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   VGH Bayern, 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200   

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https://dejure.org/2018,37677
VGH Bayern, 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200 (https://dejure.org/2018,37677)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200 (https://dejure.org/2018,37677)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - 15 ZB 18.31200 (https://dejure.org/2018,37677)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 103 Abs. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 S. 4; VwGO § 105, § 108 Abs. 2, § 138 Nr. 3, § 173 S. 1; ZPO § 164, § 415 Abs. 1
    Gehörsrüge: Verständigungsprobleme mit Dolmetscher in der mündlichen Verhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Asylverfahren aufgrund von Verständigungsproblemen mit dem Dolmetscher in der mündlichen Verhandlung

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs aufgrund des Bestehens von Verständigungsproblemen mit Dolmetscher in der mündlichen Verhandlung; Anspruch eines kubanischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • rewis.io

    Gehörsrüge: Verständigungsprobleme mit Dolmetscher in der mündlichen Verhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Asylverfahren aufgrund von Verständigungsproblemen mit dem Dolmetscher in der mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de

    Asyl (Kuba); Berufungszulassung (abgelehnt); Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs (verneint); Gehörsrüge; Darlegung; Dolmetscher; Übermittlungsfehler; Verständigungsschwierigkeiten

  • rechtsportal.de

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs aufgrund des Bestehens von Verständigungsproblemen mit Dolmetscher in der mündlichen Verhandlung; Anspruch eines kubanischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (30)

  • VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200
    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 5.9.2018 - 15 ZB 18.32208 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht.).

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgrund von Übermittlungsfehlern bei Beteiligung eines Dolmetschers in der mündlichen Verhandlung, mit dem Verständigungsschwierigkeiten bestehen (sollen), kommt im Übrigen nur in Betracht, wenn die Sprachmittlung durch einen zugezogenen Dolmetscher aufgrund von Übertragungsfehlern tatsächlich an erheblichen Mängeln gelitten und dies zu einer unrichtigen, unvollständigen oder sinnentstellenden Wiedergabe der vom Asylsuchenden in der mündlichen Verhandlung gemachten Angaben geführt hat (BayVGH, B.v. 4.12.2017 - 5 ZB 17.31569 - NVwZ-RR 2018, 631 = juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht; OVG NRW, B.v. 2.10.2017 - 4 A 2286/17.A - juris Rn. 6; B.v. 26.4.2018 - 4 A 869/16.A - juris Rn. 33; NdsOVG, B.v. 13.2.2004 - 7 LA 194/03 - NVwZ-RR 2004, 707 = juris Rn. 4).

    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährleistet nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll ausschließlich sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BayVGH, B.v. 4.10.2018 - 15 ZB 18.32354 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht; OVG Saarl., B.v. 16.5.2015 - 2 A 197/14 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 08.08.2017 - 15 ZB 17.30494

    Geltendmachung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200
    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 5.9.2018 - 15 ZB 18.32208 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht.).

    Die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des Gebots, rechtliches Gehör zu gewähren, erfordert auch insofern die substantiierte Darlegung, sämtliche verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 14 ZB 17.30263 - juris Rn. 9; vgl. auch BVerwG, B.v. 4.8.2008 - 1 B 3.08 - juris Rn. 9; U.v. 29.6.2015 - 10 B 66.14 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.2.2016 - 9 ZB 15.30247 - juris Rn. 21 m.w.N.; B.v. 25.8.2016 - 14 ZB 16.30133 - juris Rn. 4; B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 21 m.w.N.; Breuning in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand: Juli 2018, § 108 Rn. 55).

  • VGH Bayern, 04.09.2018 - 15 ZB 18.32165

    Asylantrag wegen Konversion zum Christentum - erfolgloser Antrag auf Zulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200
    Das Gericht muss die Beteiligten auch nicht grundsätzlich vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Streitstoffes hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Entscheidungsfindung nach Schluss der mündlichen Verhandlung ergibt (BVerwG, B.v. 28.7.2016 - 4 B 12.16 - NVwZ 2017, 641 = juris Rn. 24 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.9.2018 - 15 ZB 18.32165 - juris Rn. 11; OVG NRW, B.v. 16.12.2016 - 1 A 2199/16.A - juris Rn. 25).

    Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht besteht - zur Vermeidung einer sog. Überraschungsentscheidung - nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.9.2018 - 15 ZB 18.32165 - juris Rn. 9; OVG NRW, B.v. 6.6.2016 - 13 A 1882/15.A - juris Rn. 28; OVG SA, B.v. 22.1.2018 - 3 L 63/17 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 29.01.2004 - 1 B 16.04

    Vorliegen einer Verkürzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200
    Soweit der Kläger der Meinung ist, dass Einzelheiten von der Dolmetscherin falsch übersetzt worden seien, hat er eine diesbezügliche Gehörsrüge mithin schon deshalb nicht substantiiert dargelegt, weil er in der Antragsbegründung nicht schlüssig aufzeigt, in welchen konkreten entscheidungserheblichen Punkten es im Einzelnen in der mündlichen Verhandlung zu fehlerhaften Übersetzungen gekommen sein soll (vgl. auch BVerwG, B.v. 29.1.2004 - 1 B 16.04 - Buchholz 310 § 133 (nF) VwGO Nr. 70 = juris, Rn. 3; OVG NRW, B.v. 14.9.2017 - 4 A 2106/17.A - juris, Rn. 8 f.).
  • OVG Niedersachsen, 13.02.2004 - 7 LA 194/03

    Darlegungsumfang bei Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs als

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgrund von Übermittlungsfehlern bei Beteiligung eines Dolmetschers in der mündlichen Verhandlung, mit dem Verständigungsschwierigkeiten bestehen (sollen), kommt im Übrigen nur in Betracht, wenn die Sprachmittlung durch einen zugezogenen Dolmetscher aufgrund von Übertragungsfehlern tatsächlich an erheblichen Mängeln gelitten und dies zu einer unrichtigen, unvollständigen oder sinnentstellenden Wiedergabe der vom Asylsuchenden in der mündlichen Verhandlung gemachten Angaben geführt hat (BayVGH, B.v. 4.12.2017 - 5 ZB 17.31569 - NVwZ-RR 2018, 631 = juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht; OVG NRW, B.v. 2.10.2017 - 4 A 2286/17.A - juris Rn. 6; B.v. 26.4.2018 - 4 A 869/16.A - juris Rn. 33; NdsOVG, B.v. 13.2.2004 - 7 LA 194/03 - NVwZ-RR 2004, 707 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel,

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200
    Die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des Gebots, rechtliches Gehör zu gewähren, erfordert auch insofern die substantiierte Darlegung, sämtliche verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 14 ZB 17.30263 - juris Rn. 9; vgl. auch BVerwG, B.v. 4.8.2008 - 1 B 3.08 - juris Rn. 9; U.v. 29.6.2015 - 10 B 66.14 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.2.2016 - 9 ZB 15.30247 - juris Rn. 21 m.w.N.; B.v. 25.8.2016 - 14 ZB 16.30133 - juris Rn. 4; B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 21 m.w.N.; Breuning in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand: Juli 2018, § 108 Rn. 55).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200
    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 5.9.2018 - 15 ZB 18.32208 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht.).
  • BVerwG, 16.02.2010 - 10 B 34.09

    Anspruch auf ein Rechtsgespräch und eine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200
    Auch ist das Gericht hiernach nicht verpflichtet, seine Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern (BVerwG, B.v. 16.2.2010 - 10 B 34.09 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 14.06.2013 - 5 B 41.13

    Gewährung rechtlichen Gehörs; Hinzuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200
    Die ordnungsgemäße Begründung einer Gehörsrüge im Zulassungsverfahren erfordert vielmehr grundsätzlich Ausführungen dazu, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen worden und inwiefern dies entscheidungserheblich gewesen wäre (BVerwG, B.v. 14.6.2013 - 5 B 41.13 - juris Rn. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.1.2018 - 11 ZB 17.31234 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.2014 - 1 B 12.13

    Verfahrensfehler bei Streit über die Verweigerung der Ausstellung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200
    Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht besteht - zur Vermeidung einer sog. Überraschungsentscheidung - nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.9.2018 - 15 ZB 18.32165 - juris Rn. 9; OVG NRW, B.v. 6.6.2016 - 13 A 1882/15.A - juris Rn. 28; OVG SA, B.v. 22.1.2018 - 3 L 63/17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 10 B 66.14

    Bemessung der Höhe der Rentenanwartschaft eines Rechtsanwalts anhand seiner

  • VGH Bayern, 05.02.2016 - 9 ZB 15.30247

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bescheidung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2016 - 13 A 1882/15

    Anforderungen an die Annahme einer internen Schutzalternative im Sinne des Art. 8

  • BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16

    Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie;

  • VGH Bayern, 25.08.2016 - 14 ZB 16.30133

    Unzureichende Darlegung der Zulassungsgründe für Berufung im Asylverfahren bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2016 - 1 A 2199/16

    Drohen von Repressalien durch Konversion eines marokkanischen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - 4 A 2106/17
  • VGH Bayern, 20.09.2017 - 15 ZB 17.31105

    Fehlerhafte Begründung eines asylrechtlichen Berufungszulassungsantrags

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2017 - 4 A 2286/17

    Darlegen von Zulassungsgründen hinsichtlich Verletzung des Anspruchs auf

  • VGH Bayern, 04.12.2017 - 5 ZB 17.31569

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Dolmetscherbeeidigung

  • VGH Bayern, 18.01.2018 - 8 ZB 17.31372

    Fehlende Darlegung von Zulassungsgründen im Asylverfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2018 - 3 L 63/17

    Umfang des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - 4 A 869/16
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 14 ZB 17.30263

    Fehlerhafte Beweiswürdigung verstößt nicht gegen den Grundsatz auf rechtliches

  • VGH Bayern, 05.09.2018 - 15 ZB 18.32208

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen fehlender Verletzung rechtlichen

  • VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 18.31366

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • VGH Bayern, 04.10.2018 - 15 ZB 18.32354

    Ablehnung des Zulassungsantrags mangels substantiierter Darlegung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2018 - 19 A 70/18

    Anspruch eines Asylbewerbers auf einen muttersprachlichen Dolmetscher bzw. auf

  • VGH Bayern, 03.01.2018 - 11 ZB 17.31234

    Kein Vorliegen des Zulassungsgrundes der Divergenz

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2020 - A 2 S 1745/19

    Verletzung des Gebots rechtlichen Gehörs wegen fehlerhafter Übersetzung im

    Danach ist der Anspruch eines Asylklägers auf rechtliches Gehör in der Regel verletzt, wenn eine zureichende Verständigung mit dem vom Gericht zur mündlichen Verhandlung geladenen Dolmetscher nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.01.2004 - 1 B 16.04 - juris Rn. 3 und vom 29.04.1983 - 9 B 1610.81 - juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200 - juris Rn. 7 und 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.05.2018 - 19 A 70/18.A - juris Rn. 3 ff.).

    Übersetzungsfehler müssen aber grundsätzlich schon in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht gerügt werden, ansonsten verliert der Asylsuchende sein Rügerecht, da auf die Zuziehung eines Dolmetschers verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.04.1983, aaO juris Rn. 4 und 5; siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.06.2018 - 13 A 1861/18.A - juris Rn 3; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.10.2018, aaO juris Rn 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.07.2006 - 5 LA 306/05 - juris Rn. 5).

    Auch haben sie keinen Unterbrechungs- oder Vertagungsantrag mit der Begründung gestellt, dass die Klägerin einen anderen Dolmetscher wünsche (vgl. dazu Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.10.2018, aaO juris Rn. 7).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2024 - 6 LA 168/24

    Irak: Voraussetzung einer begründeten Gehörsrüge

    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 -, juris Rn. 13; OVG Schleswig. Beschl. v. 17.05.2022 - 4 LA 371/19 -, juris Rn. 18) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat (vgl. VGH München, Beschl. v. 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 15 ZB 19.30148

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - besteht nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.9.2018 - 15 ZB 18.32165 - juris Rn. 9; B.v. 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200 - juris Rn. 4; B.v. 20.12.2018 - 15 ZB 18.32985 - noch unveröffentlicht; OVG NRW, B.v. 6.6.2016 - 13 A 1882/15.A - juris Rn. 28; OVG SA, B.v. 22.1.2018 - 3 L 63/17 - juris Rn. 3).

    Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 18.31366 - juris Rn. 3; B.v. 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200 - juris Rn. 14).

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2024 - 6 LA 44/24

    Asylrecht (Irak): Konversion zum Christentum; Sicherheitslage und humanitäre

    oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat (vgl. VGH München, Beschl. v. 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 24.06.2019 - 15 ZB 19.32283

    Aufstockerklage eines in Griechenland als subsidiär Schutzberechtigten

    Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 18.31366 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200 - juris Rn. 14; B.v. 30.4.2019 - 15 ZB 19.31547 - noch unveröffentlicht; B.v. 19.6.2019 - 15 ZB 19.32197 - noch unveröffentlicht).
  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 8 ZB 18.32811

    Keine drohende Verfolgung wegen exponierter exilpolitischer Betätigung eines

    Zum einen hat ein Asylsuchender im Asylprozess keinen Anspruch auf einen Dolmetscher, mit dem eine bestmögliche Verständigung gewährleistet ist; vielmehr genügt es grundsätzlich, dass dem Betroffenen eine ausreichende Verständigung über den Dolmetscher möglich ist (vgl. OVG NRW, B.v. 23.5.2018 - 19 A 70/18.A - juris Rn. 7 ff. m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

    Etwas Anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 18.31366 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200 - juris Rn. 14; B.v. 30.4.2019 - 15 ZB 19.31547 - juris Rn. 7; B.v. 19.6.2019 - 15 ZB 19.32197 - juris Rn. 5; B.v. 27.6.2019 - 15 ZB 19.32352- juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2020 - A 2 S 111/20

    Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme im Asylverfahren bei Behauptung eines

    Danach ist der Anspruch eines Asylklägers auf rechtliches Gehör in der Regel verletzt, wenn eine zureichende Verständigung mit dem vom Gericht zur mündlichen Verhandlung geladenen Dolmetscher nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.01.2004 - 1 B 16.04 - juris Rn. 3 und vom 29.04.1983 - 9 B 1610.81 - juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200 - juris Rn. 7 und 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.05.2018 - 19 A 70/18.A - juris Rn. 3 ff.).
  • VGH Bayern, 27.06.2019 - 15 ZB 19.32352

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs

    Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 18.31366 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200 - juris Rn. 14; B.v. 30.4.2019 - 15 ZB 19.31547 - noch unveröffentlicht; B.v. 19.6.2019 - 15 ZB 19.32197 - noch unveröffentlicht).
  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 15 ZB 19.34099

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Libanon - erfolgloser

    Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 18.31366 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200 - juris Rn. 14; B.v. 30.4.2019 - 15 ZB 19.31547 - juris Rn. 7; B.v. 19.6.2019 - 15 ZB 19.32197 - juris Rn. 5; B.v. 27.6.2019 - 15 ZB 19.32352- juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 19.06.2019 - 15 ZB 19.32197

    Rechtliches Gehör; Anforderungen an die Entscheidungsgründe

  • VGH Bayern, 30.04.2019 - 15 ZB 19.31547

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Verfahrensfehler

  • VGH Bayern, 07.01.2019 - 15 ZB 19.30027

    Berufungszulassung - Darlegungsanforderung an einen Verfahrensfehler in Form der

  • VGH Bayern, 03.06.2019 - 15 ZB 19.32051

    Ausreichende Verständigung über den Dolmetscher

  • VGH Bayern, 09.04.2019 - 8 ZB 19.30246

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs wegen nicht wörtlicher Übersetzung des

  • VGH Bayern, 28.10.2019 - 15 ZB 19.33786

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Verletzung des Ansprucha

  • VGH Bayern, 28.10.2019 - 15 ZB 19.33773

    Erfolgloser auf Gehörsrüge gestützter Berufungszulassungsantrag eines

  • VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.30300

    Gehörsrüge wegen eines Übersetzungsfehlers

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