Rechtsprechung
VGH Bayern, 30.06.2016 - 12 C 16.1162 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- BAYERN | RECHT
SGB VIII § 27 Abs. 1, § 33, § 39; VwGO § 166
Prozesskostenhilfe: Gewährung von Vollzeitpflege für eigenen Sohn durch dessen Großmutter - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozesskostenhilfe; Herkunftsfamilie; Großeltern; Pflegegeld; Sorgerecht; erzieherischer Bedarf; Tagespflege; Jugendhilfe; Vollzeitpflege
- rechtsportal.de
Vorliegen eines erzieherischen Bedarfs bei Eintritt einer Mangelsituation des Minderjährigen infolge des Nichthandelns der leiblichen Eltern; Freiwillige Deckung des Bedarfs durch einen Verwandten (hier: Großmutter); Notwendigkeit der Deckung des Bedarfs durch die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen eines erzieherischen Bedarfs bei Eintritt einer Mangelsituation des Minderjährigen infolge des Nichthandelns der leiblichen Eltern; Freiwillige Deckung des Bedarfs durch einen Verwandten (hier: Großmutter); Notwendigkeit der Deckung des Bedarfs durch die ...
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 17.05.2016 - B 3 K 16.183
- VGH Bayern, 30.06.2016 - 12 C 16.1162
Papierfundstellen
- NJW 2017, 183
- FamRZ 2017, 332
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Hessen, 20.12.2016 - 10 A 1895/15
Hilfe zur Erziehung
Dies zugrunde gelegt ist Hilfe zur Erziehung stets nur eine bei einem erzieherischen Bedarf die elterliche Erziehung ergänzende und unterstützende, diese notfalls auch ersetzende Hilfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2014 - 5 C 32.13 - BVerwGE 151, 44; Urteil vom 12. Juli 2005 - 5 B 56.05 - Jamt 2005, 524; Bay. VGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 12 C 16.1162 - juris;… VGH Baden-Württemberg., Urteil vom 6. April 2005 - 9 S 2633/03 - juris: Stähr, in: Hauck/Haines, SGB VIII, § 27 Rn. 21;… Schmid-Obkirchner, in: Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl., § 27 Rn. 23ff.). - VG München, 29.08.2018 - M 18 E 18.1892
Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege
Abgesehen davon, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits bei einem objektiven Ausfall eines Elternteiles einen erzieherischen Bedarf angenommen hat (BayVGH, B.v. 30.6.2016 - 12 C 16.1162 -, juris Rn. 24 für den Fall eines unfallbedingten Todes der Kindsmutter und eines dadurch alleinerziehenden, vollzeittätigen Vaters eines schwerverletzten Säuglings und eines Kleinkind), ist vorliegend festzustellen, dass beide Elternteile nicht willens bzw. in der Lage sind, die Erziehung des H. zu übernehmen.Dadurch kann der Bedarf als solcher nicht entfallen, sondern lediglich die Notwendigkeit der Bedarfsdeckung durch den Träger der Jugendhilfe (BayVGH, B.v. 30.6.2016 - 12 C 16.1162 - juris Rn. 19, 22f).
Dem Träger der Jugendhilfe ist bei der Auswahl der notwendigen und geeigneten Hilfeleistung ein gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer Einschätzungsspielraum zuzuerkennen, sodass sich die verwaltungsgerichtliche Überprüfung grundsätzlich darauf zu beschränken hat, ob allgemeingültige fachliche und rechtliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt wurden (BayVGH, B.v. 30.6.2016 - 12 C 16.1162 - juris Rn. 28 mwN).
Dies wurde durch die Einfügung des § 27 Absatz 2a SGB VIII in den Gesetzestext deutlich gemacht (BayVGH, B.v. 30.6.2016 - 12 C 16.1162 - juris Rn. 27f mwN).
- VG Würzburg, 10.12.2020 - W 3 E 20.1819
Kostenübernahme für eine Elternassistenz
Voraussetzung ist demnach ein mit den Mitteln der Jugendhilfe zu behebendes Erziehungsdefizit des sorgeberechtigten Elternteils (…vgl. BVerwG, U.v. 9.12.2014 - 5 C 32.13 - juris Rn. 15;… B.v. 12.7.2005 - 5 B 56.05 - juris Rn. 5; Bay. VGH, B.v. 30.6.2016 - 12 C 16.1162 - juris Rn. 22 f.;… OVG Lüneburg, B.v. 13.9.2019 - 10 LA 321/18 - juris Rn. 15;… Hess. VGH, U.v. 20.12.2016 - 10 A 1895/15 - juris Rn. 32;… Tammen/Trenczek in Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Aufl. 2019, § 27, Rn. 6 ff.;… Kunkel/Kepert in Kunkel/Kepert/Pattar, LPK-SGB VIII, 7. Aufl. 2018, § 27, Rn. 2).
- VG Magdeburg, 27.02.2018 - 6 A 323/16
Hilfe zur Erziehung als Vollzeitpflege durch Großeltern
So ist auch die Eignung der Hilfe zur Erziehung in Gestalt der Hilfe außerhalb des Elternhauses durch andere unterhaltspflichtige Personen nach § 27 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VIII als Tatbestandsvoraussetzung für diese Form der Hilfegewährung ausgestaltet (vgl. BVerwG…, Urteil vom 09.12.2014 - 5 C 32/13 -, juris, Rn. 13, 18 und 19; VGH Bayern, Beschluss vom 30.06.2016 - 12 C 16.1162 -, juris, Rn. 20, der von der Eignung als selbstverständliche Voraussetzung spricht). - OVG Sachsen, 30.09.2019 - 3 A 581/19
Beurteilungsspielraum; Geeignetheit; Pflegeperson
11 2.1 Das Gericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass dem Beklagten bei der Wahl der Hilfeart gemäß § 27 SGB VIII ein Beurteilungsspielraum zusteht, der dann nicht verletzt ist, wenn der Eignungsbegriff nicht generell verkannt, von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen, allgemein gültige Beurteilungsmaßstäbe eingehalten sowie keine sachfremden Erwägungen eingestellt wurden (…Stähr, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, Loseblatt-Kommentar, Stand: November 2018, § 27 Rn. 29 m. w. N.;… OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 21. Juni 2016 - OVG 6 S 12.16 -, juris Rn. 5 m. w. N.; BayVGH, Beschl. v. 30. Juni 2016 - 12 C 16.1162 -, juris Rn. 28 m. w. N.).12 Dies hat die Klägerin nicht mit Hinweis auf die Rechtsprechung widerlegt. - VG München, 06.09.2017 - M 18 K 16.5286
Pflegegeld, SGB VIII
Anders als im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 30. Juni 2016 (12 C 16.1162 -, juris Rn. 24), der bei einem alleinerziehenden, vollzeittätigen Vater mit Säugling/Kleinkind nach plötzlich unfallbedingtem Tod der Kindsmutter einen erzieherischen Bedarf allein durch den Wegfall der Kindsmutter annahm, ist vorliegend allein schon aufgrund des Alters des Klägers im streitgegenständlichen Zeitraum eine Erziehung durch den Kindsvater unter Inanspruchnahme von Möglichkeiten nach § 24 Abs. 4 SGB VIII oder einer Internatserziehung möglich. - VG München, 06.09.2017 - M 18 K 16.4560
Eingliederungshilfe, Großeltern, Vollzeitpflege
Abgesehen davon, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits bei einem objektiven Ausfall eines Elternteiles einen erzieherischen Bedarf angenommen hat (BayVGH, B.v. 30.6.2016 - 12 C 16.1162 -, juris Rn. 24 für den Fall eines unfallbedingten Todes der Kindsmutter und eines dadurch alleinerziehenden, vollzeittätigen Vaters von einem schwerverletzten Säuglings und einem Kleinkind), ist vorliegend festzustellen, dass beide Elternteile nicht willens bzw. in der Lage sind, die Erziehung des Kindes zu übernehmen.