Rechtsprechung
VGH Bayern, 30.06.2014 - 5 BV 14.173 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme als Kind und damit verbundener Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zur Abwendung einer drohenden Ausweisung aus dem Bundesgebiet
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StAG § 6 S. 1
Annahme als Kind und damit verbundener Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zur Abwendung einer drohenden Ausweisung aus dem Bundesgebiet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Staatsangehörigenerwerb durch Annahme als Kind bei zwischenzeitlicher Volljährigkeit des Kindes
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Staatsangehörigenerwerb durch Annahme als Kind bei zwischenzeitlicher Volljährigkeit des Kindes
Verfahrensgang
- VG München, 30.10.2013 - M 25 K 12.3360
- VGH Bayern, 30.06.2014 - 5 BV 14.173
- BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 17.14
Papierfundstellen
- DÖV 2015, 167
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 14.10.2003 - 1 C 20.02
Adoption; Kindesadoption; Minderjährigenadoption; Annahme als Kind; Annahme eines …
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2014 - 5 BV 14.173
Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 14. Oktober 2003 (1 C 20.02 - juris Rn. 27) offen gelassen, ob bei anderen Fallgestaltungen als der dort entschiedenen eine engere Handhabung des § 6 Satz 1 StAG in Betracht komme, um einen Missbrauch der Regelung auszuschließen oder abzuwehren.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für den Eintritt der Rechtsfolge des gesetzlichen Staatsangehörigkeitserwerbs entscheidend, dass im Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes noch der auf Minderjährigenadoption gerichtete Antrag anhängig und bis zu diesem Zeitpunkt weder abschließend negativ beschieden noch wirksam zurückgenommen ist (vgl. BVerwG, U.v. 14.10.2003 - 1 C 20/02 - BVerwGE 119, 111 ff.; U.v. 18.12.1998 - 1 C 2/98 - BVerwGE 108, 216 ff.; VG Freiburg, U.v. 23.6.2010 - 1 K 424/09 - juris).
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage, ob eine engere Handhabung des § 6 Satz 1 StAG dann in Betracht kommen könnte, um bei anderen Fallgestaltungen einen Missbrauch der Regelung auszuschließen oder abzuwehren, aufgrund der Besonderheiten des damals von ihm entschiedenen Falles offen gelassen (so ausdrücklich BVerwG U.v. 14.10.2003 - 1 C 20/02 - juris Rn. 27 - BVerwGE 119, 111 ff.).
- VG Freiburg, 23.06.2010 - 1 K 424/09
Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis; Staatsangehörigkeitserwerb; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2014 - 5 BV 14.173
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für den Eintritt der Rechtsfolge des gesetzlichen Staatsangehörigkeitserwerbs entscheidend, dass im Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes noch der auf Minderjährigenadoption gerichtete Antrag anhängig und bis zu diesem Zeitpunkt weder abschließend negativ beschieden noch wirksam zurückgenommen ist (vgl. BVerwG, U.v. 14.10.2003 - 1 C 20/02 - BVerwGE 119, 111 ff.; U.v. 18.12.1998 - 1 C 2/98 - BVerwGE 108, 216 ff.; VG Freiburg, U.v. 23.6.2010 - 1 K 424/09 - juris).Eine solche Annahme wäre - wie auch im vorliegenden Fall, in dem der erste Antrag gerade nicht rechtskräftig abgelehnt worden ist - Spekulation, weil ein endgültiger Ausgang des Verfahrens aufgrund der damaligen Sachlage etwa auch in einer denkbaren Beschwerdeinstanz (vgl. VG Freiburg U.v. 23.6.2010 - 1 K 424/09 - juris Rn. 24 zur fehlenden Überprüfbarkeit sogar einer ausdrücklich ergangenen negativen Entscheidung des Amtsgerichts) kaum abschätzbar ist.
- VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 ZB 12.1095
Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Adoption nach den …
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2014 - 5 BV 14.173
Der hiergegen eingelegte Antrag auf Zulassung der Berufung hatte keinen Erfolg (Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Mai 2014 - 10 ZB 12.1095).
- BVerwG, 18.12.1998 - 1 C 2.98
Adoption; Annahme als Kind; Annahmeantrag; Annahmeverfahren; Erwachsenenadoption; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2014 - 5 BV 14.173
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für den Eintritt der Rechtsfolge des gesetzlichen Staatsangehörigkeitserwerbs entscheidend, dass im Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes noch der auf Minderjährigenadoption gerichtete Antrag anhängig und bis zu diesem Zeitpunkt weder abschließend negativ beschieden noch wirksam zurückgenommen ist (vgl. BVerwG, U.v. 14.10.2003 - 1 C 20/02 - BVerwGE 119, 111 ff.; U.v. 18.12.1998 - 1 C 2/98 - BVerwGE 108, 216 ff.; VG Freiburg, U.v. 23.6.2010 - 1 K 424/09 - juris). - VG München, 01.03.2012 - M 12 K 12.49
Aufenthaltstitel; Rücknahme; eheliche Lebensgemeinschaft; Ausweisung
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2014 - 5 BV 14.173
Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 1. März 2012 (M 12 K 12.49) ab. - VGH Bayern, 10.07.1998 - 5 B 97.2727
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2014 - 5 BV 14.173
Ihre zulässige (vgl. BayVGH U.v. 10.7.1998 - 5 B 97.2727 - juris) Feststellungsklage ist begründet.