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   VGH Bayern, 31.01.2013 - 12 B 12.860   

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VGH Bayern, 31.01.2013 - 12 B 12.860 (https://dejure.org/2013,867)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.01.2013 - 12 B 12.860 (https://dejure.org/2013,867)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 12 B 12.860 (https://dejure.org/2013,867)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Aufklärungspflicht des Integrationsamts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Einholung eines aktuellen amtsärztlichen Gutachtens vor der Zustimmung des Integrationsamtes zur krankheitsbedingten Kündigung eines Schwerbehinderten oder einer einem Schwerbehinderten gleichgetellten Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchwbAV § 27
    Notwendigkeit der Einholung eines aktuellen amtsärztlichen Gutachtens vor der Zustimmung des Integrationsamtes zur krankheitsbedingten Kündigung eines Schwerbehinderten oder einer einem Schwerbehinderten gleichgetellten Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2013 - 12 B 12.860
    28 aa) Bei seiner Ermessensentscheidung hat das Integrationsamt die widerstreitenden Interessen des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes und das Interesse des Arbeitgebers an der Wahrung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1995 - 5 C 24.93 -, BVerwGE 99, 336 [338]; Urteil vom 2.7.1992 - 5 C 51.90 -, BVerwGE 90, 287 [292 f.]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach betont, dass der Schwerbehindertenschutz an Gewicht gewinnt, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf Gründe gestützt wird, die in der Behinderung selbst ihre Ursache haben, und dass infolgedessen an die bei der interessenabwägenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigende Zumutbarkeitsgrenze für den Arbeitgeber besonders hohe Anforderungen zu stellen sind, um dem im Schwerbehindertenrecht zum Ausdruck kommenden Schutzgedanken der Rehabilitation angemessen Rechnung zu tragen (vgl. BVerwGE 99, 336 [339]; 39, 36 [38]; 29, 140 [141]).

    In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber deshalb sogar verpflichtet sein, den schwerbehinderten Arbeitnehmer "durchzuschleppen" (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 19.10.1995 - 5 C 24.93 -, BVerwGE 99, 336 [339]).

    Überschritten wird die Zumutbarkeitsgrenze erst dann, wenn die Weiterbeschäftigung nicht mehr zu einem wirtschaftlich sinnvollen Austausch von Leistung und Gegenleistung führt und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses allen Gesetzen wirtschaftlicher Vernunft widerspricht, insbesondere dem Arbeitgeber einseitig die Lohnzahlungspflicht auferlegt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1995 - 5 C 24.93 -, BVerwGE 99, 336 [339]).

    31 bb) Um die nach §§ 85 ff. SGB IX erforderliche Ermessensentscheidung sachgerecht treffen zu können, muss das Integrationsamt anknüpfend an den Antrag des Arbeitgebers und von ihm ausgehend von Amts wegen all das ermitteln und sodann auch berücksichtigen, was erforderlich ist, um die gegensätzlichen Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Arbeitnehmers gegeneinander abwägen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1995 - 5 C 24.93 -, BVerwGE 99, 336 [338 f.]).

    Angesichts dessen erschließt sich nicht, weshalb es dem Beigeladenen nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 19.10.1995 - 5 C 24.93 -, BVerwGE 99, 336 [338 f.]) zumutbar sein sollte, den schwerbehinderten Kläger weiter "durchzuschleppen".

    Sollte sich bei den anstehenden Sachverhaltsermittlungen ein weiterer Erkenntnisgewinn zum Nachteil des Klägers nicht ergeben, so dürfte im Lichte der vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten strengen Voraussetzungen des Sonderkündigungsschutzes schwerbehinderter und gleichgestellter Arbeitnehmer (vgl. BVerwGE 99, 336 [339]) eine Zustimmung zur Kündigung allerdings kaum in Betracht kommen.

  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 12 ZB 10.1269

    Schwerbehindertenrecht/ProzessrechtKostenentscheidung nach übereinstimmenden

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2013 - 12 B 12.860
    Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 stellte der Senat das anhängige Verfahren - 12 ZB 10.1269 - ein, nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt hatten.

    Im Übrigen wurde das insoweit anhängige Verfahren aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen der Beteiligten inzwischen mit Beschluss des Senats vom 12. Oktober 2010 - 12 ZB 10.1269 - eingestellt.

  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2013 - 12 B 12.860
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach betont, dass der Schwerbehindertenschutz an Gewicht gewinnt, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf Gründe gestützt wird, die in der Behinderung selbst ihre Ursache haben, und dass infolgedessen an die bei der interessenabwägenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigende Zumutbarkeitsgrenze für den Arbeitgeber besonders hohe Anforderungen zu stellen sind, um dem im Schwerbehindertenrecht zum Ausdruck kommenden Schutzgedanken der Rehabilitation angemessen Rechnung zu tragen (vgl. BVerwGE 99, 336 [339]; 39, 36 [38]; 29, 140 [141]).
  • BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70

    Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2013 - 12 B 12.860
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach betont, dass der Schwerbehindertenschutz an Gewicht gewinnt, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf Gründe gestützt wird, die in der Behinderung selbst ihre Ursache haben, und dass infolgedessen an die bei der interessenabwägenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigende Zumutbarkeitsgrenze für den Arbeitgeber besonders hohe Anforderungen zu stellen sind, um dem im Schwerbehindertenrecht zum Ausdruck kommenden Schutzgedanken der Rehabilitation angemessen Rechnung zu tragen (vgl. BVerwGE 99, 336 [339]; 39, 36 [38]; 29, 140 [141]).
  • BVerwG, 16.09.1986 - 1 C 13.85

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährige - Europäisches

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2013 - 12 B 12.860
    Der Senat hat insoweit nur zu ermitteln, ob die von der Behörde herangezogenen Erwägungen ausreichen, die getroffene Verwaltungsentscheidung zu tragen (vgl. BVerwGE 75, 26 [29]; Wolff, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 113 RdNr. 67).
  • BVerwG, 07.03.1991 - 5 B 114.89

    Maßgeblicher Sachverhalt bei der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2013 - 12 B 12.860
    Der streitgegenständliche Bescheid vom 17. August 2010, mit dem der Beklagte dem Beigeladenen die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers erteilt hat, ist - bezogen auf den insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Kündigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.3.1991 - 5 B 114/89 -, NZA 1991, 511) - mangels hinreichender Ermittlung des der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalts ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig; er verletzt den Kläger in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2013 - 12 B 12.860
    28 aa) Bei seiner Ermessensentscheidung hat das Integrationsamt die widerstreitenden Interessen des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes und das Interesse des Arbeitgebers an der Wahrung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1995 - 5 C 24.93 -, BVerwGE 99, 336 [338]; Urteil vom 2.7.1992 - 5 C 51.90 -, BVerwGE 90, 287 [292 f.]).
  • BVerwG, 22.11.1994 - 5 B 16.94

    Mitwirkung des Schwerbehinderten im Kündigungs- Zustimmungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2013 - 12 B 12.860
    cc) Die Verpflichtung des Integrationsamtes zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts findet ihre Grenze erst in der sich aus der (mit § 26 Abs. 2 VwVfG wortgleichen) Bestimmung des § 21 Abs. 2 SGB X ergebenden allgemeinen Mitwirkungsobliegenheit des Betroffenen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.1994 - 5 B 16.94 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG Nr. 8).
  • VG München, 22.09.2011 - M 15 K 10.4594

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen aus

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2013 - 12 B 12.860
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 22. September 2011 - M 15 K 10.4594 - und der Bescheid des Beklagten vom 17. August 2010 - 14/46/6122-7006/10-Sh 61 werden aufgehoben.
  • VGH Bayern, 22.02.2016 - 12 ZB 16.173

    Zustimmung zur ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung eines

    Bei der Zustimmung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei der das Interesse des Arbeitgebers am Erhalt seiner wirtschaftlichen Gestaltungsfreiheit mit dem Interesse des betroffenen schwerbehinderten Arbeitsnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes abgewogen werden muss (vgl. BayVGH, U. v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - BayVBl. 2014, 440 ff. Rn. 28).

    Je stärker der Bezug der vorgebrachten Kündigungsgründe zur Behinderung des Arbeitnehmers ist, umso stärker sind auch seine Belange an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes zu gewichten (vgl. BayVGH, U. v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - BayVBl. 2014, 440 ff. Rn. 28).

    Bleibt die Sachverhaltsermittlung des Integrationsamts unvollständig, ist die Entscheidung über die Zustimmung zur Kündigung hingegen ermessensfehlerhaft (vgl. BayVGH, U. v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - BayVBl. 2014, 440 ff. Rn. 33; U. v. 22.10.2008 - 12 BV 07.2256 - juris Rn. 15; Hohmann in Wiegand, SGB IX Teil 2 - Schwerbehindertenrecht, § 85 SGB IX Rn. 95).

    Es muss vielmehr nach § 20 SGB X alle Tatsachen ermitteln, die unter Berücksichtigung des Antrags auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung erforderlich sind, um die gegensätzlichen Interessen gegeneinander abzuwägen und sich von der Richtigkeit der für die Entscheidung wesentlichen Behauptungen der Verfahrensbeteiligten eine eigene Überzeugung zu bilden (vgl. BVerwG, B. 24.11.2009 - 5 B 35.09 - juris Rn. 4; BayVGH, U. v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - BayVBl. 2014, 440 ff. Rn. 31; U. v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 36).

    In einem derartigen Fall beschränkt sich die Verpflichtung des Verwaltungsgerichts, die Streitsache zur Spruchreife zu bringen, folglich auf die Ermittlung, ob die von der Behörde herangezogenen Erwägungen ausreichen, die getroffene Verwaltungsentscheidung zu tragen (vgl. BayVGH, U. v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - BayVBl. 2014, 440 ff. LS. 5 Rn. 33 ff. mit weiteren Nachweisen; VG Augsburg, U. v. 4.11.2014 - Au 3 K 14.40 - juris Rn. 37).

  • VG Augsburg, 23.02.2016 - Au 3 K 15.1070

    Widerruf eines Bewilligungsbescheids wegen eines schweren Vergabeverstoßes

    Gemäß § 114 Satz 2 VwGO kann die Verwaltungsbehörde ihre Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsaktes auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen (vgl. allg. BayVGH, U. v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - juris Rn. 27).
  • VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 3 K 14.40

    Schwerbehinderte; Ordentliche Kündigung (verhaltensbedingt); Zustimmung;

    Soweit ein Umstand materiell-rechtlich für die gebotene Interessenabwägung Bedeutung hat, unterliegt er der Aufklärungspflicht (siehe zum Ganzen: BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - juris Rn. 31 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24.93 - BVerwGE 99, 336, 339 - juris Rn. 15).

    Das Integrationsamt hat sodann Ermittlungsdefizite im Rahmen des nach der Aufhebung der Zustimmungsentscheidung weiter anhängigen Antragsverfahrens zu beseitigen und erneut über die beantragte Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu entscheiden (siehe zum Ganzen: BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - juris Rn. 33/44 f. unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 16.9.1986 - 1 C 13/85 - BVerwGE 75, 26 - juris Rn. 19).

  • VG Würzburg, 11.04.2013 - W 3 K 12.645

    Grundsätzlich keine inhaltliche Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung

    Diese Prüfung erstreckt sich insbesondere auch darauf, ob die Behörde von einem ausreichend ermittelten und zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist und ob sie die gesetzlichen Grenzen des Ermessens beachtet und von der ihr eingeräumten Entscheidungsbefugnis in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - juris Rn. 27).

    In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber deshalb sogar verpflichtet sein, den schwerbehinderten Arbeitnehmer "durchzuschleppen" (zu alledem vgl. BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Soweit ein Umstand materiell-rechtlich für die gebotene Interessenabwägung Bedeutung hat, unterliegt er der Aufklärungspflicht (vgl. BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24/93 - BVerwGE 99, 336 - juris Rn. 15 m.w.N.; BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides kommt es im vorliegenden Fall - da kein Widerspruchsverfahren durchgeführt wurde - auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung an (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.1993 - 5 B 80/92 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 29.5.2007 - 12 ZB 06.1134 - juris Rn. 6 f.; VG München, U.v. 25.1.2006 - M 18 K 05.2039 - juris Rn. 28; vgl. hierzu auch: BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - juris Rn. 26 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 7.3.1991 - 5 B 114/89 - juris).

  • VG Würzburg, 20.12.2022 - W 3 S 22.1559

    Erfolgloser Eilantrag gegen Zustimmung des Integrationsamts zur ordentlichen

    Diese Prüfung erstreckt sich insbesondere auch darauf, ob die Behörde von einem ausreichend ermittelten und zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist und ob sie die gesetzlichen Grenzen des Ermessens beachtet und von der ihr eingeräumten Entscheidungsbefugnis in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - juris Rn. 27).

    In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber deshalb sogar verpflichtet sein, den schwerbehinderten Arbeitnehmer "durchzuschleppen" (zu alledem BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    (BVerwG, U.v. 2.7.1992 - 5 C 51.90 - BeckRS 1992, 30440201; BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24/93 - juris Rn. 15 m.w.N.; BVerwG, B.v. 24.11.2009 - 5 B 35/09 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - juris Rn. 31 m.w.N.; vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 12 ZB 10.587 - juris Rn. 9 m.w.N.).

  • VG München, 12.05.2021 - M 31 K 15.2119

    Anteilige Kürzung von Zuwendungen für kommunalen Straßenbau

    Gemäß § 114 Satz 2 VwGO kann die Verwaltungsbehörde ihre Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsaktes auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen (vgl. allg. BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - juris Rn. 27).
  • VG Augsburg, 05.04.2016 - Au 3 K 14.99

    Ermessensfehlerhafte behördliche Untersagung der angekündigten Sperrung eines

    Gemäß § 114 Satz 2 VwGO kann die Verwaltungsbehörde ihre Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsakts auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen (vgl. allg. BayVGH, U. v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - juris Rn. 27).
  • VG München, 09.10.2020 - M 15 K 19.4028

    Keine Zustimmung zu einer personenbedingten, außerordentlichen Kündigung eines

    Es kann die Entscheidung nur auf Ermessensfehler hin überprüfen (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - juris Rn. 27 ff.), wobei maßgeblicher Zeitpunkt nicht die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung, sondern allenfalls der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ist (vgl. BVerwG, B.v. 10.11.2008 - 5 B 79.08 - juris Rn. 5).

    Insoweit ist regelmäßig zu prüfen, ob die in der Schwerbehinderung wurzelnde personenbedingte Minderleistung nicht durch Inanspruchnahme von Mitteln des Integrationsamtes - etwa die Zahlung eines Minderleistungsausgleichs gemäß § 185 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e SGB IX i.V.m. § 27 SchwbAV - behoben und damit wirtschaftlich zumutbar gemacht werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - juris Rn. 29 f.).

  • VG Köln, 11.09.2018 - 7 K 14218/17

    Rechtmäßigkeit der Zustimmungsentscheidung des Widerspruchsausschusses

    Bei seiner Ermessensentscheidung hat das Integrationsamt bzw. der Widerspruchsausschuss die widerstreitenden Interessen des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes und das Interesse des Arbeitgebers an der Wahrung seiner Gestaltungsmöglichkeiten umfassend gegeneinander abzuwägen, vgl. BayVGH, Urteil vom 31.01.2013 - 12 B 12.860 - juris, Rn. 27, 28; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.01.2013 - OVG 6 B 35.11, juris, Rn. 16.
  • VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 3 K 14.766

    Beseitigungsanordnung; maßgeblicher Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung;

    Gemäß § 114 Satz 2 VwGO kann die Verwaltungsbehörde ihre Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsakts auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen (vgl. allg. BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 01.02.2023 - 12 CS 23.8

    Zustimmung des Integrationsamts zu verhaltensbedingter Schwerbehindertenkündigung

  • VG Augsburg, 30.09.2014 - Au 3 K 13.1575

    Verkehrsregelndes Einschreiten; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung

  • VG München, 20.02.2013 - M 18 K 11.5932

    Anfechtungsklage als statthafte Klage gegen die Zustimmung; Ermittlungs- und

  • VG Stuttgart, 14.02.2014 - 11 K 834/13

    Zustimmung des Integrationsamtes zur krankheitsbedingten ordentlichen Kündigung

  • VG Augsburg, 05.07.2016 - Au 3 K 15.1039

    Versagung einer Erstaufforstungserlaubnis

  • VG München, 05.12.2019 - M 15 K 18.2871

    Zustimmung zur verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung mit sozialer

  • VG München, 20.05.2020 - M 31 K 16.5187

    Widerruf einer Zuwendung für kommunale Baumaßnahme bei Verstoß gegen Auflage der

  • VG Augsburg, 19.05.2015 - Au 3 K 14.1518

    Radwegbenutzungspflicht; Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg); qualifizierte

  • VG München, 20.05.2020 - M 31 K 16.1619

    Teilweiser Widerruf einer Zuwendung aufgrund schwerer Vergabeverstöße

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2016 - 12 E 433/16

    Aussetzung des Verfahrens über einen Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur

  • VG Würzburg, 20.02.2018 - W 3 S 18.74

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zustimmung zur Beendigung des

  • VG München, 18.12.2014 - M 15 K 12.1048

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten, ordentlich

  • VG München, 14.10.2013 - M 18 K 12.3273

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

  • VG München, 07.05.2015 - M 15 K 13.2173

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten

  • VG Arnsberg, 15.09.2020 - 11 K 2965/19
  • VG Bayreuth, 18.09.2018 - B 1 K 16.909

    Gefährdung wesentlicher Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch

  • VG Bayreuth, 24.06.2022 - B 8 K 21.751

    Außerordentliche Kündigung - Zustimmung des Integrationsamts

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