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   VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533   

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VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533 (https://dejure.org/2019,1867)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2019 - 9 CS 18.2533 (https://dejure.org/2019,1867)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 9 CS 18.2533 (https://dejure.org/2019,1867)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 76 S. 1; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, Abs. 3 S. 1; BayVwVfG Art. 28 Abs. 1
    Zu den Voraussetzungen der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung hinsichtlich einer an einem Wohnhaus angebauten, grenzständigen Garage;...

  • rewis.io

    Zu den Voraussetzungen der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beseitigungsanordnung einer Grenzgarage; Anordnung des Sofortvollzugs; mangelnde Erfolgsaussichten in der Hauptsache; besonderes Vollzugsinteresse (hier: verneint); aufschiebende Wirkung; Widerspruch

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung zur sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung hinsichtlich einer an einem Wohnhaus angebauten, grenzständigen Garage; Abweichung der tatsächlichen Bauausführung von den genehmigten Plänen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ohne Genehmigung errichtete Garage muss nicht sofort abgerissen werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Sofortiger Vollzug einer Beseitigungsanordnung durch Bauaufsichtsbehörde

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Beseitigung einer Garage im Sofortvollzug

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Garage baurechtswidrig errichtet: Sofortiger Abriss durchsetzbar? (IBR 2019, 282)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Ansbach, 14.10.2014 - AN 9 K 13.01920

    Baurecht; Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Genehmigung für grenzständigen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533
    Die Klage hiergegen blieb erfolglos (VG Ansbach, U.v. 14.10.2014 - AN 9 K 13.01920; BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 9 ZB 14.2684).

    Dieses Bauvorhaben ist zudem - entgegen der Ansicht der Antragsteller - nicht genehmigungsfähig, was aufgrund der Ablehnung des Tekturantrags vom 17. Januar 2012 durch rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. Oktober 2014 (AN 9 K 13.01920; BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 9 ZB 14.2684) bindend feststeht (vgl. BVerwG, U.v. 6.6.1975 - IV C 15.73 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 15.12.2005 - 2 ZB 03.2786 - juris Rn. 2; Rennert in Eyermann, a.a.O., § 121 Rn. 33).

    Entgegen der Ansicht der Antragsteller steht zudem fest, dass das ausgeführte Bauvorhaben gegenüber der damaligen Genehmigung ein aliud darstellt und nicht nur bezüglich der Kubatur, sondern deutlich von dem mit Bescheid vom 7. Juli 2004 genehmigten Vorhaben abweicht (vgl. VG Ansbach, U.v. 14.10.2014 - AN 9 K 13.01920; BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 9 ZB 14.2684).

  • VGH Bayern, 09.08.2016 - 9 ZB 14.2684

    Notwendigkeit einer eigenen Baugenehmigung bei planabweichender Errichtung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533
    Die Klage hiergegen blieb erfolglos (VG Ansbach, U.v. 14.10.2014 - AN 9 K 13.01920; BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 9 ZB 14.2684).

    Dieses Bauvorhaben ist zudem - entgegen der Ansicht der Antragsteller - nicht genehmigungsfähig, was aufgrund der Ablehnung des Tekturantrags vom 17. Januar 2012 durch rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. Oktober 2014 (AN 9 K 13.01920; BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 9 ZB 14.2684) bindend feststeht (vgl. BVerwG, U.v. 6.6.1975 - IV C 15.73 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 15.12.2005 - 2 ZB 03.2786 - juris Rn. 2; Rennert in Eyermann, a.a.O., § 121 Rn. 33).

    Entgegen der Ansicht der Antragsteller steht zudem fest, dass das ausgeführte Bauvorhaben gegenüber der damaligen Genehmigung ein aliud darstellt und nicht nur bezüglich der Kubatur, sondern deutlich von dem mit Bescheid vom 7. Juli 2004 genehmigten Vorhaben abweicht (vgl. VG Ansbach, U.v. 14.10.2014 - AN 9 K 13.01920; BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 9 ZB 14.2684).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2008 - 3 M 9/08

    Sofortige Vollziehung einer Beseitigungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533
    Eine konkrete Nachahmungsgefahr ist bei den gegebenen Umständen im wohl vollständig bebauten Baugebiet auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. E 14 aus dem Jahr 1984 weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. OVG MV, B.v. 6.2.2008 - 3 M 9/08 - juris Rn. 12).

    Die Antragsgegnerin hat sich hier ersichtlich nicht mit den Fallgruppen, die eine sofortige Vollziehung rechtfertigen können, auseinandergesetzt oder sich hieran argumentativ und auf den konkreten Einzelfall abstellend orientiert (vgl. Decker in Simon/Busse, a.a.O., Art. 76 Rn. 334 ff.; OVG MV, B.v. 6.2.2008 - 3 M 9/08 - juris Rn. 5 ff.).

  • VGH Bayern, 06.10.2000 - 2 CS 98.2373
    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533
    Ihr Gewicht wird durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung verstärkt, weil dadurch die Entscheidung in der Hauptsache im Kern vorweggenommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 6.10.2000 - 2 CS 98.2373 - juris Rn. 16).

    Diese Argumentation zielt letztlich aber auf das bloße Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Beseitigungsanordnung nach Art. 76 Satz 1 BayBO ab, die deren sofortige Vollziehung nicht per se zu rechtfertigen vermögen (vgl. BayVGH, B.v. 6.10.2000 - 2 CS 98.2373 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 15.12.2005 - 2 ZB 03.2786
    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533
    Dieses Bauvorhaben ist zudem - entgegen der Ansicht der Antragsteller - nicht genehmigungsfähig, was aufgrund der Ablehnung des Tekturantrags vom 17. Januar 2012 durch rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. Oktober 2014 (AN 9 K 13.01920; BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 9 ZB 14.2684) bindend feststeht (vgl. BVerwG, U.v. 6.6.1975 - IV C 15.73 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 15.12.2005 - 2 ZB 03.2786 - juris Rn. 2; Rennert in Eyermann, a.a.O., § 121 Rn. 33).

    Bei dieser Sach- und Rechtslage ist die von der Antragsgegnerin erlassene Beseitigungsanordnung, insbesondere im Hinblick auf die nachbarlichen Interessen, weder hinsichtlich der Ermessensausübung noch hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.2005 - 2 ZB 03.2786 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 25.10.2017 - 21 CS 17.1077

    Versand von Waffen und Munition durch DHL

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533
    Das Unterliegen hinsichtlich der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Zwangsgeldandrohung ist demgegenüber untergeordnet (vgl. BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 21 CS 17.1077 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533
    Dieses Bauvorhaben ist zudem - entgegen der Ansicht der Antragsteller - nicht genehmigungsfähig, was aufgrund der Ablehnung des Tekturantrags vom 17. Januar 2012 durch rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. Oktober 2014 (AN 9 K 13.01920; BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 9 ZB 14.2684) bindend feststeht (vgl. BVerwG, U.v. 6.6.1975 - IV C 15.73 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 15.12.2005 - 2 ZB 03.2786 - juris Rn. 2; Rennert in Eyermann, a.a.O., § 121 Rn. 33).
  • VGH Bayern, 28.03.2007 - 1 CS 06.3006

    Nutzungsuntersagung als milderes Mittel

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533
    Bei Beseitigungsanordnungen ist deshalb regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BayVGH, B.v. 28.3.2007 - 1 CS 06.3006 - juris Rn. 27).
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533
    Erforderlich ist deshalb ein besonderes Vollzugsinteresse, das im Falle der Baubeseitigung grundsätzlich nicht mit dem Interesse am Erlass des Bescheids identisch ist und regelmäßig im Hinblick auf das Regel-Ausnahme-Verhältnis des § 80 Abs. 1 und 2 VwGO (vgl. BVerfG, B.v. 1.10.2008 - 1 BvR 2466/08 - juris Rn. 13; Külpmann in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage 2017, § 39 Rn. 760) nur ausnahmsweise vorliegen wird (vgl. Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2018, Art. 76 Rn. 333; Dombert in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., § 58 Rn. 1301k).
  • BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96

    Bauplanungsrecht - Bauen im Außenbereich, Privilegierung einer Jagdhütte

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533
    Insoweit ist auch das Risiko einer baurechtswidrigen Bauausführung vom Bauherrn selbst zu tragen und der Einwand eines Substanzverlustes nicht tragfähig (vgl. BVerwG, B.v. 30.8.1996 - 4 B 117.96 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 12.05.2005 - 26 B 03.2454 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 12.05.2005 - 26 B 03.2454
  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 15 CS 12.130

    Nutzungsuntersagung

  • VGH Bayern, 09.11.1998 - 2 ZS 98.2043
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 10 S 14.15

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Gebäude im Außenbereich; Landwirtschaft;

  • VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 CS 17.1797

    Erfolglose Beschwerde: Formelle Anforderungen an die Anordnung des

  • VGH Bayern, 02.08.2018 - 9 CS 18.996

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Anordnung der Einstellung der Bauvorbereitung und

  • VG Ansbach, 14.02.2024 - AN 3 S 23.2673

    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung für Stellplatz- und Eingangsüberdachung;,

    Dabei sind regelmäßig die besonderen, auf den konkreten Fall bezogenen Gründe anzugeben, die die Behörde dazu bewogen haben, den Suspensiveffekt auszuschließen (BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 9 CS 18.996 - juris Rn. 14).

    Ob diese Aspekte das besondere Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO tragen, spielt für die Frage der formellen Rechtmäßigkeit der Anordnung des Sofortvollzugs keine Rolle (BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BayVGH, B.v. 3.5.2018 - 20 CS 17.1797 - juris Rn. 2).

    Im Falle einer baurechtswidrigen Bauausführung ist aber das Risiko vom Bauherrn selbst zu tragen und der Einwand eines Substanzverlustes nicht tragfähig (vgl. BVerwG, B.v. 30.8.1996 - 4 B 117.96 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 21; U.v. 12.05.2005 - 26 B 03.2454 - juris Rn. 31).

    Selbst die offensichtliche Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung genügt in der Regel nicht, um deren sofortige Vollziehung zu begründen (BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 25).

    Soweit sich die Antragserwiderung vom 10. Januar 2024 erstmals mit einem besonderen öffentlichen Interesse u.a. durch ausführliche Wiedergabe der Kommentierung bei Schoch/Schneider, VwGO, § 80 Rn. 211b, auseinandersetzt und feststellt, dass nicht die komplette Beseitigung gefordert wird und die Kürzungen ohne unverhältnismäßigen Kostenaufwand und ohne Verlust des Funktionszwecks möglich ist, wird übersehen, dass diese Argumentation letztlich auf das bloße Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Beseitigungsanordnung nach Art. 76 Satz 1 BayBO abzielt, die deren sofortige Vollziehung nicht per se zu rechtfertigen vermögen (BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 27).

    Eine allgemeine Befürchtung, dass ein Schwarzbau weitere Schwarzbauten zur Folge haben könnte, was sich wohl immer sagen lässt, reicht nicht aus (BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 27; Decker in Busse/Kraus, BayBO, Art. 76 Rn. 335; Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Art. 76 Rn. 131).

    Denn der Antragsgegner hat gerade nicht die Erfüllungsfrist im Falle der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung vom Eintritt der Unanfechtbarkeit des streitgegenständlichen Bescheides abhängig gemacht, sondern ausschließlich ein festes Datum, bis zu dem ein Rückbau hätte erfolgen müssen, festgesetzt (Umkehrschluss aus BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 15.01.2024 - 10 CS 23.1873

    Untersagung der Haltung eines Hundes, vorläufige Haltungserlaubnis, Kampfhund der

    Andererseits sind an dieses Begründungserfordernis inhaltlich keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; es genügt vielmehr eine schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde eine Anordnung des Sofortvollzugs im konkreten Fall für geboten erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 14; Hoppe in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 80 Rn. 55).

    Ob diese Aspekte das besondere Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO tragen, spielt für die Frage der formellen Rechtmäßigkeit der Anordnung des Sofortvollzugs keine Rolle (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2018 - 20 CS 17.1797 - juris Rn. 2; B.v 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95

    Erfolgloser Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung für Vergnügungsstätte

    An dieses Begründungserfordernis sind jedoch inhaltlich keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; es genügt vielmehr jede schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde eine Anordnung des Sofortvollzugs im konkreten Fall für geboten erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 16).

    Soweit der Antragsteller einen besonders schweren Grundrechtseingriff anführt, legt das Beschwerdevorbringen schon keinen spezifischen Eingriffsgehalt in Bezug auf spezielle Freiheitsgrundrechte, berufsrechtliche Maßnahmen (vgl. Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, § 80 VwGO Rn. 259, 201) oder eine Vorwegnahme der Hauptsache (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 23 - zur Beseitigungsanordnung) dar.

  • VG Ansbach, 19.05.2022 - AN 17 S 22.00459

    Weitestgehend erfolgreicher Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden

    Durch Ziffer 4 des streitgegenständlichen Bescheides ist der Antragsteller ausreichend geschützt und kann durch seinen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage nicht mehr erreichen, als ihm die Antragsgegnerin sowieso zugebilligt hat (anders wohl BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 29 ff., der in einer vergleichbaren Konstellation ohne weitere Begründung den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung als zulässig angesehen hat).

    Zu Ende gedacht hieße das, dass jeder rechtmäßige Verwaltungsakt mit einer formell ordnungsgemäßen Begründung für sofort vollziehbar erklärt werden dürfte, selbst wenn in der Sache keine Eilbedürftigkeit vorliegt und der Antragsteller dies hinnehmen müsse (Gersdorf in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, 60. Ed., § 80 Rn. 177 ff.; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 94; Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 155; BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 22 f.; s.a. BVerwG, B.v. 13.9.2011 - 1 VR 1/11 - NVwZ 2011, 1342 Rn. 9, das das "besondere Vollzugsinteresse" separat von der Interessensabwägung anhand der Erfolgsaussichten der Hauptsache aufführt).

    Darin liegt ein Unterschied zu einer bloßen Nutzungsuntersagung, deren Eingriffswirkung für die Zukunft ohne weiteres durch die Wiederaufnahme der Nutzung beendet werden kann (zum Maßstab BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 23 f.).

  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 CS 19.180

    Untersagung der Kampfhundehaltung ohne erforderliche Erlaubnis

    Andererseits sind an dieses Begründungserfordernis inhaltlich keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; es genügt vielmehr eine schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde eine Anordnung des Sofortvollzugs im konkreten Fall für geboten erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 14; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 55).

    Ob diese Aspekte das besondere Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO tragen, spielt für die Frage der formellen Rechtmäßigkeit der Anordnung des Sofortvollzugs keine Rolle (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2018 - 20 CS 17.1797 - juris Rn. 2; B.v 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 11.03.2024 - 15 CS 24.116

    Beseitigungsanordnung für einen Pavillon, Verhältnismäßigkeit.

    An dieses Begründungserfordernis sind jedoch inhaltlich keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; es genügt vielmehr jede schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde eine Anordnung des Sofortvollzugs im konkreten Fall für geboten erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 15 ZB 18.1275

    Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen

    Als für die Identität eines Bauvorhabens wesentliche Merkmale werden in der Rechtsprechung u.a. Bauvolumen, Höhe und Erscheinungsbild herausgestellt (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.1998 - 14 B 96.357 - juris Rn. 22: Garage mit Satteldach statt mit Flachdach; BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 9 ZB 14.2684 - juris Rn. 6 sowie BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - BayVBl. 2019, 391 = juris Rn. 21: planabweichend errichteter Garagenanbau).
  • VG Berlin, 13.01.2020 - 19 L 609.19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung

    Die Annahme einer negativen Vorbildwirkung setzt grundsätzlich eine Einzelfallbetrachtung voraus, eine lediglich abstrakte Bezugsfallwirkung genügt nicht (Bay. VGH, Beschuss vom 30. Januar 2019, - 9 CS 18.2533 -, juris Rn. 27 m.w.N.).

    Dabei sind das betroffene Grundstück, seine Situation bzw. Umgebung, das betroffene Gebiet sowie ggf. sonstige bedeutsame Umstände konkret in den Blick zu nehmen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. Februar 2008, a.a.O., Rn. 12 unter Verweis auf VGH Hessen, Beschluss vom 28.01.1992 - 4 TH 1539/91 -, HessVGRspr. 1992, 90 [92]; Bay. VGH, Beschuss vom 30. Januar 2019, a.a.O., juris Rn. 27; so auch OVG Thüringen, Beschluss vom 13. Mai 1997 - 1 EO 609/96 -, juris Rn. 9; s.a. bereits VG Berlin, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - VG 19 L 534.17 -, Entsch.-Abdr. S. 4).

    Allein die dafür erforderliche Zeitdauer vermag daran - ohne weitere Anhaltspunkte - nichts zu ändern (Bay. VGH, Beschluss vom 30. Januar 2019, a.a.O., juris Rn.26).

  • VGH Bayern, 01.03.2021 - 10 CS 20.2828

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

    Andererseits sind an dieses Begründungserfordernis inhaltlich keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; es genügt vielmehr eine schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde eine Anordnung des Sofortvollzugs im konkreten Fall für geboten erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 14; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 55).

    Ob diese Aspekte das besondere Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO tragen, spielt für die Frage der formellen Rechtmäßigkeit der Anordnung des Sofortvollzugs keine Rolle (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2018 - 20 CS 17.1797 - juris Rn. 2; B.v 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 29.02.2024 - 15 CS 24.168

    Nutzungsuntersagung, Spielzeugladen, Veranstaltungen im Rahmen der

    An dieses Begründungserfordernis sind jedoch inhaltlich keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; es genügt vielmehr jede schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde eine Anordnung des Sofortvollzugs im konkreten Fall für geboten erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 16).
  • OVG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Bs 207/20

    Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer bauordnungsrechtlichen

  • OVG Hamburg, 09.05.2023 - 2 Bs 41/23

    Eine bauliche Anlage ist auch dann formell illegal, wenn bei der Bauausführung so

  • VG München, 14.06.2022 - M 2 S 22.288

    Planfeststellung zur Anlage eines Sees für die Landesgartenschau

  • VG München, 16.02.2021 - M 2 S 20.3930

    Wasserrechtliche Anordnung zur Abgabe einer Restwassermenge beim Betrieb einer

  • VGH Bayern, 19.03.2019 - 9 CS 18.2340

    Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung bei fehlender Privilegierung im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2021 - 2 M 64/21

    Sofortvollzug einer Beseitigungsanordnung- Baurecht

  • VG München, 11.05.2020 - M 1 S 19.5839

    Beseitigung einer Hütte mit Nebenanlagen im Außenbereich

  • VG Ansbach, 31.05.2023 - AN 3 S 22.01934

    Baurecht, Nutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung, Lagerplatz, Außenbereich,

  • VGH Bayern, 08.01.2021 - 9 CS 20.2376

    Nutzungsuntersagung gegen Eventlokalität

  • VGH Bayern, 26.02.2019 - 9 CS 18.2659

    Nutzungsuntersagung der Änderung der Nutzung einer Gaststätte in einen

  • VG München, 02.06.2022 - M 2 S 22.1725

    Duldungsanordnung, Unbefristete Pflicht zur Duldung einer bereits vorhandenen

  • VGH Bayern, 16.06.2023 - 15 CS 23.731

    Rücknahme einer fingierten Baugenehmigung

  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 9 ZB 18.1263

    Beseitigungsanordnung - Renaturierung eines Wiesengrundstückes

  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 22 AS 21.40014

    Planfeststellung für die Errichtung eines beschrankten Bahnübergangs

  • VG München, 05.03.2024 - M 1 S 23.6211

    Vorläufiger Rechtschutz, sofort vollziehbare Beseitigungsverfügung,

  • VG Ansbach, 21.06.2023 - AN 3 S 23.1013

    Beseitigungsanordnung, Außenbereich, Reitplatz, Sofortvollzug

  • VG München, 16.08.2022 - M 9 S 21.4560

    Nutzungsuntersagung nach Nutzungsänderung von Karosseriewerkstatt zu

  • VGH Bayern, 02.08.2019 - 9 CS 19.1170

    Anordnung des Sofortvollzuges einer Beseitigungsanordnung

  • VGH Bayern, 09.10.2023 - 1 CS 23.1480

    Anordnung der Beseitigung eines Erdwalls

  • VGH Bayern, 10.11.2020 - 9 CS 20.1278

    Sofortvollziehbare Anordnung zur Duldung denkmalschutzrechtlicher Maßnahmen

  • VG München, 12.12.2022 - M 19 S 22.5350

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund Nichteignungsvermutung nach § 11 Abs. 8 FeV

  • VG München, 23.05.2022 - M 1 S 21.2155

    Privilegierung von Bienenhäusern im Außenbereich

  • VGH Bayern, 28.01.2022 - 15 CS 21.3273

    Verhältnis zwischen Baueinstellungsverfügung und Baubeseitigungsanordnung

  • VG München, 19.10.2023 - M 8 S 23.4158

    Aussetzung des Antrags auf Baugenehmigung, Klärung der Belange des

  • VG München, 04.11.2022 - M 1 S 22.3439

    Beseitigungsanordnung für ein Nebengebäude im Vorgarten

  • VGH Bayern, 29.09.2023 - 15 CE 23.1586

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten -

  • VG München, 30.12.2022 - M 1 S 21.5913

    Beseitigungsanordnung für Holzeinfriedung

  • VG Ansbach, 28.05.2021 - AN 9 S 21.00525

    Untersagung der Nutzung als Beherbergungsstätte - Mängel im Brandschutz

  • VG München, 08.05.2023 - M 8 S 23.2010

    Einstweiliger Rechtsschutz, Nutzungsuntersagung eines "Tiny-Hauses", Entfernung

  • VG München, 02.08.2023 - M 1 S 23.2032

    Vorläufiger Rechtschutz, Beseitigungsanordnung, Besonderes Vollzugsinteresse

  • VG München, 19.08.2021 - M 2 S 21.3494

    Verpflichtung zum Heckenrückschnitt, Sofortvollzug

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