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   VGH Bayern, 30.06.2021 - 8 B 20.1833   

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VGH Bayern, 30.06.2021 - 8 B 20.1833 (https://dejure.org/2021,21791)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.06.2021 - 8 B 20.1833 (https://dejure.org/2021,21791)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 2021 - 8 B 20.1833 (https://dejure.org/2021,21791)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 43 Abs. 2, § 111, § 113 Abs. 4; BauGB analog § 242 BGB i.V.m. § 123; BauGB § 85 Abs. 1 Nr. 1, § 87
    Anspruch auf wegemäßige Erschließung eines Grundstücks in Bayern (Baugenehmigung auf Grundlage der "Königlichen Verordnung, die Bauordnung betreffend" vom 17.2.1901)

  • rewis.io

    Allgemeine Leistungsklage, Anspruch auf Herstellung einer wegemäßigen Erschließung für eine Garagenausfahrt, Grundsatz von Treu und Glauben, widersprüchliches Verhalten einer Gemeinde, gemeindliche Zumutbarkeit der Durchführung eines Enteignungsverfahrens zur Umsetzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeine Leistungsklage; Anspruch auf Herstellung einer wegemäßigen Erschließung für eine Garagenausfahrt; Grundsatz von Treu und Glauben; widersprüchliches Verhalten einer Gemeinde; gemeindliche Zumutbarkeit der Durchführung eines Enteignungsverfahrens zur Umsetzung ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Herstellung einer funktionsgerechten, wegemäßigen Erschließung des Grundstücks durch die Stadt für Garagenausfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - 2 A 3182/08

    Anspruch auf Erschließung entsprechend den Festsetzungen eines Bebauungsplans;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2021 - 8 B 20.1833
    Ein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht gemäß § 123 Abs. 3 BauGB grundsätzlich nicht (vgl. OVG NW, U.v. 9.9.2010 - 2 A 3182/08 - DVBl. 2011 1565/1569 = juris Rn. 72 m.w.N.).

    Ihn stattdessen "auf Eis zu legen", ist bauplanungsrechtlich nicht zulässig und führt zu einem Erschließungsanspruch der betroffenen Grundstückseigentümer (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1987 - 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266 ff.; U.v. 22.1.1993 - 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8 = juris Rn. 28; OVG NW, U.v. 9.9.2010 - 2 A 3182/08 - DVBl. 2011, 1565/1569 = juris Rn. 82).

    Unter welchen Voraussetzungen und nach Ablauf welcher Zeit eine Verzögerung für in diesem Sinne ungebührlich gehalten werden muss, richtet sich nach Treu und Glauben (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.1993 - 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8 = juris Rn. 29; OVG NW, U.v. 9.9.2010 - 2 A 3182/08 - DVBl. 2011, 1565/1569 = juris Rn. 84).

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (U.v. 9.9.2010 - 2 A 3182/08 - DVBl. 2011, 1565/1569 = juris), der sich der Verwaltungsgerichtshof anschließt, verstößt das gemeindliche Unterlassen der bebauungsplankonformen wegemäßigen Erschließung eines Grundstücks nur dann gegen Treu und Glauben, wenn es der Gemeinde zumutbar ist, sich das für die Erschließung notwendige, jedoch in privatem Eigentum stehende Straßenland zu beschaffen, etwa indem sie bei der zuständigen Enteignungsbehörde einen entsprechenden Enteignungsantrag stellt, um einen Enteignungsbeschluss nach § 113 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BauGB zu erwirken.

    Denn in dieser Situation würde sich eine sorgfältig handelnde Gemeinde, welche die Planung ernsthaft aufrechterhalten will und die sowohl die sie insoweit treffende Erschließungspflicht als auch das Kostenrisiko eines Enteignungsverfahrens abwägend bedenkt, für die Stellung eines Enteignungsantrags und die Durchführung eines Enteignungsverfahrens entscheiden (vgl. OVG NW, U.v. 9.9.2010 - 2 A 3182/08 - DVBl. 2011, 1565/1569 = juris Rn. 96).

    Erst wenn - über das allgemeine und plantypische Interesse hinausgehend - ein gesteigertes und vordringliches öffentliches Interesse an einem bestimmten plankonformen Vorhaben besteht, dient dessen Verwirklichung und die dafür erforderliche Inanspruchnahme eines Grundstücks dem Wohl der Allgemeinheit im Sinne des § 87 Abs. 1 BauGB (vgl. OVG NW, U.v. 9.9.2010 - 2 A 3182/08 - DVBl. 2011, 1565/1569 = juris Rn. 101 ff.).

    Die Allgemeinwohlbezogenheit einer Enteignung von Teilflächen des Grundstücks des Beigeladenen entfällt auch nicht notwendig dadurch, dass die in Rede stehende Verkehrsfläche nur die Grundstücke des Klägers (und des Beigeladenen) erschließen und über die Erschließung hinaus keine weitergehende Verkehrsfunktion erfüllen soll, mag dieser Umstand auch einen gesteigerten Rechtfertigungsbedarf für die Enteignung aufwerfen (vgl. OVG NW, U.v. 9.9.2010 - 2 A 3182/08 - DVBl. 2011, 1565/1569 = juris Rn. 115).

    Erst wenn das Gericht die Enteignung rechtskräftig für unzulässig befunden hat, steht fest, dass die Beklagte sich die Rechtsmacht über die für die Erschließung des klägerischen Grundstücks erforderlichen Teilflächen nicht in zumutbarer Weise verschaffen kann und sie zur Herbeiführung der Erschließung zugunsten der Klägerin trotz an sich gegebener Erschließungspflichtverdichtung nicht gehalten ist (vgl. OVG NW, U.v. 9.9.2010 - 2 A 3182/08 - DVBl. 2011, 1565/1569 = juris Rn. 133).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2021 - 8 B 20.1833
    Ihn stattdessen "auf Eis zu legen", ist bauplanungsrechtlich nicht zulässig und führt zu einem Erschließungsanspruch der betroffenen Grundstückseigentümer (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1987 - 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266 ff.; U.v. 22.1.1993 - 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8 = juris Rn. 28; OVG NW, U.v. 9.9.2010 - 2 A 3182/08 - DVBl. 2011, 1565/1569 = juris Rn. 82).

    Unter welchen Voraussetzungen und nach Ablauf welcher Zeit eine Verzögerung für in diesem Sinne ungebührlich gehalten werden muss, richtet sich nach Treu und Glauben (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.1993 - 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8 = juris Rn. 29; OVG NW, U.v. 9.9.2010 - 2 A 3182/08 - DVBl. 2011, 1565/1569 = juris Rn. 84).

  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86

    Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2021 - 8 B 20.1833
    Zwar erschöpft sich der Anwendungsbereich des § 123 BauGB in dem erstmaligen (einmaligen) Erschlossensein von Grundstücken (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1987 - 8 C 4.86 - NVwZ 1988, 355; Driehaus in Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, § 123 Rn. 2; Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 14. Aufl. 2019, § 123 Rn. 10; a. A. Ernst/Grziwotz in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Okt. 2020, § 123 Rn. 5), wohl weil die Bestimmung von einem engen, vor allem das Erschließungsbeitragsrecht in den Blick nehmenden Erschließungsbegriff ausgeht (vgl. BT-Drs. III/336 S. 96 ff., BT-Drs III/1794 S. 23 f.).

    Ihn stattdessen "auf Eis zu legen", ist bauplanungsrechtlich nicht zulässig und führt zu einem Erschließungsanspruch der betroffenen Grundstückseigentümer (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1987 - 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266 ff.; U.v. 22.1.1993 - 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8 = juris Rn. 28; OVG NW, U.v. 9.9.2010 - 2 A 3182/08 - DVBl. 2011, 1565/1569 = juris Rn. 82).

  • VerfGH Bayern, 18.02.2016 - 5-VII-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bebauungsplans im Wege der Popularklage

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2021 - 8 B 20.1833
    Die planerische Rechtfertigung (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB) für diese Festsetzungen bestimmt sich nach der planerischen Konzeption der Beklagten, wie sie sich insbesondere aus der Planbegründung ergibt (vgl. BVerwG, B.v. 25.7.2017 - 4 BN 2.17 - BRS 85 Nr. 2 = juris Rn. 3 m.w.N.; BayVerfGH, E.v. 18.2.2016 - Vf. 5-VII-14 - BayVBl 2017, 153 = juris Rn. 40 ff.).

    Dass die Festsetzungen von Bauräumen und von Erschließungsstraßen - auch - den Interessen der jeweiligen Grundstückseigentümer (hier dem Kläger) dienen, steht der Planrechtfertigung nicht entgegen (vgl. BVerwG, B.v. 5.1.2021 - 4 BN 60.20 - juris Rn. 11; BayVerfGH, E.v. 18.2.2016 - Vf. 5-VII-14 - BayVBl 2017, 153 = juris Rn. 43).

  • BVerwG, 05.01.2021 - 4 BN 60.20

    Anforderungen an eine Satzung über ein Vorkaufsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2021 - 8 B 20.1833
    Dass die Festsetzungen von Bauräumen und von Erschließungsstraßen - auch - den Interessen der jeweiligen Grundstückseigentümer (hier dem Kläger) dienen, steht der Planrechtfertigung nicht entgegen (vgl. BVerwG, B.v. 5.1.2021 - 4 BN 60.20 - juris Rn. 11; BayVerfGH, E.v. 18.2.2016 - Vf. 5-VII-14 - BayVBl 2017, 153 = juris Rn. 43).
  • BVerwG, 02.11.1988 - 4 B 157.88

    Maßgeblichter Zeitpunkt für die Verwirklichung erforderlicher Lärmschulmaßnahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2021 - 8 B 20.1833
    Ebenso wenig gibt es in der Regel keinen Anspruch des Einzelnen auf Verwirklichung planerischer Festsetzungen eines Bebauungsplans (zum Rechtsanspruch Betroffener auf Umsetzung von im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen, die gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB auch zu deren Individualschutz festgesetzt wurden vgl. aber BVerwG, B.v. 28.8.1987 - 4 N 1.86 - NVwZ 1988, 351 = juris Rn. 34; B.v. 2.11.1988 - 4 B 157.88 - BRS 48 Nr. 13 = juris Rn. 4 f.; VGH BW, U.v. 29.1.2009 - 5 S 149/08 - juris Rn. 43).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2021 - 8 B 20.1833
    Ebenso wenig gibt es in der Regel keinen Anspruch des Einzelnen auf Verwirklichung planerischer Festsetzungen eines Bebauungsplans (zum Rechtsanspruch Betroffener auf Umsetzung von im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen, die gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB auch zu deren Individualschutz festgesetzt wurden vgl. aber BVerwG, B.v. 28.8.1987 - 4 N 1.86 - NVwZ 1988, 351 = juris Rn. 34; B.v. 2.11.1988 - 4 B 157.88 - BRS 48 Nr. 13 = juris Rn. 4 f.; VGH BW, U.v. 29.1.2009 - 5 S 149/08 - juris Rn. 43).
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2021 - 8 B 20.1833
    Zwar kann sich ein Erschließungsanspruch ergeben, wenn die Gemeinde ein Bauvorhaben rechtswidrig genehmigt bzw. an dessen Genehmigung einvernehmlich mitgewirkt hat und das Vorhaben verwirklicht worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1981 - 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186 = juris Rn. 20; U.v. 3.5.1991 - 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166 = juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2009 - 5 S 149/08

    Klagebefugnis von Straßenanliegern ; Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2021 - 8 B 20.1833
    Ebenso wenig gibt es in der Regel keinen Anspruch des Einzelnen auf Verwirklichung planerischer Festsetzungen eines Bebauungsplans (zum Rechtsanspruch Betroffener auf Umsetzung von im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen, die gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB auch zu deren Individualschutz festgesetzt wurden vgl. aber BVerwG, B.v. 28.8.1987 - 4 N 1.86 - NVwZ 1988, 351 = juris Rn. 34; B.v. 2.11.1988 - 4 B 157.88 - BRS 48 Nr. 13 = juris Rn. 4 f.; VGH BW, U.v. 29.1.2009 - 5 S 149/08 - juris Rn. 43).
  • BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17

    Begriff der Erforderlichkeit in § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB; Umfang der mit der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2021 - 8 B 20.1833
    Die planerische Rechtfertigung (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB) für diese Festsetzungen bestimmt sich nach der planerischen Konzeption der Beklagten, wie sie sich insbesondere aus der Planbegründung ergibt (vgl. BVerwG, B.v. 25.7.2017 - 4 BN 2.17 - BRS 85 Nr. 2 = juris Rn. 3 m.w.N.; BayVerfGH, E.v. 18.2.2016 - Vf. 5-VII-14 - BayVBl 2017, 153 = juris Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89

    Erschließungsrecht: Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang;

  • BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 38.19

    Erfolglose Beschwerden gegen die gerichtliche Aufhebung der Ernennung eines

  • BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 11.12

    Aufklärungsrüge; Ausschlussfrist; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben;

  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 8 B 20.2352

    Sperrung eines tatsächlich-öffentlichen Wegs durch den Grundstückseigentümer

  • BVerwG, 28.11.2019 - 7 C 2.18

    Klage gegen Lärmaktionsplan Flughafen Frankfurt unzulässig

  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Zwar kann es in Fällen, in denen ein Erfolg geschuldet ist, genügen, dass ein Kläger lediglich diesen Erfolg als Klageziel angibt, während die Wahl der geeigneten Maßnahmen Sache des Schuldners bleibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.09.2013 - 7 C 21.12, juris Rn. 55; vgl. ferner BayVGH, Urt. v. 30.06.2021 - 8 B 20.1833, juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 CE 21.1989

    Zum Recht auf Anliefermöglichkeit für einen Gewerbebetrieb

    Zwar kann nach dem auch im Verwaltungsrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben entsprechend § 242 BGB das Verhalten einer Behörde einen Vertrauenstatbestand begründen, wenn der andere Teil im Hinblick hierauf Dispositionen getroffen hat (vgl. BayVGH, U.v. 15.2.2021 - 8 B 20.2352 - juris Rn. 42; U.v. 30.6.2021 - 8 B 20.1833 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 8 CS 21.2166

    Vorläufiger Rechtsschutz, Drittanfechtungsklage eines Nachbarn, beschränkte

    Maßgeblich ist eine Gesamtbewertung aller zeitlichen und sonstigen Umstände (vgl. BVerwG, B.v. 15.1.2020 - 2 B 38.19 - IÖD 2020, 103 = juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 30.6.2021 - 8 B 20.1833 - juris Rn. 26).
  • VG München, 13.07.2022 - M 2 E 21.5421

    Kein Anordnungsanspruch wegen fehlender Erfolgsaussichten in der Hauptsache,

    Nach dem auch im Verwaltungsrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben entsprechend § 242 BGB kann das Verhalten einer Behörde einen Vertrauenstatbestand begründen, wenn der andere Teil im Hinblick hierauf Dispositionen getroffen hat und treffen durfte (vgl. BayVGH, U.v. 15.2.2021 - 8 B 20.2352 - juris Rn. 42; U.v. 30.6.2021 - 8 B 20.1833 - juris Rn. 31).
  • VG München, 06.10.2023 - M 28 E 23.4212

    Untersagung der Beseitigung einer provisorischen Zufahrt

    Nach dem auch im Verwaltungsrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben entsprechend § 242 BGB kann das Verhalten einer Behörde einen Vertrauenstatbestand begründen, wenn der andere Teil im Hinblick hierauf Dispositionen getroffen hat und treffen durfte (vgl. BayVGH, U.v. 15.2.2021 - 8 B 20.2352 - juris Rn. 42; U.v. 30.6.2021 - 8 B 20.1833 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 CE 21.89
    Zwar kann nach dem auch im Verwaltungsrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben entsprechend § 242 BGB das Verhalten einer Behörde einen Vertrauenstatbestand begründen, wenn der andere Teil im Hinblick hierauf Dispositionen getroffen hat (vgl. BayVGH, U.v. 15.2.2021 - 8 B 20.2352 - U.v. 30.6.2021 - 8 B 20.1833 -).
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