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VGH Bayern, 30.07.2013 - 1 N 11.2538 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Bebauungspläne der Gemeinde Schechen sind wirksam - Wurzacher Unternehmer scheitert vor Gericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Pressemitteilung)
Bebauungspläne der Gemeinde Schechen sind wirksam - Wurzacher Unternehmer scheitert vor Gericht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bebauungspläne der Gemeinde Schechen sind wirksam Wurzacher Unternehmer scheitert vor Gericht
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 1 N 11.2538
Da die Gemeinden zur Ermittlung und Bewertung betrieblicher Erfordernisse in besonderem Maß auf die Mitwirkung der von der Planung betroffenen Betriebe angewiesen sind, kann sich ein Planbetroffener nicht auf einen Ermittlungs- oder Abwägungsfehler berufen, wenn er seine betrieblichen Belange im Rahmen des Normaufstellungsverfahrens nicht nachvollziehbar dargestellt hat (vgl. BVerwG, B.v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87; B.v. 14.8.1989 - 4 NB 24.88 - NVwZ-RR 1990, 122). - BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88
Rein klarstellende Auflagen bei Genehmigung eines Bebauungsplans, …
Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 1 N 11.2538
Da die Gemeinden zur Ermittlung und Bewertung betrieblicher Erfordernisse in besonderem Maß auf die Mitwirkung der von der Planung betroffenen Betriebe angewiesen sind, kann sich ein Planbetroffener nicht auf einen Ermittlungs- oder Abwägungsfehler berufen, wenn er seine betrieblichen Belange im Rahmen des Normaufstellungsverfahrens nicht nachvollziehbar dargestellt hat (vgl. BVerwG, B.v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87; B.v. 14.8.1989 - 4 NB 24.88 - NVwZ-RR 1990, 122). - BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00
Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung …
Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 1 N 11.2538
Soweit zur Wiederherstellung naturnaher Bachläufe die Beseitigung von bestehenden Wegen, Uferverbauungen und Einzäunungen festgesetzt ist, folgt aus dem Bebauungsplan keine unmittelbare Handlungsverpflichtung des Grundstückseigentümers (vgl. BVerwG, U.v. 30.8.2001 - 4 CN 9.00 - BVerwGE 115, 77). - BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03
Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 1 N 11.2538
Darin liegt ein Abwägungsfehler, weil der Inhalt des Plans nicht von einer darauf gerichteten Abwägungsentscheidung getragen ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.3.2004 - 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239). - BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07
Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und …
Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 1 N 11.2538
Denn die verbleibenden Regelungen ergeben auch ohne diese Festsetzung, die die vorhandene Nutzung im Bereich 3 lediglich nachvollziehen wollte, eine dem mutmaßlichen Willen der Antragsgegnerin entsprechende sinnvolle städtebauliche Ordnung (vgl. BVerwG, U.v. 23.4.2009 - 4 CN 5.07 - BVerwGE 133, 377 Rn. 29).
- VGH Bayern, 08.02.2017 - 1 ZB 15.2215
Keine Abweichung von festgesetzten Baugrenzen bei Überschreitung durch zwei …
Das nach dem Bauantrag für gewerbliche Veranstaltungen vorgesehene Gebäude, in dessen Dachgeschoss Wohnungen für Betriebsangehörige untergebracht werden sollen, verstößt gegen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 17, der ein Sondergebiet für den Garten- und Landschaftsbaubetrieb des Klägers mit Flächen für die Kompostieranlagen und die gartenbauliche Nutzung ausweist und dessen Gültigkeit der Senat nach Durchführung eines ergänzenden Verfahrens bis auf eine für den vorliegenden Fall nicht interessierende Teilregelung mit rechtskräftigem Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 N 11.2538 - bestätigt hat. - VG München, 14.07.2015 - M 1 K 14.4980
Teilbeseitigungsanordnung; Befreiung; Grundzüge der Planung; Bestimmtheit
Mit Urteil vom 30. Juli 2013 (1 N 11.2538 - juris) erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof allein die Festsetzung Nr. A.2.3 ("Zulässige und unzulässige Nutzungen") für den Bereich 3 des Bebauungsplans für unwirksam.