Rechtsprechung
VGH Bayern, 29.11.2011 - 19 BV 11.1985 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossen Verwaltungsverfahrens nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Abgabenerhebung;Verhältnis von § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG und Art. 51, 48 BayVwVfG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens; Berücksichtigung der festgestellten Verfassungswidrigkeit einer Abgabenerhebung beim Wiederaufgreifen; Auslegung des Verhältnisses von § 79 Abs. 2 S, 1 BVerfGG zu den Art. ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an das Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens; Berücksichtigung der festgestellten Verfassungswidrigkeit einer Abgabenerhebung beim Wiederaufgreifen; Auslegung des Verhältnisses von § 79 Abs. 2 S, 1 BVerfGG zu den Art. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 12.05.2011 - AN 2 K 11.389
- VGH Bayern, 29.11.2011 - 19 BV 11.1985
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 29.11.2011 - 19 BV 11.1915
Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossen Verwaltungsverfahrens nach …
Für den Fall abweichender Beurteilung verweist sie auf ihre grundsätzliche Rechtsauffassung in den Verfahren 19 BV 11.1983 und 19 BV 11.1985.Da der Anwendungsbereich des Art. 51 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG nicht eröffnet ist, kommt es auf die weitere, von der Klägerin in den Parallelverfahren 19 BV 11.1983 und 19 BV 11.1985 näher problematisierte Frage, ob eine Wiederaufnahme des Verfahrens infolge groben Verschuldens (Art. 51 Abs. 2 BayVwVfG) ausgeschlossen ist, nicht (mehr) an.
b) Hiervon ausgehend ist ein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens und Rücknahme der streitgegenständlichen Abgabebescheide - wie auch in den Parallelverfahren 19 BV 11.1983 und 19 BV 11.1985 - zu verneinen.
- VG Karlsruhe, 25.09.2013 - 9 K 1907/11
Inanspruchnahme eines Verhaltensstörers zur Altlastensanierung - Vollstreckung …
Soweit der Kläger seine Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der titulierten Ansprüche auf die "Altlastenentscheidung" des Bundesverfassungsgerichts (…Beschluss vom 16.02.2000, a.a.O.) stützt, steht der begehrten Feststellung ungeachtet dessen, dass möglicherweise der Anwendungsbereich des § 79 Abs. 2 BVerfGG eröffnet ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.11.2011 - 19 BV 11.1985 -, Juris Rn. 26 m.w.N.), die Tatbestandswirkung der Leistungsbescheide entgegen; solange diese Bescheide nicht aufgehoben sind, kommt die Kammer an der darin im Verhältnis zwischen dem Beklagten und dem Kläger bereits bestandskräftig ausgesprochenen Rechtsfolge nicht vorbei (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 13.12.2011 - 11 B 11.2336 -, NVwZ-RR 2012, 436).