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   VGH Bayern, 29.06.2018 - 9 ZB 14.2869   

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https://dejure.org/2018,21046
VGH Bayern, 29.06.2018 - 9 ZB 14.2869 (https://dejure.org/2018,21046)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.06.2018 - 9 ZB 14.2869 (https://dejure.org/2018,21046)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juni 2018 - 9 ZB 14.2869 (https://dejure.org/2018,21046)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    TierSchG § 11; TierSchHuV § 3; VwGO§ 86 Abs. 1, § 96 Abs. 1
    Fehlender Sachkundenachweis hinsichtlich des Umgangs mit Hunden - Gleichwertigkeitsanerkennung von Lehrgängen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Fehlender Sachkundenachweis hinsichtlich des Umgangs mit Hunden - Gleichwertigkeitsanerkennung von Lehrgängen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlender Sachkundenachweis hinsichtlich der praktischen Kenntnisse im Umgang mit Hunden; fehlende Einvernahme von Zeugen; Betreuungsperson; gewerbsmäßige Hundezucht; praktische Kenntnisse und Fähigkeiten; Züchterseminar; Verfahrensmangel; Vorrang; Beweismittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2010 - 11 LA 246/09

    Vereinbarkeit der Prüfung der Sachkunde auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 Nr. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2018 - 9 ZB 14.2869
    Sonstige Gründe dafür, dass eine praktische Prüfung zum Nachweis der nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 TierSchG a.F. erforderlichen Sachkunde, insbesondere von ausreichenden Fähigkeiten im Umgang mit Hunden (vgl. Nr. 12.2.2.3 AVV), hier nicht erforderlich war, lassen sich dem Zulassungsvorbingen nicht entnehmen (vgl. auch OVG Lüneburg, B.v. 30.3.2010 - 11 LA 246/09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2018 - 9 ZB 14.2869
    Soweit die Klägerin die fehlende Einvernahme des Zeugen L... J. W..., des Präsidenten der EKU, in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht rügt, wird bereits nicht dargelegt, inwieweit dessen Einvernahme - über seine schriftliche Zeugenaussage vom 16. November 2014 (vgl. § 98 VwGO i.V.m. § 377 Abs. 3 ZPO) hinaus - unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Erstgerichts zu einer für die Klägerin günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. vgl. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7), zumal der Zeuge nach seinen Bekundungen für die Belange der Seminare und Prüfungen der falsche Ansprechpartner war, weil diese in den Verantwortungsbereich des Vizepräsidenten der EKU, Herrn M..., fallen und das Verwaltungsgericht über den Ablauf der von der Klägerin im Oktober 2012 absolvierten Prüfung die Zeugin Dr. K... vom Veterinäramt Ingolstadt vernommen hat, die an dieser Prüfung beteiligt war.
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2016 - 11 ME 249/15

    Einstweilige Anordnung; Erlaubnispflicht; Fachgespräch; Fachkunde; gewerbliche

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2018 - 9 ZB 14.2869
    Zum andern konnte für die EKU nach dem objektiven Erklärungsinhalt der Gleichwertigkeitsanerkennung vom 1. September 2008, wie sie die EKU nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der für sie erkennbaren Umstände verstehen musste (vgl. BVerwG, B.v. 23.1.2018 - 8 B 29/17 - juris Rn. 7 m.w.N.), nicht zweifelhaft sein, dass unter der dort geforderten Beteiligung eines Amtstierarztes bei den Prüfungen nur die aktive Teilnahme dieses Tierarztes gemeint sein kann (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 27.1.2016 - 11 ME 249/15 - juris Rn. 9; s. auch Nr. 12.2.2.3 AVV).
  • BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 29.17

    Verpflichtung zur Einhaltung einer Mindestspieldauer im Rahmen der Veranstaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2018 - 9 ZB 14.2869
    Zum andern konnte für die EKU nach dem objektiven Erklärungsinhalt der Gleichwertigkeitsanerkennung vom 1. September 2008, wie sie die EKU nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der für sie erkennbaren Umstände verstehen musste (vgl. BVerwG, B.v. 23.1.2018 - 8 B 29/17 - juris Rn. 7 m.w.N.), nicht zweifelhaft sein, dass unter der dort geforderten Beteiligung eines Amtstierarztes bei den Prüfungen nur die aktive Teilnahme dieses Tierarztes gemeint sein kann (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 27.1.2016 - 11 ME 249/15 - juris Rn. 9; s. auch Nr. 12.2.2.3 AVV).
  • VG Würzburg, 11.02.2019 - W 8 K 18.1005

    Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis für die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden

    Dies gilt erst recht, wenn kein Amtstierarzt beteiligt war (vgl. zu diesem Erfordernis BayVGH, B.v. 29.6.2018 - 9 ZB 14.2869 - juris).

    Das Landratsamt hat entsprechend der Rechtslage nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 TierSchG zutreffend als Nachweis über das Vorhandensein der nötigen Sachkunde ein Fachgespräch verlangt, das unter Beteiligung qualifizierter Personen zu führen ist, insbesondere eines Tierarztes (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2018 - 9 ZB 14.2869 - juris).

    Ein Fachgespräch mit einem praktischen und mündlichen Teil, der ein paar Stunden in Anspruch nimmt, sieht das Gericht zudem als verhältnismäßig und für die Klägerin - auch gerade in ihrem konkreten Einzelfall - als zumutbar an (vgl. schon VG Würzburg, B.v. 2.4.2015 - W 5 E 15.224 - juris sowie dazu BayVGH, B.v. 18.8.2015 - 9 CE 15.934 - juris, vgl. des Weiteren zur Praxis in Bayern auch BayVGH, B.v. 29.6.2018 - 9 ZB 14.2869 - juris; B.v. 31.3.2017 - 9 ZB 16.2601 - juris), insbesondere da der klägerseits vorgeschlagene Kontrollbesuch einer Hundeschule sich zeitlich nicht erheblich von dem Aufwand bezüglich des praktischen Teils des Fachgespräches unterscheiden würde.

  • VG Würzburg, 17.09.2018 - W 8 K 18.469

    Betrieb einer Hundeschule - Sachkundenachweis

    Dies gilt erst recht, wenn kein Amtstierarzt beteiligt war (vgl. zu diesem Erfordernis BayVGH, B.v. 29.6.2018 - 9 ZB 14.2869 - juris).

    Das Landratsamt M. hat entsprechend der Rechtslage nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 TierSchG zutreffend als Nachweis über das Vorhandensein der nötigen Sachkunde ein Fachgespräch verlangt, das unter Beteiligung qualifizierter Personen zu führen ist, insbesondere eines Tierarztes (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2018 - 9 ZB 14.2869 - juris).

    Ein Fachgespräch mit einem praktischen und mündlichen Teil sieht das Gericht als verhältnismäßig und für die Klägerin - auch gerade in ihrem konkreten Einzelfall - als zumutbar an (vgl. schon VG Würzburg, B.v. 2.4.2015 - W 5 E 15.224 - juris sowie dazu BayVGH, B.v. 18.8.2015 - 9 CE 15.934 - juris, vgl. des Weiteren zur Praxis in Bayern auch BayVGH, B.v. 29.6.2018 - 9 ZB 14.2869 - juris; B.v. 31.3.2017 - 9 ZB 16.2601 - juris).

  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 23 ZB 17.1908

    Untersagung des Haltens von Katzen

    Ob solche Zweifel bestehen, ist im Wesentlichen anhand dessen zu beurteilen, was die Klägerin innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO hat darlegen lassen, § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2018 - 9 ZB 14.2869 - juris Rn. 3).
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