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   VGH Bayern, 30.01.2012 - 12 C 11.114   

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VGH Bayern, 30.01.2012 - 12 C 11.114 (https://dejure.org/2012,24251)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2012 - 12 C 11.114 (https://dejure.org/2012,24251)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - 12 C 11.114 (https://dejure.org/2012,24251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Ausbildungsförderungsrecht; rechtswidrige Vermögensverfügung; Erbengemeinschaft; von Mutter bewohntes Hausgrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 33.87

    BAföG-Änderungsgesetz - Unbillige Härte - Verwertungszugriff - Belastung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2012 - 12 C 11.114
    Der Senat hat aber bereits mehrfach entschieden (vgl. zuletzt BayVGH vom 12.1.2012 a.a.O.), dass nach § 29 Abs. 3 BAföG zur Vermeidung unbilliger Härten über die Freibeträge nach § 29 Abs. 1 BAföG hinaus ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben kann und auch wirtschaftliche Verwertungshindernisse eine solche rechtfertigen können (vgl. auch BVerwG vom 13.6.1991 BVerwGE 88, 303).

    Die Vermögensanrechnung wäre dann eine unbillige Härte, weil sie den Auszubildenden auf Vermögen verweist, das einem Vermögenszugriff gar nicht zugänglich ist (vgl. auch BVerwG vom 13.6.1991 a.a.O.).

    Dazu hat der Senat zuletzt ausgeführt (vgl. BayVGH vom 12.1.2012 a.a.O.), dass § 29 Abs. 3 BAföG ebenso wie § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG das Ziel verfolgt, den Auszubildenden nicht der unzumutbaren Situation auszusetzen, auf Vermögen verwiesen zu werden, das für die Deckung des Ausbildungsbedarfs gar nicht verfügbar ist (vgl. BVerwG vom 13.6.1991 a.a.O.).

    Denn nur wenn das vorhandene einsatzpflichtige Vermögen tatsächlich aktuell verwertet werden kann, steht es zur Bedarfsdeckung zur Verfügung (vgl. BVerwG vom 13.6.1991 a.a.O.; VG Karlsruhe vom 23.11.2005 Az. 10 K 1312/04 ; VG Sigmaringen vom 21.3.2007 Az. 1 K 335/06 ).

  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2012 - 12 C 11.114
    Im Hinblick auf die Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten dürfen die Anforderungen hinsichtlich der Erfolgsaussichten nicht überspannt werden, vor allem ist es unzulässig, schwierige Rechtsfragen, die in vertretbarer Weise auch anders beantwortet werden können, bereits in Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens abschließend im Prozesskostenhilfeverfahren zu erörtern und damit den Zugang zu den Gerichten zu versagen (vgl. BVerfG vom 5.2.2003 NJW 2003, 1857).
  • VG Karlsruhe, 23.11.2005 - 10 K 1312/04

    Ausbildungsförderung - Verwertbarkeit von Grundeigentum

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2012 - 12 C 11.114
    Denn nur wenn das vorhandene einsatzpflichtige Vermögen tatsächlich aktuell verwertet werden kann, steht es zur Bedarfsdeckung zur Verfügung (vgl. BVerwG vom 13.6.1991 a.a.O.; VG Karlsruhe vom 23.11.2005 Az. 10 K 1312/04 ; VG Sigmaringen vom 21.3.2007 Az. 1 K 335/06 ).
  • VG Sigmaringen, 21.03.2007 - 1 K 335/06

    Verwertung eines Miteigentumanteils an Hausgrundstück als unbillige Härte bei

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2012 - 12 C 11.114
    Denn nur wenn das vorhandene einsatzpflichtige Vermögen tatsächlich aktuell verwertet werden kann, steht es zur Bedarfsdeckung zur Verfügung (vgl. BVerwG vom 13.6.1991 a.a.O.; VG Karlsruhe vom 23.11.2005 Az. 10 K 1312/04 ; VG Sigmaringen vom 21.3.2007 Az. 1 K 335/06 ).
  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824

    Zum Treuhandverhältnis unter Angehörigen im Zusammenhang mit beantragter

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2012 - 12 C 11.114
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 13.1.1983, NJW 1983, 2829) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 28.1.2009 BayVBl 2009, 404 und etwa auch vom 20.10.2011 Az. 12 ZB 10.1966 m.w.N.).) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung zu vermeiden.
  • VGH Bayern, 20.10.2011 - 12 ZB 10.1966

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2012 - 12 C 11.114
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 13.1.1983, NJW 1983, 2829) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 28.1.2009 BayVBl 2009, 404 und etwa auch vom 20.10.2011 Az. 12 ZB 10.1966 m.w.N.).) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung zu vermeiden.
  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 12 C 11.1343

    Vermögensanrechnung eines 1/8-Anteils aus Erbschaft nach dem Vater bezüglich

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2012 - 12 C 11.114
    Selbst wenn eine solche Vermögensverwertung unwirtschaftlich oder unvernünftig wäre, würde der entsprechende Vermögensgegenstand nicht schon deshalb aus dem Vermögensbegriff des § 27 Abs. 1 BAföG herausfallen (vgl. BayVGH vom 12.1.2012 Az. 12 C 11.1343 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 21.07.2015 - Au 3 K 14.1578

    Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; Heranziehung junger Volljähriger auch

    Insoweit gelten vorliegend letztlich die gleichen Erwägungen wie bei der Unbeachtlichkeit rechtsmissbräuchlicher Vermögensverfügungen im Ausbildungsförderungsrecht (vgl. hierzu allg. BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris Rn. 3 f.; B.v. 30.1.2012 - 12 C 11.114 - juris Rn. 6 f.).
  • VG Augsburg, 13.10.2015 - Au 3 K 15.912

    Ausbildungsförderung; Anrechnung eigenen Vermögens; rechtsmissbräuchliche

    Denn ein solcher Zusammenhang spricht in gewichtiger Weise für einen Rechtsmissbrauch (siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689; BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris; B.v. 30.1.2012 - 12 C 11.114 - juris).
  • VG Augsburg, 16.12.2014 - Au 3 K 14.921

    Ausbildungsförderung; Rücknahme für die Vergangenheit; Rückforderung; Anrechnung

    Denn ein solcher Zusammenhang spricht in gewichtiger Weise für einen Rechtsmissbrauch (siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris Rn. 3 f.; B.v. 30.1.2012 - 12 C 11.114 - juris Rn. 6 f.).
  • VG Augsburg, 15.12.2015 - Au 3 K 15.1461

    Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen

    Die betreffenden Gelder sind der Klägerin hinsichtlich des Bewilligungszeitraums von November 2008 - Juli 2009 auch nicht nach den Grundsätzen der ausbildungsförderungsrechtlichen Unbeachtlichkeit rechtsmissbräuchlicher Vermögensverfügungen (vgl. allg. BVerwG, U. v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris Rn. 3 f.; B. v. 30.1.2012 - 12 C 11.114 - juris Rn. 6 f.) weiter zuzurechnen.
  • VG Ansbach, 21.05.2019 - AN 2 K 16.02262

    Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen rechtsmissbräuchlicher

    Dagegen ist subjektiv verwerfliches Handeln für die Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Vermögensübertragung nicht notwendig (BayVGH, B.v. 30.1.2012 - 12 C 11.114 - beckonline Rn. 7).
  • VG Augsburg, 15.12.2015 - Au 3 K 15.345

    Neuberechnung von Leistungen der Ausbildungsförderung und Rückzahlungspflicht

    Denn ein solcher Zusammenhang spricht in gewichtiger Weise für einen Rechtsmissbrauch (siehe zum Ganzen: BVerwG, U. v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689; BayVGH, B. v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris; B. v. 30.1.2012 - 12 C 11.114 - juris).
  • VG Ansbach, 18.03.2022 - AN 2 K 21.01652

    Rückforderung von Ausbildungsförderung, rechtsmissbräuchliche

    Dagegen ist subjektiv verwerfliches Handeln für die Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Vermögensübertragung nicht notwendig (BayVGH, B.v. 30.1.2012 - 12 C 11.114 - BeckRS 2012, 51842 Rn. 7).
  • VG Ansbach, 26.05.2021 - AN 2 K 19.01639

    Rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung, Darlehen, Frage der Heilung einer

    Dagegen ist subjektiv verwerfliches Handeln für die Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Vermögensübertragung nicht notwendig (BayVGH, B.v. 30.1.2012 - 12 C 11.114 - beck-online Rn. 7).
  • VG Ansbach, 16.01.2023 - AN 2 K 22.01122

    Rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung, Frage der Heilung einer

    Dagegen ist subjektiv verwerfliches Handeln für die Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Vermögensübertragung nicht notwendig (BayVGH, B.v. 30.1.2012 - 12 C 11.114 - beck-online Rn. 7).
  • VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1364

    Ausbildungsförderung, Rücknahme, Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen,

    Dagegen ist subjektiv verwerfliches Handeln für die Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Vermögensübertragung ebenso wenig notwendig (BayVGH, B.v. 30.1.2012 - 12 C 11.114 - BeckRS 2012, 51842 Rn. 7; zum Ganzen auch VG Ansbach, U.v. 18.3.2022 - AN 2 K 21.1652 - BeckRS 2022, 12635 Rn. 42) wie eine konkrete Vorstellung in Bezug auf die Beantragung von Ausbildungsförderung für eine bestimmte Ausbildung.
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