Rechtsprechung
VGH Bayern, 29.11.2011 - 19 BV 11.1983 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossen Verwaltungsverfahrens nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Abgabenerhebung;Verhältnis von § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG und Art. 51, 48 BayVwVfG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens; Berücksichtigung der festgestellten Verfassungswidrigkeit einer Abgabenerhebung beim Wiederaufgreifen; Auslegung des Verhältnisses von § 79 Abs. 2 S, 1 BVerfGG zu den Art. ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an das Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens; Berücksichtigung der festgestellten Verfassungswidrigkeit einer Abgabenerhebung beim Wiederaufgreifen; Auslegung des Verhältnisses von § 79 Abs. 2 S, 1 BVerfGG zu den Art. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 12.05.2011 - AN 2 K 11.232
- VGH Bayern, 29.11.2011 - 19 BV 11.1983
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 29.11.2011 - 19 BV 11.1915
Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossen Verwaltungsverfahrens nach …
Für den Fall abweichender Beurteilung verweist sie auf ihre grundsätzliche Rechtsauffassung in den Verfahren 19 BV 11.1983 und 19 BV 11.1985.Da der Anwendungsbereich des Art. 51 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG nicht eröffnet ist, kommt es auf die weitere, von der Klägerin in den Parallelverfahren 19 BV 11.1983 und 19 BV 11.1985 näher problematisierte Frage, ob eine Wiederaufnahme des Verfahrens infolge groben Verschuldens (Art. 51 Abs. 2 BayVwVfG) ausgeschlossen ist, nicht (mehr) an.
b) Hiervon ausgehend ist ein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens und Rücknahme der streitgegenständlichen Abgabebescheide - wie auch in den Parallelverfahren 19 BV 11.1983 und 19 BV 11.1985 - zu verneinen.