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   VGH Bayern, 30.06.2020 - 4 B 20.124   

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VGH Bayern, 30.06.2020 - 4 B 20.124 (https://dejure.org/2020,16779)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.06.2020 - 4 B 20.124 (https://dejure.org/2020,16779)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - 4 B 20.124 (https://dejure.org/2020,16779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Beschlagnahme des Hausgrundstücks in Oberprex ist rechtswidrig

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 14 Abs. 1 S. 2; VereinsG § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 S. 1, S. 2, § 8 Abs. 2 S. 1, S. 2, § 10 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, § 11 Abs. 1 S. 2, § 12 Abs. 2 Alt. 1; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1
    Einziehung von Sachen Dritter bei einem Vereinsverbot

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 26.11.2007 - 4 B 07.104

    Beschlagnahme und Einziehung des an den Multi-Kultur-Haus Ulm vermieteten

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2020 - 4 B 20.124
    Gleiches gilt für eine mit dem Vereinsverbot verbundene Beschlagnahme und Einziehung von Sachen Dritter (vgl. BayVGH, U.v. 26.11.2007 - 4 B 07.104 - juris Rn. 22).

    Zu den der Beschlagnahme und Einziehung nach dem Vereinsgesetz unterliegenden "Sachen Dritter" gehören nach allgemeinem Verständnis auch neutrale Gegenstände wie etwa Grundstücke, wenn diese für die Aktivitäten des Vereins zur Verfügung gestellt worden sind (BayVGH, U.v. 26.11.2007, a.a.O., Rn. 25; Seidl in Albrecht/Roggenkamp, VereinsG, 2014, § 12 Rn. 22; Roth in Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, § 12 VereinsG Rn. 28 m.w.N.).

    Eine vorsätzliche Förderung setzt voraus, dass der Eigentümer die verfassungswidrigen Bestrebungen des Vereins gekannt und es gewollt oder - im Sinne eines bedingten Vorsatzes - zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass diesen Bestrebungen durch die Überlassung der Sache Vorschub geleistet wird (vgl. BayVGH, U.v. 26.11.2007 - 4 B 07.104 - juris Rn. 26; Roth in Schenke/Graulich/Ruthig, a.a.O., § 12 Rn. 26 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.10.2015 - 4 A 14.1787

    Wird die behördliche Feststellung, dass eine bestimmte Gruppierung eine verbotene

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2020 - 4 B 20.124
    Eine von der Klägerin zusammen mit 40 weiteren Klägern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhobene Klage gegen die in der Verfügung vom 2. Juli 2014 enthaltene Feststellung, dass das FNS eine Ersatzorganisation der verbotenen F.A.F. ist, wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 20. Oktober 2015 abgewiesen (Az. 4 A 14.1787).

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten einschließlich der Akten zu dem vorangegangenen Verfahren Az. 4 A 14.1787 verwiesen.

    Wie der Senat in seinem - auch gegenüber der Klägerin ergangenen - Urteil vom 20. Oktober 2015 (Az. 4 A 14.1787, juris Rn. 27, 29, 30) festgestellt hat, war ihr Sohn über längere Zeiträume hinweg für das FNS in zentraler Funktion aktiv, z. B. als offizieller Betreiber der Homepage sowie als Redner auf auswärtigen Veranstaltungen; er stand überdies in einer engen persönlichen Verbindung zu den maßgebenden Führungspersonen M. F. und N. K. (VGH, a.a.O. Rn. 36 ff.).

  • BVerwG, 29.01.2013 - 6 B 40.12

    Vereinsverbot; Hells Angels; Anhörung; Recht auf informationelle

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2020 - 4 B 20.124
    Mit der Vermögenseinziehung soll nach dem Willen des Gesetzgebers verhindert werden, dass den Mitgliedern des aufgelösten Vereins die materiellen Mittel für eine weitere Tätigkeit im Sinne des Vereins zur Verfügung stehen (vgl. BT-Dr IV/430, S. 13, 19, 20; BVerwG, B. v. 29.1.2013 - 6 B 40.12 - NVwZ 2013, 521 Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides - Stellung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2020 - 4 B 20.124
    c) Der nach alledem nicht sicher nachweisbare Vorsatz der Klägerin hinsichtlich des Überlassens der Räume an einen Verein führt zwingend zum Erfolg der Klage, da die materielle Beweislast insoweit nach allgemeinen Grundsätzen beim Beklagten liegt (vgl. BVerwG, B.v. 1.11.1993 - 7 B 190.93 - NJW 1994, 468 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03

    Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2020 - 4 B 20.124
    Die betreffende Person gibt nur ihren Namen als Aushängeschild und wird von einem Hintermann gesteuert, der sich ihrer zur Täuschung im Rechtsverkehr bedient (vgl. zusammenfassend BVerwG, U.v. 14.7.2003 - 6 C 10.03 - NVwZ 2004, 103/104 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02

    Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2020 - 4 B 20.124
    Aus Gründen der Rechtssicherheit darf ein Verein erst dann als verboten bzw. als Ersatzorganisation eines verbotenen Vereins behandelt werden, wenn die insoweit als konstitutiv anzusehende Verbotsverfügung erlassen worden ist (§ 3 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 1 VereinsG; vgl. BVerwG, U.v. 27.11.2002 - 6 A 4.02 - NVwZ 2003, 986/987 f.; BayVGH, B.v. 9.5.1979 - 7.CE - 800/79 - VGH n.F. 32, 41 f. = BayVBl 1979, 469 f. m.w.N.; Wolff in Hömig/Wolff, GG, 12. Aufl. 2018, Art. 9 Rn. 12).
  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 4 C 14.1708

    Beim Erlass einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung hat der Richter die

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2020 - 4 B 20.124
    Die dagegen gerichtete Beschwerde der Klägerin verwarf der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Januar 2015 wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses (Az. 4 C 14.1708).
  • BVerwG, 04.11.2016 - 1 A 6.15

    Klagen gegen Betätigungsverbot für Vereinigung "Satudarah Maluku MC" abgewiesen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2020 - 4 B 20.124
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer vereinsrechtlichen Verbotsverfügung ist die Sach- und Rechtslage bei ihrem Erlass, wobei - wie auch sonst im Gefahrenabwehrrecht - zurückliegende Umstände herangezogen werden können, soweit sie im maßgeblichen Zeitpunkt noch aussagekräftig sind (BVerwG, U.v. 4.11.2016 - 1 A 6.15 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 17.07.2014 - B 1 X 14.440

    Vereinsverbot gegen Ersatzorganisation einer verbotenen Vereinigung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2020 - 4 B 20.124
    Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 17. Juli 2014 (Az. B 1 X 14.440) wurde aufgrund der Verbotsverfügung vom 2. Juli 2014 die Durchsuchung des Anwesens O. 47 angeordnet.
  • VG Weimar, 22.10.2020 - 4 E 1407/20

    Bekennendes Parteimitglied Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst -

    Schließlich ist der Antragsteller seit 2013 Mitglied und war (zumindest bis April 2020) stellvertretender Gebietsverbandsleiter Süd sowie stellvertretender Stützpunktleiter Mainfranken der 2013 gegründeten Partei "Der III. Weg", in der auch weitere Mitglieder des 2014 verbotenen FNS eine neue Heimat fanden (s. dazu auch: BayVGH, Urteil vom 30.06.2020 - 4 B 20.124 -, juris Rd. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2023 - 5 E 581/23
    Die Sicherstellung von Vereinsvermögen dient in Fällen, in denen - wie hier - zuvor in der Vereinsverbotsverfügung die Einziehung des Vereinsvermögens angeordnet worden ist (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 2 VereinsG), vgl. zur Festsetzung des Streitwerts in Höhe des Wertes eines Grundstücks im Rahmen einer Klage gegen eine Einziehung nach dem VereinsG Bay. VGH, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 4 B 20.124 -, juris, Rn. 58;.
  • VG Berlin, 07.06.2023 - 29 K 223.22

    1. Eine vereinsrechtliche Anordnung der Sicherstellung von Sachen Dritter ist

    Seither sind von der Einziehung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i.V.m. § 12 Abs. 2 VereinsG auch Sachen Dritter in deren Gewahrsam erfasst, wenn sie erkennbar zur Förderung der verfassungswidrigen Bestrebungen bestimmt sind (dazu ausführlich VGH München, Urteil vom 30. Juni 2020 - 4 B 20.124 -, juris Rn. 27 ff.).
  • VG Berlin, 07.06.2023 - 29 K 221.22

    Anfechtung eines Sicherstellungsbescheids und einer Einziehungsverfügung

    Seither sind von der Einziehung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i.V.m. § 12 Abs. 2 VereinsG auch Sachen Dritter in deren Gewahrsam erfasst, wenn sie erkennbar zur Förderung der verfassungswidrigen Bestrebungen bestimmt sind (dazu ausführlich VGH München, Urteil vom 30. Juni 2020 - 4 B 20.124 -, BeckRS 2020, 20316, Rn. 27 ff., beck-online).
  • VG Koblenz, 23.07.2021 - 3 K 15/21

    Ehemaliges Vereinsgelände des "Hells Angels Motorradclubs Bonn" durfte

    Da es sich um keine strafrechtsähnliche Sanktion für zurückliegendes Fehlverhalten handelt, sondern weiteres rechtswidriges Handeln verhindert werden soll, kann nicht jede weit zurückliegende, kurzfristige Überlassung, z.B. im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, zum Verlust des Eigentums an der betreffenden Sache führen (vgl. BayVGH, Urteil vom 30. Juni 2020 - 4 B 20.124 -, juris, Rn. 24, 31 f. m.w.N.).
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