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VGH Bayern, 30.06.2008 - 7 C 08.362 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Streitwertbeschwerde; Streitwert bei der Vergabe von Professorenstellen; halber Streitwert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG München, 26.04.2010 - M 3 E 10.519
Berufungsverfahren für Professur; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1 GKG, wobei für das Hauptsacheverfahren von einem Streitwert von 10.000,00 EUR ausgegangen wird (vgl. BayVGH vom 30.6.2008, 7 C 08.362), der im vorliegenden Eilverfahren gemäß Ziff. I. 5 Satz 1 des Streitwertkatalogs halbiert wird. - VG München, 08.07.2010 - M 3 E 09.3182
Berufungsverfahren für Professur; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1 GKG, wobei für das Hauptsacheverfahren von einem Streitwert von 10.000,00 EUR ausgegangen wird (vgl. BayVGH vom 30.6.2008, 7 C 08.362), der im vorliegenden Eilverfahren gemäß Ziff. I. 5 Satz 1 des Streitwertkatalogs halbiert wird. - VG München, 09.12.2014 - M 3 E 14.2382
Berufungsverfahren für Professur; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1 GKG, wobei für das Hauptsacheverfahren von einem Streitwert von 10.000,00 EUR ausgegangen wird (vgl. BayVGH vom 30.6.2008, 7 C 08.362), der im vorliegenden Eilverfahren gemäß Ziff. I. 5 Satz 1 des Streitwertkatalogs halbiert wird. - VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 2 E 11.617
Besetzung einer Professorenstelle; hochschulrechtlicher Konkurrentenstreit; …
Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1 GKG, wobei für das Hauptsacheverfahren von einem Streitwert von 10.000,00 EUR ausgegangen wird (vgl. BayVGH vom 30.6.2008 Az. 7 C 08.362 ), der im vorliegenden Eilverfahren gemäß Ziff. I. 5 Satz 1 des Streitwertkatalogs (NVwZ 2004, 1327) halbiert wird.