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   VGH Bayern, 30.03.2020 - 9 ZB 20.30690   

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https://dejure.org/2020,12298
VGH Bayern, 30.03.2020 - 9 ZB 20.30690 (https://dejure.org/2020,12298)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2020 - 9 ZB 20.30690 (https://dejure.org/2020,12298)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 2020 - 9 ZB 20.30690 (https://dejure.org/2020,12298)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3
    Nichtzulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache in Asylstreitverfahren (Sierra Leone)

  • rewis.io

    Nichtzulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 23.05.2019 - 9 ZB 19.31946

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 9 ZB 20.30690
    Stützt sich das Verwaltungsgericht - wie hier, teilweise auch unter Bezugnahme auf den Bescheid des Bundesamts (§ 77 Abs. 2 AsylG) - bei seiner Entscheidung auf bestimmte Erkenntnismittel oder gerichtliche Entscheidungen, ist erforderlich, dass das Zulassungsvorbringen zumindest einen überprüfbaren Hinweis auf andere Gerichtsentscheidungen oder auf vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigte sonstige Tatsachen- oder Erkenntnisquellen enthält, etwa entsprechende Auskünfte, Stellungnahmen, Gutachten oder Presseberichte, die den Schluss zulassen, dass die aufgeworfene Frage einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich ist und damit einer Klärung im Berufungsverfahren bedarf (vgl. BayVGH, B.v. vom 23.5.2019 - 9 ZB 19.31946 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 18.30670

    Kritik an tatrichterlicher Sachverhaltswürdigung kein Zulassungsgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 9 ZB 20.30690
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 18.30670 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.01.2019 - 9 ZB 18.31719

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 9 ZB 20.30690
    Vielmehr widerspricht der Kläger der Auffassung des Verwaltungsgerichts und macht im Gewand einer Grundsatzrüge ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung geltend, was keinen im Asylverfahrensrecht vorgesehenen Zulassungsgrund darstellt (BayVGH, B.v. 22.1.2019 - 9 ZB 18.31719 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 08.10.2019 - 9 ZB 19.33218

    Antrag auf Zulassung der Berufung mangels grundsätzlicher Bedeutung erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 9 ZB 20.30690
    Abgesehen davon ist die Frage auch nicht verallgemeinernd, sondern nur nach jeweiliger Würdigung der Verhältnisse im Einzelfall zu beurteilen (vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2019 - 9 ZB 19.33218 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 24.11.2020 - 9 ZB 20.32223

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag

    Somit wendet sich der Kläger nur im Gewand einer Grundsatzrüge gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung, was jedoch keinen im Asylverfahrensrecht vorgesehenen Zulassungsgrund darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 9 ZB 20.30690 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 07.07.2020 - 9 ZB 20.31328

    Verfolgungsgefahr in Uganda wegen Homosexualität

    Mit der Kritik des Klägers an der diesbezüglichen Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung wendet er sich letztlich nur im Gewand einer Grundsatzrüge gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung, was jedoch keinen im Asylverfahrensrecht vorgesehenen Zulassungsgrund darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 9 ZB 20.30690 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 ZB 20.31773

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Hiermit setzt sich das Zulassungsvorbringen nicht auseinander und enthält auch keinen überprüfbaren Hinweis auf andere Gerichtsentscheidungen oder auf vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigte sonstige Tatsachen- oder Erkenntnisquellen, etwa entsprechende Auskünfte, Stellungnahmen, Gutachten oder Presseberichte, die den Schluss zulassen, dass die aufgeworfene Frage einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich ist und damit einer Klärung im Berufungsverfahren bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 9 ZB 20.30690 - juris Rn. 4).
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