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   VGH Bayern, 29.07.2021 - 22 ZB 21.496   

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VGH Bayern, 29.07.2021 - 22 ZB 21.496 (https://dejure.org/2021,33754)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.07.2021 - 22 ZB 21.496 (https://dejure.org/2021,33754)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juli 2021 - 22 ZB 21.496 (https://dejure.org/2021,33754)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 54; ZPO § 41 Nr. 4; ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 48
    Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes

  • rewis.io

    Dienstliche Anzeige eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit, Besorgnis der Befangenheit wegen Tätigkeit als Landesanwalt im korrespondierenden Eilverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstliche Anzeige eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Besorgnis der Befangenheit wegen Tätigkeit als Landesanwalt im korrespondierenden Eilverfahren

  • rechtsportal.de

    Dienstliche Anzeige eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Besorgnis der Befangenheit wegen Tätigkeit als Landesanwalt im korrespondierenden Eilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 21.11.1980 - 11 CS 80 D.61

    Verwaltungsprozeßrecht: Ablehnung eines Verwaltungsrichters wegen früherer

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 22 ZB 21.496
    Teilweise wird dafür plädiert, den Begriff weiter, insbesondere in Relation zum Sachbegriff des § 41 Nr. 6 ZPO, zu verstehen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 21.11.1980 - 11 CS 80 D. 61 - BayVBl 1981, 368/369; ähnlich auch Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 41 Rn. 11 m.w.N.: Verfahrensgleichheit sei nicht erforderlich; Sachgleichheit in § 41 Nr. 4 ZPO bedeute Identität des Streitgegenstandes).

    Hat sich der jetzige Richter, wie im vorliegenden Fall, dagegen im Rahmen der Vorbefassung in einer anderen Funktion/Rolle und im Auftrag bzw. zugunsten einer Partei einseitig oder mit einer gewissen Tendenz positioniert (und nicht nur objektiv ge-/überprüft), kann dieser (Neutralitäts-)Grundsatz keine Geltung mehr beanspruchen (vgl. in diesem Sinne auch BayVGH, B.v. 21.11.1980 - 11 CS 80 D. 61 - BayVBl 1981, 368/371, der insoweit von einer "typisierenden Behandlung" der gesetzlichen Ausschlusstatbestände ausgeht und § 42 Abs. 2 ZPO quasi als Einzelfallkorrektiv erachtet).

    Dabei genügt es, wenn vom Standpunkt der Beteiligten aus hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit zu zweifeln (BVerwG, B.v. 28.5.2009 - 5 PKH 6/09 - juris Rn. 4 m.w.N.); nicht maßgeblich ist, ob der Richter tatsächlich noch von seiner früheren Tätigkeit als Vertreter des Freistaats Bayern beeinflusst ist (vgl. BayVGH, B.v. 21.11.1980 - 11 CS 80 D. 61 - BayVBl 1981, 368/371).

  • BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 110.89

    Ausschluss von der Ausübung der Tätigkeit des Richteramtes

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 22 ZB 21.496
    Dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zufolge hat der Gesetzgeber in § 41 Nr. 6 ZPO i.V.m. § 54 Abs. 1 VwGO eine abschließende Regelung darüber getroffen, in welchen Fällen Richter ausnahmsweise aufgrund ihrer früheren Tätigkeit von der Ausübung ihres Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, B.v. 7.9.1989 - 2 B 110.89 - juris Rn. 2).

    Vielmehr müssen besondere zusätzliche Umstände hinzutreten, um in Fällen der "Vorbefassung" die Besorgnis der Befangenheit (§ 42 Abs. 2 ZPO) zu begründen (BVerwG, B.v. 7.9.1989 - 2 B 110.89 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 22.05.2019 - 22 CS 18.2247

    Erfolgloser Eilantrag gegen Schrottplatz im Gewerbegebiet - Interessenabwägung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 22 ZB 21.496
    mit, dass dem vorliegenden Verfahren (Az. 22 ZB 21.496) ein Eilverfahren (Az. 22 CS 18.2247) zum gleichen Gegenstand vorausgegangen ist.

    Allerdings behandeln das vorliegende Verfahren und das Eilverfahren Az. 22 CS 18.2247 nicht dieselbe Sache i.S.v. § 41 Nr. 4 ZPO.

  • BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Befangenheit eines Richters bei Mitwirkung an der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 22 ZB 21.496
    Überzeugender scheint es jedoch, das Tatbestandsmerkmal "Sache" in Nr. 4 des § 41 ZPO gleichlautend zu dessen Nr. 6 und damit "eng" auszulegen (vgl. zur Auslegung von § 41 Nr. 6 VwGO in Bezug auf § 80 Abs. 5 VwGO etwa BVerwG, B.v. 2.10.1997 - 11 B 30.97 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 19.3.2013 - 20 ZB 12.1881 - juris Rn. 13; OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.1.2010 - OVG 3 B 5.09 - juris Rn. 3).
  • BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10

    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 22 ZB 21.496
    Zum einen, um unterschiedliche Wortlautauslegungen innerhalb einer Regelung gesetzessystematisch zu vermeiden (von einem solchen "Gleichlauf" von § 41 Nr. 4 und 6 ZPO ausgehend wohl auch BVerfG, B.v. 5.4.1990 - 2 BvR 413/88 - juris Rn. 19, wonach das Tatbestandsmerkmal zudem in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinn zu verstehen sei; in diesem Sinne auch BAG, B.v. 7.11.2012 - 7 AZR 646/10 - juris Rn. 16, wonach eine Tätigkeit in einem "Parallelverfahren" nicht für einen gesetzlichen Ausschluss genüge).
  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 20 ZB 12.1881

    Berufungszulassung (abgelehnt); keine ernstlichen Zweifel, wenn Urteil im

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 22 ZB 21.496
    Überzeugender scheint es jedoch, das Tatbestandsmerkmal "Sache" in Nr. 4 des § 41 ZPO gleichlautend zu dessen Nr. 6 und damit "eng" auszulegen (vgl. zur Auslegung von § 41 Nr. 6 VwGO in Bezug auf § 80 Abs. 5 VwGO etwa BVerwG, B.v. 2.10.1997 - 11 B 30.97 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 19.3.2013 - 20 ZB 12.1881 - juris Rn. 13; OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.1.2010 - OVG 3 B 5.09 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 22 ZB 21.496
    Zum einen, um unterschiedliche Wortlautauslegungen innerhalb einer Regelung gesetzessystematisch zu vermeiden (von einem solchen "Gleichlauf" von § 41 Nr. 4 und 6 ZPO ausgehend wohl auch BVerfG, B.v. 5.4.1990 - 2 BvR 413/88 - juris Rn. 19, wonach das Tatbestandsmerkmal zudem in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinn zu verstehen sei; in diesem Sinne auch BAG, B.v. 7.11.2012 - 7 AZR 646/10 - juris Rn. 16, wonach eine Tätigkeit in einem "Parallelverfahren" nicht für einen gesetzlichen Ausschluss genüge).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2010 - 3 B 5.09

    Befangenheitsgesuch (zurückgewiesen); Vorbefassung; Selbstablehnung; Mitwirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 22 ZB 21.496
    Überzeugender scheint es jedoch, das Tatbestandsmerkmal "Sache" in Nr. 4 des § 41 ZPO gleichlautend zu dessen Nr. 6 und damit "eng" auszulegen (vgl. zur Auslegung von § 41 Nr. 6 VwGO in Bezug auf § 80 Abs. 5 VwGO etwa BVerwG, B.v. 2.10.1997 - 11 B 30.97 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 19.3.2013 - 20 ZB 12.1881 - juris Rn. 13; OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.1.2010 - OVG 3 B 5.09 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09

    Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 22 ZB 21.496
    Dabei genügt es, wenn vom Standpunkt der Beteiligten aus hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit zu zweifeln (BVerwG, B.v. 28.5.2009 - 5 PKH 6/09 - juris Rn. 4 m.w.N.); nicht maßgeblich ist, ob der Richter tatsächlich noch von seiner früheren Tätigkeit als Vertreter des Freistaats Bayern beeinflusst ist (vgl. BayVGH, B.v. 21.11.1980 - 11 CS 80 D. 61 - BayVBl 1981, 368/371).
  • BVerwG, 05.01.2010 - 5 B 58.09

    Ausschließung eines Richters; Ausschließungsgrund der Mitwirkung im

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 22 ZB 21.496
    Zu anderem, um der Regelungsnatur der gesetzlichen Ausschlusstatbestände zu entsprechen, welche einer erweiternden Auslegung oder analogen Anwendung auch angesichts Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG unzugänglich sind (vgl. BVerwG, B.v. 5.1.2010 - 5 B 58.09 - juris Rn. 5).
  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 730/01

    Zum Richterausschluss wegen Vorbefasstheit gemäß ZPO § 41 Nr 6 - gesetzlicher

  • BGH, 20.09.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Richterablehnung im anwaltgerichtlichen Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung

  • VGH Bayern, 25.01.2024 - 24 CS 23.1582

    Kein Ausschluss vom Richteramt, andere Sache, Befangenheitsantrag (unbegründet),

    Dabei kann dahinstehen, wie der Begriff der Sache i.S.v. § 41 Nr. 4 ZPO im Einzelnen zu verstehen ist (vgl. zum Streitstand BayVGH, B.v. 29.7.2021 - 22 ZB 21.496 - juris Rn. 4), da jedenfalls die unstreitig erforderliche Identität der Streitgegenstände fehlt (vgl. zum Begriff des verwaltungsgerichtlichen Streitgegenstands Wöckel in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 121 Rn. 23).

    Unabhängig davon, ob man davon ausgeht, die Vorbefassung eines Richters mit dem zur Entscheidung stehenden Sachverhalt, die nicht zu seinem Ausschluss gemäß § 41 Nr. 4 bis Nr. 8 ZPO führt, sei in der Regel nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, sondern es müssten dafür besondere Umstände vorliegen (vgl. BGH, B.v. 12.4.2016 - VI ZR 549/14 - juris Rn. 8), oder ob man davon ausgeht, im Falle des § 41 Nr. 4 ZPO habe, anders als bei § 41 Nr. 6 ZPO, nur eine normale Prüfung anhand des § 42 Abs. 2 ZPO zu erfolgen (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2021 - 22 ZB 21.496 - juris Rn. 8), liegen hier jedenfalls keine objektiven Umstände i.S.d. § 42 Abs. 2 ZPO vor.

    ... aus, das früher im Eigentum der hiesigen Antragstellerin gestanden hat, ist zunächst zu berücksichtigen, dass seither mehr als sieben Jahre vergangen sind (vgl. einen Fall, bei dem die Tätigkeit als Landesanwältin erst kurze Zeit zurücklag und deshalb die Besorgnis der Befangenheit begründet war BayVGH, B.v. 29.7.2021 - 22 ZB 21.496).

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