Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 16.1700   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,18897
VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 16.1700 (https://dejure.org/2017,18897)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.05.2017 - 18 P 16.1700 (https://dejure.org/2017,18897)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Mai 2017 - 18 P 16.1700 (https://dejure.org/2017,18897)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,18897) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 23 Abs. 3 Satz 2, § 33 RVG.
    Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei Einstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Auffangwerts von 5.000 Euro als Gegenstandswert in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren (hier: in sog. Gruppen- bzw. Massenverfahren) ; Begehren der Festsetzung eines niedrigeren Gegenstandswerts für ein erstinstanzliches ...

  • rewis.io

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei Einstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2; RVG § 33
    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei der Einstellung in 343 gleichgelagerten Fällen; Festsetzung des Gegenstandswerts in "Gruppen- bzw. Massenverfahren"; Anwendbarkeit des Streitwertkatalogs für die ...

  • rechtsportal.de

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2; RVG § 33 Abs. 3
    Festsetzung des Auffangwerts von 5.000 Euro als Gegenstandswert in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren (hier: in sog. Gruppen- bzw. Massenverfahren); Begehren der Festsetzung eines niedrigeren Gegenstandswerts für ein erstinstanzliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 439
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 17 C 14.2403

    Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten gegen die Festsetzung des

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 16.1700
    Beim personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren handelt es sich um ein objektives Verfahren, in dem es in aller Regel nicht um die Durchsetzung von Ansprüchen oder um die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechtsverhältnissen, sondern um die Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten, von personalvertretungsrechtlich festgelegten Befugnissen und Pflichten sowie um gestaltende Entscheidungen bei Wahlanfechtung, Auflösung oder Ausschluss geht (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.1977 - VII P 3.76 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 17 C 14.2403 - PersV 2015, 187 Rn. 9 m.w.N.).

    Die für die Bemessung des Gegenstandswerts eines sog. Gruppen- oder Massenverfahrens (mit wesentlich gleichem Sachverhalt) maßgebliche Bedeutung der Sache für die Antragsteller und die Beteiligte zu 1 liegt aber allein in der Beantwortung der umstrittenen Frage der Mitbestimmung bei Einstellungen der vorliegenden Art. Die Anzahl der jeweils gleichartigen Einstellungen ist deshalb dafür nicht wesentlich (stRspr, vgl. etwa BVerwG, B.v. 9.3.1992 - 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76/86 f.; B.v. 9.12.1998 - 6 P 6.97 - juris Rn. 49, insoweit in BVerwGE 108, 135 nicht abgedruckt; BayVGH, B.v. 24.11.2014 a.a.O. Rn. 10 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 19.10.2016 - OVG 60 PV 9.16 - NZA-RR 2017, 41 Rn. 3 f. m.w.N).

  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 P 6.97

    Mitbestimmung bei Änderungskündigungen zur individualvertraglichen Vereinbarung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 16.1700
    Die für die Bemessung des Gegenstandswerts eines sog. Gruppen- oder Massenverfahrens (mit wesentlich gleichem Sachverhalt) maßgebliche Bedeutung der Sache für die Antragsteller und die Beteiligte zu 1 liegt aber allein in der Beantwortung der umstrittenen Frage der Mitbestimmung bei Einstellungen der vorliegenden Art. Die Anzahl der jeweils gleichartigen Einstellungen ist deshalb dafür nicht wesentlich (stRspr, vgl. etwa BVerwG, B.v. 9.3.1992 - 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76/86 f.; B.v. 9.12.1998 - 6 P 6.97 - juris Rn. 49, insoweit in BVerwGE 108, 135 nicht abgedruckt; BayVGH, B.v. 24.11.2014 a.a.O. Rn. 10 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 19.10.2016 - OVG 60 PV 9.16 - NZA-RR 2017, 41 Rn. 3 f. m.w.N).

    Denn Folgewirkungen, insbesondere auch wirtschaftliche Auswirkungen, rechtfertigen es nicht, einzelne Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 9.12.1998 - 6 P 6.97 - juris Rn. 49; B.v. 27.1.2006 - 6 P 5.05 - abrufbar über die Homepage des BVerwG, insoweit in PersR 2006, 212 nicht abgedruckt; BayVGH, B.v. 5.10.2007 - 18 C 07.1215 - juris Rn. 12 m.w.N; SächsOVG, B.v. 12.8.2016 - 9 E 61/16.PL - IÖD 2016, 275 Rn. 7).

  • BVerwG, 27.01.2006 - 6 P 5.05

    Ersatzanspruch; Geltendmachung; Schadensersatz; Schadensersatzanspruch;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 16.1700
    Denn Folgewirkungen, insbesondere auch wirtschaftliche Auswirkungen, rechtfertigen es nicht, einzelne Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 9.12.1998 - 6 P 6.97 - juris Rn. 49; B.v. 27.1.2006 - 6 P 5.05 - abrufbar über die Homepage des BVerwG, insoweit in PersR 2006, 212 nicht abgedruckt; BayVGH, B.v. 5.10.2007 - 18 C 07.1215 - juris Rn. 12 m.w.N; SächsOVG, B.v. 12.8.2016 - 9 E 61/16.PL - IÖD 2016, 275 Rn. 7).

    Selbst bei schwierigen Rechtsfragen hat das Bundesverwaltungsgericht aber in der Vergangenheit eine Erhöhung des Gegenstandswerts abgelehnt (vgl. etwa BVerwG, B.v. 27.1.2006 - 6 P 5.05; B.v. 12.11.2002 - 6 P 2.02; jeweils insoweit nicht veröffentlicht und abrufbar über die Homepage des BVerwG).

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 16.1700
    Die Beschwerde ist nicht unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB), der als allgemeiner Rechtsgrundsatz auch im öffentlichen Recht Geltung beansprucht (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 Rn. 29), unzulässig.

    Anerkannt ist insbesondere, dass ein besonderer Fall des Verstoßes gegen Treu und Glauben die unzulässige Rechtsausübung bzw. das Verbot widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) darstellt (BVerwG, U.v. 30.6.2010 - 5 C 2.10 - juris Rn. 12; U.v. 20.3.2014 a.a.O. Rn. 31).

  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 16.1700
    Die für die Bemessung des Gegenstandswerts eines sog. Gruppen- oder Massenverfahrens (mit wesentlich gleichem Sachverhalt) maßgebliche Bedeutung der Sache für die Antragsteller und die Beteiligte zu 1 liegt aber allein in der Beantwortung der umstrittenen Frage der Mitbestimmung bei Einstellungen der vorliegenden Art. Die Anzahl der jeweils gleichartigen Einstellungen ist deshalb dafür nicht wesentlich (stRspr, vgl. etwa BVerwG, B.v. 9.3.1992 - 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76/86 f.; B.v. 9.12.1998 - 6 P 6.97 - juris Rn. 49, insoweit in BVerwGE 108, 135 nicht abgedruckt; BayVGH, B.v. 24.11.2014 a.a.O. Rn. 10 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 19.10.2016 - OVG 60 PV 9.16 - NZA-RR 2017, 41 Rn. 3 f. m.w.N).

    Auch wenn die Zahl der betroffenen Beschäftigten mit 343 Personen hier sehr hoch ist und den bisherigen Fallgestaltungen wesentlich weniger Einzelmaßnahmen zugrunde lagen - in der Fallgestaltung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 1992 - 6 P 11.90 - (BVerwGE 90, 76) waren es immerhin 83 Beschäftigte -, kann dies, da die Zahl der betroffenen Beschäftigen nach der Rechtsprechung bedeutungslos ist, entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts zu keiner anderen Beurteilung führen.

  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 2.10

    Ausbildungsförderung: Berücksichtigung eines Treuhandverhältnisses

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 16.1700
    Anerkannt ist insbesondere, dass ein besonderer Fall des Verstoßes gegen Treu und Glauben die unzulässige Rechtsausübung bzw. das Verbot widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) darstellt (BVerwG, U.v. 30.6.2010 - 5 C 2.10 - juris Rn. 12; U.v. 20.3.2014 a.a.O. Rn. 31).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2016 - 60 PV 9.16

    Bemessung des Wertes des Gegenstands anwaltlicher Tätigkeit in

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 16.1700
    Die für die Bemessung des Gegenstandswerts eines sog. Gruppen- oder Massenverfahrens (mit wesentlich gleichem Sachverhalt) maßgebliche Bedeutung der Sache für die Antragsteller und die Beteiligte zu 1 liegt aber allein in der Beantwortung der umstrittenen Frage der Mitbestimmung bei Einstellungen der vorliegenden Art. Die Anzahl der jeweils gleichartigen Einstellungen ist deshalb dafür nicht wesentlich (stRspr, vgl. etwa BVerwG, B.v. 9.3.1992 - 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76/86 f.; B.v. 9.12.1998 - 6 P 6.97 - juris Rn. 49, insoweit in BVerwGE 108, 135 nicht abgedruckt; BayVGH, B.v. 24.11.2014 a.a.O. Rn. 10 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 19.10.2016 - OVG 60 PV 9.16 - NZA-RR 2017, 41 Rn. 3 f. m.w.N).
  • OVG Sachsen, 12.08.2016 - 9 E 61/16

    Personalvertretungsrechtliche Streitigkeit; Gegenstandswert; Beschwerde ;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 16.1700
    Denn Folgewirkungen, insbesondere auch wirtschaftliche Auswirkungen, rechtfertigen es nicht, einzelne Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 9.12.1998 - 6 P 6.97 - juris Rn. 49; B.v. 27.1.2006 - 6 P 5.05 - abrufbar über die Homepage des BVerwG, insoweit in PersR 2006, 212 nicht abgedruckt; BayVGH, B.v. 5.10.2007 - 18 C 07.1215 - juris Rn. 12 m.w.N; SächsOVG, B.v. 12.8.2016 - 9 E 61/16.PL - IÖD 2016, 275 Rn. 7).
  • BVerwG, 29.04.2011 - 6 PB 21.10

    Rechtsanwaltskosten im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 16.1700
    Ein derartiges Verhalten kann nicht aus dem Umstand gefolgert werden, dass der Vorgänger der Beteiligten zu 1 mit seinen Bevollmächtigten (gegebenenfalls) eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen hat und dies nach der Rechtsprechung den Personalvertretungen im Hinblick auf die Erstattungspflicht der Dienststelle gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG grundsätzlich verwehrt ist (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 29.4.2011 - 6 PB 21.12 - PersR 2011, 341).
  • BVerwG, 12.11.2002 - 6 P 2.02

    Antragsberechtigung; Feststellungsinteresse; Grundsatz der vertrauensvollen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 16.1700
    Selbst bei schwierigen Rechtsfragen hat das Bundesverwaltungsgericht aber in der Vergangenheit eine Erhöhung des Gegenstandswerts abgelehnt (vgl. etwa BVerwG, B.v. 27.1.2006 - 6 P 5.05; B.v. 12.11.2002 - 6 P 2.02; jeweils insoweit nicht veröffentlicht und abrufbar über die Homepage des BVerwG).
  • LAG Hamm, 15.10.2015 - 13 Ta 52/15

    Streitwert eines Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung von

  • VGH Bayern, 05.10.2007 - 18 C 07.1215
  • OVG Hamburg, 24.06.2019 - 14 So 2/19

    Gegenstandswert in personalvertretungsrechtlichen Hauptsacheverfahren; (keine)

    In Verfahren nach dem Hamburgischen Personalvertretungsgesetz dient der Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Fassung vom 9. Februar 2018) nicht als Orientierungshilfe (vgl. VGH München, Beschl. v. 30.5.2017, 18 P 16.1700, BayVBl. 2018, 177, juris Rn. 19).

    Eine Anwendung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit würde demgegenüber der Rechtseinheit widersprechen und berücksichtigte auch nicht, dass die Arbeitsgerichte bei der Festsetzung des Gegenstandswerts in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten - anders als die Verwaltungsgerichte bei personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten - wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers berücksichtigen (vgl. VGH München, Beschl. v. 30.5.2017, 18 P 16.1700, BayVBl. 2018, 177, juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 04.07.2017 - 18 P 16.2000

    Dienstvereinbarung zum betrieblichen Vorschlagswesen

    Zwar ist das Institut des venire contra factum proprium als besonderer Fall des Verstoßes gegen Treu und Glauben als allgemeiner Rechtsgrundsatz auch im öffentlichen Recht gültig (vgl. etwa BayVGH, B.v. 30.05.2017 - 18 P 16.1700 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2021 - PL 15 S 964/21

    Zum Gegenstandswert in personalvertretungsrechtlichen Verfahren

    Mit ähnlicher Begründung wird auch die entsprechende Anwendung der Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit zu Masseverfahren abgelehnt (vgl. etwa Bay. VGH, Beschlüsse vom 30.05.2017 - 18 P 17.389 - und - 18 P 16.1700 -, jeweils Juris Rn. 19).
  • VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00559

    Kostentragungspflicht für ein in mehreren gleichartigen Fällen geführtes

    Die Einbeziehung in das noch laufenden Erstverfahren hätte auch einen geringeren Kostenaufwand bedeutet, weil nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für Gruppenverfahren unabhängig von der Anzahl der zu Grunde liegenden Personaleinstellungen der Regelgegenstandswert in Höhe von 5.000 EUR anzusetzen ist und sich somit geringere Rechtsanwaltsgebühren errechnen (VGH München, B.v. 30.5.17, 18 P 16.1700, BayVBl. 2018, 177).
  • VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00558

    Kostentragung für personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren

    Durch die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Gegenstandswert bei personalrechtlichen Gruppenverfahren (VGH München, B.v. 30.5.17, 18 P 16.1700, BayVBl. 2018, 177), ist es der kostengünstigere Weg, Gruppenverfahren statt Einzelverfahren anzustrengen, worauf sich der Antragsteller verweisen lassen muss, solange ein Gruppenverfahren in Betracht kommt.
  • VG Ansbach, 17.07.2017 - AN 7 P 16.01894

    Beschwerde gegen den Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss

    Das Gericht schließt sich der zwischenzeitlich bekannt gewordenen einschlägigen Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (u.a. B. v. 30.5.2017, Az. 18 P 16.1700) an und hilft der mit Schriftsatz vom 26. Mai 2017 von Seiten der Beteiligten zu 1) (Dienststellenleiterin) eingelegten Beschwerde gegen den Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss vom 10. Mai 2017 antragsgemäß ab (§ 33 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 RVG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht