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   VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773   

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VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 (https://dejure.org/2018,24108)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 (https://dejure.org/2018,24108)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 (https://dejure.org/2018,24108)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 1, Abs. 5 S. 1, S. 3, § ... 88, § 123 Abs. 1, Abs. 5, § 146 Abs. 4; AufenthG § 5 Abs. 4 S. 1, § 54 Abs. 1 Nr. 2, § 58 Abs. 2 S. 2, § 60 Abs. 5, § 81 Abs. 4 S. 1, § 84 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EMRK Art. 3, Art. 6 Abs. 2; GRCh Art. 48 Abs. 1
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Abschiebungsandrohung im Wege einer Abschiebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 80 Abs. 1, Abs. 5 Sätze 1 und 3, § 123 Abs. 1 und 5 VwGO, § 5 Abs. 4 Satz 1, § 54 Abs. 1 Nr. 2, § 60 Abs. 5, § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, Art. 3, Art. 6 Abs. 2 EMRK
    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt der gerichtlichen Beurteilung des Vorliegens von Abschiebungsverboten bei einer bereits vollzogenen Abschiebungsandrohung | Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 80 Abs. 1, Abs. 5 Sätze 1 und 3, § 123 Abs. 1 und 5 VwGO, § 5 Abs. 4 Satz 1, § 54 Abs. 1 Nr. 2, § 60 Abs. 5, § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, Art. 3, Art. 6 Abs. 2 EMRK
    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt der gerichtlichen Beurteilung des Vorliegens von Abschiebungsverboten bei einer bereits vollzogenen Abschiebungsandrohung | Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; ...

  • rewis.io

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Abschiebungsandrohung im Wege einer Abschiebung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebung; Tunesien; Beschwerde; Rückführung in das Bundesgebiet; Aufhebung der Vollziehung; einstweilige Anordnung; Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsverbot; Gefahr der Folter und unmenschlicher Behandlung; maßgeblicher Zeitpunkt; tatsachengestützte Gefahrenprognose; ...

  • rechtsportal.de

    Nachweis der Gefahr der Folter und unmenschlicher Behandlung im Falle der Abschiebung nach Tunesien; Anspruch auf Rückführung in das Bundesgebiet nach erfolgter Abschiebung; Maßgeblicher Zeitpunkt der gerichtlichen Beurteilung des Vorliegens von Abschiebungsverboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 80 Abs. 1, Abs. 5 Sätze 1 und 3, § 123 Abs. 1 und 5 VwGO, § 5 Abs. 4 Satz 1, § 54 Abs. 1 Nr. 2, § 60 Abs. 5, § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, Art. 3, Art. 6 Abs. 2 EMRK
    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt der gerichtlichen Beurteilung des Vorliegens von Abschiebungsverboten bei einer bereits vollzogenen Abschiebungsandrohung | Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 245
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG München, 20.03.2018 - M 25 S 18.1335

    Versagung eines Aufenthaltstitels wegen Unterstützung des islamistischen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769
    Den am 19. März 2018 (um 16:39 Uhr per Telefax) gestellten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO lehnte das Verwaltungsgericht München mit Beschluss vom 20. März 2018 (M 25 S 18.1335), dem Bevollmächtigten zugestellt am gleichen Tag um 11:37 Uhr, ab.

    Dem Antragsteller drohe in Tunesien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit weder Folter noch unmenschliche Behandlung; auf die Begründung des Beschlusses vom gleichen Tage im Verfahren M 25 S 18.1335 werde Bezug genommen.

    im Verfahren 10 CS 18.773: den angefochtenen Beschluss vom 20. März 2018 (M 25 S 18.1335) aufzuheben und analog § 80 Abs. 5 VwGO festzustellen, dass der eingelegte Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat.

    Hinsichtlich der finanziellen Transaktionen aus den Jahren 2012/13 (vgl. Darstellung im angefochtenen Bescheid, S. 12) enthalten die dem Senat vorliegenden Ausländer- und Gerichtsakten keine objektiv nachvollziehbaren Hinweise darauf, dass die im Einzelnen genannten Beträge tatsächlich für die medizinische Behandlung der an Krebs erkrankten Mutter des Antragstellers in Tunesien verwendet wurden, wie dieser mit eidesstattlicher Versicherung vom 19. März 2018 beteuert (vgl. a. Bl. 38 d. VG-Akte M 25 S 18.1335 sowie Bl. 139 f. d. VG-Akte M 25 K 17.4453); jedenfalls liegen keine Bestätigungen etwa medizinischer Einrichtungen in Tunesien über den Erhalt entsprechender Gelder oder auch nur Arztrechnungen vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2008 - 11 S 1136/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - Einreise eines Ausländers aufgrund eines

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769
    Denn der Antragsteller kann auf diesem Wege grundsätzlich auch die Rückgängigmachung des Vollzugs der Abschiebung durch Aufhebung der Vollziehung der streitgegenständlichen Abschiebungsandrohung erreichen, ohne dass ihm in diesem Fall die Sperrwirkung der (dann rechtswidrigen) Abschiebung entgegengehalten werden kann (vgl. hierzu VGH BW, B.v. 24.6.2008 - 11 S 1136/07 - juris Rn. 10 mit umfänglichen Nachweisen).

    Auch der Umstand, dass die Abschiebungsandrohung infolge der auf ihrer Grundlage vollzogenen Abschiebung keine zulässige Grundlage für eine erneute Abschiebung mehr bilden dürfte (VGH BW, B.v. 24.6.2008 - 11 S 1136/07 - juris Rn. 11 m.w.N.), lässt das Bedürfnis für den auf der Grundlage von § 80 Abs. 5 Satz 1, 3 VwGO begehrten Rechtsschutz nicht entfallen.

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 3.17

    Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder bestätigt

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769
    Diese Handhabung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der hinsichtlich der Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung im Zielstaat einer Abschiebung auf den Zeitpunkt der Abschiebung abstellt und nachträglich bekannt werdende Tatsachen nur ergänzend heranzieht (BVerwG, U.v. 22.8.2017 - 1 A 3.17 - juris Rn. 14 unter Hinweis auf EGMR, U.v. 14.3.2017 - Nr. 47287/15, Ilias u. Ahmed/Ungarn - Rn. 105 m.w.N.).

    Die Richtigkeit der vorliegenden Bewertung wird im Übrigen bestätigt durch die nach erfolgter Abschiebung des Antragstellers bekannt gewordene Entwicklung, die ergänzend herangezogen werden kann (BVerwG, U.v. 22.8.2017 - 1 A 3.17 - juris Rn. 14 unter Hinweis auf EGMR, U.v. 14.3.2017 - Nr. 47287/15, Ilias u. Ahmed/Ungarn - Rn. 105 m.w.N.).

  • EGMR, 14.03.2017 - 47287/15

    Ungarn wegen Inhaftierung von Flüchtlingen verurteilt

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769
    Diese Handhabung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der hinsichtlich der Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung im Zielstaat einer Abschiebung auf den Zeitpunkt der Abschiebung abstellt und nachträglich bekannt werdende Tatsachen nur ergänzend heranzieht (BVerwG, U.v. 22.8.2017 - 1 A 3.17 - juris Rn. 14 unter Hinweis auf EGMR, U.v. 14.3.2017 - Nr. 47287/15, Ilias u. Ahmed/Ungarn - Rn. 105 m.w.N.).

    Die Richtigkeit der vorliegenden Bewertung wird im Übrigen bestätigt durch die nach erfolgter Abschiebung des Antragstellers bekannt gewordene Entwicklung, die ergänzend herangezogen werden kann (BVerwG, U.v. 22.8.2017 - 1 A 3.17 - juris Rn. 14 unter Hinweis auf EGMR, U.v. 14.3.2017 - Nr. 47287/15, Ilias u. Ahmed/Ungarn - Rn. 105 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16

    "inkriminierter Sachverhalt"; Anklage; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter auf

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769
    Der Vorwurf einer begangenen strafbaren Handlung ist damit nicht verbunden; ein solcher würde allerdings gegen die Unschuldsvermutung (vgl. BVerwG, B.v. 20.1.2017 - 2 B 75.16 - juris Rn. 8, 11 ff.) verstoßen.

    Die Unschuldsvermutung schützt daher nur vor Nachteilen, die einem Schuldspruch gleichkommen, nicht jedoch vor Rechtsfolgen ohne Strafcharakter (BVerwG, B.v. 20.1.2017, a.a.O., Rn. 12).

  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 VR 5.05

    Eilrechtsschutz im vorrangigen Aussetzungsverfahren nach § 80 der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769
    Das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO besteht unabhängig von der während des Verfahrens, noch vor Zustellung des angefochtenen Beschlusses vom 20. März 2016 erfolgten Abschiebung fort und zwar zumindest solange, wie über die Ablehnung der begehrten Aufenthaltserlaubnis und die damit verbundene Abschiebungsandrohung nicht unanfechtbar entschieden ist (BVerwG, B.v. 13.9.2005 - 1 VR 5.05 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 5.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769
    Zu diesem Zeitpunkt ist der mit dieser Maßnahme verfolgte Zweck eingetreten; die Berücksichtigung nach der Abschiebung eintretender neuer Umstände - zu Gunsten wie zu Lasten des Betroffenen - widerspräche ihrem Charakter als Vollstreckungsmaßnahme (zu einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG: BVerwG, U.v. 27.03.2018 - 1 A 5.17 - juris Rn. 17; B.v. 14.2.2018 - 1 PK 2.18 u.a. juris Rn. 3).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769
    Indes ist damit nicht der gerügte Verstoß gegen die im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde, vom Antragsteller "als tragende Säule des Strafprozessrechts" bezeichnete Unschuldsvermutung (vgl. Art. 6 Abs. 2 EMRK, Art. 48 Abs. 1 EU-GR-Charta; BVerfG, B.v. 16.3.2006 - 2 BvR 170/06 - RNr. 21) verbunden.
  • BVerfG, 17.05.1996 - 2 BvR 528/96

    Überspannung der Anforderungen an die Darlegung von Abschiebungshindernissen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769
    Der Senat vermag in der konkreten Situation des Antragstellers keine ernsthaften Anhaltspunkte (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss v. 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17 - juris Rn. 18; B.v. 17.5.1996 - 2 BvR 528/96 - juris Rn. 27 ff.) dafür zu erkennen, dass ihm im maßgeblichen Zeitpunkt eine gegen Art. 3 EMRK verstoßende Behandlung in Tunesien drohte.
  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769
    Jedoch dürfen auch im Falle eines Freispruchs aus Mangel an Beweisen nicht ausgeräumte Verdachtsmomente zur Rechtfertigung von Rechtsfolgen herangezogen werden, die ihrerseits weder Strafcharakter haben noch dem Betroffenen in einer strafgerichtlichen Entscheidung Schuld zuweisen (BVerfG, B.v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

  • BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17

    Gerichtliche Sachaufklärungspflicht bei Hinweisen auf Foltergefahr in

  • BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18

    Eilantrag zur Verhinderung der Abschiebung eines islamistischen Gefährders nach

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

  • BVerwG, 02.12.2014 - 1 B 21.14

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels

  • VGH Bayern, 28.01.2016 - 10 CE 15.2653

    Wirkung einer Fiktionsbescheinigung bei materieller Unrichtigkeit

  • VGH Bayern, 14.12.2009 - 22 CS 07.1502

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz; Kosten für Ersatzvornahme;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 11 S 1112/20

    Beschäftigungsduldung, Zuständigkeit

    Dies gilt zumindest solange, wie über die Ablehnung der begehrten Aufenthaltserlaubnis und die damit verbundene Abschiebungsandrohung nicht unanfechtbar entschieden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.09.2005 - 1 VR 5.05 -, juris Rn. 2; Bay. VGH, Beschluss vom 30.07.2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 -, juris Rn. 20).

    Denn die Antragstellerin kann auf diesem Wege grundsätzlich auch die Rückgängigmachung des Vollzugs der Abschiebung durch Aufhebung der Vollziehung der streitgegenständlichen Abschiebungsandrohung erreichen, ohne dass ihr in diesem Fall die Sperrwirkung (§ 11 Abs. 1 AufenthG) der (dann rechtswidrigen) Abschiebung entgegengehalten werden kann (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 05.06.2018 - 11 S 867/18 -, juris Rn. 2, und vom 24.06.2008 - 11 S 1136/07 -, juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 30.07.2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 -, juris Rn. 20).

    Es wäre mit dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes nicht zu vereinbaren, wenn das vorläufige Bleiberecht der Antragstellerin, das mit dem streitgegenständlichen Rechtsschutzverfahren (vorläufig) gesichert werden soll, allein deshalb erloschen sein sollte, weil die Abschiebung tatsächlich durchgeführt wurde, bevor effektiver Rechtsschutz gewährt werden konnte (Bay. VGH, Beschluss vom 30.07.2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 -, juris Rn. 20; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: Januar 2019, § 81 Rn. 145).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist insoweit derjenige des vorliegenden Beschlusses (vgl. in diesem Zusammenhang Bay. VGH, Beschluss vom 30.07.2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 -, juris Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 - 1 S 1265/21

    Abschiebung als spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der

    In zeitlicher Hinsicht ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der durchgeführten Vollstreckungsmaßnahmen die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Durchführung maßgeblich (vgl. Senat, Urt. v. 03.05.2021 - 1 S 512/19 - VBlBW 2022, 16, zum Vollstreckungskostenrecht; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.09.2021 - 6 S 124/19 - juris, allg. zum Vollstreckungsrecht; BayVGH, Beschl. v. 30.07.2018 - 10 CE 18.769 - BayVBl. 2019, 450, zur Abschiebung).
  • OVG Niedersachsen, 29.03.2019 - 13 ME 519/18

    Abschiebung; Beschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenbeseitigung;

    Besteht diese Möglichkeit, ist gemäß § 123 Abs. 5 VwGO ein Antrag auf Erlass einer Regelungsanordnung im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nicht statthaft (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.7.2018 - 10 CE 18.769 u.a. -, juris Rn. 15 f.).

    Rechtsgrundlage eines dahingehenden Anspruchs kann der allgemeine Folgenbeseitigungsanspruch sein (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.7.2018, a.a.O., Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 8.7.2010, a.a.O., Rn. 15).

    Es bestehen keine durchgreifenden Anhaltspunkte dafür, dass die Abschiebung im für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt ihres Vollzugs (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.7.2018, a.a.O., Rn. 23 m.w.N.) am 20. August 2018 rechtswidrig gewesen ist.

  • VGH Bayern, 08.11.2019 - 10 CS 19.1798

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung- tatsächlich angestrebter

    Allerdings kann bei einer freiwilligen Ausreise dann nicht von einer Erfüllung der Ausreisepflicht ausgegangen werden, wenn diese Ausreise ohne dauerhafte Verlegung des Aufenthalts in das Ausland nur erfolgt ist, um - wie hier - die Abschiebung abzuwenden, nicht aber unter Aufgabe der behaupteten Rechtsposition, da in diesen Fällen die (vollziehbare) Ausreisepflicht fortbestehen dürfte (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.1990 - 1 B 80.89 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 10 CE 18.769 u.a. - juris Rn. 19; OVG LSA, B.v. 22.1.2007 - 2 M 318/06 - juris -Ls- 1 und Rn. 4; Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand September 2019, § 59 Rn. 243, 246; Hailbronner, AuslR, Stand April 2019, § 50 Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2020 - 2 M 35/20

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Rückführung

    Ein solcher Antrag kann auch erstmals im Beschwerdeverfahren gestellt werden, wenn der Antragsteller nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung abgeschoben wurde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. Juli 2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 - juris Rn. 15; VGH BW, Beschluss vom 24. Juni 2008 - 11 S 1136/07 - juris Rn. 21).

    § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung und erleichtert eine prozessuale Geltendmachung des Folgenbeseitigungsanspruchs als unselbständiges Annexverfahren (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29. März 2019 - 13 ME 519/18 - juris Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 30. Juli 2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 - juris Rn. 15).

  • VG Magdeburg, 19.05.2020 - 8 A 138/19

    Beurteilungszeitpunkt für Ausweisung und zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote;

    Dies gilt auch für die Beurteilung von Abschiebungsverboten (vgl. Bayerischer VVGH, Beschluss vom 30.07.2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 -, juris, Rn. 23).

    Für die Abschiebungsandrohung auf Grund einer Ausweisung ist von diesem Grundsatz aber eine Ausnahme zu machen, wenn der Ausländer in Vollzug dieser Androhung bereits abgeschoben worden ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.07.2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 -, juris, Rn. 23; für die Abschiebungsandrohung offen gelassen durch BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 1 C 3.11 -, juris, Rn. 13).

  • VGH Bayern, 23.11.2023 - 19 CS 23.1442

    Rechtmäßige Ausweisung eines albanischen Staatsangehörigen mit kroatischem

    Teilweise wird jedoch angenommen, dass dies nur bei freiwilliger und endgültiger Ausreise der Fall sei (BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 - juris Rn. 19; Berlit, GK-AufenthG, § 59 Rn. 251 ff., 264, 270, vgl. dort auch zur notwendigen Unterscheidung von Verbrauch und Erledigung der Abschiebungsandrohung), während der Ausländer im Falle einer Ausreise zu dem Zweck, einer vollziehbaren Rechtspflicht nachzukommen und eine Abschiebung zu vermeiden, wenn dies in einer Weise geschehe, dass der Betroffene die geltend gemachte Rechtsposition nicht aufgebe und ein gerichtliches Hauptsacheverfahren wie auch ein solches des vorläufigen Rechtsschutzes fortführe, damit nicht seine Ausreisepflicht erfülle (Berlit, GK-AufenthG, § 59 Rn. 270).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 12 S 2546/22

    Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

    Im vorliegenden Fall lässt sich weder feststellen, dass die Abschiebung der Antragsteller in dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt ihres Vollzugs (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.08.2017 - 1 A 3.17 -, juris Rn. 14; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.03.2019 - 13 ME 519/18 -, juris Rn. 23; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.07.2018 - 10 CE 18.769 und 10 CS 18.773 -, juris Rn. 23; Dörig/Hoppe in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 8 Rn. 81) mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig gewesen ist, noch, dass die Abschiebung mit hoher Wahrscheinlichkeit die Antragsteller fortdauernd in einem Recht auf Verbleib im Bundesgebiet verletzt.
  • VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114

    Ausweisung wegen Aktivitäten für eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung

    Mit Schriftsatz vom 31. Mai 2022 trägt der Antragsteller ergänzend vor, allein durch die erfolgte Abschiebung des Antragstellers sei ein Rechtsschutzinteresse für die Fortführung des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht ausgeschlossen (unter Verweis auf BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773).

    Gleichwohl lässt dieser Umstand das Bedürfnis für den auf der Grundlage von § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO begehrten Rechtsschutz nicht entfallen (vgl. BVerwG, B.v. 13.9.2005 - 1 VR 5/05 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 - juris Rn. 20), zumal eine Abschiebungsandrohung als Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 6 RL 2008/115/EG grundsätzlich gesondert und auch durch eine andere Behörde erlassen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6/21 - juris Rn. 45) und das Bundesamt mit insoweit bestandskräftigem Bescheid vom 6. November 2019 eine Abschiebungsandrohung erlassen hat.

  • VGH Bayern, 15.11.2018 - 21 CE 18.854

    Vorgaben zum Sonderbedarf als Mindestanforderung an die Eignung

    Die materielle Grundlage für einen solchen Anspruch bildet indessen der allgemeine Folgenbeseitigungsanspruch (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 - juris Rn. 15; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rdnr. 176).
  • OVG Hamburg, 23.11.2023 - 6 Bs 111/23

    Einstweiliger Rechtsschutz, gerichtet auf Rückgängigmachung einer vollzogenen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines

  • VGH Bayern, 15.04.2019 - 10 CE 19.650

    Beschwerde gegen ursprünglichen Eilrechtsbeschluss nach Abänderungsverfahren

  • VG Würzburg, 17.01.2022 - W 7 E 21.1627

    Erfolgloser Eilantrag auf Rückgängigmachung einer Abschiebung von

  • VG Cottbus, 29.04.2020 - 3 L 31/20
  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 10 ZB 18.2343

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Ausweisung eines

  • VGH Bayern, 20.11.2023 - 24 AE 23.30820

    Syrien: Dublin Bulgarien: Folgenbeseitigungsanspruch bei Abschiebung; abgelehnter

  • VG Düsseldorf, 27.01.2020 - 22 K 13275/17

    Dublin Italien systemische Mängel Aufnahmebedingungen Abschiebungsanordnung

  • VG Düsseldorf, 26.05.2020 - 22 K 12322/17

    Überstellung, Wiedereinreise, Dublin, Zuständigkeitsübergang, Erledigung,

  • VG Karlsruhe, 11.05.2020 - 4 K 8091/19

    Eilrechtsschutz auf Rückholung eines Ausländers aus Serbien; Rechtswidrigkeit der

  • VG München, 22.03.2021 - M 1 SN 21.1198

    Faktischer Vollzug, Fremdenverkehrssatzung, Genehmigung zur Begründung von

  • VG Würzburg, 13.11.2019 - W 10 S 19.50732

    Erfolgloser Eilantrag eines nigerianischen Asylbewerbers gegen Aufrechterhaltung

  • VG Düsseldorf, 29.04.2019 - 29 L 383/19
  • VGH Bayern, 09.06.2021 - 1 CS 21.1029

    Genehmigung zur Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum - faktischer Vollzug

  • VGH Bayern, 25.11.2022 - 10 CE 22.2336

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine Zurückschiebung nach Tschechien und auf

  • VGH Bayern, 25.11.2022 - 10 CE 22.2271

    Zum Eilrechtsschutz gegen eine vollzogene Zurückschiebungsanordnung

  • VG Würzburg, 15.02.2021 - W 6 E 21.149

    Asyl, Ukraine, Antrag auf Rückholung abgeschobener Asylbewerber,

  • VGH Bayern, 17.03.2023 - 10 CE 23.489

    Keine vorläufige Beseitigung der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht

  • VG Hannover, 02.12.2021 - 12 A 913/21

    Abschiebung; Betretenserlaubnis; Duldung; Ehe; Familienleben; Feststellungsklage;

  • VG Würzburg, 12.05.2020 - W 6 K 18.1247

    Außergewöhnliche Härte für den Familiennachzug wegen Pflegebdürftigkeit

  • VG Würzburg, 29.10.2021 - W 10 K 19.448

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Abschiebung nach Nigeria mit

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