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   VGH Bayern, 29.08.2017 - 12 C 17.1544   

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https://dejure.org/2017,31626
VGH Bayern, 29.08.2017 - 12 C 17.1544 (https://dejure.org/2017,31626)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.08.2017 - 12 C 17.1544 (https://dejure.org/2017,31626)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. August 2017 - 12 C 17.1544 (https://dejure.org/2017,31626)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung eines Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum rechtmäßig

  • BAYERN | RECHT

    VwVG § 16; BayVwZVG Art. 19 Abs. 1 Nr. 1, Art. 29 Abs. 2, Art. 32, Art. 33 Abs. 2; InsO § 22 Abs. 1 S. 1, § 27, § 80 Abs. 1
    Ersatzzwangshaft zum Zwecke der Durchsetzung eines Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Ersatzzwangshaft zum Zwecke der Durchsetzung eines Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayVwZVG Art. 33
    Anordnung von Ersatzzwangshaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zweckfremde Nutzung von Wohnraum: (Ersatz-)Zwangshaft ist zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung eines Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum rechtmäßig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung eines Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum rechtmäßig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung eines Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung eines Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum rechtmäßig - Anordnung nach Ausschöpfung aller milderen Zwangsmittel nicht zu beanstanden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 999
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - 2 E 1031/12

    Rechtmäßigkeit einer Ersatzzwangshaft als Beugemittel gegenüber einem

    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2017 - 12 C 17.1544
    Ungeachtet dessen besteht auch bei uneinsichtigen Vollstreckungsschuldnern regelmäßig die Aussicht, dass sie sich zumindest von der Anordnung unmittelbar bevorstehender Ersatzzwangshaft beeindrucken lassen und ihrer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung doch noch nachkommen (vgl. OVG NRW, B.v. 16.11.2012 - 2 E 1031/12 - juris, Rn. 17 und 19).

    Darüber hinaus sind die persönlichen Verhältnisse des Pflichtigen wie Krankheit oder Haftunfähigkeit zu beachten (vgl. OVG NRW, B.v. 16.11.2012 - 2 E 1031/12 - juris, Rn. 21 f. m.w.N.; s. zum Ganzen auch Käß, in: Giehl/Adolph/Käß, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, BayVwZVG, Stand: März 2017, Art. 33 Rn. 14).

  • VGH Bayern, 12.02.1996 - 8 C 96.216
    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2017 - 12 C 17.1544
    Die Rechtmäßigkeit des (Grund-) Verwaltungsakts hingegen ist keine Vollstreckungsvoraussetzung, solange keine Nichtigkeit vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.1996 - 8 C 96.216 -, BayVBl. 1996, 600; s. zum Ganzen auch Käß, in: Giehl/Adolph/Käß, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, BayVwZVG, Stand: März 2017, Art. 33 Rn. 4).

    Vielmehr kann in einem derartigen Fall Ersatzzwangshaft als einschneidenderes Mittel beantragt und angeordnet werden, wenn dies - wie hier - notwendig ist, um den Pflichtigen von künftigen weiteren Verstößen gegen ein Unterlassungsgebot - die Fortsetzung der Zweckentfremdung von Wohnraum - abzuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.1996 - 8 C 96.216 -, BayVBl. 1996, 600; B.v. 20.8.1997 - 8 C 96.4230 -, NVwZ-RR 1998, 310; s. auch Käß, in: Giehl/Adolph/Käß, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, BayVwZVG, Stand: März 2017, Art. 33 Rn. 10).

  • VGH Bayern, 19.04.2017 - 12 ZB 17.595

    Zweckentfremdung von Wohnraum durch Medizintouristen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2017 - 12 C 17.1544
    Über seine Rechtmäßigkeit wurde unanfechtbar entschieden (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2017 - 12 ZB 17.595 -, Umdruck Rn. 3 ff.).

    Berufungszulassungsverfahren nicht aufgezeigt, dass er auf unbestimmte Dauer an "Medizintouristen" vermietet, die ihren Lebensmittelpunkt durch Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes endgültig an den Beherbergungsort verlagert haben und die Geltungsdauer des diesen Personen erteilten Aufenthaltstitels dies plausibel erscheinen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 19. April 2017 - 12 ZB 17.595 - Umdruck, Rn. 8).

  • VG Frankfurt/Main, 24.06.2010 - 1 N 1143/10

    Ersatzzwangshaft bei Uneinbringlichkeit eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung von

    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2017 - 12 C 17.1544
    Der Antragsgegner wurde im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zur beantragten Anordnung von Ersatzzwangshaft gehört (Art. 33 Abs. 1 BayVwZVG) und hatte Gelegenheit zur Stellungnahme (vgl. VG Frankfurt, B.v. 24.6.2010 - 1 N 1143/10 -, NVwZ-RR 2010, 792).
  • VGH Bayern, 20.08.1997 - 8 C 96.4230
    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2017 - 12 C 17.1544
    Vielmehr kann in einem derartigen Fall Ersatzzwangshaft als einschneidenderes Mittel beantragt und angeordnet werden, wenn dies - wie hier - notwendig ist, um den Pflichtigen von künftigen weiteren Verstößen gegen ein Unterlassungsgebot - die Fortsetzung der Zweckentfremdung von Wohnraum - abzuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.1996 - 8 C 96.216 -, BayVBl. 1996, 600; B.v. 20.8.1997 - 8 C 96.4230 -, NVwZ-RR 1998, 310; s. auch Käß, in: Giehl/Adolph/Käß, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, BayVwZVG, Stand: März 2017, Art. 33 Rn. 10).
  • VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 480/15

    Wiederholte Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen der Nichtbefolgung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2017 - 12 C 17.1544
    Anderenfalls könnte sich ein Schuldner allein unter Hinweis auf seine Insolvenz und Mittellosigkeit seinen Verpflichtungen entziehen (vgl. VG Potsdam, U.v. 9.1.2017 - 4 K 480/15 - juris, Rn. 22 m.w.N.; siehe auch Troidl, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 11. Aufl. 2017, § 16 VwVG Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2016 - 6 S 29/16

    Pflicht zur Dokumentation der Fortführung eines untersagten Gewerbes bei

    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2017 - 12 C 17.1544
    Darüber hinaus setzt er sein rechtswidriges Nutzungskonzept unverändert fort (vgl. zu diesem Erfordernis näher VGH BW, B.v. 28.4.2016 - 6 S 29/16 -, NVwZ-RR 2016, 902), wie sich nicht zuletzt aus seiner Einlassung, die Wohnung werde derzeit unentgeltlich und besuchsweise überlassen, im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ergibt.
  • BVerwG, 06.12.1956 - I C 10.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2017 - 12 C 17.1544
    c) Bevor Ersatzzwangshaft angeordnet werden kann, müssen ferner alle sonstigen Zwangsmittel erschöpft sein (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 6.12.1956 - 1 C 10.56 -, BVerwGE 4, 196 [198]).
  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 62/04

    Anforderungen an die Bezeichnung der Mitwirkungspflichten im Haftbefehl;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2017 - 12 C 17.1544
    Die vom Antragsgegner in Bezug genommene, die Anordnung von Erzwingungshaft in einem Insolvenzverfahren betreffende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.02.2005 -IX ZB 62/04 -, BGHZ 162, 187 - ist auf den hier vorliegenden Fall der Ersatzzwangshaft im Rahmen eines (mehrstufigen) verwaltungsrechtlichen Vollstreckungsverfahrens, die lediglich an die Stelle einer uneinbringlichen Zwangsgeldforderung tritt, nicht zu übertragen.
  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03

    Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche

    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2017 - 12 C 17.1544
    Zum einen wäre aufgrund des bestandskräftigen (Grund-) Verwaltungsakts auch der Insolvenzverwalter zu einer etwaigen Kündigung und anschließenden Wiederverwendung des Mietobjekts zu Wohnzwecken verpflichtet; er tritt insoweit als gesetzlicher Vertreter (Partei kraft Amtes) in die Rechtsstellung des Antragsgegners ein (vgl. BVerwG, U.v. 23.09.2004 - 7 C 22.03 -, BVerwGE 122, 75 [80] m.w.N.) und ist entgegen der Auffassung des Bevollmächtigten des Vollstreckungsschuldners nicht etwa "Dritter", demgegenüber zunächst erst einmal eine Duldungsverfügung zu erlassen wäre (vgl. näher Kayser, in: Kreft, Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011, § 80 Rn. 14, 16 u. 29).
  • VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 18 V 21.01362

    Anordnung von Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung der behördlich nageordneten

    Keine Vollstreckungsvoraussetzung ist hingegen die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts, solange keine Nichtigkeit gegeben ist (BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 4).

    So darf insbesondere zur Abgabe von Erklärungen unmittelbarer Zwang von vorneherein weder angewendet noch angedroht werden (BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 13; Giehl/Adolph/Käß, VerwVerfR Bay., 46. AL November 2019, Art. 33 VwZVG Rn. 9).

    Liegt eine solche nicht vor, scheidet eine Ersatzvornahme von vorneherein aus (BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 14; Giehl/Adolph/Käß, VerwVerfR Bay., 46. AL November 2019, Art. 33 VwZVG Rn. 11).

    Ungeachtet dessen besteht auch bei uneinsichtigen Vollstreckungsschuldnern regelmäßig die Aussicht, dass sie sich zumindest von der Anordnung unmittelbar bevorstehender Ersatzzwangshaft beeindrucken lassen und ihrer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung doch noch nachkommen (ebenso OVG NRW, B.v. 16.11.2012 - 2 E 1031/12 - juris Rn. 17, 19; BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 17).

    Bei der erforderlichen Abwägung aller Umstände des konkreten Einzelfalls ist die Bedeutung des mit der Ordnungsverfügung erstrebten Erfolgs dem besonderen Gewicht gegenüberzustellen, das der beantragten Freiheitsentziehung zukommt; darüber hinaus sind die persönlichen Verhältnisse des Pflichtigen wie Krankheit oder Haftunfähigkeit zu beachten (OVG NRW, B.v. 16.11.2012 - 2 E 1031/12 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 19).

    Dasselbe gilt, wenn der Pflichtige zwar der von ihm geforderten Handlung nicht nachkommt, unter dem Druck der (drohenden) Ersatzzwangshaft - aus welcher Geldquelle auch immer - die Zwangsforderung begleicht; auch dies hindert den Beginn oder die Fortsetzung der Ersatzzwangshaft (BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 23; Giehl/Adolph/Käß, VerwVerfR Bay., 46. AL November 2019, Art. 33 Rn. 17).

    Umgekehrt kann auch das Zwangsgeld nicht mehr beigetrieben werden, wenn die Ersatzzwangshaft bereits vollstreckt ist; die Zwangsgeldforderung ist dadurch erloschen (BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 27; Giehl/Adolph/Käß, VerwVerfR Bay., 46. AL November 2019, Art. 33 Rn. 32).

  • VG Ansbach, 13.12.2023 - AN 2 V 23.2521

    Pflichten der Erziehungsberechtigten, Schulpflicht, Anordnung von

    Hingegen ist keine Vollstreckungsvoraussetzung, dass der zu vollstreckende (Grund-)Verwaltungsakt rechtmäßig ist; allein dessen Nichtigkeit wäre schädlich (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - BeckRS 2017, 123009 Rn. 4; B.v. 12.2.1996 - 8 C 96.216 - NVwZ-RR 1997, 69/69 f.).

    aa) Als Zwangsmittel ist nach Art. 29 Abs. 2 Nr. 3, Art. 33 VwZVG die Ersatzzwangshaft vorgesehen; diese jedoch nur subsidiär (vgl. BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - BeckRS 2017, 123009 Rn. 3 m.w.N.).

    Deshalb ist bei der richterlichen Entscheidung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Freiheitsentziehung vorliegen (Art. 104 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GG), insbesondere sorgfältig zu prüfen, ob dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - hier explizit in Art. 29 Abs. 3 VwZVG normiert - gewahrt wird (vgl. BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - BeckRS 2017, 123009 Rn. 16).

    Regelmäßig dürfte aber auch bei uneinsichtigen Vollstreckungsschuldnern zumindest die Aussicht bestehen, dass sie sich in Ansehung möglicherweise unmittelbar bevorstehender Ersatzzwangshaft doch noch zu pflichtgemäßem Verhalten bewegen lassen (vgl. so zum Ganzen BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - BeckRS 2017, 123009 Rn. 17 m.w.N.; VG Ansbach, B.v. 15.10.2014 - AN 2 V 14.01377 - juris Rn. 24).

    Bei der erforderlichen Abwägung aller Umstände des konkreten Einzelfalls ist die Bedeutung des mit der Ordnungsverfügung erstrebten Erfolgs dem besonderen Gewicht gegenüberzustellen, das der beantragten Freiheitsentziehung zukommt (vgl. so zum Ganzen BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - BeckRS 2017, 123009 Rn. 19; VG München, B.v. 4.5.2023 - M 3 X 23.1147 - BeckRS 2023, 12315 Rn. 25).

    In der Person des Antragsgegners liegende Gründe, die Ersatzzwangshaft nicht mehr angemessen erscheinen lassen könnten, sind weder geltend gemacht noch anderweitig ersichtlich (dies können z.B. sein Krankheit oder Haftunfähigkeit; vgl. BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - BeckRS 2017, 123009 Rn. 19 m.w.N.).

    Aber auch wenn die weitere Vollstreckung unverhältnismäßig ist oder zumindest sein Zwangsgeld bezahlt werden sollte, ist sie einzustellen (vgl. dazu im Ganzen BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - BeckRS 2017, 123009 Rn. 23 ff. m.w.N.).

  • LG München I, 16.04.2018 - 9 O 8184/17

    Identifizierende Bildberichterstattung über Verwaltungsgerichtsverfahren

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Anordnung von Ersatzzwangshaft mit Beschluss vom 29.08.2017 (Az: 12 C 17.1544; vgl. Anlage B3, auf die hinsichtlich der weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird).

    Insoweit handelt es sich aber nicht um ein Bußgeld oder eine Strafe, sondern um ein akzessorisches Zwangsmittel (vgl. hierzu in dem seitens des Klägers zu 1) als dortigem Beschwerdeführer geführten Beschwerdeverfahren: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29.08.2017 [Anlage B3] - 12 C 17.1544, Rz. 3 m.w.N.).

  • VG Schleswig, 26.01.2024 - 9 E 4/23

    Haftbefehle gegen zwei Mütter erlassen, die ihre Söhne nicht zur Schule anmelden

    Eine Anwendung unmittelbaren Zwangs (§ 239 LVwG) kommt hier hinsichtlich der Schulanmeldung nicht in Betracht, weil zur Abgabe von Erklärungen unmittelbarer Zwang von vorneherein weder angewendet noch angedroht werden darf (vgl. VGH München, Beschluss vom 29. August 2017 ? 12 C 17.1544 ? juris Rn. 13).

    Ungeachtet dessen besteht auch bei uneinsichtigen Vollstreckungsschuldner*innen regelmäßig die Aussicht, dass sie sich zumindest von der Anordnung unmittelbar bevorstehender Ersatzzwangshaft beeindrucken lassen und ihrer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung doch noch nachkommen (VGH München, Beschluss vom 29. August 2017 ? 12 C 17.1544 ? juris Rn. 17).

  • VG Augsburg, 24.07.2023 - Au 6 V 23.775

    Anordnung von Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung einer Meldeverpflichtung

    Ungeachtet dessen besteht auch bei uneinsichtigen Vollstreckungsschuldnern regelmäßig die Aussicht, dass sie sich zumindest von der Anordnung unmittelbar bevorstehender Ersatzzwangshaft beeindrucken lassen und ihrer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung doch noch nachkommen (BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 17, m.w.N.).

    Darüber hinaus sind die persönlichen Verhältnisse des Pflichtigen wie Krankheit oder Haftunfähigkeit zu beachten (BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 19, m.w.N.).

  • VG München, 15.12.2017 - M 9 X 17.5450

    Weitere Ersatzzwangshaft wegen Zweckentfremdung von Wohnraum

    Die Anordnung der Ersatzzwangshaft wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. August 2017 (12 C 17.1544) bestätigt; auf diese Entscheidung wird ebenfalls Bezug genommen.

    Dies gilt entsprechend, wenn der Vollstreckungsschuldner das Zwangsgeld zahlt (BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 23 f. m.w.N.).

  • VG Regensburg, 26.10.2023 - RN 5 V 23.1640

    Zu den Voraussetzungen der Anordnung von Ersatzzwangshaft

    Voraussetzung für die Haftanordnung ist über die Anforderungen des Art. 33 Abs. 1 VwZVG hinaus zunächst, dass die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (Art. 18 ff. VwZVG) gegeben sind (BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 8.2.1982 - 22 C 81 A.958 - juris).

    Dementsprechend dient es nicht dazu, die Beitreibung des Zwangsgeldes durchzusetzen, sondern - wie das Zwangsgeld selbst - den Pflichtigen zur Herbeiführung der ihm im (Grund-) Verwaltungsakt aufgegebenen Handlung, Duldung oder Unterlassung durch Entfaltung zusätzlichen Drucks anzuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 3).

  • VG München, 18.10.2017 - M 9 K 16.5426

    Erledigung der Hauptsache

    Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 14. Juli 2017 (M 9 X 17.2044), bestätigt durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. August 2017 (12 C 17.1544) wurde auf Antrag die Ersatzzwangshaft angeordnet.

    Als Folge der Vollstreckung der Ersatzzwangshaft sind die bis dahin angefallenen Zwangsgelder nicht mehr beitreibbar, da die Zwangsgeldforderung dadurch erloschen ist (BayVGH, B.v. 29.8.2017, 12 C 17.1544 m.w.N.).

  • VG München, 25.11.2021 - M 3 X 21.5065

    Ersatzzwangshaft, Haftbefehl, Unterbliebene Anmeldung eines schulpflichtigen

    aa) Eine Anwendung unmittelbaren Zwangs (Art. 34 VwZVG) kommt hier hinsichtlich der Schulanmeldung nicht in Betracht, weil zur Abgabe von Erklärungen unmittelbarer Zwang von vorneherein weder angewendet noch angedroht werden darf (vgl. BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 13; B.v. 8.2.1982 - 22 C 81 A.958 -, BayVBl. 1982, 340 [341]).

    Ungeachtet dessen besteht auch bei uneinsichtigen Vollstreckungsschuldnern regelmäßig die Aussicht, dass sie sich zumindest von der Anordnung unmittelbar bevorstehender Ersatzzwangshaft beeindrucken lassen und ihrer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung doch noch nachkommen (BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 20.11.2023 - 12 ZB 21.2190

    Zwangsgeld wegen Zweckentfremdung von Wohnraum

    Dieser Umstand würde jedoch allenfalls dann die Annahme gewerblicher Fremdenbeherbergung erlauben, wenn der Kläger die Mietvertragsverstöße gekannt hätte und ihnen nicht durch Kündigung des Mietvertrages entgegengetreten wäre (vgl. zur Notwendigkeit der Kündigung bei Nutzung von Wohnraum für sog. Medizintouristen vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2017 - 12 ZB 17.595 - BeckRS 2017, 152041, Rn. 10; B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - BeckRS 2017, 123009, Rn. 10).
  • VG München, 28.02.2022 - M 8 S 21.2764

    Zweckentfremdung, Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine

  • VG München, 01.08.2018 - M 9 K 18.1651

    Nutzung einer Wohneinheit für Zwecke der Fremdenbeherbergung

  • VG München, 01.08.2018 - M 9 K 18.1655

    Rechtmäßigkeit von Zwangsgeldern wegen der Zweckentfremdung von Wohnraum

  • VG Cottbus, 29.10.2018 - 3 M 20/18

    Vollstreckung im Polizeirecht

  • VG München, 18.10.2017 - M 9 K 17.2674

    Zwangsvollstreckung eines Unterlassungsanspruchs wegen Zweckentfremdung von

  • VG München, 18.10.2017 - M 9 K 17.1104

    Zwangsgeldandrohung wegen Zweckentfremdung einer Wohnung

  • VG München, 04.05.2023 - M 3 X 23.1147

    Ersatzzwangshaft, Haftbefehl, Durchsetzung Schulpflicht

  • VG München, 11.04.2018 - M 9 K 17.898

    Nutzung einer Wohneinheit für Zwecke der Fremdenbeherbergung

  • VG Cottbus, 28.10.2018 - 3 M 20/18

    Polizeirecht

  • VG München, 18.10.2017 - M 9 K 17.2675

    Zur Insolvenzfestigkeit eines zweckentfremdungsrechtlichen Grundbescheids

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