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   VGH Bayern, 30.07.2020 - 8 ZB 20.1288   

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VGH Bayern, 30.07.2020 - 8 ZB 20.1288 (https://dejure.org/2020,24434)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2020 - 8 ZB 20.1288 (https://dejure.org/2020,24434)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 8 ZB 20.1288 (https://dejure.org/2020,24434)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 84, § 113 Abs. 1 S. 4, § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3 u. Nr. 5, § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2
    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Pflanzen auf einem Grundstück

  • rewis.io

    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Pflanzen auf einem Grundstück

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 17.12.2019 - 9 B 52.18

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen einen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 8 ZB 20.1288
    Es besteht typischerweise in den anerkannten Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitationsinteresses sowie der Absicht zum Führen eines Schadensersatzprozesses, kann sich aber auch aus anderen besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben, sofern die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die klägerische Position in rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Hinsicht zu verbessern (stRspr, vgl. nur BVerwG, U.v. 17.12.2019 - 9 B 52.18 - NVwZ-RR 2020, 331 = juris Rn. 9; U.v. 29.3.2017 - 6 C 1.16 - BVerwGE 158, 301 = juris Rn. 29).

    Zudem sollen unter dem Aspekt der Prozessökonomie die Gerichte von zukünftigen Verfahren zu denselben Rechtsfragen entlastet werden und den Betroffenen die "Früchte" der bisherigen Prozessführung erhalten bleiben (BVerwG, U.v. 17.12.2019 - 9 B 52.18 - NVwZ-RR 2020, 331 = juris Rn. 15).

    1.3 Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ergibt sich vorliegend auch nicht aus anderen besonderen Umständen des Einzelfalls, weil die gerichtliche Entscheidung geeignet wäre, die klägerische Position in rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Hinsicht zu verbessern (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 17.12.2019 - 9 B 52.18 - NVwZ-RR 2020, 331 = juris Rn. 9; U.v. 29.3.2017 - 6 C 1.16 - BVerwGE 158, 301 = juris Rn. 29).

  • BVerwG, 09.03.2005 - 2 B 111.04

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Zulassung einer Revision wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 8 ZB 20.1288
    1.1.1 Zu den Voraussetzungen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses wegen Präjudizialität gehört, dass eine Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung anhängig oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten, diese also nicht nur theoretisch möglich ist (BVerwG, B.v. 16.1.2017 - 7 B 1.16 - Buchholz 406.25 § 16 BImSchG Nr. 3 = juris Rn. 30; B.v. 9.3.2005 - 2 B 111.04 - juris Rn. 7).

    Denn die Feststellung der Rechtswidrigkeit der straßenrechtlichen Anordnung zum Rückschnitt überhängender Pflanzen ist für die zivilrechtliche Frage, ob ein Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht, nicht vorgreiflich (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 14.12.2018 - 6 B 133.18 - NVwZ 2019, 649 = juris Rn. 15; B.v. 9.3.2005 - 2 B 111.04 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 29.03.2017 - 6 C 1.16

    Zeitlich begrenzte Fortgeltung der Rechtsschutzbeschränkung in § 35 Abs. 5 Satz 2

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 8 ZB 20.1288
    Es besteht typischerweise in den anerkannten Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitationsinteresses sowie der Absicht zum Führen eines Schadensersatzprozesses, kann sich aber auch aus anderen besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben, sofern die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die klägerische Position in rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Hinsicht zu verbessern (stRspr, vgl. nur BVerwG, U.v. 17.12.2019 - 9 B 52.18 - NVwZ-RR 2020, 331 = juris Rn. 9; U.v. 29.3.2017 - 6 C 1.16 - BVerwGE 158, 301 = juris Rn. 29).

    1.3 Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ergibt sich vorliegend auch nicht aus anderen besonderen Umständen des Einzelfalls, weil die gerichtliche Entscheidung geeignet wäre, die klägerische Position in rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Hinsicht zu verbessern (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 17.12.2019 - 9 B 52.18 - NVwZ-RR 2020, 331 = juris Rn. 9; U.v. 29.3.2017 - 6 C 1.16 - BVerwGE 158, 301 = juris Rn. 29).

  • BVerwG, 16.01.2017 - 7 B 1.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 8 ZB 20.1288
    1.1.1 Zu den Voraussetzungen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses wegen Präjudizialität gehört, dass eine Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung anhängig oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten, diese also nicht nur theoretisch möglich ist (BVerwG, B.v. 16.1.2017 - 7 B 1.16 - Buchholz 406.25 § 16 BImSchG Nr. 3 = juris Rn. 30; B.v. 9.3.2005 - 2 B 111.04 - juris Rn. 7).

    Art. 19 Abs. 4 GG, der ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe gegen Verwaltungsakte, die sich nach ihrer Eigenart typischerweise kurzfristig erledigen, verlangt (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2017 - 7 B 1.16 - Buchholz 406.25 § 16 BImSchG Nr. 3 = juris Rn. 20; BVerfG, B.v. 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 u.a. - BVerfGE 104, 220 = juris Rn. 36), ist insoweit nicht berührt.

  • BVerwG, 14.12.2018 - 6 B 133.18

    Beiladung; Bereitstellen vonTeilnehmerdaten; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 8 ZB 20.1288
    Der Kläger hat im erstinstanzlichen Verfahren nicht angekündigt, einen Amtshaftungs- oder Schadensersatzprozess anstrengen zu wollen (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2018 - 6 B 133.18 - NVwZ 2019, 649 = juris Rn. 11).

    Denn die Feststellung der Rechtswidrigkeit der straßenrechtlichen Anordnung zum Rückschnitt überhängender Pflanzen ist für die zivilrechtliche Frage, ob ein Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht, nicht vorgreiflich (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 14.12.2018 - 6 B 133.18 - NVwZ 2019, 649 = juris Rn. 15; B.v. 9.3.2005 - 2 B 111.04 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 14.01.2019 - 3 B 48.18

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens auf Verlängerung eines Jagdscheins

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 8 ZB 20.1288
    Abgesehen davon könnte das Ersturteil angesichts der zutreffenden Erwägungen zur Unzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage nicht auf der streitigen Frage beruhen, ob die beseitigten Pflanzen vom klägerischen Grundstück überhingen oder aber - wie der Kläger behauptet - unmittelbar auf dem Grundstück der Beklagten gewachsen sind (vgl. BVerwG, B.v. 14.1.2019 - 3 B 48.18 - GSZ 2019, 129 = juris Rn. 15).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 8 ZB 20.1288
    Ob das Verwaltungsgericht im Einzelfall nach § 84 VwGO vorgeht, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen, das nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt wird, wenn die Beurteilung auf sachfremden Erwägungen oder groben Fehleinschätzungen beruht (BVerwG, U.v. 15.12.1989 - 7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220 = juris Rn. 7; Aulehner in Sodan/Ziekow, VwGO, § 84 Rn. 25).
  • BVerwG, 28.01.2020 - 2 B 34.19

    Anforderungen an den Milderungsgrund der Entgleisung in einer mittlerweile

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 8 ZB 20.1288
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, vor allem wenn er es - wie hier - unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, B.v. 28.1.2020 - 2 B 34.19 - juris Rn. 12; B.v. 20.12.2011 - 7 B 43.11 - Buchholz 445.4 § 58 WHG Nr. 1 = juris Rn. 26).
  • BVerwG, 20.12.2011 - 7 B 43.11

    Wasserrechtliche Anordnung, die Regelungen der Anhänge zur Abwasserverordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 8 ZB 20.1288
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, vor allem wenn er es - wie hier - unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, B.v. 28.1.2020 - 2 B 34.19 - juris Rn. 12; B.v. 20.12.2011 - 7 B 43.11 - Buchholz 445.4 § 58 WHG Nr. 1 = juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 10.08.2017 - 8 ZB 15.1428

    Beseitigung von Pflanzen wegen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 8 ZB 20.1288
    Der Senat orientiert sich bei Anfechtungsklagen gegen einen aufgrund Art. 29 BayStrWG angeordneten Rückschnitt von Pflanzen am Auffangwert von 5.000 Euro (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2019 - 8 ZB 19.1855 - juris Rn. 13; B.v. 10.8.2017 - 8 ZB 15.1428 - BayVBl 2018, 385 = juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 11.11.2019 - 8 ZB 19.1855

    Anordnung zum Rückschnitt von Pflanzenbewuchs

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • VGH Bayern, 24.01.2005 - 8 ZB 04.1223
  • BVerfG, 03.07.2019 - 1 BvR 2811/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BGH, 11.03.2016 - V ZR 102/15

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Entfernen eines unbefugt auf einem

  • BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Soldat auf Zeit; Unteroffizier; Umwandlung

  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerwG, 04.08.2017 - 6 B 34.17

    Heranziehung zu Dienstleistungen; einheitliches Wehrübungsrecht; Auswahlermessen

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 10 LA 31/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Feststellung

  • VGH Bayern, 04.10.2017 - 8 ZB 16.475

    Antrag auf Zulassung einer Ausnahme von Verboten der

  • BVerwG, 12.12.2019 - 8 C 3.19

    Gestattung der Berliner Gaststätte "Rheingauer Weinbrunnen" im Jahr 2014 war

  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

  • BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 107.08

    Anspruch auf mündliche Verhandlung oder mündliche Anhörung gem. Art. 103 Abs. 1

  • BVerfG, 16.04.2020 - 1 BvR 2705/16

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes durch Überspannen der Anforderungen an

  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

  • VGH Bayern, 21.09.2020 - 8 C 20.1888

    Gegenvorstellung gegen Streitwertfestsetzung

    Der Kläger begehrt eine Reduzierung des vom Senat mit Beschluss vom 30. Juli 2020 (Az. 8 ZB 20.1288) festgesetzten Streitwerts in Höhe von 5.000 Euro.
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