Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,8719
VGH Bayern, 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138 (https://dejure.org/2021,8719)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138 (https://dejure.org/2021,8719)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 2021 - 11 ZB 20.1138 (https://dejure.org/2021,8719)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,8719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 2 Abs. 8, § 3 Abs. 1 S. 1, S. 3; FeV § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Abs. 6 S. 1, S. 2, Abs. 8, § 46 Abs. 1, Abs. 3; FeV Nr. 9.4 Anlage 4 zur; Nr. 9.6.2
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens ( ADHS, Dauermedikation mit Cannabis) - Berufungszulassung

  • verkehrslexikon.de

    Zusätzliche MPU nach Facharzt-Gutachten bei _Einnahme von Medizinal-Cannabis

  • rewis.io

    Ärztliches Gutachten, Verwaltungsgerichte, Psychologische Begutachtung, Medizinisch-psychologisches Gutachten, Medizinisch-psychologische Untersuchung, Maßgeblicher Zeitpunkt, Fahrerlaubnisbehörde, Widerspruchsverfahren, Fahreignung, ärztliche Verordnung, Blutalkohol, ...

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung bei Dauermedikation mit Medizinalcannabis

  • rechtsportal.de

    FeV § 11 Abs. 3 ; FeV § 46 Abs. 1 ; StVG § 2
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die fehlende Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund übermäßigen Cannabiskonsums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die fehlende Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund übermäßigen Cannabiskonsums

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138
    Ferner muss die Aufforderung im Wesentlichen aus sich heraus verständlich sein und der Betroffene ihr entnehmen können, was konkret ihr Anlass ist und ob das dort Mitgeteilte die behördlichen Zweifel an der Fahreignung rechtfertigen kann (vgl. BVerwG, U.v. 17.1.2016 a.a.O.; B.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - DAR 2001, 522 = juris Rn. 25).

    Ferner lässt die Begründung erkennen, dass das Landratsamt diesen weitergehenden Klärungsbedarf aufgrund des in dem ärztlichen Gutachten, das dem Kläger vorlag und dessen Kenntnis sie daher voraussetzen durfte (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 32), genannten Sachverhalts und der dort ausgesprochenen Empfehlung sieht.

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 19 m.w.N.).

    Diese formellen Anforderungen an den Inhalt einer Beibringungsanordnung sollen es dem Betroffenen ermöglichen, eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, ob er sich der geforderten Begutachtung unterziehen will oder nicht (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 16.01.2020 - 11 CS 19.1535

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Konsum von Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138
    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis, wie sie hier vorliegt, nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies mit Blick auf Nr. 9.6.2, Nr. 9.4 der Anlage 4 zur FeV voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist (Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Kommentar, 3. Aufl. 2018, S. 303 a.E.), das Medizinal-Cannabis zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (vgl. Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, Fassung August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O. S. 443; BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 = juris Rn. 22; B.v. 9.2.2021 - 11 ZB 20.1894 - beck-online Rn. 22; vgl. auch OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - Blutalkohol 56, 342 = juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - VRS 131, 207 = juris Rn. 8).

    In einem solchen Gebrauch abweichend von der ärztlichen Verordnung, die eine Inhalation mittels Vaporisator vorsieht, läge eine missbräuchliche Einnahme im Sinne der Nr. 9.4 der Anlage 4 zur FeV, die die Fahreignung entfallen ließe (vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2020 a.a.O. Rn. 25; s. auch Mußhoff/Graw, a.a.O. S. 79).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2019 - 16 B 1544/18

    Voraussetzungen für die Annahme der Wiedererlangung der Kraftfahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138
    Im Fall der Dauerbehandlung mit Arzneimitteln, der die bestimmungsgemäße Einnahme von für einen bestimmten Krankheitsfall ärztlich verordnetem Medizinal-Cannabis unterfällt (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 B 18.2482 - juris Rn. 23; OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - Blutalkohol 56, 324 = juris Rn. 2), ist die Fahreignung u.a. dann nicht gegeben, wenn eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß besteht (Nr. 9.6.2 der Anlage 4 zur FeV).

    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis, wie sie hier vorliegt, nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies mit Blick auf Nr. 9.6.2, Nr. 9.4 der Anlage 4 zur FeV voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist (Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Kommentar, 3. Aufl. 2018, S. 303 a.E.), das Medizinal-Cannabis zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (vgl. Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, Fassung August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O. S. 443; BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 = juris Rn. 22; B.v. 9.2.2021 - 11 ZB 20.1894 - beck-online Rn. 22; vgl. auch OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - Blutalkohol 56, 342 = juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - VRS 131, 207 = juris Rn. 8).

  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138
    Der Beibringungsanordnung muss sich zweifelsfrei entnehmen lassen, welche Problematik auf welche Weise geklärt werden soll (vgl. BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - DAR 2015, 216 = juris Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2016 - 20 ZB 16.30003 - NVwZ 2017, 335 = juris Rn. 9; BVerwG, B.v. 20.3.2018 - 1 B 5.18 - juris Rn. 2; B.v. 24.4.2017 - 1 B 22.17 - NVwZ 2017, 1204 = juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.03.2018 - 1 B 5.18

    Erstattung von Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung zugunsten

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2016 - 20 ZB 16.30003 - NVwZ 2017, 335 = juris Rn. 9; BVerwG, B.v. 20.3.2018 - 1 B 5.18 - juris Rn. 2; B.v. 24.4.2017 - 1 B 22.17 - NVwZ 2017, 1204 = juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 07.07.2016 - 20 ZB 16.30003

    Kein Rechtsschutzinteresse für eine auf reine Verbescheidung durch das Bundesamt

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2016 - 20 ZB 16.30003 - NVwZ 2017, 335 = juris Rn. 9; BVerwG, B.v. 20.3.2018 - 1 B 5.18 - juris Rn. 2; B.v. 24.4.2017 - 1 B 22.17 - NVwZ 2017, 1204 = juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 11 C 18.1532

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138
    Hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte (vgl. dazu BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 11 C 18.1532 - juris Rn. 15 m.w.N.), die auf einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch hinweisen, ergeben sich aus der vom ärztlichen Gutachter in Bezug genommenen Mitteilung der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt vom 15. November 2016, der zufolge der Kläger der Polizei gegenüber unter Verweis auf eine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtmG und unter Vorlage von Medizinal-Cannabisblüten angab, soeben Cannabis "geraucht" zu haben.
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138
    Aus dem Vorbringen des Klägers, auf das sich die Prüfung des Verwaltungsgerichtshofs beschränkt (§ 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO), ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da er weder einen tragenden Rechtssatz des angefochtenen Urteils noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 Rn. 32 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.08.2020 - 11 ZB 20.1137

    Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16

    Cannabiskonsum; Fahreignung; gleichzeitige Einnahme von legal und illegal

  • VGH Bayern, 11.03.2015 - 11 CS 15.82

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungszweifel; zusätzliches

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.1808

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 B 18.2482

    Ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis - Beigebrauch von illegalem

  • VGH Bayern, 09.02.2021 - 11 ZB 20.1894

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums - Berufungszulassung

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1641/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Arzneimittelmissbrauchs; Fortbestand der

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass es bei dem Antragsteller um die Einnahme von Medizinal-Cannabis geht und sich deshalb dessen Fahreignung nicht nach Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV, sondern nach den Nummern 9.4 und 9.6 der Anlage 4 der FeV beurteilt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 31.01.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 6 und vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 12; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., StVG § 2 Rn. 62a, 65 f.).

    In den Zeitpunkten des Anhörungsschreibens vom 14.10.2021 und der Entziehungsverfügung vom 28.01.2022 bestanden aufklärungsbedürftige Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers (§ 46 Abs. 3, §§ 11 bis 14 FeV), ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde seinerzeit in der Lage gewesen wäre, das Vorliegen des sich aus der Nummer 9.4 der Anlage 4 der FeV ergebenden Eignungsmangels (lückenlos) darzutun (zur Abgrenzung bloßer Eignungszweifel von erwiesener Ungeeignetheit vgl. z. B. BayVGH, Beschlüsse vom 16.05.2022 - 11 ZB 21.1964 - juris Rn. 1 ff. und vom 30.03.2021 a. a. O. Rn. 1 ff.; siehe auch Beschluss des Senats vom 08.07.2021 a. a. O.).

    Die damit aufgeworfenen Fragen der Compliance bzw. Adhärenz sowie der Fähigkeit und Bereitschaft zum verantwortlichen Umgang mit der Medikation sind psychologischer Natur und können nur im Weg der medizinisch-psychologischen Begutachtung geklärt werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30.03.2021 a. a. O. Rn. 21, 24; Schubert/Huetten/Reimann/Graw/Schneider/Stephan a. a. O. S. 440 ff.).

    Im Rahmen einer solchen medizinisch-psychologischen Begutachtung kann die Antragsgegnerin weitere Punkte thematisieren, die im konkreten Fall des Antragstellers für die Beurteilung der Fahreignung relevant sind (allgemein zu den Voraussetzungen der Fahreignung bei einer Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 08.07.2021 a. a. O. Rn. 26; BayVGH, Beschluss vom 30.03.2021 a. a. O. Rn. 19; Schubert/Huetten/Reimann/Graw/Schneider/Stephan a. a. O. S. 312 ff., 319 ff., 440 ff.).

  • VG Koblenz, 19.05.2022 - 4 L 455/22

    Fehlende Fahreignung bei Dauerbehandlung mit amphetaminhaltigen Arzneimitteln und

    Bei einer Dauerbehandlung mit einem betäubungsmittelhaltigen Arzneimittel i.S.v. Nr. 9.6.2 der Anlage 4 FeV ist zu prüfen, ob dessen Einnahme indiziert und ärztlich verordnet ist, es zuverlässig nach ärztlicher Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, und ob zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch die Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (vgl. für "Medizinal-Cannabis" BayVGH, Beschluss vom 30. März 2021 - 11 ZB 20.1138 -, juris, Rn. 19, m.w.N.; Beschluss der Kammer von 2. September 2021 - 4 L 784/21.KO -, n.v., BA S. 4).
  • VG Regensburg, 19.12.2023 - RO 8 S 23.1694

    Cannabis, Medikamentenprivileg, Fahrerlaubnisentzug, Zuständigkeitsübertragung

    Eine missbräuchliche Einnahme, d.h. regelmäßiger übermäßiger Gebrauch, der z. B. bei einer Einnahme des Medikaments in zu hoher Dosis oder entgegen der ärztlichen Verschreibung angenommen werden kann, beurteilt sich hingegen nach Nr. 9.4 der Anlage 4 zur FeV und schließt die Fahreignung aus (BayVGH, B.v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris, Rn. 12).

    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinalcannabis im Sinne von Nr. 9.6 der Anlage 4 zur FeV nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist, ferner, dass das Medizinalcannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - juris, Rn. 22, m.w.N.; VG Augsburg, B. v. 21.12.2021 - 7 S 21.2297 - BeckRS 2021, 51203 Rn. 33; BayVGH, B. v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - BeckRS 2021, 7392).

  • VG München, 24.05.2022 - M 19 S 22.1607

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens im

    Es bestand Anlass für eine medizinisch-psychologische Begutachtung, weil nach Würdigung des ärztlichen Gutachtens vom 27. April 2021 ein zusätzliches medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich war i.S.d. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FeV (zum Stufenverhältnis zwischen der ärztlichen und der - eingriffsintensiveren - medizinisch-psychologischen Begutachtung vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Eine Würdigung i.S.d. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FeV verlangt, dass sich die Fahrerlaubnisbehörde ein eigenes Urteil bildet (BayVGH, B.v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Bei Nichtvorlage eines zu Recht geforderten Fahreignungsgutachtens handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, die zwingend zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führt (BayVGH, B.v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 14).

  • VG München, 10.01.2022 - M 19 S 21.6221

    Zwingende Fahrerlaubnisentziehung nach Nichtvorlage eines rechtmäßig geforderten

    Es bestand Anlass für eine medizinisch-psychologische Begutachtung, weil nach Würdigung des ärztlichen Gutachtens vom 2. November 2020 ein zusätzliches medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich war i.S.d. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FeV (zum Stufenverhältnis zwischen der ärztlichen und der - eingriffsintensiveren - medizinisch-psychologischen Begutachtung vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Eine Würdigung i.S.d. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FeV verlangt, dass sich die Fahrerlaubnisbehörde ein eigenes Urteil bildet (BayVGH, B.v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Bei Nichtvorlage eines zu Recht geforderten Fahreignungsgutachtens ist die Entziehung der Fahrerlaubnis zwingend (BayVGH, B.v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 31.03.2022 - 11 CS 22.158

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Nichtvorlage eines ärztlichen Attests (Einnahme

    Ein übermäßiger Gebrauch kann z.B. bei einer Einnahme des Medikaments in zu hoher Dosis oder entgegen der konkreten Verschreibung angenommen werden, denn eine bestimmungsgemäße Einnahme i.S.d. Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien liegt nur dann vor, wenn die Anwendung auf einer eindeutigen Verschreibung für eine symptombezogene Indikation beruht (BayVGH a.a.O. Rn. 24; B.v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 12; B.v. 9.2.2021 - 11 ZB 20.1894 - juris Rn. 17).

    Vielmehr bedarf es hierzu aufgrund der Zweifel an einem verantwortungsvollen Umgang der Antragstellerin mit dem verordneten Cannabis der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 21).

  • VG München, 18.07.2023 - M 19 S 23.1648

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

    Bei Nichtvorlage eines zu Recht geforderten Fahreignungsgutachtens ist die Entziehung der Fahrerlaubnis zwingend (BayVGH, B.v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2021 - 13 S 1800/21

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens;

    Denn soll eine Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies mit Blick auf die Nrn. 9.6.2 und 9.4 der Anlage 4 zur FeV voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist, das Medizinal-Cannabis zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 13 S 517/23

    Medizinal-Cannabis; Anwendung des Arzneimittelprivilegs; drogentypische

    Ob bei einer Dauermedikation mit Medizinal-Cannabis regelmäßig Anlass besteht, die Frage der Leistungsfähigkeit durch ein ärztliches Gutachten oder durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu klären (in diese Richtung wohl Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Kommentar, 3. Aufl., S. 318 f.; Koehl, DAR 2017, 313, 315, DAR 2020, 74, 76 f., DAR 2022, 6, 9; Borgmann, Blutalkohol, Band 55, S. 120 f.; einschränkend Mußhoff/Graw, Blutalkohol, Band 56, S. 73, 82; vgl. zum Ganzen auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschlüsse vom 01.07.2022 - 11 CS 22.860 - juris Rn. 22 und vom 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 20), bevor - bei einem entsprechenden Gutachtenergebnis - davon ausgegangen werden kann, dass der medizinisch indizierte Cannabiskonsum keine Auswirkungen auf das Leistungsvermögen hat, bedarf hier keiner näheren Erörterung.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 13 S 330/22

    Fahreignung bei Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis

    In der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. etwa Beschlüsse des Senats vom 08.07.2021 - 13 S 1800/21 - juris Rn. 26 und vom 06.05.2022 - 13 S 348/22 - n. v.; ferner VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.07.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 19; OVG Saarland, Beschluss vom 08.11.2021 - 1 B 180/21 - juris Rn. 14) ist anerkannt, dass eine Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis mit Blick auf die Ziffer 9.6.2 der Anlage 4 der FeV nur dann nicht zum Verlust der Fahreignung führt, wenn die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist, das Medizinal-Cannabis zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung eingenommen und die Medikamenteneinnahme ärztlich überwacht wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit zu erwarten sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird.
  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 11 CS 22.1529

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG München, 30.07.2021 - M 16 S 21.2113

    Ruhen der Approbation als Arzt wegen Zweifeln an gesundheitlicher Eignung und

  • VG Ansbach, 14.12.2023 - AN 10 S 23.2292

    Bindungswirkung eines amtsgerichtlichen Urteils im Jugendstrafrecht, Verbotene

  • OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung;

  • VG München, 31.08.2022 - M 19 S 22.3769

    Anforderung eines ärztlichen Gutachtens zur Prüfung der Fahreignung nach

  • VG München, 19.08.2021 - M 6 S 21.1539

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 03.07.2023 - 11 C 23.363

    Prozesskostenhilfe, Entziehung der Fahrerlaubnis, Einnahme von Medizinalcannabis

  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 11 ZB 21.1964

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

  • VG Augsburg, 20.12.2022 - Au 7 S 22.2189

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 22.467

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG München, 29.11.2022 - M 19 K 19.1306

    Auflagen zur Fahrerlaubnis bei Einnahme von Medizinal-Cannabis - Teilanfechtung

  • VG Würzburg, 09.08.2021 - W 6 S 21.979

    Eilrechtsschutz, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahreignung bei Einnahme von

  • VG München, 12.12.2022 - M 19 S 22.5350

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund Nichteignungsvermutung nach § 11 Abs. 8 FeV

  • VG Neustadt, 10.05.2023 - 1 K 12/23

    Fahrerlaubnisentziehung aufgrund Cannabiskonsum; nachträgliche medizinische

  • VG Augsburg, 21.12.2021 - Au 7 S 21.2297

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen missbräuchlicher Einnahme von

  • VG Koblenz, 19.05.2022 - 4 K 66/22

    Fahreignung, Dauereinnahme, Medicinal-Cannabis

  • VG Bayreuth, 16.02.2023 - B 1 S 23.56

    Methamphetamin, Fahreignung, Medizinischpsychologisches Gutachten, Verunreinigtes

  • VG Stade, 18.08.2023 - 1 B 1249/23

    Anforderungen an medizinische Indikation; Dauerbehandlung mit medizinischem

  • VG Bayreuth, 08.11.2022 - B 1 K 21.570

    Fahreignung, Verordnung von Medizinal-Cannabis, Überprüfung der ärztlichen

  • VG Bayreuth, 27.06.2022 - B 1 K 22.128

    Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, Zustellung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht