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   VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778   

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VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778 (https://dejure.org/2015,22310)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.07.2015 - 16b D 13.778 (https://dejure.org/2015,22310)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juli 2015 - 16b D 13.778 (https://dejure.org/2015,22310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung eines Postzustellers aus dem Beamtenverhältnis wegen Unterschlagung vereinnahmter Nachnahmebeträge als innerdienstliches Dienstvergehen

  • rewis.io

    Beamtendisziplinarrecht, Posthauptschaffner, Postzusteller, Zugriffsdelikt, Unterschlagung, Nachnahmebetrag, Unterschriftenfälschung, Handscanner, Kassenfehlbestand, Ausgleich, Verschleierung, Milderungsgrund, Beamtenverhältnis, Entfernung, Dienstvergehen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung eines Postzustellers aus dem Beamtenverhältnis wegen Unterschlagung vereinnahmter Nachnahmebeträge als innerdienstliches Dienstvergehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 11).

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach der Eigenart und der Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, der Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße, sowie den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte, insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 12).

    Auch der Milderungsgrund der Geringwertigkeit kann dazu führen, dass im Hinblick darauf, dass durch das Dienstvergehen nur ein geringer Schaden entstanden ist, von der Höchstmaßnahme abgesehen werden muss (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 13).

    Zudem sind Entlastungsgründe nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 14 f.).

    (1) Ein Zugriff auf lediglich geringwertige Güter liegt bei einer Unterschlagung von Nachnahmebeträgen in Höhe von insgesamt 2.777.39 EUR zweifellos nicht vor, da die Grenze der Geringwertigkeit bei ca. 50,-- EUR anzusetzen ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 16) Zwar kann auch für ein Zugriffsdelikt bei einem nur einmaligen Fehlverhalten mit einem Schaden von weniger als 200,-- EUR ernsthaft in Betracht zu ziehen sein, von der Entfernung abzusehen (vgl. BVerwG, B.v. 23.2.2012 - 2 B 143/11 - juris Rn. 13; B.v. 26.3.2014 - 2 B 100/13 - juris Rn. 7), doch ist auch diese Grenze vorliegend bei weitem überschritten.

  • BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69

    Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie,

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
    Die Zueignung liegt in diesem Fall darin, dass durch die verspätete Buchung der Gelder der Anschein erweckt wird, als handle es sich nicht um neu vereinnahmte Beträge (vgl. BGH, U.v. 5.3.1971 - 3 StR 231/69 - BGHSt 24, 115 juris Rn. 17).

    Auch die Absicht, den Fehlbetrag aus eigenen Mitteln später wieder auszugleichen und die Klägerin daher nicht auf Dauer schädigen zu wollen, schließt die Zueignung nicht aus, da der Beklagte mit der eigennützigen Verwendung der Gelder sich diese zugeeignet hat (vgl. BGH, U.v. 5.3.1971 - 3 StR 231/69 - BGHSt 24, 115 juris Rn. 25); ein Eigentumsverlust, der nur durch gutgläubigen Erwerb eines Dritten denkbar ist, oder ein Vermögensschaden (aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Absenders bzw. in Form entgangenen Gewinns oder eines Verzugsschadens der Klägerin) muss nicht eingetreten sein.

    Da die Zueignung der Nachnahmebeträge durch Unterlassen der ordnungsgemäßen Verbuchung vollendet war (vgl. BGH, U.v. 5.3.1971 - 3 StR 231/69 - BGHSt 24, 115 juris Rn. 11), kann offen bleiben, ob der Beklagte die verspätete Abrechnung von drei bis zu diesem Tag unentdeckt gebliebenen Nachnahmebeträgen am 10. November 2010 noch vor seiner Befragung durch die Konzernsicherheit gemacht hat.

  • VGH Bayern, 23.07.2014 - 16b D 11.601

    Disziplinarrecht; Posthauptschaffner; Diebstahl von Paketen; erheblich

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
    Eine lediglich finanziell angespannte Lage reicht hierfür nicht aus (vgl. BayVGH, U.v. 23.7.2014 - 16b D 11.601 - juris Rn. 48).

    Dabei müssen die negativen Lebensumstände eine schwerwiegende Ausnahmesituation begründen (vgl. BayVGH, U.v. 23.7.2014 - 16b D 11.601 - juris Rn. 57).

  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 16b D 12.71

    Disziplinarrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
    Abgesehen davon, dass die schwierige persönliche und finanzielle Lage des Beklagten nach Angaben seiner Bevollmächtigten andauert, so dass schon aus diesem Grund keine günstige Prognose vorliegt (vgl. BayVGH, U.v. 30.1.2013 - 16b D 12.71 - juris Rn. 118), sind die dargelegten familiären und finanziellen Schwierigkeiten nicht von solchem Gewicht, dass sie die begangenen Zugriffsdelikte in einem deutlich milderen Licht erscheinen lassen, zumal sie nicht über das hinausgehen, was grundsätzlich jeden treffen kann.
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11

    Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
    (1) Ein Zugriff auf lediglich geringwertige Güter liegt bei einer Unterschlagung von Nachnahmebeträgen in Höhe von insgesamt 2.777.39 EUR zweifellos nicht vor, da die Grenze der Geringwertigkeit bei ca. 50,-- EUR anzusetzen ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 16) Zwar kann auch für ein Zugriffsdelikt bei einem nur einmaligen Fehlverhalten mit einem Schaden von weniger als 200,-- EUR ernsthaft in Betracht zu ziehen sein, von der Entfernung abzusehen (vgl. BVerwG, B.v. 23.2.2012 - 2 B 143/11 - juris Rn. 13; B.v. 26.3.2014 - 2 B 100/13 - juris Rn. 7), doch ist auch diese Grenze vorliegend bei weitem überschritten.
  • BVerwG, 12.06.2002 - 1 D 29.01

    Unterschlagung von zahlreichen eingezogenen Nachnahmebeträgen durch einen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
    (6) Ein Absehen von der Höchstmaßnahme kommt auch nicht deshalb in Betracht, weil der Beamte durch ein tätiges Abrücken von der Tat, insbesondere durch die freiwillige Offenbarung des Fehlverhaltens oder Wiedergutmachung des Schadens jeweils vor drohender Entdeckung, ein Verhalten zeigt, das Anlass zur Prüfung gibt, ob ein endgültiger Vertrauensverlust zu verneinen ist (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.2002 - 1 D 29/01 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 12.1369

    Disziplinarrecht; Polizeihauptmeister (BesGr. A 9); innendienstliches

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
    Eine angespannte psychische Situation bzw. eine subjektiv als ausweglos empfundene Lage reicht nicht aus (vgl. BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 56).
  • BVerwG, 25.09.1990 - 1 D 74.89

    Disziplinarmaßnahme der Kürzung des Unterhaltsbeitrags - Disziplinarmaßnahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
    (7) Auch die Einlassung, er habe das Geld zum Ausgleich des Kassenfehlbestands verwendet, den er zunächst aus eigenen Mitteln ersetzt habe, kann den Beklagten nicht entlasten (vgl. BVerwG, U.v. 25.9.1990 - 1 D 74/89 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 14.10.1997 - 1 D 60.96

    Veruntreuung von eingezogenen Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten eines

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
    Ein Beamter ist nicht befugt, dienstlich anvertrautes Geld des Dienstherrn diesem auch nur vorübergehend vorzuenthalten, um es zunächst für eigene Zwecke einzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 14.10.1997 - 1 D 60/96 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 26.03.2014 - 2 B 100.13

    Disziplinarrechtliche Geringfügigkeitsschwelle

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
    (1) Ein Zugriff auf lediglich geringwertige Güter liegt bei einer Unterschlagung von Nachnahmebeträgen in Höhe von insgesamt 2.777.39 EUR zweifellos nicht vor, da die Grenze der Geringwertigkeit bei ca. 50,-- EUR anzusetzen ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 16) Zwar kann auch für ein Zugriffsdelikt bei einem nur einmaligen Fehlverhalten mit einem Schaden von weniger als 200,-- EUR ernsthaft in Betracht zu ziehen sein, von der Entfernung abzusehen (vgl. BVerwG, B.v. 23.2.2012 - 2 B 143/11 - juris Rn. 13; B.v. 26.3.2014 - 2 B 100/13 - juris Rn. 7), doch ist auch diese Grenze vorliegend bei weitem überschritten.
  • BVerwG, 08.06.1983 - 1 D 112.82

    Strafverfahren - Disziplinarverfahren - Disziplinarmaß - Grundsatz der

  • VGH Bayern, 24.09.2014 - 16a D 13.118

    Disziplinarrecht; Polizeihauptmeister (A9); Beteiligung des Personalrats vor

  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 49.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeld in Höhe von 220 DM durch einen Beamten - Keine

  • BVerwG, 15.08.1989 - 1 D 61.88

    Dienstvergehen eines Zollbeamten des gehobenen Dienstes - Missbrauch eines

  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 16b D 10.2447

    Außerdienstlicher versuchter Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung zur

  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03

    Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten;

  • BGH, 03.05.1956 - 3 StR 70/56
  • BVerwG, 10.01.2007 - 1 D 15.05

    Alkoholkranker Postbeamter des einfachen Dienstes im Ruhestand; Zugriffsdelikt

  • BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 26.98

    Verspätete Abrechnung eingezogener Nachnahmebeträge eines Postzustellers im

  • RG, 27.10.1930 - III 685/30

    Amtsunterschlagung. Deckung von Fehlbeträgen bei Nichtbestehen einer

  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 16a D 13.1540

    Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach Straftat

    Selbst wenn vor dem Hintergrund der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den sog. Zugriffsdelikten (BVerwG, U. v. 10.12.2015 a. a. O.) nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass ein Zugriffsdelikt in der Regel die Entfernung aus dem Dienst nach sich zieht, ist vorliegend - zumindest aufgrund der Verletzung im Kernbereich der dienstlichen Pflichten - davon auszugehen, dass nur individuelle Extremsituationen disziplinarisch relevant sein können (BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 65; U. v. 20.4.2016 a. a. O. Rn. 72).
  • VG Ansbach, 25.11.2015 - AN 13b D 15.00460

    Beamtenverhältnis, Disziplinarklage, Entfernung, Dienstvergehen,

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (st. Rspr., vgl. BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 38/10, juris Rn. 11; BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778, juris Rn. 44).

    Hat sich der Beamte - wie vorliegend - bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit an Vermögenswerten vergriffen, die ihm dienstlich anvertraut sind, ist ein solches Dienstvergehen als sog. Zugriffsdelikt regelmäßig geeignet, das Vertrauensverhältnis zu zerstören (BVerwG, U. v. 6.6.2007 - 1 D 2.06; BVerfG (Kammer), B. v. 19.2.2003 - 2 BvR 1413.01, jeweils juris; BayVGH, U. v. 18.3.2015 - 16a D 14.755, juris Rn. 41; U. v. 29.7.2015 -16b D 13.778, juris Rn. 47), so dass in diesen Fällen die Entfernung aus dem Dienst grundsätzlich Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme ist.

    Im Übrigen setzt die Zueignung keine Bereicherung bzw. eine entsprechende Absicht des Täters voraus (BayVGH, Urteil vom 29.7.2015 - 16b D 13.778).

    Eine angespannte psychische Situation - wie sie vorliegend beim Beklagten durch Überlastung im dienstlichen Bereich bestanden haben mag - bzw. eine subjektiv als ausweglos empfundene Lage reicht nicht aus (BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778, juris Rn. 55).

  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.1302

    Rechtmäßige Entfernung aus dem Dienst wegen veruntreuender Unterschlagung in 28

    Ein Beamter, der - wie der Beklagte - von Postkunden eingezogene Nachnahmebeträge, die seinem dienstlichen Gewahrsam unterliegen, unberechtigt für private Zwecke nutzt, begeht ein schweres Dienstvergehen im Kernbereich der ihm obliegenden dienstlichen Pflichten (stRspr, BayVGH, U.v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 47).

    Die von ihm im Rahmen seiner Dienstausübung als Postzusteller verübten Unterschlagungen der Nachnahmebeträge stellen ein einheitliches innerdienstliches Dienstvergehen dar (BayVGH, U.v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 42).

    Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 1.9.1999 - 1 D 26.98 - juris Rn. 23; BayVGH, U.v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 47).

  • VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung von Verwarnungsgeldern

    Der Vertrauensverlust ergibt sich nicht aus dem etwaigen Schaden, sondern aus der unzulässigen Verwendung dienstlich anvertrauter Gelder aus eigennützigen Gründen selbst (vgl. BVerwG, U. v. 15.8.1989 - 1 D 61/88 - juris Rn. 26; BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 56).

    Abgesehen davon können im Rahmen einer Verletzung des Kernbereichs der dienstlichen Pflichten nur individuelle Extremsituationen disziplinarisch relevant sein (BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 65; U. v. 20.4.2016 a. a. O. Rn. 72).

  • VGH Bayern, 11.10.2017 - 16a D 15.2758

    Entfernung eines Steuerobersekretärs aus dem Beamtenverhältnis wegen Untreue

    Ob der Beklagte sich tatsächlich bereichern wollte, wie von ihm ausdrücklich verneint, ist für die Zueignungshandlung im Rahmen der Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB nicht maßgeblich (BayVGH, U.v. 29.7.2015 - 16 b D 13.778 - juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 16a D 14.938

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst

    Vor dem Hintergrund, dass ein Zugriffsdelikt in der Regel die Entfernung aus dem Dienst nach sich zieht, sind im Übrigen die Voraussetzungen für das Vorliegen einer disziplinarrechtlich relevanten negativen Lebensphase nur in individuellen Extremsituationen erfüllt (BayVGH, U. v. 23.7.2014 - 16b D 11.601 - juris Rn. 57; U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 65), die nach Auffassung des Senats hier nicht vorliegen.
  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 16a D 19.8

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Studiendirektors wegen wiederholter Untreue zu

    Die Eigenverantwortung des Beklagten für sein Handeln wiegt somit schwerer als die ggf. mangelhafte Kontrolle des Dienstherrn (vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 62; U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 103).
  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 18.1764

    Disziplinarmaßnahme - Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue betreffend

    Die Eigenverantwortung des Beklagten für sein Handeln wiegt schwerer als die ggf. mangelhafte Kontrolle des Dienstherrn (vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 62; U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 103).
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