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   VGH Bayern, 30.01.2018 - 15 ZB 17.1459   

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https://dejure.org/2018,2751
VGH Bayern, 30.01.2018 - 15 ZB 17.1459 (https://dejure.org/2018,2751)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2018 - 15 ZB 17.1459 (https://dejure.org/2018,2751)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - 15 ZB 17.1459 (https://dejure.org/2018,2751)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauNVO § 4, § 15 Abs. 1 S. 2; BauGB § 34; BayBO Art. 12, Art. 60 Abs. 1 Nr. 2
    Klinikerweiterung - Einfügen eines neuen Gebäudes in die vorhandene Umgebungsbebauung, Brandschutz und Nachbarschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für die bauliche Erweiterung der Psychosomatik der Kinderklinik St. Marien hinsichtlich Nachbarschutzes und Brandschutzes

  • rewis.io

    Klinikerweiterung - Einfügen eines neuen Gebäudes in die vorhandene Umgebungsbebauung, Brandschutz und Nachbarschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Baugenehmigung für die bauliche Erweiterung der Psychosomatik der Kinderklinik St. Marien hinsichtlich Nachbarschutzes und Brandschutzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Brandschutzvorschriften nachbarschützend?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Brandschutz = Nachbarschutz? (IBR 2018, 353)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 01.03.2016 - 15 CS 16.244

    Antragsbefugnis wegen Wertminderung eines Grundstücks

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 15 ZB 17.1459
    Ausreichend plausible und substantiierte Anhaltspunkte dafür, dass die Verwirklichung des Vorhabens gemäß der erteilten Genehmigung zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Erschließungssituation des Grundstücks des Klägers führen könnte (vorhabenbedingte Überlastung der Erschließungs Straße, vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2016 - 15 CS 16.244 - juris m.w.N.) benennt die Zulassungsbegründung nicht.
  • VG Karlsruhe, 16.10.2014 - 9 K 3426/13

    Nachbarklage; Stellplatz für Wohnmobile im Gewerbegebiet ist kein Campingplatz;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 15 ZB 17.1459
    Das entspricht der auch in der jüngeren Rechtsprechung einhellig vertretenen Meinung: BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 15 ZB 12.2142 - NVwZ-RR 2016, 27 = juris Rn. 18: Kein Nachbarschutz der Anforderungen an innere Brandwände; VG Karlsruhe, U.v. 16.10.2014 - 9 K 3426/13 - juris Rn. 37: Die Vorhaltung einer Feuerwehrfunkanlage oder Vorgaben zur höchstzulässigen Länge des Rettungsweges dienen primär der Abwehr einer erhöhten Brandausdehungsgefahr innerhalb des Bauvorhabens und damit dem Schutz von Leben und Gesundheit der sich dort aufhaltenden Menschen, nicht aber dem Nachbarschutz; OVG LSA, B.v. 19.10.2012 - 2 L 149/11 - NVwZ-RR 2013, 87 = juris Ls 2 und Rn. 21: Nachbarschützender Charakter kommt nur den brandschutzbezogenen Regelungen zu, die auch das Übergreifen von Bränden über das Baugrundstück hinaus auf die Nachbarschaft verhindern sollen; VG Augsburg, U.v. 21.1.2009 - Au 4 K 08.718 - juris Rn. 32: ... Demgegenüber kann der Kläger mit Erfolg keine Brandgefahren geltend machen, deren Auswirkungen sich auf das Anlagengelände und die dort Beschäftigten beschränken; OVG Berlin-Bbg, U.v. 14.5.2007 - OVG 11 S. 83.06 - juris Rn. 70: ... Demgegenüber kann die Antragstellerin keine Brandgefahren geltend machen, die sich auf das Anlagengelände und die dort Beschäftigten beschränken; OVG Saarl, U.v. 26.1.2006 - 2 R 9/05 - juris Ls 6 und Rn. 59 bis 66: Die Brandschutzanforderungen der LBO sind insoweit nachbarschützend, als sie die Ausbreitung von Feuer über die Grundstücksgrenzen hinaus auf die Nachbargrundstücke verhindern sollen; VGH BW, U.v. 26.2.1992 - 3 S 2947/91 - ZfBR 1992, 247 = juris Ls 1 und Rn. 22: Die Vorschriften über die Errichtung von Brandwänden innerhalb ausgedehnter Gebäude dienen nicht dem Nachbarschutz.
  • VGH Bayern, 29.10.2004 - 15 ZB 04.1265
    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 15 ZB 17.1459
    Das gilt insbesondere für die Vorschriften über Brandwände als Gebäudeabschlusswände und Öffnungen in diesen Brandwänden (Famers in Molodovsky/ Famers/Waldmann, BayBO, Stand September 2017, Art. 12 Rn. 3; ähnlich Bauer in Jäde u.a., Die neue BayBO, Stand September 2017, Art. 12 Rn. 12: nachbarschützende Wirkung einzelner Vorschriften wie über Brandwände gegenüber Grundstücksgrenzen oder das Einhalten einer Feuerwiderstandsfähigkeit von Bedachungen und eines Abstands von Öffnungen zur Brandwand bei traufseitig aneinander gebauten Gebäuden; Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2017, Art. 66 Rn. 279, nennt in diesem Zusammenhang nur die Vorschriften über äußere Brandwände; undifferenziert und zu weit: König in Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 12 Rn. 5; ähnlich pauschal: BayVGH, B.v. 29.10.2004 - 15 ZB 04.1265 - juris Rn. 8).
  • VGH Hessen, 13.08.2013 - 4 B 1458/13

    Wohngebäude neben Klinikum

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 15 ZB 17.1459
    Ein insgesamt als Einheit zu beurteilendes Baugebiet kann in Teilbereichen voneinander abweichende Nutzungsstrukturen aufweisen (vgl. HessVGH, B.v. 13.8.2013 - 4 B 1458/13 - BauR 2014, 2068 = juris Ls und Rn. 2 bis 5 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 28.8.2003 - 4 B 74/03 - juris Rn. 2/3).
  • OVG Saarland, 26.01.2006 - 2 R 9/05

    Nachbarklage gegen ein Altenwohn- und pflegeheim

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 15 ZB 17.1459
    Das entspricht der auch in der jüngeren Rechtsprechung einhellig vertretenen Meinung: BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 15 ZB 12.2142 - NVwZ-RR 2016, 27 = juris Rn. 18: Kein Nachbarschutz der Anforderungen an innere Brandwände; VG Karlsruhe, U.v. 16.10.2014 - 9 K 3426/13 - juris Rn. 37: Die Vorhaltung einer Feuerwehrfunkanlage oder Vorgaben zur höchstzulässigen Länge des Rettungsweges dienen primär der Abwehr einer erhöhten Brandausdehungsgefahr innerhalb des Bauvorhabens und damit dem Schutz von Leben und Gesundheit der sich dort aufhaltenden Menschen, nicht aber dem Nachbarschutz; OVG LSA, B.v. 19.10.2012 - 2 L 149/11 - NVwZ-RR 2013, 87 = juris Ls 2 und Rn. 21: Nachbarschützender Charakter kommt nur den brandschutzbezogenen Regelungen zu, die auch das Übergreifen von Bränden über das Baugrundstück hinaus auf die Nachbarschaft verhindern sollen; VG Augsburg, U.v. 21.1.2009 - Au 4 K 08.718 - juris Rn. 32: ... Demgegenüber kann der Kläger mit Erfolg keine Brandgefahren geltend machen, deren Auswirkungen sich auf das Anlagengelände und die dort Beschäftigten beschränken; OVG Berlin-Bbg, U.v. 14.5.2007 - OVG 11 S. 83.06 - juris Rn. 70: ... Demgegenüber kann die Antragstellerin keine Brandgefahren geltend machen, die sich auf das Anlagengelände und die dort Beschäftigten beschränken; OVG Saarl, U.v. 26.1.2006 - 2 R 9/05 - juris Ls 6 und Rn. 59 bis 66: Die Brandschutzanforderungen der LBO sind insoweit nachbarschützend, als sie die Ausbreitung von Feuer über die Grundstücksgrenzen hinaus auf die Nachbargrundstücke verhindern sollen; VGH BW, U.v. 26.2.1992 - 3 S 2947/91 - ZfBR 1992, 247 = juris Ls 1 und Rn. 22: Die Vorschriften über die Errichtung von Brandwänden innerhalb ausgedehnter Gebäude dienen nicht dem Nachbarschutz.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 3 S 2947/91

    Kein Nachbarschutz durch Brandschutzvorschriften und Begrenzungsvorschriften

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 15 ZB 17.1459
    Das entspricht der auch in der jüngeren Rechtsprechung einhellig vertretenen Meinung: BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 15 ZB 12.2142 - NVwZ-RR 2016, 27 = juris Rn. 18: Kein Nachbarschutz der Anforderungen an innere Brandwände; VG Karlsruhe, U.v. 16.10.2014 - 9 K 3426/13 - juris Rn. 37: Die Vorhaltung einer Feuerwehrfunkanlage oder Vorgaben zur höchstzulässigen Länge des Rettungsweges dienen primär der Abwehr einer erhöhten Brandausdehungsgefahr innerhalb des Bauvorhabens und damit dem Schutz von Leben und Gesundheit der sich dort aufhaltenden Menschen, nicht aber dem Nachbarschutz; OVG LSA, B.v. 19.10.2012 - 2 L 149/11 - NVwZ-RR 2013, 87 = juris Ls 2 und Rn. 21: Nachbarschützender Charakter kommt nur den brandschutzbezogenen Regelungen zu, die auch das Übergreifen von Bränden über das Baugrundstück hinaus auf die Nachbarschaft verhindern sollen; VG Augsburg, U.v. 21.1.2009 - Au 4 K 08.718 - juris Rn. 32: ... Demgegenüber kann der Kläger mit Erfolg keine Brandgefahren geltend machen, deren Auswirkungen sich auf das Anlagengelände und die dort Beschäftigten beschränken; OVG Berlin-Bbg, U.v. 14.5.2007 - OVG 11 S. 83.06 - juris Rn. 70: ... Demgegenüber kann die Antragstellerin keine Brandgefahren geltend machen, die sich auf das Anlagengelände und die dort Beschäftigten beschränken; OVG Saarl, U.v. 26.1.2006 - 2 R 9/05 - juris Ls 6 und Rn. 59 bis 66: Die Brandschutzanforderungen der LBO sind insoweit nachbarschützend, als sie die Ausbreitung von Feuer über die Grundstücksgrenzen hinaus auf die Nachbargrundstücke verhindern sollen; VGH BW, U.v. 26.2.1992 - 3 S 2947/91 - ZfBR 1992, 247 = juris Ls 1 und Rn. 22: Die Vorschriften über die Errichtung von Brandwänden innerhalb ausgedehnter Gebäude dienen nicht dem Nachbarschutz.
  • VG Augsburg, 21.01.2009 - Au 4 K 08.718

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ein Ersatzbrennstoff-Heizkraftwerk

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 15 ZB 17.1459
    Das entspricht der auch in der jüngeren Rechtsprechung einhellig vertretenen Meinung: BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 15 ZB 12.2142 - NVwZ-RR 2016, 27 = juris Rn. 18: Kein Nachbarschutz der Anforderungen an innere Brandwände; VG Karlsruhe, U.v. 16.10.2014 - 9 K 3426/13 - juris Rn. 37: Die Vorhaltung einer Feuerwehrfunkanlage oder Vorgaben zur höchstzulässigen Länge des Rettungsweges dienen primär der Abwehr einer erhöhten Brandausdehungsgefahr innerhalb des Bauvorhabens und damit dem Schutz von Leben und Gesundheit der sich dort aufhaltenden Menschen, nicht aber dem Nachbarschutz; OVG LSA, B.v. 19.10.2012 - 2 L 149/11 - NVwZ-RR 2013, 87 = juris Ls 2 und Rn. 21: Nachbarschützender Charakter kommt nur den brandschutzbezogenen Regelungen zu, die auch das Übergreifen von Bränden über das Baugrundstück hinaus auf die Nachbarschaft verhindern sollen; VG Augsburg, U.v. 21.1.2009 - Au 4 K 08.718 - juris Rn. 32: ... Demgegenüber kann der Kläger mit Erfolg keine Brandgefahren geltend machen, deren Auswirkungen sich auf das Anlagengelände und die dort Beschäftigten beschränken; OVG Berlin-Bbg, U.v. 14.5.2007 - OVG 11 S. 83.06 - juris Rn. 70: ... Demgegenüber kann die Antragstellerin keine Brandgefahren geltend machen, die sich auf das Anlagengelände und die dort Beschäftigten beschränken; OVG Saarl, U.v. 26.1.2006 - 2 R 9/05 - juris Ls 6 und Rn. 59 bis 66: Die Brandschutzanforderungen der LBO sind insoweit nachbarschützend, als sie die Ausbreitung von Feuer über die Grundstücksgrenzen hinaus auf die Nachbargrundstücke verhindern sollen; VGH BW, U.v. 26.2.1992 - 3 S 2947/91 - ZfBR 1992, 247 = juris Ls 1 und Rn. 22: Die Vorschriften über die Errichtung von Brandwänden innerhalb ausgedehnter Gebäude dienen nicht dem Nachbarschutz.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2012 - 2 L 149/11

    Umbau von Fabrik- in Wohngebäude; Anfechtung einer Baugenehmigung und von

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 15 ZB 17.1459
    Das entspricht der auch in der jüngeren Rechtsprechung einhellig vertretenen Meinung: BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 15 ZB 12.2142 - NVwZ-RR 2016, 27 = juris Rn. 18: Kein Nachbarschutz der Anforderungen an innere Brandwände; VG Karlsruhe, U.v. 16.10.2014 - 9 K 3426/13 - juris Rn. 37: Die Vorhaltung einer Feuerwehrfunkanlage oder Vorgaben zur höchstzulässigen Länge des Rettungsweges dienen primär der Abwehr einer erhöhten Brandausdehungsgefahr innerhalb des Bauvorhabens und damit dem Schutz von Leben und Gesundheit der sich dort aufhaltenden Menschen, nicht aber dem Nachbarschutz; OVG LSA, B.v. 19.10.2012 - 2 L 149/11 - NVwZ-RR 2013, 87 = juris Ls 2 und Rn. 21: Nachbarschützender Charakter kommt nur den brandschutzbezogenen Regelungen zu, die auch das Übergreifen von Bränden über das Baugrundstück hinaus auf die Nachbarschaft verhindern sollen; VG Augsburg, U.v. 21.1.2009 - Au 4 K 08.718 - juris Rn. 32: ... Demgegenüber kann der Kläger mit Erfolg keine Brandgefahren geltend machen, deren Auswirkungen sich auf das Anlagengelände und die dort Beschäftigten beschränken; OVG Berlin-Bbg, U.v. 14.5.2007 - OVG 11 S. 83.06 - juris Rn. 70: ... Demgegenüber kann die Antragstellerin keine Brandgefahren geltend machen, die sich auf das Anlagengelände und die dort Beschäftigten beschränken; OVG Saarl, U.v. 26.1.2006 - 2 R 9/05 - juris Ls 6 und Rn. 59 bis 66: Die Brandschutzanforderungen der LBO sind insoweit nachbarschützend, als sie die Ausbreitung von Feuer über die Grundstücksgrenzen hinaus auf die Nachbargrundstücke verhindern sollen; VGH BW, U.v. 26.2.1992 - 3 S 2947/91 - ZfBR 1992, 247 = juris Ls 1 und Rn. 22: Die Vorschriften über die Errichtung von Brandwänden innerhalb ausgedehnter Gebäude dienen nicht dem Nachbarschutz.
  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 15 ZB 12.2142

    Die Vorschrift über die Errichtung einer inneren Brandwand nach Art. 28 Abs. 2

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 15 ZB 17.1459
    Das entspricht der auch in der jüngeren Rechtsprechung einhellig vertretenen Meinung: BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 15 ZB 12.2142 - NVwZ-RR 2016, 27 = juris Rn. 18: Kein Nachbarschutz der Anforderungen an innere Brandwände; VG Karlsruhe, U.v. 16.10.2014 - 9 K 3426/13 - juris Rn. 37: Die Vorhaltung einer Feuerwehrfunkanlage oder Vorgaben zur höchstzulässigen Länge des Rettungsweges dienen primär der Abwehr einer erhöhten Brandausdehungsgefahr innerhalb des Bauvorhabens und damit dem Schutz von Leben und Gesundheit der sich dort aufhaltenden Menschen, nicht aber dem Nachbarschutz; OVG LSA, B.v. 19.10.2012 - 2 L 149/11 - NVwZ-RR 2013, 87 = juris Ls 2 und Rn. 21: Nachbarschützender Charakter kommt nur den brandschutzbezogenen Regelungen zu, die auch das Übergreifen von Bränden über das Baugrundstück hinaus auf die Nachbarschaft verhindern sollen; VG Augsburg, U.v. 21.1.2009 - Au 4 K 08.718 - juris Rn. 32: ... Demgegenüber kann der Kläger mit Erfolg keine Brandgefahren geltend machen, deren Auswirkungen sich auf das Anlagengelände und die dort Beschäftigten beschränken; OVG Berlin-Bbg, U.v. 14.5.2007 - OVG 11 S. 83.06 - juris Rn. 70: ... Demgegenüber kann die Antragstellerin keine Brandgefahren geltend machen, die sich auf das Anlagengelände und die dort Beschäftigten beschränken; OVG Saarl, U.v. 26.1.2006 - 2 R 9/05 - juris Ls 6 und Rn. 59 bis 66: Die Brandschutzanforderungen der LBO sind insoweit nachbarschützend, als sie die Ausbreitung von Feuer über die Grundstücksgrenzen hinaus auf die Nachbargrundstücke verhindern sollen; VGH BW, U.v. 26.2.1992 - 3 S 2947/91 - ZfBR 1992, 247 = juris Ls 1 und Rn. 22: Die Vorschriften über die Errichtung von Brandwänden innerhalb ausgedehnter Gebäude dienen nicht dem Nachbarschutz.
  • VGH Bayern, 08.03.2018 - 15 CE 17.2599

    Brandschutzrechtliche Anforderungen an eine Gebäudeabschlusswand für Gebäude der

    Brandschutzvorschriften entfalten nicht per se nachbarschützende Wirkung, sondern nur dann, wenn sie "nach außen" zielen (Bauer in Jäde u.a., Die neue BayBO, Art. 12 Rn. 12), also nicht auf den Schutz des von der Anforderung betroffenen Gebäudes und seiner Bewohner bzw. Benutzer begrenzt sind, sondern mit Blick auf die Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch in der Umgebung jedenfalls auch auf den Schutz des Nachbargrundstücks und der sich dort befindlichen Personen und / oder (unbeweglichen und beweglichen) Sachen ausgerichtet sind (BayVGH, B.v. 10.7.2014 - 9 CS 14.998 - BayVBl. 2014, 727 = juris Rn. 13; B.v. 30.1.2018 - 15 ZB 17.1459 - juris Rn. 16, unter Rekurs auf: OVG LSA, B.v. 19.10.2012 - 2 L 149/11 - NVwZ-RR 2013, 87 = juris Rn. 21; OVG NRW, B.v. 29.7.2002 - 7 B 583/02 - juris Rn. 15; OVG Berlin-Bbg, U.v. 14.5.2007 - OVG 11 S 83.06 - juris Rn. 70; OVG Saarl, U.v. 26.1.2006 - 2 R 9/05 - juris Rn. 58; VG Augsburg, U.v. 21.1.2009 - Au 4 K 08.718 - juris Rn. 32; VG Karlsruhe, U.v. 16.10.2014 - 9 K 3426/13 - juris Rn. 37; Seidel, Öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Nachbarschutz, 2000, Rn. 472 ff.).

    Bei Regelungen über Brandwände ist grundsätzlich zu unterscheiden: Während Regelungen über innere Brandwände zur Bildung bzw. Begrenzung von Brandabschnitten innerhalb eines Gebäudes von ihrem Schutzzweck her gesehen ausschließlich "nach innen" bezogen sind und daher keine nachbarschützende Wirkung entfalten, sind Regelungen für Brandwände als Gebäudeabschlusswände (Art. 28 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 BayBO), weil ihnen auch der normative Schutzzweck zukommt, einen Brandübergriff auf Nachbargebäude zu verhindern, zugunsten von unmittelbar angrenzenden Nachbarn grundsätzlich drittschützend (BayVGH, B.v. 30.1.2018 - 15 ZB 17.1459 - juris Rn. 15, 17; Famers in Molodovsky u.a., BayBO, Art. 12 Rn. 3; Art. 28 Rn. 14; Bauer in Jäde u.a., Die neue BayBO, Art. 12 Rn. 12, Art. 28 Rn. 7, 8; Jäde in ebenda, Art. 66 Rn. 480; Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, Art. 66 Rn. 279; vgl. auch BayVGH, U.v. 21.12.1977 - 273 II 75 - BayVBl 1978, 669 = juris Rn. 22; B.v. 3.9.2015 - 15 ZB 12.2142 - NVwZ-RR 2016, 27 = juris Rn. 18; OVG LSA, B.v. 19.10.2012 - 2 L 149/11 - NVwZ-RR 2013, 87 = juris Rn. 34; OVG Rh-Pf, U.v. 28.3.1974 - 1 A 116/73 - BRS 28 Nr. 142; VGH BW, U.v. 16.3.1976 - VIIl 289/75 - BRS 30 Nr. 135; U.v. 24.7.1984 - 8 S 2047/83 - VBlBW 1985, 102/103; U.v. 26.2.1992 - 3 S 2947/91 - juris Rn. 22; OVG NRW, U.v. 11.1.1973 - X A 419/71 - ZMR 1974, 126; U.v. 25.4.1973 - VII A 345/72 - BRS 27 Nr. 103; VG München, U.v. 22.10.2015 - M 11 K 14.4211 - juris Rn. 31).

  • VG Stuttgart, 13.07.2018 - 2 K 13099/17

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Baulast; Brandwand; Instandhaltung;

    Damit ist es zugunsten von unmittelbar angrenzenden Nachbarn grundsätzlich drittschützend (so für vergleichbares Landesrecht Bayerns BayVGH, Beschl. v. 30.01.2018 - 15 ZB 17.1459 - juris Rn. 15; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.02.1992 - 3 S 2947/91 - juris Rn. 22; Busch, in: Schlotterbeck/Hager/ Busch/Gammerl, a.a.O., § 27 Rn. 77).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2019 - 2 M 106/18

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Demgegenüber kann der Nachbar keine Brandgefahren geltend machen, deren Auswirkungen sich auf das Anlagengelände und die dort Beschäftigten beschränken (zum Ganzen: NdsOVG, Beschl. v. 22.05.2008, a.a.O.; OVG BBg, Beschl. v. 14.05.2007, a.a.O., m.w.N. BayVGH, Beschl. v. 30.01.2018 - 15 ZB 17.1459 -, juris, RdNr. 16, m.w.N.).

    Die Anforderungen an die Vorhaltung von Löschwasser, die schnelle und wirksame Brandbekämpfungsmaßnahmen vor Ort ermöglichen sollen, bezwecken (in erster Linie) den Schutz der auf dem Baugrundstück vorhandenen Anlagen sowie deren Benutzer und dienen damit grundsätzlich nicht dem Schutz von Nachbargrundstücken und der darauf befindlichen baulichen Anlagen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.01.2018, a.a.O., RdNr. 17, m.w.N.).

  • VG Augsburg, 12.12.2018 - Au 5 S 18.1812

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für die Errichtung einer Kindertagesstätte

    Brandschutzvorschriften entfalten nicht per se nachbarschützende Wirkung, sondern nur dann, wenn sie "nach außen" zielen, also nicht auf den Schutz des von der Anforderung betroffenen Gebäudes und seiner Bewohner bzw. Benutzer begrenzt sind, sondern mit Blick auf die Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch in der Umgebung jedenfalls auch auf den Schutz des Nachbargrundstücks und der sich dort befindlichen Personen und/oder Sachen ausgerichtet sind (BayVGH, B.v. 10.7.2014 - 9 CS 14.998 - BayVBl. 2014, 727; B.v. 30.1.2018 - 15 ZB 17.1459 - juris Rn. 16; B.v. 8.3.2018 - 15 CE 17.2599 - juris Rn. 58).

    Bei Regelungen über Brandwände ist grundsätzlich zu unterscheiden: Während Regelungen über innere Brandwände zur Bildung bzw. Begrenzung von Brandabschnitten innerhalb eines Gebäudes - wie hier - von ihrem Schutzzweck hier gesehen ausschließlich "nach innen" bezogen sind und daher keine nachbarschützende Wirkung entfalten, sind Regelungen für Brandwände als Gebäudeabschlusswände (Art. 28 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 4 BayBO), weil ihnen auch der normative Schutzzweck zukommt, einen Brandübergriff auf Nachbargebäude zu verhindern, zu Gunsten von unmittelbar angrenzenden Nachbarn grundsätzlich drittschützend (BayVGH, B.v. 30.1.2018 - 15 ZB 17.1459 - juris Rn. 15, 17).

  • VG Aachen, 07.11.2018 - 3 L 957/18

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Gesamtschule in Würselen wieder

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. Juli 2002 - 7 B 583/02 -, juris, Rn. 15; VG Köln, Beschluss vom 29. September 2011 - 23 L 1290/11 -, juris, 45; im Ergebnis ebenso VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29. April 2010 - 5 K 109/08 -, juris, Rn. 36; zum bayerischen Landesrecht BayVGH, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 15 ZB 17.1459 -, juris, Rn. 16.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2018 - 1 MB 21/17

    Nachbarbeschwerde gegen Wohnkomplex nebst Tiefgarage; Gefahr des

    Einem (mittelbaren) Schutz der Umgebung, insbesondere der Nachbarschaft, können Brandschutzvorschriften nur insoweit dienlich sein, als sie durch bauliche Maßnahmen einem Übergreifen von Bränden auf Nachbargrundstücke entgegenwirken, wie es etwa für nachbarrelevante Brand- oder Gebäudeabschlusswände der Fall ist (vgl. dazu VGH München, Beschl. v. 30.01.2018, 15 ZB 17.1459, Juris [Rn. 15], OVG Magdeburg, Beschl. v. 19.10.2012, 2 L 149/11, NVwZ-RR 2013, 87 [bei Juris Rn. 21] sowie VGH Mannheim, Urt. v. 26.02.1992, 3 S 2947/91, NVwZ-RR 1992, 61 [Ls.]).
  • VG München, 12.06.2020 - M 28 K 18.3517

    Immissionsschutzrecht, Nachbarklage, Drittschutz, Änderungsgenehmigung für die

    Die Vorschrift des Art. 28 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BayBO über die Anforderungen an innere Brandwände bezweckt somit lediglich die Verhinderung der Ausbreitung eines Brandes innerhalb desselben Gebäudes, nicht jedoch die Verhinderung der Ausbreitung auf Nachbargebäude und somit den Schutz des Nachbarn (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2018 - 15 CE 17.2599 - NvwZRR 2018, 760 ff.; BayVGH, B.v. 30.1.2018 - 15 ZB 17.1459 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 19.7.2016 - 9 CS 15.336 - NvwZ-RR 2017, 87 ff.; BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 15 ZB 12.2142 - NvwZ-RR 2016, 27 ff.).
  • VGH Bayern, 19.05.2022 - 15 CS 22.1033

    Erfolglose Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz: Sozialadäquate Belastungen

    Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme kann zwar in Betracht kommen, wenn sich die Erschließungssituation eines Grundstücks durch eine vorhabenbedingte Überlastung einer das Grundstück des Betroffenen erschließenden Straße oder durch unkontrollierten Parksuchverkehr erheblich verschlechtert (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 9 CS 17.2482 - juris Rn. 20; B.v. 30.1.2018 - 15 ZB 17.1459 - juris Rn. 11).
  • VG Ansbach, 31.01.2019 - AN 17 S 18.02454

    Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn - Einbau von Wohnungen in leerstehendes

    Mit Blick darauf, dass die Norm auch auf eine Verhinderung einer Brandausbreitung zielt, ist die Drittschutzrichtung dieser Brandschutznorm evident (vgl. BayVGH, B. v. 30.1.2018 - 15 ZB 17.1459 - BeckRS 2018, Nr. 1340; Paliga/Otto/Schulz in BeckOK-BayBO, 9. Ed., Art. 28 Rn. 1).
  • VGH Bayern, 15.02.2022 - 15 CS 22.43

    Erfolgloser Nachbareilantrag gegen Baugenehmigung (Beschwerdeverfahren)

    Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme kann zwar in Betracht kommen, wenn sich die Erschließungssituation eines Grundstücks durch eine vorhabenbedingte Überlastung einer das Grundstück des Betroffenen erschließenden Straße oder durch unkontrollierten Parksuchverkehr erheblich verschlechtert (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 9 CS 17.2482 - juris Rn. 20; B.v. 30.1.2018 - 15 ZB 17.1459 - juris Rn. 11).
  • OVG Bremen, 05.10.2021 - 1 B 310/21

    Nachbarschutz gegen eine Befreiung von der Festsetzung einer Verkehrsfläche mit

  • VG München, 05.02.2018 - M 8 K 17.1285

    Erfolglose Nachbarklage gegen Notfallunterkünfte für Asylbewerber

  • VG Bremen, 18.03.2021 - 1 V 1964/20

    Verstoß gegen (nachbarschützende) Abstandsflächenvorschriften?

  • VGH Bayern, 12.07.2022 - 15 CS 22.1437

    Erfolglose Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutz:

  • VG Augsburg, 12.01.2023 - Au 4 K 22.1816

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid wegen Verletzung des Rücksichtnahmegebots

  • VGH Bayern, 04.11.2022 - 15 ZB 22.1777

    Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus mit Parkebene

  • VG Ansbach, 24.05.2023 - AN 3 K 21.01850

    Erfolglose Drittanfechtungsklage wegen Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport

  • VG Bayreuth, 14.05.2020 - B 2 K 17.803

    Nachbarklage gegen Neubau eines Schweinestalles

  • VG München, 24.07.2023 - M 8 K 22.1892

    Erfolglose Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für Erweiterung Gartencenters mit

  • VG München, 24.07.2023 - M 8 K 22.1895

    Nachbarklage gegen Vorbescheid, Vorhaben: Erweiterung eines Gartencenters mit

  • VG München, 24.07.2023 - M 8 K 22.1891

    Nachbarklage gegen Vorbescheid, Vorhaben: Erweiterung eines Gartencenters mit

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