Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 C 16.2022   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4247
VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 C 16.2022 (https://dejure.org/2017,4247)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.01.2017 - 9 C 16.2022 (https://dejure.org/2017,4247)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 9 C 16.2022 (https://dejure.org/2017,4247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,4247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    TierSchG § 2, § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 2, Nr. 3; VwGO § 80; BayVwVfG Art. 44 Abs. 2 Nr. 4
    Tierschutzrechtliche Anordnungen wegen Verstößen gegen Tierschutzgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Tierschutzrechtliche Anordnungen wegen Verstößen gegen Tierschutzgesetz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TierSchG § 2 ; TierSchG § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Rechtmäßige Untersagung der Pferdehaltung aufgrund erheblicher Mängel bei der Tierhaltung

  • rechtsportal.de

    Prozesskostenhilfe; vorläufiger Rechtsschutz; tierschutzrechtliche Anordnungen; Tierhaltungsverbot; Veräußerung von Pferden; besonderes Vollzugsinteresse; Sofortvollzug; tierschutzrechtliche Anordnung; Prognose; Veräußerungsanordnung; Amtstierarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 697
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 C 16.526

    Fortnahme von Pferden bei fehlender sachgerechter Betreuung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 C 16.2022
    Der Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage vom 26. Juni 2016 gegen den Bescheid vom 19. Mai 2016 bietet nach dem im Verfahren der Prozesskostenhilfe gem. § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. §§ 114 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 ZPO maßgeblichen Prognosemaßstab keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 9 C 16.526 - juris Rn. 12).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Sachverhalt weiter aufklärungsbedürftig ist oder Ermessensfehler bei der Entscheidung des Landratsamts vorliegen, sind weder ersichtlich noch ausreichend vorgetragen (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 9 C 16.526 - juris Rn. 15).

    Letzteren kommt dabei sowohl hinsichtlich der Frage, ob grobe oder wiederholte Zuwiderhandlungen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen, als auch hinsichtlich der Frage, ob den Tieren die in § 16a Abs. 1 TierSchG vorausgesetzten qualifizierten Folgen zugefügt worden sind, eine vorrangige Beurteilungskompetenz zu (NdsOVG, U.v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 - juris Ls. 2 und Rn. 39, 50; BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 9 C 16.526 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 9 C 16.526 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 CS 16.525

    Fortnahme von Tieren wegen Vernachlässigung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 C 16.2022
    Über die hiergegen erhobene Klage der Antragstellerin (Az. Rn 4 K 16.180) ist noch nicht entschieden; ihr Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz blieb erfolglos (VG Regensburg, B.v. 22.2.2016 - RN 4 S. 16.181; BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 9 CS 16.525; BVerwG, B.v. 5.12.2016 - 3 B 62.16).

    Die sofort vollziehbare Fortnahmeanordnung vom 17. Dezember 2015 ist zudem voraussichtlich rechtmäßig (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 9 CS 16.525 - juris Rn. 18 ff.).

  • VGH Bayern, 05.10.2016 - 9 CS 16.1257

    Behördliches Haltungs- und Betreuungsverbot bei tierschutzwidrigen Zuständen;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 C 16.2022
    Im Hinblick darauf, dass sich das besondere Vollzugsinteresse jedenfalls in Fällen einer konkreten Gefährdung der Tiere regelmäßig aus der Grundverfügung ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2016 - 9 CS 16.1257 - juris Rn. 16) und für die Untersagung der Tierhaltung nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG maßgebend darauf abzustellen ist, dass im Rahmen einer Prognoseentscheidung Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betreffende weiterhin derartige Zuwiderhandlungen begehen wird, ist hiergegen nichts zu erinnern.
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15

    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 C 16.2022
    Letzteren kommt dabei sowohl hinsichtlich der Frage, ob grobe oder wiederholte Zuwiderhandlungen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen, als auch hinsichtlich der Frage, ob den Tieren die in § 16a Abs. 1 TierSchG vorausgesetzten qualifizierten Folgen zugefügt worden sind, eine vorrangige Beurteilungskompetenz zu (NdsOVG, U.v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 - juris Ls. 2 und Rn. 39, 50; BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 9 C 16.526 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05

    Tierschutz; Schafbestand; Auflösung; Ersatzvornahme; Wegnahme; unmittelbare

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 C 16.2022
    Wegen des sofort vollziehbar erklärten Tierhaltungsverbots ist eine Fristsetzung hier ausnahmsweise entbehrlich (vgl. BayVGH, B.v. 27.4.2004 - 25 CS 04.2360 - juris Rn. 3; VGHBW, B.v. 17.3.2005 - 1 S 381/05 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 27.10.2004 - 25 CS 04.2360
    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 C 16.2022
    Wegen des sofort vollziehbar erklärten Tierhaltungsverbots ist eine Fristsetzung hier ausnahmsweise entbehrlich (vgl. BayVGH, B.v. 27.4.2004 - 25 CS 04.2360 - juris Rn. 3; VGHBW, B.v. 17.3.2005 - 1 S 381/05 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 07.01.2013 - 9 ZB 11.2455

    Berufungszulassungsantrag; Untersagung der Haltung und Betreuung von Rindern;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 C 16.2022
    Selbst wenn die Antragstellerin - wie sie behauptet - Pferdezüchterin sein sollte, verstößt die Anordnung hier auch nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2013 - 9 ZB 10.1458 - juris Rn. 12; B.v. 7.1.2013 - 9 ZB 11.2455 - juris Rn. 9 f.).
  • VGH Bayern, 16.03.2016 - 9 CS 16.191

    Anordnung zum Teilabtrag einer einsturzgefährdeten Grenzmauer

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 C 16.2022
    Im Übrigen besteht für das Gericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes keine Pflicht, in eine Beweisaufnahme einzutreten (vgl. VGH, B.v. 16.3.2016 - 9 CS 16.191 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 17.01.2013 - 9 ZB 10.1458

    Schafherde; Verkleinerung; Reduzierung des Schafbestands; Grundrechtseingriff

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 C 16.2022
    Selbst wenn die Antragstellerin - wie sie behauptet - Pferdezüchterin sein sollte, verstößt die Anordnung hier auch nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2013 - 9 ZB 10.1458 - juris Rn. 12; B.v. 7.1.2013 - 9 ZB 11.2455 - juris Rn. 9 f.).
  • BVerfG, 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11

    Strafvollzug; Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 C 16.2022
    Zudem erscheint der Beweiswert der angebotenen Beweismittel auch unter Berücksichtigung des im Prozesskostenhilfeverfahren erleichterten Maßstabs gering, so dass eine Beweiserhebung mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der Antragstellerin ausgehen würde und deshalb die Gewährung von Prozesskostenhilfe ausscheidet (vgl. BVerfG, B.v. 28.8.2014 - 1 BvR 3001/11 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 CS 17.1137

    Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde - TierSchG

    Die Anträge der Antragstellerin auf vorläufigen Rechtsschutz hiergegen sowie auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe blieben erfolglos (VG Regensburg, B.v. 7.9.2016 - RN 4 S. 16.1020; BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 9 CS 16.2021 und 9 C 16.2022); über die Klage (Az. RN 4 16.1021) ist noch nicht entschieden.

    Der Senat hat im Beschluss über die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnung ihres Prozesskostenhilfegesuchs vom 31. Januar 2017 (Az. 9 C 16.2022) ausgeführt, dass das Tierhaltungsverbot voraussichtlich rechtmäßig sei, weil seitens der Antragstellerin wiederholte Zuwiderhandlungen gegen § 2 TierSchG und erhebliche Mängel in der Tierhaltung vorlägen, die sich sowohl aus dem Bescheid vom 19. Mai 2016 als auch aus den vorgelegten Behördenakten und den Feststellungen der beamteten Tierärztin ergeben würden.

  • VGH Bayern, 16.08.2017 - 9 C 17.1132

    Tierhalteverbot infolge Zuwiderhandlung beim Halten von Tieren

    Die Anträge der Antragstellerin auf vorläufigen Rechtsschutz hiergegen sowie auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe blieben erfolglos (VG Regensburg, B.v. 7.9.2016 - RN 4 S. 16.1020; BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 9 CS 16.2021 und 9 C 16.2022); über die Klage (Az. RN 4 16.1021) ist noch nicht entschieden.

    Der Senat hat im Beschluss über die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnung ihres Prozesskostenhilfegesuchs vom 31. Januar 2017 (Az. 9 C 16.2022) ausgeführt, dass das Tierhaltungsverbot voraussichtlich rechtmäßig sei, weil seitens der Antragstellerin wiederholte Zuwiderhandlungen gegen § 2 TierSchG und erhebliche Mängel in der Tierhaltung vorlägen, die sich sowohl aus dem Bescheid vom 19. Mai 2016 als auch aus den vorgelegten Behördenakten und den Feststellungen der beamteten Tierärztin ergeben würden.

  • VGH Bayern, 14.09.2017 - 9 CS 17.456

    Voraussichtlich rechtmäßiges Tierhaltungsverbot

    Der fachlichen Einschätzung der beamteten Tierärztin kommt sowohl hinsichtlich der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG erfüllt sind, als auch hinsichtlich der Frage, ob die in § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG vorausgesetzten qualifizierten Folgen vorliegen, eine vorrangige Beurteilungskompetenz zu (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 9 C 16.2022 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 17.03.2017 - 9 ZB 15.187

    Tierschutzwidrige Unterbringung eines Papageis in Zoohandlung während

    Nach der fachlichen Einschätzung der beamteten Tierärztin, der nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine vorrangige Beurteilungskompetenz hinsichtlich der Frage, ob grobe und wiederholte Zuwiderhandlungen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen, zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 9 C 16.2022 - juris Rn. 13), ist das vom Graupapagei gezeigte Federrupfen Ausdruck einer schwerwiegenden Verhaltensstörung, die aus einer massiven Bewegungseinschränkung und der fehlenden Möglichkeit, arteigenes Verhalten ausüben zu können, resultiert.
  • VG München, 15.11.2017 - M 23 K 17.1111

    Rechtmäßigkeit einer Tierhaltungsuntersagung

    Das Gericht erachtet die Bewertung des Beklagten insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das Gesetz (§ 15 Abs. 2 TierschG) den Veterinären des Landratsamts eine vorrangige Beurteilungskompetenz einräumt (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 9 C 16.2022 - juris R. 13, Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Aufl., § 15 Rn. 10) als fachlich fundiert und nachvollziehbar; es folgt dieser Bewertung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht