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   VGH Bayern, 29.10.2018 - 10 C 18.1781   

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https://dejure.org/2018,37679
VGH Bayern, 29.10.2018 - 10 C 18.1781 (https://dejure.org/2018,37679)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.10.2018 - 10 C 18.1781 (https://dejure.org/2018,37679)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Oktober 2018 - 10 C 18.1781 (https://dejure.org/2018,37679)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 ZPO; AufenthG § 32, § 25a Abs. 1, § 10 Abs. 3
    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25a Abs. 1 u. 32 Abs. 1 AufenthG

  • rewis.io

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25a Abs. 1 u. 32 Abs. 1 AufenthG

  • rechtsportal.de

    Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug; Titelerteilungssperre; Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche oder Heranwachsende; Antragstellung; Zulässigkeit der Klage; Maßgebliche Sach- und Rechtslage; Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Aufenthaltserlaubnis; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2018 - 10 C 18.1781
    Zunächst ist unklar, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Normen nicht erfüllt sind (vgl. NdsOVG, U.v. 8.2.2018 - 13 LB 43/17 - ZAR 2018, 176; OVG Bremen, U.v. 16.3.2017 - 1 B 21/17 - BeckRS 2017, 105559; VGH BW, U.v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - InfAuslR 2011, 250).
  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 10 C 10.3007

    Prozesskostenhilfe; Bewilligung nach Rechtskraft der Hauptsache; hinreichende

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2018 - 10 C 18.1781
    Vielmehr ist die Änderung der Sach- und Rechtslage zu Gunsten des Antragstellers zu berücksichtigen, denn für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage und damit auch für den Beurteilungszeitpunkt bleibt einzig und allein das materielle Recht bestimmend (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2017 - 19 C 16.1719 - juris Rn. 8; B.v. 14.5.2013 - 10 C 10.3007 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 C 15.849

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis aufgrund Neuerteilung einer Duldung -

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2018 - 10 C 18.1781
    Die Rechtsverfolgung des Klägers bietet zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3 m.w.N.) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • OVG Bremen, 16.03.2017 - 1 B 21/17
    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2018 - 10 C 18.1781
    Zunächst ist unklar, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Normen nicht erfüllt sind (vgl. NdsOVG, U.v. 8.2.2018 - 13 LB 43/17 - ZAR 2018, 176; OVG Bremen, U.v. 16.3.2017 - 1 B 21/17 - BeckRS 2017, 105559; VGH BW, U.v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - InfAuslR 2011, 250).
  • VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719

    Keine Erfolgsaussicht für Klage gegen Verlustfeststellung des

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2018 - 10 C 18.1781
    Vielmehr ist die Änderung der Sach- und Rechtslage zu Gunsten des Antragstellers zu berücksichtigen, denn für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage und damit auch für den Beurteilungszeitpunkt bleibt einzig und allein das materielle Recht bestimmend (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2017 - 19 C 16.1719 - juris Rn. 8; B.v. 14.5.2013 - 10 C 10.3007 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2018 - 10 C 18.1781
    Zunächst ist unklar, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Normen nicht erfüllt sind (vgl. NdsOVG, U.v. 8.2.2018 - 13 LB 43/17 - ZAR 2018, 176; OVG Bremen, U.v. 16.3.2017 - 1 B 21/17 - BeckRS 2017, 105559; VGH BW, U.v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - InfAuslR 2011, 250).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2018 - 10 C 18.1781
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass ein Anspruch im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG nur vorliegt, wenn ein strikter Rechtsanspruch besteht; ein Sollanspruch oder eine Ermessensreduzierung auf Null bei der Befugnis zu einer Ermessensentscheidung sind hingegen nicht ausreichend (vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54

    Erteilung einer Ausbildungsduldung nebst der hierfür erforderlichen

    Nach der Definition des § 1 Abs. 2 JGG ist Jugendlicher, wer vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender wer achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist (vgl. zu den Altersgrenzen im Rahmen des § 25a Abs. 1 AufenthG: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, BT-Drs. 18/4097, S. 42; vgl. BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 10 C 18.1781 - juris Rn. 5; Nds OVG, B.v. 7.9.2017 - 13 ME 157/17 - juris Rn. 11).
  • VG Karlsruhe, 28.09.2022 - 2 K 1673/22

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen minderjährigen Ausländer;

    Der Begriff des "Jugendlichen" nach § 25a Abs. 1 Satz 1 AufenthG richtet sich, nicht zuletzt aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsordnung, nach der Definition in § 1 Abs. 2 JGG (vgl. die Entwurfsbegründung zu § 25a AufenthG, BT-Drs. 18/4097, S. 42; ebenso BayVGH, Beschl. v. 29.10.2018 - 10 C 18.1781 -, juris Rn. 5).
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