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   VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813   

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https://dejure.org/2022,36932
VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813 (https://dejure.org/2022,36932)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.11.2022 - 11 CS 22.1813 (https://dejure.org/2022,36932)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. November 2022 - 11 CS 22.1813 (https://dejure.org/2022,36932)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Fahrtenbuch, Geschwindigkeitsüberschreitung, Mitwirkungspflicht des Halters, Dauer der Maßnahme. DSGVO

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVZO § 31a; DSGVO Art. 6, 17
    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs, Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 23 km/h, Verwertbarkeit des Ergebnisses einer Geschwindigkeitsmessung, Zumutbarer Ermittlungsaufwand bei Schweigen auf Anhörungsschreiben, Zeitliche Bemessung der ...

  • IWW

    § 31a StVZO, Art. 6 DSGVO, Art. 17 DSGVO, EUV 2016/679 Art. 6, EUV 2016/679 Art. 17

  • rewis.io

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs, Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 23 km/h, Verwertbarkeit des Ergebnisses einer Geschwindigkeitsmessung, Zumutbarer Ermittlungsaufwand bei Schweigen auf Anhörungsschreiben, Zeitliche Bemessung der ...

  • bussgeldsiegen.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrtenbuch: Mitwirkungspflichten des Halters - Unbestimmte Dauer der Auflage

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage wegen Verkehrsverstößen verstößt nicht gegen DSGVO

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Bayern, 06.12.2022 - 11 ZB 22.1662

    Fahrtenbuchauflage, Hauptsacheerledigung durch Zeitablauf im Zulassungsverfahren

    Dazu gehört es insbesondere, dass er den bekannten oder auf einem vorgelegten Foto der Verkehrsüberwachungsanlage erkannten Fahrer, ggf. auch sich selbst, benennt oder zumindest den möglichen Täterkreis eingrenzt und die Täterfeststellung durch Nachfragen im Kreis der Nutzungsberechtigten fördert (vgl. OVG NW, B.v. 30.6.2015 - 8 B 1465/14 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 30.11.2022 - 11 CS 22.1813 - juris Rn. 20).

    Kommt er dem nicht nach, darf auch ein rechtmäßiges Verhalten im Bußgeldverfahren im nachfolgenden Verwaltungsverfahren zur Anordnung eines Fahrtenbuchs unter gefahrenabwehrrechtlichem Blickwinkel als Obliegenheitsverletzung gewürdigt werden, die den angemessenen Ermittlungsaufwand reduziert (vgl. NdsOVG, B.v. 14.1.2019 - 12 ME 170/18 - NJW 2019, 1013 = juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 30.11.2022 a.a.O.).

    Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage nach § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO setzt nicht voraus, dass der Halter seine Mitwirkungsobliegenheiten schuldhaft nicht erfüllt oder die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers sonst zu vertreten hat (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2022 a.a.O. Rn. 18; B.v. 22.4.2008 - 11 ZB 07.3419 - juris Rn. 16; OVG LSA, B.v. 5.3.2021 - 3 M 224/20 - juris Rn. 22; OVG Hamburg, B.v. 1.12.2020 - 4 Bs 84/20 - DVBl 2021, 749 = juris Rn. 18; OVG NRW, B.v. 21.3.2016 - 8 B 64/16 - juris Rn. 13 f. jeweils m.w.N.).

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