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   VGH Bayern, 30.01.2019 - 6 ZB 18.2184   

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https://dejure.org/2019,3743
VGH Bayern, 30.01.2019 - 6 ZB 18.2184 (https://dejure.org/2019,3743)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2019 - 6 ZB 18.2184 (https://dejure.org/2019,3743)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 6 ZB 18.2184 (https://dejure.org/2019,3743)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BBG § 44 Abs. 1 Satz 1, S. 3; VwGO § 86 Abs. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 5
    Dienstunfähigkeit bei paranoider Schizophrenie

  • Wolters Kluwer

    Klage eines Beamten gegen seine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit; Ruhestandsversetzung aufgrund des...

  • bibliotheksurteile.de

    Klage gegen frühzeitiger Versetzung in den Ruhestand aufgrund psychischer Krankheit | Arbeitsrecht, Zentralbibliothek

  • rewis.io

    Dienstunfähigkeit bei paranoider Schizophrenie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage eines Beamten gegen seine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit; Ruhestandsversetzung aufgrund des Vorliegens einer paranoiden Schizophrenie

  • rechtsportal.de

    Bundesbeamtenrecht; Dienstunfähigkeit; Ruhestandsversetzung; Amtsärztliches Gutachten; Paranoide Schizophrenie; ernstliche Zweifel; Erkrankung; Beweisantrag; Beamtin auf Lebenszeit; Arbeitszeit; paranoide Schizophrenie; Zulassungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2019 - 6 ZB 18.2184
    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt der Beamtin zugeordnet und gesundheitlich für sie geeignet ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - juris Rn. 14 f.; BayVGH, B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 5).

    Gemessen an diesem Maßstab ist das Verwaltungsgericht mit in der Sache überzeugenden Gründen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Klägerin im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - juris Rn. 10 m.w.N.) - also bei Erlass des Widerspruchsbescheids vom 11. Juni 2015 - dauernd dienstunfähig im Sinn von § 44 Abs. 1 Satz 1 BBG war.

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie";

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2019 - 6 ZB 18.2184
    Für die Feststellung der gesundheitsbedingten Einschränkungen der Leistungsfähigkeit der Beamtin kommt dem Dienstherrn kein der Kontrollbefugnis der Gerichte entzogener Beurteilungsspielraum zu (BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - ZBR 2015, 379 ff.).

    Danach muss das Gutachten sowohl die notwendigen Feststellungen zum Sachverhalt, d.h. die in Bezug auf die Beamtin erhobenen Befunde, darstellen als auch die aus medizinischer Sicht daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen für die Fähigkeit der Beamtin, ihren dienstlichen Anforderungen weiter zu genügen (vgl. BVerwG, U.v.19.3.2015 - 2 C 37.13 - NVwZ-RR 2015, 625 Rn. 12 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 02.07.2018 - 6 ZB 18.163

    Versetzung eines Bahnbeamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2019 - 6 ZB 18.2184
    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt der Beamtin zugeordnet und gesundheitlich für sie geeignet ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - juris Rn. 14 f.; BayVGH, B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 5).

    Wie detailliert eine amtsärztliche Stellungnahme danach jeweils sein muss, kann allerdings nicht abstrakt beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BayVGH, B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 6; U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2019 - 6 ZB 18.2184
    Solche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde und sich die Frage, ob die Entscheidung etwa aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist, nicht ohne weitergehende Prüfung der Sach- und Rechtslage beantworten lässt (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 26.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2019 - 6 ZB 18.2184
    Beachtliche inhaltliche oder methodische Fehler des zweiten psychiatrischen Gutachtens vom 29. Januar 2017 hat die Klägerin auch nach Auffassung des Senats nicht dargelegt (vgl. dazu BGH, U.v. 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - juris Rn. 47, 17; BVerwG, B.v. 28.5.2018 - 8 B 61.13 - juris Rn. 21).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2019 - 6 ZB 18.2184
    Solche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde und sich die Frage, ob die Entscheidung etwa aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist, nicht ohne weitergehende Prüfung der Sach- und Rechtslage beantworten lässt (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 26.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl).
  • BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11

    Darlegungslast der Gemeinde für Unwirksamkeit einer früheren Fassung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2019 - 6 ZB 18.2184
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640; BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 6 ZB 15.622 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 25.01.2013 - 6 B 12.2062

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Anforderungen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2019 - 6 ZB 18.2184
    Wie detailliert eine amtsärztliche Stellungnahme danach jeweils sein muss, kann allerdings nicht abstrakt beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BayVGH, B.v. 2.7.2018 - 6 ZB 18.163 - juris Rn. 6; U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.05.2014 - 8 B 61.13

    Nachweis besonderer Sachkunde gemäß § 36 GewO

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2019 - 6 ZB 18.2184
    Beachtliche inhaltliche oder methodische Fehler des zweiten psychiatrischen Gutachtens vom 29. Januar 2017 hat die Klägerin auch nach Auffassung des Senats nicht dargelegt (vgl. dazu BGH, U.v. 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - juris Rn. 47, 17; BVerwG, B.v. 28.5.2018 - 8 B 61.13 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2019 - 6 ZB 18.2184
    Die grundsätzliche Suchpflicht der Beklagten war damit entfallen (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2014 - 2 B 97.13 - Rn. 13).
  • VGH Bayern, 09.03.2016 - 6 ZB 15.622

    Klage gegen Entlassung eines Beamten auf eigenes Verlangen

  • BVerwG, 31.08.2017 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst;

  • VG Würzburg, 16.04.2019 - W 1 K 18.1077

    Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit

    Daher setzt Dienstunfähigkeit gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - juris; U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 6 ZB 18.2184 - juris).
  • VG Ansbach, 21.07.2020 - AN 1 K 18.02267

    Rechtmäßige Versetzung in den Ruhestand

    Daher setzt Dienstunfähigkeit gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22/13 - juris Rn. 12 ff.; U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 6 ZB 18.2184 - juris Rn. 18).
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