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   VGH Bayern, 29.07.1998 - 4 B 97.354   

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VGH Bayern, 29.07.1998 - 4 B 97.354 (https://dejure.org/1998,43865)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.07.1998 - 4 B 97.354 (https://dejure.org/1998,43865)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 4 B 97.354 (https://dejure.org/1998,43865)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nicht bezüglich der Klage gegen

    Grundsätzlich setzt ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch wegen einer getätigten Äußerung unabhängig davon, ob der Anspruch aus den Grundrechten oder aus einer entsprechenden Anwendung von § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB hergeleitet wird, voraus, dass ein weiterer Eingriff zu besorgen ist (vgl. nur BayVGH vom 29.7.1998 Az. 4 B 97.354 , vom 9.11.2004 Az. 9 ZB 03.2662 und vom 24.5.2006 Az. 4 CE 06.1217 ; OVG NRW vom 17.2.2009 Az. 13 A 2852/08 ; NdsOVG vom 11.3.2010 Az. 8 LB 9/08 ; Laubinger, VerwArch 1989, S. 261/293).
  • VG Augsburg, 13.09.2019 - Au 7 E 19.978

    Unterlassungsanspruch bei Äußerungen durch Hoheitsträger

    Grundsätzlich setzt ein öffentlichrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen einer getätigten Äußerung voraus, dass ein weiterer Eingriff zu besorgen ist, dass also eine Wiederholungsgefahr besteht (st. Rspr.; vgl. BayVGH, U.v. 29.7.1998 - 4 B 97.354 - juris; B.v. 24.5.2006 - 4 CE 06.1217 - juris; OVGNW, B.v. 17.2.2009 - 13 A 2852/08 - juris, jeweils m.w.N.).
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