlegen kann, kann er sich überhaupt auf die Genehmigungsfreiheit berufen; er trägt insofern die materielle Beweislast (BayVGH vom 13.2.1997 - Az. 22 CS 96.919).
  • VGH Bayern, 29.02.1988 - 22 B 86.02514
    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722
    Soweit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Februar 1988 (NVwZ-RR 1989, 625) eine generelle und nicht nur fallbezogene gegenteilige Auffassung entnommen werden kann, wird diese nicht mehr aufrecht erhalten.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, steht im Hinblick auf die erteilte "Freistellungserklärung" gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG fest (vgl. BVerwG vom 21.10.2004 BVerwGE 122, 117/121), dass die Klägerin jedenfalls bis zum Ablauf der Dreijahresfrist nicht nur die frühere Legehennenhaltung, sondern auch die beabsichtigte Umnutzung zur Entenmast ohne Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens hätte ausüben dürfen, wenn die erteilte baurechtliche Genehmigung vollziehbar geworden wäre.
  • VGH Hessen, 22.04.2002 - 2 TG 713/02

    Erlöschen der Genehmigung gemäß § 18 Abs. 1 BlmSchG

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722
    Dies kommt regelmäßig dann in Betracht, wenn es dem Genehmigungsinhaber aufgrund der aufschiebenden Wirkung des von einem Dritten eingelegten Rechtsmittels unmöglich war, den Betrieb der Anlage fortzuführen (vgl. VGH Kassel vom 22.4.2002 Az. 2 TG 713/02; Feldhaus/Scheidler, a.a.O., RdNr. 32 zu § 18; Hansmann/Ohms in Landmann/Rohmer, a.a.O., RdNr. 38 zu § 18).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722
    Soweit es um die Haltung von Legehennen geht, hat die Klägerin jedoch jedenfalls in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof auf ihre immissionsschutzrechtliche Rechtsposition verzichtet, wodurch diese erloschen ist (vgl. BVerwG vom 15.12.1989 BVerwGE 84, 209/211).
  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 9 B 2279/21

    Verlängerung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Ein wichtiger Grund im Sinne des § 18 Abs. 3 BImSchG liegt vor, wenn besondere Umstände gegeben sind, aufgrund derer die Errichtung oder der Betrieb der Anlage innerhalb der hierfür vorgegebenen Frist nicht oder nur mit erheblichen Nachteilen möglich war (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 15.7.2015, Az. 4 A 13/14, Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6.3.2014, Az. 12 LA 45/13, Rn. 13; Bayerischer VGH, Urteil vom 29.5.2009, Az. 22 B 08.722, Rn. 26; jeweils juris).

    Ferner können unternehmerische Gesichtspunkte und wirtschaftliche Umstände einen solchen wichtigen Grund darstellen (Sächsisches OVG, Beschluss vom 15.7.2015, a. a. O., Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.5.2009, a. a. O., Rn. 26; Saarländisches OVG, Beschluss vom 2.6.2014, Az. 2 A 450/13, Rn. 14, juris).

    Demgegenüber stellt der drohende Rechtsverlust als solcher keinen wichtigen Grund dar, da das Erlöschen der Genehmigung gerade die Regelfolge des Fristablaufs ist (Sächsisches OVG, Beschluss vom 15.7.2015, a. a. O., Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.5.2009, a. a. O., Rn. 26).

  • BVerwG, 04.03.2010 - 7 B 38.09

    Angezeigte Anlage; Erlöschen der Genehmigung; Verlängerungsantrag;

    - Bayerischer VGH München - 29.05.2009 - AZ: VGH 22 B 08.722.
  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.714

    Nichtbetreiben einer anzeigepflichtigen Anlage; Verlängerung der Erlöschensfrist;

    Der Verwaltungsgerichtshof hat im Urteil vom 29. Mai 2009 Az. 22 B 08.722 dazu folgendes ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2014 - 12 LA 45/13

    Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine Verlängerung der Frist bzgl.

    In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer der Betrieb innerhalb der Frist nicht oder nur mit erheblichen Nachteilen möglich war (Bay. VGH, Urt. v. 29.5.2009 - 22 B 08.722 -, ZUR 2009, 499, juris Rdn. 26; Scheidler, in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Band I, § 18 BImSchG Rdn. 30; Hansmann/Ohms, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band III, § 18 BImSchG Rdn. 36; Laubinger, in: Ule/Laubinger/Repkewitz, BImSchG, Band I, § 18 Rdn. 18).
  • OVG Saarland, 24.06.2014 - 2 A 450/13

    Verlängerung immissionsschutzrechtlicher Betriebserlaubnis für Schießsportanlage

    Das Vorliegen oder Nichtvorliegen aus der Sicht des Genehmigungsinhabers zu beurteilender "wichtiger Gründe" für eine Verlängerung im Verständnis des § 18 Abs. 3 BImSchG, zu denen auch unternehmerische Gesichtspunkte gehören können,(vgl. dazu etwa VGH München, Urteil vom 29.5.2009 - 22 B 08.722 -, ZUR 2009, 499, wonach unter diesem Aspekt dann auch fallbezogen Erwägungen zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit anzustellen sind) betrifft indes eine allein objektiv-rechtliche Frage im Verhältnis zwischen der Genehmigungsbehörde und Erlaubnisnehmer.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2023 - 11 B 1.21

    Errichtung und Betrieb der Hähnchenmastanlage bei Groß Haßlow weiter nicht

    Dementsprechend liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem Betreiber die Einhaltung der Frist nicht oder nur unter Inkaufnahme unzumutbarer Nachteile möglich wäre (so auch OVG Sachsen, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 A 13/14 - juris, Rn. 9; vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6. März 2014 - 12 LA 45/13 - juris, Rn. 13; VGH Bayern, Urteil vom 29. Mai 2009 - 22 B 08.722 - juris, Rn. 26 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - 7 D 301/21

    Klage gegen die Verlängerung der Frist zur Errichtung und zum Betrieb von

    vgl. zum Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 18 Abs. 3 BImSchG etwa BayVGH, Urteil vom 29.5.2009 - 22 B 08.722 -, juris, m. w. N.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2016 - 11 S 54.15

    NABU mit Eilantrag gegen eine Schweine- bzw. Ferkelzuchtanlage im

    Dass die Ausführungen des Senats nur so zu verstehen sind, belegt auch die vom Senat anschließend zitierte weitere Rechtsprechung (Beschluss des Senats vom 18. November 2010 - 11 S 67.09 -, juris Rz. 10, BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rz. 15 und BayVGH, Urteil vom 25. Mai 2009 - 22 B 08.722 -, juris Rz. 25).
  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 22 CS 17.1702

    Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen Teilstilllegungsverfügung einer Anlage zur

    Allerdings könnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 25.8.2005 - 7 C 25/04 - juris Rn. 13) und des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 29.5.2009 - 22 B 08.722 - juris Rn. 2 und 25) darauf hindeuten, dass bei einer Tierhaltungsanlage, die eine gemeinsame Anlage im Sinne von § 1 Abs. 3 der 4. BImSchV darstellt, eine Betriebseinstellung im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG grundsätzlich erst dann anzunehmen ist, wenn der Betrieb insgesamt eingestellt wird.
  • VGH Bayern, 20.04.2010 - 22 ZB 10.755

    Drittklage gegen Verlängerung der Frist zum Erlöschen einer

    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat (S. 7 f. des Urteils), ist die immissionsschutzrechtliche Rechtsposition für die nach § 67 Abs. 2 BImSchG angezeigte Bundeswehrschießanlage spätestens mit Ablauf der Verlängerungsfrist am 31. Dezember 2008 erloschen (vgl. zur Anwendbarkeit des § 18 BImSchG auf gemäß § 67 Abs. 2 BImSchG angezeigte Anlagen BayVGH vom 29.5.2009 Az. 22 B 08.722, bestätigt durch BVerwG vom 4.3.2010 Az. 7 B 38/09).
  • VGH Bayern, 20.04.2010 - 22 ZB 10.753

    Drittklage gegen Verlängerung der Frist zum Erlöschen einer

  • VG Arnsberg, 21.08.2014 - 7 K 647/12

    Verlängerung der Frist zur Errichtung und Inbetriebnahme einer

  • VGH Bayern, 20.04.2010 - 22 ZB 10.754

    Drittklage gegen Verlängerung der Frist zum Erlöschen einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 11 S 32.13

    Verlängerung der Frist nach § 18 Abs. 3 BImSchG nach Ablauf der Frist möglich,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht