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   VGH Bayern, 29.06.2016 - 21 B 16.527   

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VGH Bayern, 29.06.2016 - 21 B 16.527 (https://dejure.org/2016,22676)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.06.2016 - 21 B 16.527 (https://dejure.org/2016,22676)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 21 B 16.527 (https://dejure.org/2016,22676)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Erteilung eines Jagdscheins mangels Mitwirkung des Antragstellers an einem medizinisch-psychologischem Gutachten

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Jagdscheins mangels Mitwirkung an medizinisch-psychologischem Gutachten

  • ra.de
  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Voraussetzung zur Wiedererlangung des Jagdscheines bei vorangegangenem Alkoholmissbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jagdrecht; Waffenrecht; Erteilung; Jagdschein; Eignung; Alkohol; medizinisch-psychologisches Gutachten; Mitwirkungspflicht; Beweisvereitelung; freie Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de

    BJagdG § 17 Abs. 1 S. 2
    Versagung der Erteilung eines Jagdscheins mangels Mitwirkung des Antragstellers an einem medizinisch-psychologischem Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Erteilung eines Jagdscheins bei Alkoholabhängigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2016 - 21 B 16.527
    Wegen der allgemeinen Verfügbarkeit des Alkohols besteht bei Alkoholabhängigkeit und -missbrauch generell eine hohe Rückfallgefahr, so dass im Einzelfall strenge Maßstäbe anzulegen sind, bevor eine positive Prognose im Hinblick auf die waffenrechtliche Eignung gestellt werden kann (vgl. auch Begutachtungsleitlinie a. a. O., S. 47; BVerwG, U. v. 21.5.2008 - 3 C 32.07 - juris Rn. 16).

    Letzteres erfordert z. B. eine Prognose, inwieweit die inneren und äußeren Bedingungen einer Stabilisierung des geänderten Verhaltens nicht entgegenstehen (vgl. Begutachtungsleitlinien a. a. O., S. 45; BVerwG, U. v. 21.5.2008 - 3 C 32.07 - juris Rn. 20).

    Eine bloß medizinische (körperliche) Untersuchung kann Alkoholabhängigkeit weder belegen noch verneinen (vgl. BVerwG, U. v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - juris Rn. 16; BVerwG, U. v. 21.5.2008 - 3 C 32.07 - juris Rn. 15; vgl. auch BayVGH, U. v. 17.11.2015 - 11 BV 14.2738 - DÖV 2016, 227: Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens im Wiedererteilungsverfahren bei Alkoholproblematik erforderlich).

  • BVerwG, 10.08.1988 - 7 C 83.87

    Fahrerlaubnis-Bewerber - Kraftfahreignung - Gutachten - Neue Begutachtung -

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2016 - 21 B 16.527
    Weiter hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. U. v. 10.8.1988 - 7 C 83.87 - juris Rn. 7) geklärt, dass im Verfahren zur (Neu-)Erteilung der Fahrerlaubnis die Frage der Kraftfahreignung des Bewerbers nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts zu beantworten ist, und dass das Tatsachengericht im Falle von Eignungszweifeln auch dann die Pflicht hat, diese für entscheidungserheblich gehaltenen Umstände gemäß § 86 Abs. 1 VwGO durch Einholung eines Sachverständigengutachtens aufzuklären, wenn der Kläger zwar im Verwaltungsverfahren die für erforderlich gehaltene Untersuchung abgelehnt hat, aber im Klageverfahren vorsorglich seine Bereitschaft zu einer solchen Begutachtung erklärt hat.

    Aus der Beweisvereitelung des Klägers in Verbindung mit seiner Vorgeschichte und unter Würdigung der amtsärztlichen Äußerungen, zieht der Senat im Rahmen der Beweiswürdigung (Rechtsgedanke der §§ 427, 444, 446 ZPO; BVerwG, U. v. 10.8.1988 - 7 C 83/87 - juris Rn. 7) den Schluss auf das Vorliegen eines persönlichen Eignungsmangels des Klägers (arg. § 4 Abs. 6 AWaffV).

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2016 - 21 B 16.527
    Auch die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen (gültig ab 1.5.2014, Nr. 3.13 "Alkohol"; abgedruckt in Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit, Heft M 115), die als Niederschlag sachverständiger Erfahrung von Gewicht sind (vgl. BVerwG, U. v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - juris Rn. 14) bestätigen, dass mit einer entsprechenden Alkoholgewöhnung ein erhöhtes Gefährdungspotential einhergeht.

    Eine bloß medizinische (körperliche) Untersuchung kann Alkoholabhängigkeit weder belegen noch verneinen (vgl. BVerwG, U. v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - juris Rn. 16; BVerwG, U. v. 21.5.2008 - 3 C 32.07 - juris Rn. 15; vgl. auch BayVGH, U. v. 17.11.2015 - 11 BV 14.2738 - DÖV 2016, 227: Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens im Wiedererteilungsverfahren bei Alkoholproblematik erforderlich).

  • BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 39.85

    Tatsachengericht - Überzeugungsgrundsatz - Verweigerung einer Untersuchung -

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2016 - 21 B 16.527
    Im Rahmen der freien Beweiswürdigung kann jedoch das Tatsachengericht berücksichtigen, dass eine Partei die an sich erforderliche weitere Sachaufklärung schuldhaft vereitelt hat (vgl. BVerwG, U. v. 3.7.1987 - 8 C 39.85 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 31.07.1985 - 7 B 123.85

    Letzter maßgeblicher Zeitpunkt zur Behebung von Eignungszweifeln ist der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2016 - 21 B 16.527
    Aus der Weigerung ein zu Recht angefordertes Eignungsgutachten beizubringen, kann auf die Ungeeignetheit des betreffenden Kraftfahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen dann geschlossen werden, wenn diese Weigerung in dem Zeitpunkt besteht, auf den es bei der Prüfung der maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Entscheidung ankommt (BVerwG, B. v. 31.7.1985 - 7 B 123.85 - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.1998 - 19 A 4638/97

    Erteilung der Fahrerlaubnis; Zweifel an der Kraftfahreignung; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2016 - 21 B 16.527
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt Folgendes (vgl. OVG NRW, B. v. 2.2.1998 - 19 A 4638/97 - juris): Aus § 86 Abs. 1 VwGO und dem dort festgelegten Untersuchungsgrundsatz ergibt sich grundsätzlich die Befugnis - und daher gegebenenfalls die Verpflichtung - Eignungsuntersuchungen des betroffenen Antragstellers im Wege des Beweisbeschlusses anzuordnen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2014 - 16 A 2367/11

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2016 - 21 B 16.527
    Seitdem ist somit das Vorliegen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeits- und Eignungsanforderungen zugleich Erteilungsvoraussetzung für den Jagdschein, sofern der Jagdscheinbewerber nicht nur einen Falknerjagdschein nach § 15 Abs. 7 BJagdG begehrt (vgl. OVG NW, U. v. 21.2.2014 - 16 A 2367/11 - juris Rn. 35 ff).
  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 27.11

    Zuverlässigkeit; Eignung; Regelüberprüfung; Dreijahreszeitraum; Unterschreitung;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2016 - 21 B 16.527
    Der Gesetzgeber hielt es aus Gründen der öffentlichen Sicherheit für nicht hinnehmbar, dass ein zuvor in waffenrechtlicher Hinsicht unzuverlässiger, jedoch in jagdrechtlicher Hinsicht zuverlässiger Jagdscheininhaber weiterhin eine Waffe nicht nur besitzen, sondern auch führen darf, während einem Waffenbesitzkarteninhaber, der nicht zugleich Jagdscheininhaber ist, die Waffenbesitzkarte zu entziehen ist (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum WaffNeuRegG, BT-Drs.: 14/7758 S. 102; BVerwG, U. v. 22.8.2012 - 6 C 27.11 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 11 BV 14.2738

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2016 - 21 B 16.527
    Eine bloß medizinische (körperliche) Untersuchung kann Alkoholabhängigkeit weder belegen noch verneinen (vgl. BVerwG, U. v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - juris Rn. 16; BVerwG, U. v. 21.5.2008 - 3 C 32.07 - juris Rn. 15; vgl. auch BayVGH, U. v. 17.11.2015 - 11 BV 14.2738 - DÖV 2016, 227: Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens im Wiedererteilungsverfahren bei Alkoholproblematik erforderlich).
  • VG Würzburg, 20.08.2015 - W 5 K 14.1303

    Anspruch auf Erteilung eines Jagdscheins

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2016 - 21 B 16.527
    Das Verwaltungsgericht Würzburg wies die Klage mit Urteil vom 20. August 2015 ab (W 5 K 14.1303), nahm im Wesentlichen Bezug auf die Begründung des angefochtenen Bescheids und führte ergänzend aus, die Anforderung des "fachpsychologischen" Gutachtens sei verhältnismäßig.
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 1 S 555/18

    Gebühr für eine waffenrechtliche Regelüberprüfung

    Auch insoweit ergeben sich keine Unterschiede zwischen Waffen- und Jagdbehörde, da § 17 Abs. 1 Satz 2 WaffG auch auf diese Vorschriften verweist (offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O.; wie hier OVG NW, Urt. v. 21.02.2014 - 16 A 2357/11 - NWVBl 2014, 395 und BayVGH, Urt. v. 29.06.2016 - 21 B 16.527 - juris; die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in der zuletzt genannten Entscheidung blieb ohne Erfolg, vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.2017 - 3 B 51.16 - juris).
  • VG Potsdam, 28.10.2022 - 3 K 1967/18
    Angesichts der allgemeinen Verfügbarkeit von Alkohol und der damit einhergehenden hohen Rückfallgefahr seien aber strenge Maßstäbe anzulegen, bevor eine positive Prognose im Hinblick auf die waffenrechtliche Eignung gestellt werden könne (VGH München, Urteil vom 29. Juni 2016 - 21 B 16.527 -, juris Rn. 36; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32/07 -, juris Rn. 16).

    Diese könne durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, das im Rahmen des fahrerlaubnisrechtlichen Verfahrens eingeholt wird, getroffen werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 6. Juli 2022 - 24 ZB 22.319 -, juris Rn. 20; VGH Kassel, Beschluss vom 22. November 2016 - 4 B 2306/16 -, juris Rn. 21 f.; VGH München, Urteil vom 29. Juni 2016 - 21 B 16.527 -, juris Rn. 39).

    Denn ob eine körperliche Einschränkung in Form einer Alkoholabhängigkeit vorliege, könne nach Waffenrecht und Fahrerlaubnisrecht nur einheitlich beantwortet werden (VGH Kassel, Beschluss vom 22. November 2016 - 4 B 2306/16 -, juris Rn. 21 f.; VGH München, Urteil vom 29. Juni 2016 - 21 B 16.527 -, juris Rn. 39).

    Letzteres erfordere eine Prognose, inwieweit die inneren und äußeren Bedingungen einer Stabilisierung des geänderten Verhaltens nicht entgegenstehen (VGH Kassel, Beschluss vom 22. November 2016 - 4 B 2306/16 -, juris Rn. 14; VGH München, Urteil vom 29. Juni 2016 - 21 B 16.527 -, juris Rn. 40; Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen, gültig ab 1. Februar 2022, Nr. 3.13 Alkohol, S. 74; BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, juris Rn. 20).

    Diese Anmerkungen vorangestellt, bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob zum Zeitpunkt der Fertigung des Gutachtens der Dekra vom 24. Januar 2017, das auf eine Untersuchung im Januar 2017, also bereits etwa anderthalb Jahre nach dem im Juli 2017 eingeschlagenen Weg der Alkoholabstinenz des Klägers, gestützt ist, eine hinreichend gefestigte Motivationslage sowie stabile Alkoholabstinenz schon vorliegen konnte (vgl. für den Fall einer zwölfjährigen Alkoholabstinenz [allerdings ohne Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens] VGH München, Urteil vom 29. Juni 2016 - 21 B 16.527 -, juris Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2018 - 1 S 1726/17

    Verwertung von Beweisen aus dem erstinstanzlichen Verfahren bei Berufung auf ein

    Eine solche könnte allenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn der Kläger, bei dem ausweislich der Ausführungen im soeben erwähnten Entlassungsbericht zum Zeitpunkt der Aufnahme Alkoholabhängigkeit (F10.2) diagnostiziert wurde, zum für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt dauerhaft abstinent gewesen und die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt gewesen wäre (vgl. hierzu zum Fahrerlaubnisrecht Nr. 8.2 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV und BVerwG, Urt. v. 21.05.2008 - 3 C 32/07 - juris; zur Übertragbarkeit der im Fahrerlaubnisrecht zur Thematik der Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik enthaltenen Grund-sätze und der hierzu ergangenen Grundsätze auf die Klärung von Eignungszweifeln im Waffenrecht BayVGH, Urt. v. 29.06.2016 - 21 B 16.527 - juris Rn. 39ff).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2021 - 3 M 185/21

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei waffenrechtlichen Eignungsbedenken

    Dies schließt nach summarischer Prüfung allerdings nicht aus, solche unter § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WaffG zu fassen, wenn im Einzelfall eine mit einer Verhaltensbeeinflussung einhergehende Alkoholisierung einen in der Person liegenden Umstand darstellt, der die Annahme rechtfertigt, die Person werde nicht vorsichtig oder sachgemäß mit der Waffe umgehen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 20 A 2430/11 - juris Rn. 37; VG Lüneburg, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 6 B 165/15 - juris Rn. 23; einen Zusammenhang zwischen Alkoholmissbrauch und waffenrechtlicher Eignung herstellend: vgl. BayVGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - 21 B 16.527 - juris Rn. 36).

    Dessen ungeachtet besteht angesichts der ständigen Verfügbarkeit von Alkohol auch in einem - hier noch nicht auszuschließenden - Alkoholmissbrauchsfall generell eine hohe Rückfallgefahr (vgl. BayVGH, Urteil vom 29. Juni 2016, a.a.O. Rn. 36).

  • VG Köln, 08.12.2022 - 8 K 5859/21
    vgl. BayVGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - 21 B 16.527 -, juris, Rn. 36 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 2 LB 758/18 -, juris, Rn. 21 ff.

    vgl. zur Zehnjahresfrist aus § 5 Abs. 1 WaffG als regelmäßigem Richtwertes der Tatsachenrelevanz für die Prognoseentscheidung Gade, in: ders. (Hrsg.), WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 20a; vgl. zu dem gerade Alkohol betreffenden Fragenkreis für den Fall einer zwölfjährigen Alkoholabstinenz auch BayVGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - 21 B 16.527 -, juris, Rn. 34.

  • VG Köln, 14.09.2022 - 8 K 2784/21
    vgl. BayVGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - 21 B 16.527 -, juris, Rn. 36 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 2 LB 758/18 -, juris, Rn. 21 ff.

    vgl. zu diesem Fragenkreis für den Fall einer zwölfjährigen Alkoholabstinenz BayVGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - 21 B 16.527 -, juris, Rn. 33.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2019 - 1 S 542/18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines den Jihad billigenden Unterstützers

    Im Verpflichtungsklageverfahren auf Erteilung eines Jagdscheins ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung - hier des Berufungsverfahrens - maßgeblich (BVerwG, Urt. v. 30.09.2009 - 6 C 29.08 - NVwZ-RR 2010, 225, m.w.N.; BayVGH, Urt. v. 29.06.2016 - 21 B 16.527 - juris Rn. 21, m.w.N.).
  • VG Würzburg, 02.05.2022 - W 9 K 21.1232

    Versagung des Jagdscheins, ungeeignetes Zweitgutachten, Nichtvorlage des

    Der Kläger hat im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BayVGH, U.v. 29.6.2016 - 21 B 16.527 - juris Rn. 21) keinen Anspruch auf Erteilung des begehrten Jagdscheins.

    Zwar muss das Tatsachengericht bis zur Grenze der Zumutbarkeit jede mögliche Aufklärung des Sachverhalts versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist, jedoch obliegt den Beteiligten bei der Sachaufklärung eine prozessuale Mitwirkungspflicht (vgl. BayVGH, U.v. 29.6.2016 - 21 B 16.527 - juris Rn. 49).

  • VG Berlin, 07.12.2016 - 2 K 433.15

    Feststellung, deutsche Staatsangehörige zu sein

    Im Rahmen der freien Beweiswürdigung kann das Tatsachengericht aber berücksichtigen, dass eine Partei die weitere Sachaufklärung schuldhaft vereitelt hat (VGH München, Urteil vom 29. Juni 2016 - 21 B 16.527 - juris Rdn. 49 unter Bezug auf BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 39.85 - juris Rdn. 7).
  • VG Cottbus, 06.05.2021 - 3 L 138/21
    Wegen der allgemeinen Verfügbarkeit des Alkohols besteht bei Alkoholabhängigkeit und -missbrauch generell eine hohe Rückfallgefahr, sodass im Einzelfall strenge Maßstäbe anzulegen sind, bevor eine positive Prognose im Hinblick auf die waffenrechtliche Eignung gestellt werden kann (Bayerischer VGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - 21 B 16.527 - juris Rn. 36 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 21.5.2008 - 3 C 32.07 - juris Rn. 16, dort zur Kraftfahreignung).
  • VG München, 15.02.2017 - M 7 K 16.4911

    Keine Erteilung des Jagdscheins aufgrund Verstoßes gegen das Waffenrecht

  • VGH Bayern, 30.10.2020 - 24 CS 20.2208

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis

  • VG München, 23.02.2018 - M 7 E 17.3174

    Fehlende Angaben zur Art und Methodik einer Begutachtung zum Führen einer Waffe

  • VG Frankfurt/Oder, 12.12.2023 - 3 L 308/23
  • VG München, 21.01.2020 - M 7 K 18.719

    Ablehnung der Erteilung eines Jagdscheins, Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit,

  • VG München, 27.03.2017 - M 7 S 17.115

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

  • VG München, 12.03.2020 - M 24 K 19.560

    Erfolglose Feststellungsklage der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit

  • VG München, 09.02.2022 - M 7 K 21.1828

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Trunkenheitsfahrt

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