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   VGH Bayern, 30.03.2020 - 24 ZB 17.1883   

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https://dejure.org/2020,8591
VGH Bayern, 30.03.2020 - 24 ZB 17.1883 (https://dejure.org/2020,8591)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2020 - 24 ZB 17.1883 (https://dejure.org/2020,8591)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 2020 - 24 ZB 17.1883 (https://dejure.org/2020,8591)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 6 Abs. 2, § 45 Abs. 2 S. 1, Abs. 4 S. 1; AWaffV § 4 Abs. 6 S. 1
    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

  • rewis.io

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreichende Anhaltspunkte für die Anforderung eines Eignungsgutachtens bei Impulsivität und Affektlabilität; Verschuldete Nichtbeibringung des Gutachtens in ausreichend lang bemessener Frist; Kein Ermessen der Behörde beim Schluss auf die Nichteignung im Fall der ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 24 ZB 17.1883
    Das Darlegungsgebot gestaltet das Zulassungsverfahren dahingehend, dass das gerichtliche Prüfungsprogramm im Zulassungsverfahren jedenfalls im Wesentlichen darauf beschränkt ist zu klären, ob der Rechtsmittelführer seine Darlegungslast erfüllt hat und die dargelegten Gründe eine Zulassung der Berufung tragen (BVerfG, B.v. 23.7.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).
  • BVerwG, 30.09.1996 - 4 B 175.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung von DIN-Vorschriften als

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 24 ZB 17.1883
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO liegt nur vor, wenn bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder wenn sich die weitere Sachverhaltsermittlung oder Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen bzw. geboten gewesen wäre (BVerwG, B.v. 30.9.1996 - 4 B 175/9 - NVwZ-RR 1997, 214).
  • OVG Saarland, 16.03.2016 - 2 B 20/16

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis nach Nichtvorlage eines amtsärztlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 24 ZB 17.1883
    Die Annahme der fehlenden persönlichen Eignung nach Maßgabe dieser Vorgaben ist freilich nur dann gerechtfertigt, wenn die Aufforderung zur Vorlage eines fachärztlichen Zeugnisses rechtmäßig, anlassbezogen und verhältnismäßig war und die Nichtvorlage eines entsprechenden Zeugnisses ohne ausreichenden Grund erfolgt ist (OVG Saarland, B.v. 16.3.2016 - 2 B 20/16 - juris).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 24 ZB 17.1883
    Vor dem Hintergrund von Art. 19 Abs. 4 GG dürfen allerdings die Anforderungen an die Darlegung nur in einer Weise gestellt werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt mit zumutbarem Aufwand noch erfüllt werden können (BVerfG, B.v. 8.1.22009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 24 ZB 17.1883
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 24 ZB 17.1883
    Solche sind anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden können (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 21.12.2006 - 6 B 99.06

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei der gerichtlichen Beurteilung einer gegen den Widerruf

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 24 ZB 17.1883
    Danach liegende Umstände, etwa die nachträgliche Vorlage eines Sachverständigengutachtens, müssen im Widerrufsverfahren außer Betracht bleiben und können gegebenenfalls nur in einem neuen Verfahren auf Wiedererteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis ins Feld geführt werden (BVerwG, B.v. 21.12.2006 - 6 B 99.06 - juris).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 24 ZB 17.1883
    Das Oberverwaltungsgericht muss sich aber nicht aus einem Darlegungsgemenge das heraussuchen, was möglicherweise zur Begründung des Antrags geeignet sein könnte (BVerfG, B.v. 24.8.2010 - 1 BvR 2309/09 - BayVBl. 2011, 338).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 24 ZB 17.1883
    Solche sind anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden können (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • VG Osnabrück, 06.04.2006 - 3 A 173/04

    Versagung eines Waffenscheins

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 24 ZB 17.1883
    Die dortige Formulierung "darf" bedeutet nicht, dass der Behörde in Bezug auf den Schluss auf die Nichteignung ein Ermessen eingeräumt ist (BayVGH, B.v. 8.5.2017 - 21 CS 16.2428 - juris; VG Osnabrück, U.v. 6.4.2006 - 3 A 173/04 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2009 - 11 S 12.09

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen psychischer Erkrankung;

  • BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

  • VG Düsseldorf, 27.04.2022 - 22 K 2499/20
    VGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 24 ZB 17.1883 -, juris Rn 15.

    VGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 24 ZB 17.1883 -, juris Rn 15 ff.; vgl. auch OVG B-B, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - OVG 11 S 58.12 -, juris Rn. 19.

  • VG Frankfurt/Oder, 12.12.2023 - 3 L 308/23
    Die Annahme einer fehlenden persönlichen Eignung kann auf die unterlassene Vorlage eines insoweit einschlägigen Gesundheitszeugnisses freilich nur dann gestützt werden, wenn die diesbezügliche Aufforderung rechtmäßig, anlassbezogen sowie verhältnismäßig war und die Nichtvorlage ohne ausreichenden Grund erfolgt ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. März 2020 - 24 ZB 17.1883 -, juris Rn. 14; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 16. März 2016 - 2 B 20/16 -, juris Rn. 13).

    c) Die in § 4 Abs. 6 AWaffV verwendete Formulierung, wonach die Behörde in Fällen einer verweigerten oder nicht rechtzeitigen Beibringung des Gutachtens auf die Nichteignung schließen "darf", ist nicht als Ermessen zu verstehen, in einem solchen Fall auf die entsprechende Schlussfolgerung zu verzichten, sondern dahin, dass dort, wo schon die Voraussetzungen für die Anordnung fehlten, auch kein Raum für eine solche Annahme ist (vgl. den zitierten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. März 2020, a. a. O., Rn. 21; so wohl auch Bushart in: Apel/Bushart, Waffenrecht, 3. Aufl. Bd. 2 § 6 Abs. 2 WaffG, der darauf hinweist, dass die persönliche Eignung jedes Bewerbers um eine waffenrechtliche Erlaubnis zwingend gegeben sein muss, verbleibende Zweifel zu seinen Lasten gehen, entsprechendes auch dann gilt, wenn durch Tatsachen begründete Bedenken bei der Regelüberprüfung eines Inhabers auftreten und - wird das Gegenteil nicht durch ein Gutachten bezeugt - die Erlaubnis widerrufen werden "muss").

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