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   VGH Bayern, 30.06.1993 - 21 B 92.3619   

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https://dejure.org/1993,22513
VGH Bayern, 30.06.1993 - 21 B 92.3619 (https://dejure.org/1993,22513)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.06.1993 - 21 B 92.3619 (https://dejure.org/1993,22513)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 1993 - 21 B 92.3619 (https://dejure.org/1993,22513)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    den Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juni 1993 - 21 B 92.3619 -,.
  • VG Augsburg, 21.01.2020 - Au 8 S 19.1917

    Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO - Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Dabei hat in einem ersten Schritt die Einschätzung von Art, Höhe und Umfang des objektiv möglichen Schadens zu erfolgen, während in einem zweiten Schritt die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu bestimmen ist, ehe in einem letzten Schritt die Abwägung zwischen dem gefährdeten Schutzgut und dem Umfang des zu erwartenden Schadens einerseits mit der Eingriffsintensität der geplanten Maßnahme andererseits vorzunehmen ist (BayVerfGH, E.v. 12.10.1994 - 16-VII-92, 5-VII-93 - BayVBl. 1995, 76/80; BayVGH, B.v. 30.6.1993 - 21 B 92.3619 - BayVBl. 1993, 684; vgl. Holzner in Bayern/Holzner, BeckOK PolR, Stand 1.2.2019, Art. 11 PAG Rn. 24 ff. m.w.N.).
  • VG Regensburg, 25.04.2017 - RO 4 K 16.87

    Artenschutz vs. Hochwasserschutz bei Abfang und Abschuss von Bibern in einem

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 30.6.1993 - 21 B 92.3619 - Rn. 32) sind an die Wahrscheinlichkeit, dass die gefürchtete Rechtsverletzung eintritt, keine überhöhten Anforderungen zu stellen.
  • VG Regensburg, 25.04.2017 - RO 4 K 16.78

    Bescheid, Berufung, Verbraucherschutz, Klagebefugnis, Umwelt,

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 30.6.1993 - 21 B 92.3619 - Rn. 32) sind an die Wahrscheinlichkeit, dass die gefürchtete Rechtsverletzung eintritt, keine überhöhten Anforderungen zu stellen.
  • VG Meiningen, 18.05.2018 - 2 E 784/18

    Tatsachenfeststellung zur Begründung des behördlichen Auftrittsverbots der

    Da bereits die notwendige Tatsachenfeststellung unterblieben ist, fand zwangsläufig auch keine Gefahrenprognose und keine Abwägung der widerstreitenden Interessen statt (Bayerischer VGH, B. v. 30.06.1993 - 21 B 92.3619 -, juris, Rn. 32; VG Bayreuth, U. v. 31.07.2012 - B 1 K 12.138 -, juris, Rn. 52).
  • VG Regensburg, 25.04.2017 - RO 4 K 16.88

    Bescheid, Berufung, Verbraucherschutz, Umwelt, Klagebefugnis,

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 30.6.1993 - 21 B 92.3619 - Rn. 32) sind an die Wahrscheinlichkeit, dass die gefürchtete Rechtsverletzung eintritt, keine überhöhten Anforderungen zu stellen.
  • VG Regensburg, 25.04.2017 - RO 4 K 16.86

    Bescheid, Berufung, Verbraucherschutz, Umwelt, Klagebefugnis,

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 30.6.1993 - 21 B 92.3619 - Rn. 32) sind an die Wahrscheinlichkeit, dass die gefürchtete Rechtsverletzung eintritt, keine überhöhten Anforderungen zu stellen.
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