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   VGH Bayern, 29.09.2020 - 4 ZB 19.487   

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VGH Bayern, 29.09.2020 - 4 ZB 19.487 (https://dejure.org/2020,31091)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.09.2020 - 4 ZB 19.487 (https://dejure.org/2020,31091)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. September 2020 - 4 ZB 19.487 (https://dejure.org/2020,31091)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AO § 1 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 5, Abs. 3, § 222, § 227, § 240 Abs. 1
    Festsetzung von Säumniszuschlägen zur Gewerbesteuer

  • rewis.io

    Festsetzung von Säumniszuschlägen zur Gewerbesteuer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 26.04.2006 - 4 B 04.64

    Gewerbesteuer, Säumniszuschlag, Erlass, Billigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 4 ZB 19.487
    Er hat weder eine Sachaufklärungsrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO erhoben noch neue Beweismittel zu dem in seine persönliche Sphäre (vgl. BayVGH, U.v. 26.4.2006 - 4 B 04.64 - juris Rn. 32) fallenden Geschehen vorgelegt.

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Erlass bereits unterhalb dieser Schwelle in Betracht kommen, wenn im Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungspflicht hinsichtlich der Hauptforderung eine wirtschaftliche Gesamtlage bestanden hat, in der ein Hinausschieben der Fälligkeit insbesondere durch Stundung nach § 222 AO möglich und geboten gewesen wäre (BFH, U.v. 23.5.1985 - V R 124/79 - BFHE 143, 512; BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - DVBl 1990, 1405/1408; BayVGH, U.v. 26.4.2006 - 4 B 04.64 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 4 ZB 19.487
    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Erlass bereits unterhalb dieser Schwelle in Betracht kommen, wenn im Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungspflicht hinsichtlich der Hauptforderung eine wirtschaftliche Gesamtlage bestanden hat, in der ein Hinausschieben der Fälligkeit insbesondere durch Stundung nach § 222 AO möglich und geboten gewesen wäre (BFH, U.v. 23.5.1985 - V R 124/79 - BFHE 143, 512; BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - DVBl 1990, 1405/1408; BayVGH, U.v. 26.4.2006 - 4 B 04.64 - juris Rn. 30).

    Der Kläger rügt eine Divergenz zu dem bereits zitierten Urteil, wonach die Einziehung von Säumniszuschlägen bereits unterhalb der Schwelle von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unangemessen sein kann, wenn eine Stundung an sich möglich und geboten war (BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - DVBl 1990, 1405/1408).

  • BFH, 23.05.1985 - V R 124/79

    Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 4 ZB 19.487
    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Erlass bereits unterhalb dieser Schwelle in Betracht kommen, wenn im Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungspflicht hinsichtlich der Hauptforderung eine wirtschaftliche Gesamtlage bestanden hat, in der ein Hinausschieben der Fälligkeit insbesondere durch Stundung nach § 222 AO möglich und geboten gewesen wäre (BFH, U.v. 23.5.1985 - V R 124/79 - BFHE 143, 512; BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - DVBl 1990, 1405/1408; BayVGH, U.v. 26.4.2006 - 4 B 04.64 - juris Rn. 30).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 4 ZB 19.487
    Die Entscheidung der Gemeinde über einen Erlassantrag aus Billigkeitsgründen ist eine Ermessensentscheidung, wobei Inhalt und Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens durch den Maßstab der Billigkeit bestimmt werden (GmSOGB, B.v. 19.10.1971 - GmS-OGB 3.70 - BVerwGE 39, 355/366 f.).
  • VGH Bayern, 26.10.2007 - 4 ZB 06.2301

    Gewerbesteuer; Fälligkeit der Steuerschuld; Stundung; Säumniszuschlag;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 4 ZB 19.487
    Die Säumniszuschläge sind kraft Gesetzes in der streitgegenständlichen Höhe von 5.286 Euro entstanden, weil das nach § 218 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2, § 240 Abs. 1 Satz 1 AO allein maßgebliche Tatbestandsmerkmal - die Säumnis des Klägers - infolge der Nichtzahlung der ausstehenden Steuerforderungen für die Jahre 2009 bis 2013 bis zum Ablauf des jeweiligen Fälligkeitstages nach § 220 AO unstreitig erfüllt war (vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2007 - 4 ZB 06.2301 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BFH, 14.05.1987 - X R 26/81

    Anforderungen an den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis -

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 4 ZB 19.487
    Denn ein Vollstreckungsaufschub - sei es nach § 258 AO oder nach Art. 26 Abs. 7 Satz 1 VwZVG i.V.m. § 802b Abs. 2 ZPO - berührt die Fälligkeit der Steuerforderung und damit das Entstehen von Säumniszuschlägen nicht (vgl. nur BFH, U.v. 14.5.1987 - X R 26/81 - BFH/NV 1988, 411; Rüsken in Klein, a.a.O., § 240 Rn. 62 m.w.N.).
  • BFH, 07.07.1999 - X R 87/96

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 4 ZB 19.487
    Eine Unmöglichkeit rechtzeitiger Zahlung wegen Überschuldung und Zahlungsfähigkeit, die regelmäßig zumindest den teilweisen Erlass der Säumniszuschläge gebietet (vgl. nur BFH, U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - ZKF 2000, 187 = juris Rn. 21), hat das Verwaltungsgericht mit zutreffenden Erwägungen verneint; dies zieht der Zulassungsantrag letztlich nicht in Zweifel.
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 4 ZB 19.487
    Der Kläger hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 Rn. 32 m.w.N.).
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