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   VGH Bayern, 29.08.2013 - 10 CS 12.2495   

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https://dejure.org/2013,25794
VGH Bayern, 29.08.2013 - 10 CS 12.2495 (https://dejure.org/2013,25794)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.08.2013 - 10 CS 12.2495 (https://dejure.org/2013,25794)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. August 2013 - 10 CS 12.2495 (https://dejure.org/2013,25794)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    (Verbot der) Hundehaltung; übermäßiges Hundegebell; Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 01.12.1988 - 21 B 88.01683
    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2013 - 10 CS 12.2495
    Zudem kommt es für das Vorliegen der hier einschlägigen Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG ("Unzulässiger Lärm") nicht darauf an, ob die vom Hundegebell - auch nachts - ausgehenden Störungen der Nachbarschaft eine derartige Intensität erreichen, dass die Immissionsrichtwerte, die in den Regelwerken wie der TA Lärm und einschlägigen VDI-Richtlinien festgelegt sind, überschritten werden (BayVGH, U.v. 1.12.1988 - 21 B 88.01683 - juris, Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2013 - 11 ME 148/13

    Verpflichtung eines Hundehalters zur nächtlichen und sonntäglichen Haltung seiner

    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2013 - 10 CS 12.2495
    Denn der Antragsgegner hat in seiner Beschwerde zu Recht darauf verwiesen, dass angesichts der seit 2008 immer wieder vorgebrachten massiven Beschwerden zahlreicher Nachbarn, die zum Teil über das Hundebellen Protokoll geführt haben, hinreichend dargetan ist und dies auch der Lebenserfahrung entspricht, dass vom Halten von zeitweise bis zu 20 Hunden auf einem Grundstück eine erhebliche Lärmbeeinträchtigung ausgeht und eine solche Belästigung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann (vgl. § 117 Abs. 1 OWiG; vgl. zur Sachaufklärungspflicht bei Hundegebell BVerwG, B.v. 20.12.1991 -7 B 165/91 - juris, Rn. 2; OVG Lüneburg, B.v. 5.7.2013 - 11 ME 148/13 - juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 20.12.1991 - 7 B 165.91

    Verbot der Hundehaltung - Sachverhaltsaufklärung im Verwaltungsstreitverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2013 - 10 CS 12.2495
    Denn der Antragsgegner hat in seiner Beschwerde zu Recht darauf verwiesen, dass angesichts der seit 2008 immer wieder vorgebrachten massiven Beschwerden zahlreicher Nachbarn, die zum Teil über das Hundebellen Protokoll geführt haben, hinreichend dargetan ist und dies auch der Lebenserfahrung entspricht, dass vom Halten von zeitweise bis zu 20 Hunden auf einem Grundstück eine erhebliche Lärmbeeinträchtigung ausgeht und eine solche Belästigung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann (vgl. § 117 Abs. 1 OWiG; vgl. zur Sachaufklärungspflicht bei Hundegebell BVerwG, B.v. 20.12.1991 -7 B 165/91 - juris, Rn. 2; OVG Lüneburg, B.v. 5.7.2013 - 11 ME 148/13 - juris, Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 17.07.2017 - 3 B 87/17

    § 3 Abs. 1 SächsPolG

    Eine erhebliche Belästigung von Nachbarn ist auch bei deutlich geringeren als dort vorgegebenen Grenzwerten möglich (vgl. BayVGH, Beschl. v. 29. August 2013 - 10 CS 12.2495 -, juris Rn. 4; NdsOVG a. a. O., Rn. 12; zu einer Feueralarmsirene: vgl. BVerwG, Urt. v. 29. April 1988 - 7 C 33/87 -, juris Rn. 16; zu Frage wesentlicher Beeinträchtigungen durch Geräusche im Rahmen des Abwehranspruchs nach § 906 BGB: OLG Düsseldorf, Urt. v. 24. November 1993 - 9 U 111/93 -, juris Rn. 23; OLG Köln, Urt. v. 7. Juni 1993 - 12 U 40/93 -, juris Rn. 13; Viehweg/Regenfus in: Herberger/Martinek/Rüßmann u. a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 906 BGB Rn. 57).
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