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   VGH Bayern, 30.06.2021 - 19 B 20.2085   

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VGH Bayern, 30.06.2021 - 19 B 20.2085 (https://dejure.org/2021,34193)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.06.2021 - 19 B 20.2085 (https://dejure.org/2021,34193)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 2021 - 19 B 20.2085 (https://dejure.org/2021,34193)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 6 Abs. 1; AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2
    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eheliche Lebensgemeinschaft (Wiederherstellung); Rückwirkende Erteilung; Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12

    Eheliche Lebensgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; gemeinsame Wohnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2021 - 19 B 20.2085
    Bei der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis auf den Zeitpunkt der Zustellung eines Befristungsbescheids nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist deshalb dieser Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblich, wenn er vor der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts bzw. der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung liegt (vgl. BVerwG, B.v. 22.5.2013 - 1 B 25/12 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Bei der im jeweiligen Einzelfall vorzunehmenden Bewertung, ob eine aufenthaltsrechtlich beachtliche tatsächliche Lebensgemeinschaft vorliegt oder lediglich eine Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, verbietet es sich angesichts der Vielfalt der von Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Ausgestaltungsmöglichkeiten der familiären Lebensgemeinschaft, schematische oder allzu enge Mindestvoraussetzungen für das Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft zu formulieren (vgl. BVerfG, B.v. 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 - NVwZ 2002, 849 Rn. 22; BVerwG, B.v. 22.5.2013 - 1 B 25/12 - juris).

    Ob dieser Wille vorliegt und praktiziert wird, ist allerdings eine Frage des jeweiligen Einzelfalls; die abstrakte Festlegung weiterer Kriterien für das Maß an tatsächlicher Verbundenheit zwischen den Eheleuten ist nicht möglich (vgl. BVerwG, B.v. 22.5.2013, a.a.O., Rn. 4).

  • VGH Hessen, 24.01.2013 - 6 B 27/13

    Unterbrechung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2021 - 19 B 20.2085
    Aus der Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft ergibt sich regelmäßig die Trennung der Eheleute; ein Antrag auf Scheidung der Ehe ist hierfür nicht erforderlich (vgl. HessVGH, B.v. 24.1.2013 - 6 B 27/13 - juris Rn. 7).

    Die Trennung der Ehegatten vor Ablauf der Dreijahresfrist ist selbst dann zu bejahen, wenn diese Trennung nach dem ernsthaften, nach außen verlautbarten Willen ggf. auch nur eines der Ehepartner erfolgt, die eheliche Lebensgemeinschaft später aufgrund eines geänderten Willensentschlusses jedoch wiederaufgenommen wird (vgl. HessVGH, B.v. 24.1.2013 - 6 B 27/13 - juris).

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2021 - 19 B 20.2085
    Im Falle des Fehlens einer räumlichen Lebensgemeinschaft ist jedenfalls erforderlich, dass das Bestehen einer über eine bloße Begegnungsgemeinschaft hinausreichenden familiären Beistandsgemeinschaft auf andere Weise erkennbar sichergestellt ist, etwa durch eine jedenfalls erforderliche intensive Kommunikation und Kontakte zwischen den Eheleuten als Indiz für eine gemeinsame Lebensgestaltung ebenso wie durch gegenseitige Beistandsleistungen (vgl. BVerwG, U.v. 22.6.2011, a.a.O., Rn. 18).

    Wegen Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft steht dem Kläger trotz des rechtzeitig, d.h. vor dem Ablauf der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis (vgl. BVerwG, U.v. 22.6.2011 - 1 C 5.10 - BVerwGE 140, 64), gestellten Antrags kein Anspruch auf Verlängerung der bestehenden Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG zu.

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2021 - 19 B 20.2085
    Die (rückwirkende) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum ist grundsätzlich möglich, wenn der Antragsteller hieran ein schutzwürdiges Interesse hat; ein solches liegt vor, wenn es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris Rn. 10 f.; U.v. 26.10.2010 - 1 C 19/09 - juris Rn. 13; U.v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 - juris Rn. 13; U.v. 29.9.1998 - 1 C 14.97 - juris Rn. 15 ff.; BayVGH, B.v. 8.8.2019 - 10 C 18.1179 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 19.09

    Aufenthaltserlaubnis; Altfallregelung; Bleiberecht; Ausschlussgrund;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2021 - 19 B 20.2085
    Die (rückwirkende) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum ist grundsätzlich möglich, wenn der Antragsteller hieran ein schutzwürdiges Interesse hat; ein solches liegt vor, wenn es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris Rn. 10 f.; U.v. 26.10.2010 - 1 C 19/09 - juris Rn. 13; U.v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 - juris Rn. 13; U.v. 29.9.1998 - 1 C 14.97 - juris Rn. 15 ff.; BayVGH, B.v. 8.8.2019 - 10 C 18.1179 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2021 - 19 B 20.2085
    Das Erfordernis des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis aus ehebezogenen Gründen im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ist durch die Feststellung eines solchen Rechtsanspruchs als erfüllt anzusehen (vgl. BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 6/09 - BVerwGE 136, 211-222, Rn. 26).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2021 - 19 B 20.2085
    Die (rückwirkende) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum ist grundsätzlich möglich, wenn der Antragsteller hieran ein schutzwürdiges Interesse hat; ein solches liegt vor, wenn es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris Rn. 10 f.; U.v. 26.10.2010 - 1 C 19/09 - juris Rn. 13; U.v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 - juris Rn. 13; U.v. 29.9.1998 - 1 C 14.97 - juris Rn. 15 ff.; BayVGH, B.v. 8.8.2019 - 10 C 18.1179 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2021 - 19 B 20.2085
    Die (rückwirkende) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum ist grundsätzlich möglich, wenn der Antragsteller hieran ein schutzwürdiges Interesse hat; ein solches liegt vor, wenn es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris Rn. 10 f.; U.v. 26.10.2010 - 1 C 19/09 - juris Rn. 13; U.v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 - juris Rn. 13; U.v. 29.9.1998 - 1 C 14.97 - juris Rn. 15 ff.; BayVGH, B.v. 8.8.2019 - 10 C 18.1179 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2021 - 19 B 20.2085
    Die (rückwirkende) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum ist grundsätzlich möglich, wenn der Antragsteller hieran ein schutzwürdiges Interesse hat; ein solches liegt vor, wenn es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris Rn. 10 f.; U.v. 26.10.2010 - 1 C 19/09 - juris Rn. 13; U.v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 - juris Rn. 13; U.v. 29.9.1998 - 1 C 14.97 - juris Rn. 15 ff.; BayVGH, B.v. 8.8.2019 - 10 C 18.1179 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2021 - 19 B 20.2085
    Die beantragte "Verlängerung" des Aufenthaltstitels erfasst grundsätzlich auch Ansprüche, die auf Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis gerichtet sind, wobei der Streitgegenstand einer Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch die Aufenthaltszwecke bestimmt und begrenzt wird, aus denen der Ausländer seinen Anspruch herleitet (vgl. BVerwG, U.v. 4.9.2007 - 1 C 43/06 -, BVerwGE 129, 226-243, Rn. 12).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

  • VGH Bayern, 05.08.2015 - 10 B 15.429

    Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG ist der

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 7.09

    Aufenthaltserlaubnis; Beweislast; Ehe; Ehegatte; eheliche Lebensgemeinschaft;

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 11.10

    Visum; nationales Visum; Familiennachzug; Ehegattennachzug zu Deutschen;

  • VGH Hessen, 09.08.2004 - 9 TG 1179/04

    Ausländerrecht: Glaubhaftmachung des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LC 116/23

    Abwägung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auch wenn es sich angesichts der Vielfalt der von Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Ausgestaltungsmöglichkeiten der familiären Lebensgemeinschaft verbietet, schematische oder allzu enge Mindestvoraussetzungen für deren Vorliegen zu formulieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.5.2013 - BVerwG 1 B 25.12 -, juris Rn. 4), fehlen insoweit hier jegliche Anhaltspunkte, aufgrund derer der Senat die Überzeugung gewinnen konnte, dass zwischen dem Kläger und der türkischen Staatsangehörigen, Frau B., eine - über eine bloße Begegnungsgemeinschaft hinausreichende, von einer gemeinsamen Lebensführung getragene - familiäre Beistandsgemeinschaft besteht (vgl. dazu Bayerischer VGH, Urt. v. 30.6.2021 - 19 B 20.2085 -, juris Rn. 28 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2023 - 16 A 1884/22

    Contergan; Erstantragsteller; Verfahren der Medizinischen; Kommission;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juli 2016 - 7 C 7.14 -, juris, Rn. 30 m. w. N. (Zugang zu Umweltinformationen - Drittbeteiligungsverfahren), vom 8. Dezember 1992 - 1 C 5.92 -, juris, Rn. 16 (waffenrechtlicher Sachkundenachweis - Prüfungsausschuss), und vom 14. April 1989 - 4 C 52.87 -, juris, Rn. 18 (immissionsschutzrechtliche Genehmigung); Bay. VGH, Urteil vom 30. Juni 2021 - 19 B 20.2085 - juris, Rn. 50 (Niederlassungserlaubnis); OVG NRW, Urteil vom 19. Juni 2007 - 8 A 2677/06 -, juris, Rn. 40 (Windkraftanlagen); Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 430 f.; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 113 Rn. 47.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2022 - 12 S 1084/21

    Prozesskostenhilfebewilligung; Beiordnung einer Rechtsanwaltssozietät;

    Zwar dürfte das Verwaltungsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 22.06.2011 - 1 C 5.10 -, juris Rn. 14, und vom 09.06.2009 - 1 C 7.08 -, juris Rn. 13, vgl. auch BVerwG, Urteile vom 26.10.2010 - 1 C 19.09 -, juris Rn. 13, und vom 29.09.1998 - 1 C 14.97 -, juris Rn. 15; Bayerischer VGH, Urteil vom 30.06.2021 - 19 B 20.2085 -, juris Rn. 46; Sächsisches OVG, Beschluss vom 30.03.2020 - 3 D 7/20 -, juris Rn. 8; OVG Niedersachsen, Urteil vom 08.11.2017 - 8 LB 59/17 -, juris Rn. 24) jedenfalls nach nationalem Recht zutreffend davon ausgegangen sein, dass ein Ausländer - und somit auch der Kläger - die Erteilung eines Aufenthaltstitels nur für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nach der Antragstellung beanspruchen kann, wenn er ein schutzwürdiges Interesse hieran hat.
  • VG Stuttgart, 29.10.2021 - 4 K 2830/20

    Anerkennung einer bulgarischen Lehrbefähigung; steckengebliebenes

    Dies ist anerkannt bei "steckengebliebenen" Verwaltungsverfahren (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1989 - 4 C 52/87 - juris Rn. 18; VGH München, Urt. v. 30.06.2021 - 19 B 20.2085 - juris Rn. 50; Urt. v. 16.10.2017 - 22 B 17.156 - juris Rn. 21 und Urt. v. 18.09.2015 - 22 B 14.1263 - juris Rn. 31; VGH Mannheim, Urt. v. 22.11.2019 - 1 S 2984/18 - juris Rn. 45) oder wenn eine bestimmte sachliche Prüfung besonders fachkundigen Behörden vorbehalten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.12.1992 - 1 C 5/92 - juris Rn. 16).
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