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   VGH Bayern, 29.11.2018 - 10 ZB 18.3   

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VGH Bayern, 29.11.2018 - 10 ZB 18.3 (https://dejure.org/2018,46310)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.11.2018 - 10 ZB 18.3 (https://dejure.org/2018,46310)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. November 2018 - 10 ZB 18.3 (https://dejure.org/2018,46310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 2, § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 5; PAG Art. 25 Nr. 2 (a.F.); PAG Art. 28 Abs. 1 (n.F.); BGB § 872, § 1006
    Sicherstellung von Geldscheinen bei einem Fremdbesitzer

  • rewis.io

    Sicherstellung von Geldscheinen bei einem Fremdbesitzer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Sicherstellung von Geldscheinen bei einem Fremdbesitzer; Anspruch auf Herausgabe des sichergestellten Geldbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707

    Keine Herausgabe polizeilich sichergestellter Sachen an mutmaßlichen Dieb oder

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2018 - 10 ZB 18.3
    Denn die Sicherstellung nach Art. 25 Nr. 2 PAG (a.F.) dient insoweit dem Schutz des noch unbekannten Eigentümers oder anderen Berechtigten vor Verlust (BayVGH, B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 6.2.2014 - 10 CS 14.47 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats reicht es aus, die gesetzliche Eigentumsvermutung mit Hilfe von Indizien und Erfahrungstatsachen zu widerlegen, wenn diese mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad der Gewissheit das Eigentum des gegenwärtigen Besitzers weniger wahrscheinlich sein lassen als das Eigentum eines Dritten (BayVGH, U.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 6.2.2014 - 10 CS 14.47 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 10 CS 14.47

    Offene Erfolgsaussichten; Interessenabwägung; Sicherstellung von Buchgeld; Gefahr

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2018 - 10 ZB 18.3
    Denn die Sicherstellung nach Art. 25 Nr. 2 PAG (a.F.) dient insoweit dem Schutz des noch unbekannten Eigentümers oder anderen Berechtigten vor Verlust (BayVGH, B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 6.2.2014 - 10 CS 14.47 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats reicht es aus, die gesetzliche Eigentumsvermutung mit Hilfe von Indizien und Erfahrungstatsachen zu widerlegen, wenn diese mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad der Gewissheit das Eigentum des gegenwärtigen Besitzers weniger wahrscheinlich sein lassen als das Eigentum eines Dritten (BayVGH, U.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 6.2.2014 - 10 CS 14.47 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 18.04.2016 - 8 B 7.16

    Verpflichtung eines Bürgers zur Vorlage von Unterlagen sowie Auskunftserteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2018 - 10 ZB 18.3
    Eine weitere Sachaufklärung musste sich auf Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts diesem auch nicht aufdrängen (vgl. BVerwG, B.v. 18.4.2016 - 8 B 7.16 - juris Rn. 6; B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Soweit der Kläger rügt, eine Einvernahme des Bekannten hätte die von der Klagepartei vorgetragenen Besitzverhältnisse bestätigt und das Gericht hätte sich ein Bild von dessen Glaubwürdigkeit machen können, greift er in Wahrheit die dem sachlichen Recht zuzuordnende Tatsachen- und Beweiswürdigung des Gerichts an, mit der ein Verfahrensmangel nicht begründet werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 18.4.2016 - 8 B 7.16 - juris Rn. 7; B.v. 18.4.2008 - B 105.07 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 22.05.2017 - 10 B 17.83

    Herausgabe sichergestellten Bargelds

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2018 - 10 ZB 18.3
    Die Rechtsmäßigkeit der Sicherstellung wird nach zutreffender Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht dadurch berührt, dass im Zeitpunkt ihrer Anordnung (zum maßgeblichen Zeitpunkt s. BayVGH, U.v. 22.5.2017 - 10 B 17.83 - juris Rn. 25 m.w.N.) die Eigentümer, zu deren Schutz die Maßnahme erfolgt ist, unbekannt waren und auch derzeit noch sind.

    Ausgehend von der Rechtsmäßigkeit der streitbefangenen Sicherstellung hat der Kläger keinen Anspruch auf Herausgabe des sichergestellten Geldbetrages gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. BayVGH, U.v. 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 - juris Rn. 35; U.v. 22.5.2017 - 10 B 17.83 - juris Rn. 23).

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2018 - 10 ZB 18.3
    Da zugunsten des Fremdbesitzers die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 BGB nicht greift (vgl. BGH NJW, U.v. 21.12.1960 - VIII ZR 145/59 - juris Rn. 14; U.v. 16.10.2003 - IX ZR 55/02 - juris Rn. 22 f. m.w.N.; BayVGH, U.v. 1.12.2011 - 10 B 11.480 - juris Rn. 30; Gursky in Staudinger, BGB, 12. Auflage 2012, § 1006 Rn. 6; Baldus in Münchner Kommentar, BGB, 7. Auflage 2017, § 1006 Rn. 21, 37 m.w.N.), trifft den Kläger die volle Beweislast dafür, dass er rechtmäßiger Besitzer (§ 872 BGB) ist.
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 145/59
    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2018 - 10 ZB 18.3
    Da zugunsten des Fremdbesitzers die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 BGB nicht greift (vgl. BGH NJW, U.v. 21.12.1960 - VIII ZR 145/59 - juris Rn. 14; U.v. 16.10.2003 - IX ZR 55/02 - juris Rn. 22 f. m.w.N.; BayVGH, U.v. 1.12.2011 - 10 B 11.480 - juris Rn. 30; Gursky in Staudinger, BGB, 12. Auflage 2012, § 1006 Rn. 6; Baldus in Münchner Kommentar, BGB, 7. Auflage 2017, § 1006 Rn. 21, 37 m.w.N.), trifft den Kläger die volle Beweislast dafür, dass er rechtmäßiger Besitzer (§ 872 BGB) ist.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2018 - 10 ZB 18.3
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 28.01.1982 - 6 C 16.81

    Rüge der unzureichenden Angabe der für die richterliche Überzeugung maßgebenden

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2018 - 10 ZB 18.3
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht förmlich beantragt hat (vgl. BVerwG, v. 26.6.1975 - VI B 4.75 - juris; B.v. 2.6.1981 - 6 C 16.81 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2018 - 10 ZB 18.3
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht förmlich beantragt hat (vgl. BVerwG, v. 26.6.1975 - VI B 4.75 - juris; B.v. 2.6.1981 - 6 C 16.81 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 01.12.2011 - 10 B 11.480

    Sicherstellung von Geldnoten; Eigentumsvermutung für Besitzer; Herausgabe

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2018 - 10 ZB 18.3
    Da zugunsten des Fremdbesitzers die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 BGB nicht greift (vgl. BGH NJW, U.v. 21.12.1960 - VIII ZR 145/59 - juris Rn. 14; U.v. 16.10.2003 - IX ZR 55/02 - juris Rn. 22 f. m.w.N.; BayVGH, U.v. 1.12.2011 - 10 B 11.480 - juris Rn. 30; Gursky in Staudinger, BGB, 12. Auflage 2012, § 1006 Rn. 6; Baldus in Münchner Kommentar, BGB, 7. Auflage 2017, § 1006 Rn. 21, 37 m.w.N.), trifft den Kläger die volle Beweislast dafür, dass er rechtmäßiger Besitzer (§ 872 BGB) ist.
  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VGH Bayern, 22.04.2016 - 10 ZB 15.2018

    Bewusstes Erzwingen des Abbremsens einer Straßenbahn durch einen Fußgänger in

  • VGH Bayern, 15.11.2016 - 10 BV 15.1049

    Herausgabe von sichergestellten Schmuckstücken

  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 C 18.2522

    Herausgabe einer sichergestellten Sache ohne Nachweis der Berechtigung

    Demgegenüber reicht es für die Widerlegung der Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB bereits aus, wenn Indizien oder Erfahrungssätze vorliegen, die mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit das Eigentum des gegenwärtigen Besitzers weniger wahrscheinlich erscheinen lassen als das Eigentum eines Dritten (vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2018 - 10 ZB 18.3 - juris Rn. 9; B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 11 m.w.N.).
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