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   VGH Bayern, 30.08.2017 - 8 ZB 15.1586   

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https://dejure.org/2017,34853
VGH Bayern, 30.08.2017 - 8 ZB 15.1586 (https://dejure.org/2017,34853)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.08.2017 - 8 ZB 15.1586 (https://dejure.org/2017,34853)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. August 2017 - 8 ZB 15.1586 (https://dejure.org/2017,34853)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 86 Abs. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3, § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2
    Befreiung von der Straßenreinigungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Straßenreinigungspflicht der Straßenrinne aufgrund hohen Verkehrsaufkommens

  • rewis.io

    Befreiung von der Straßenreinigungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungszulassungsantrag (abgelehnt); Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Reinigungspflicht für Straßen; Grenzen der Abwälzbarkeit; Zumutbarkeit der Abwälzung im Einzelfall (verneint); Befreiung; Straßenreinigungungspflicht; Verfahrensmangel; ...

  • rechtsportal.de

    Befreiung von der Straßenreinigungspflicht der Straßenrinne aufgrund hohen Verkehrsaufkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2017 - 8 ZB 15.1586
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse Verfahrensbeteiligter, insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - juris Rn. 2).

    Daher muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren der Vorinstanz auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme bzw. die bezeichneten Ermittlungen dem Gericht auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr; BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B.v. 28.7.2008 - 8 B 31.08 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 15.03.2017 - 8 ZB 15.1610

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Rechtmäßiger Wegeverlauf einer

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2017 - 8 ZB 15.1586
    Auch in rechtlicher Hinsicht hat die Beklagte schlüssige Gegenargumente, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis, d.h. nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838; BayVGH, B.v. 15.3.2017 - 8 ZB 15.1610 - juris Rn. 8 m.w.N.) unrichtig ist, nicht substanziiert vorgetragen.
  • BVerwG, 28.07.2008 - 8 B 31.08

    Voraussetzungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2017 - 8 ZB 15.1586
    Daher muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren der Vorinstanz auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme bzw. die bezeichneten Ermittlungen dem Gericht auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr; BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B.v. 28.7.2008 - 8 B 31.08 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13

    Verkehrsprognosen und Verträglichkeitsprüfung; naturschutzrechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2017 - 8 ZB 15.1586
    Lediglich höchst vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Senat nicht gehalten ist, in seiner Entscheidung das gesamte, nicht immer zentrale Vorbringen wiederzugeben und zu jedem einzelnen Gesichtspunkt Stellung zu nehmen (vgl. BVerwG, B.v. 28.11.2013 - 9 B 14.13 - DVBl 2014, 237 Rn. 34 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.07.2009 - 4 BN 12.09

    Verpflichtung zu einer erneuten Beteiligung der Planbetroffenen nach Wechsel der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2017 - 8 ZB 15.1586
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) ist nur dann hinreichend dargelegt, wenn substanziiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände der Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (stRspr; vgl. BVerwG, B.v. 8.7.2009 - 4 BN 12.09 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 04.04.2007 - 8 B 05.3195

    Abwälzung der Pflicht zu Reinigung und Winterdienst auf Anlieger: Zumutbarkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2017 - 8 ZB 15.1586
    Soweit die Zulassungsbegründung die Frage für klärungsbedürftig hält, wann die dem Anlieger auferlegten Leistungen unzumutbar sind, fehlt es schon an der hinreichenden Darlegung eines Zulassungsgrundes, weil sich die Zulassungsbegründung nur unzureichend mit der einschlägigen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere mit der Grundsatzentscheidung des Senats vom 4. April 2007 (8 B 05.3195, BayVBl 2007, 558), auseinandersetzt.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2017 - 8 ZB 15.1586
    Im Übrigen fehlt es auch an einer hinreichenden Formulierung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Versäumnisse in der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2017 - 8 ZB 15.1586
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse Verfahrensbeteiligter, insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2017 - 8 ZB 15.1586
    Darüber hinaus setzt die geltend gemachte Verletzung der Pflicht zur Amtsermittlung die Darlegung voraus, dass die unterbliebene Aufklärung - hier also die unterbliebene Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Verkehrsbelastung im streitgegenständlichen Straßenbereich - in dem Verfahren rechtzeitig gerügt worden ist (BVerwG, B.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2017 - 8 ZB 15.1586
    Auch in rechtlicher Hinsicht hat die Beklagte schlüssige Gegenargumente, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis, d.h. nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838; BayVGH, B.v. 15.3.2017 - 8 ZB 15.1610 - juris Rn. 8 m.w.N.) unrichtig ist, nicht substanziiert vorgetragen.
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