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   VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632   

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VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632 (https://dejure.org/2020,6043)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2020 - 20 NE 20.632 (https://dejure.org/2020,6043)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 (https://dejure.org/2020,6043)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bayern.de PDF
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 2, Art. 11, Ar... t. 80 Abs. 1 S. 2, Art. 103 Abs. 2; VwGO § 47 Abs. 6; IfSG § 28 Abs. 1 S. 1, § 32 S. 1; LStVG Art. 51 Abs. 2; Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 24. März 2020 über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie (2126-1-4-G BayMBl. 2020 Nr. 130) § 1
    Summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit von Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Verordnung der Bayerischen, Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 24. März 2020 über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ablehnung eines Eilantrages auf Aussetzung des Vollzuges von Ausgangsbeschränkungen auf Grund der Bayerischen Corona-Verordnung

  • rewis.io

    Summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit von Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Verordnung der Bayerischen, Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 24. März 2020 über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; Summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit von Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Verordnung der Bayerischen; Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 24. März 2020 über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung ...

  • rechtsportal.de

    Summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit von Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie; Befristung der Ausgangsbeschränkung zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Corona - und die Bayerische Verordnung über befristete Ausgangsbeschränkungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bayerische Verordnung über die Ausgangsbeschränkungen - und die Einschränkung der Grundfreiheiten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Coronamaßnahmen: Ausgangsbeschränkungen in Bayern bleiben in Kraft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bußgeld wegen Corona: Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona-Krise: Ausgangsbeschränkung in Corona-Verordnung in Bayern: Eilantrag ohne Erfolg

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausgangsbeschränkungen in Bayern angemessen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1236
  • NVwZ 2020, 635
 
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Wird zitiert von ... (384)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - juris Rn. 9).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 02.06.2014 - 10 ZB 12.2320

    (Keine) Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes; kein Außerkrafttreten der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632
    Um eine bewehrte Verordnung handelt es sich nur dann, wenn Zuwiderhandlungen gegen ihre normativen Vorgaben mit Strafe oder Geldbuße bedroht sind (vgl. BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 10 ZB 12.2320 - juris Rn. 4; vgl. auch die Legaldefinition der "bewehrten Satzung" nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 BayGO).
  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632
    Danach soll sich das Parlament seiner Verantwortung als gesetzgebende Körperschaft nicht dadurch entäußern können, dass es einen Teil der Gesetzgebungsmacht der Exekutive überträgt, ohne die Grenzen dieser Kompetenzen bedacht und diese nach Tendenz und Programm so genau umrissen zu haben, dass der Bürger schon aus der gesetzlichen Ermächtigung erkennen und vorhersehen kann, was ihm gegenüber zulässig sein soll und welchen möglichen Inhalt die aufgrund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können (vgl. dazu nur BVerfG, B.v. 21.9.2016 - 2 BvL 1/15 - juris Rn. 54 ff. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - juris Rn. 9).
  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632
    Selbst wenn der Senat von offenen Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags auszugehen hätte, käme eine Folgenabwägung ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der Eilantrag abzulehnen ist (so auch bereits BayVerfGH, E.v. 26.3.2020, Vf. 6-VII-20, Rn. 13 ff.; bislang unveröffentlicht).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2020 - 11 S 12.20

    Eilantrag gegen Coronavirus-Verordnung Brandenburg vom 22. März 2020 erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632
    Auch wenn die Befugnisnorm des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG, auf die die Verordnungsermächtigung nach § 32 Satz 1 IfSG (u.a.) Bezug nimmt, zumindest in ihrem ersten Halbsatz als offene Generalklausel ausgestaltet ist und dies nach den Gesetzgebungsmaterialien zur insoweit wortgleichen Vorgängerregelung des § 34 Bundes-Seuchengesetz auch explizit sein sollte (vgl. BT-Drucks 8/2468 S. 27 f.), hat der parlamentarische Gesetzgeber jedenfalls mit der Neufassung des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG zum 28. März 2020 durch Einfügung des zweiten Halbsatzes "sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten" die Ermächtigungsgrenzen jedenfalls nunmehr insoweit hinreichend bestimmt gefasst, dass § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG zwar keine - mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbare - Globalermächtigung für die Verordnungsgeber enthält, dass aber allgemeine Ausgangs- und Betretungsverbote - die in besonders erheblichem Maß in die Grundrechte der Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 8 GG und Art. 11 Abs. 1 GG (anders wohl OVG Berlin-Bbg, B.v. 23.3.2020 - OVG 11 S 12/20 - juris Rn. 6) eingreifen - von der Befugnis umfasst sein können.
  • LG München I, 01.10.2020 - 12 O 5895/20

    Corona: Gastwirt erhält Entschädigung in Höhe von 1.014.000 EURO aus

    Es fehlt bereits an einer offensichtlich unwirksamen Verordnung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30.03.2020, Az.: 20 NE 20.632).
  • VG Osnabrück, 04.02.2022 - 3 B 4/22

    Bestimmtheit; Corona; Covid-19 Virus; Genesenennachweis; Verfassungswidrigkeit

    Auch wenn man annehmen sollte, dass dem Verordnungsgeber beim Erlass der Verordnungen eine Einschätzungsprärogative zukommt (vgl. VG Köln, Beschluss vom 8. November 2021 - 7 L 1768/21 -, juris; VG Gera, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 3 E 1200/21 Ge - juris Rn. 30 mit Hinweis auf ThürOVG, Beschluss vom 12. November 2020 - 3 EN 747/20 - juris Rn. 75, BVerfG, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 - juris und vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 6. April 2020 - 13 B 398/20.NE - juris; BayVGH, Beschlüsse vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 - juris Rn. 60 und - 20 CS 20.611 - juris Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2020 - OVG 11 S 12/20 - juris Rn. 10), ist diese Änderung der Verordnung rechtswidrig.
  • LG Hannover, 09.07.2020 - 8 O 2/20

    Erste Corona-Klage auf Entschädigung gegen das Land Niedersachsen

    Rechtsgrundlage für den Erlass der Verordnung ist § 32 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG -) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) ... Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Rechtsgrundlagen, insbesondere mit Blick auf die Bestimmtheit der getroffenen Regelungen und deren Vereinbarkeit mit dem Vorbehalt des Gesetzes, drängen sich dem Senat nicht auf (vgl. hierzu im Einzelnen: OVG Bremen, Beschluss vom 9.4.2020 - 1 B 97/20; Hessischer VGH, Beschluss vom 7.4.2020 - 8 B 892/20.N; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6.4.2020 - 13 B 398/20.NE; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.3.2020 - 20 NE 20.632; Beschluss vom 30.3.2020 - 20 CS 20.611).

    Dieser rechtlichen Bewertung, die von anderen Oberverwaltungsgerichten für die jeweiligen landesrechtlichen Verordnungen geteilt worden ist (vgl. etwa OVG Magdeburg Beschluss vom 30.4.2020 - 3 R 69/20, BeckRS 2020, 12755 Rn. 34, 35, beck-online; OVG Schleswig Beschluss vom 30.4.2020 - 3 MR 15/20, BeckRS 2020, 7768 Rn. 26-30, beck-online; OVG Münster Beschluss vom 6.4.2020 - 13 B 398/20.NE, BeckRS 2020, 5158 Rn. 63, beck-online; zur Schließung von Gaststätten siehe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632; VGH Kassel Beschluss vom 30.4.2020 - 8 B 1074/20.N, BeckRS 2020, 8868 Rn. 21-25, beck-online), schließt sich die Kammer an.

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