Rechtsprechung
VGH Bayern, 31.01.2018 - 10 ZB 17.2550 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 86 Abs. 1, Abs. 2, § 124 Abs. 2 Nr. 5, § 124a Abs. 4 S. 4; AsylG § 42 S. 1; GG Art. 103 Abs. 1
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei schriftsätzlichem Beweisantrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gefahr einer Tötung durch die Taliban bei einer Rückkehr nach Pakistan wegen des Abfalls vom Islam; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei einem schriftsätzlichem Beweisantrag
- rewis.io
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei schriftsätzlichem Beweisantrag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1 ; AsylG § 42 S. 1
Gefahr einer Tötung durch die Taliban bei einer Rückkehr nach Pakistan wegen des Abfalls vom Islam; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei einem schriftsätzlichem Beweisantrag - rechtsportal.de
Gehörsrüge; schriftlicher Beweisantrag; gerichtliche Sachaufklärungspflicht; Darlegungsanforderungen; Entscheidungserheblichkeit des Beweisangebots; Berufungszulassungsverfahren; Verfahrensmangel; Verletzung rechtlichen Gehörs; Ausweisung; Abschiebungshindernis; Bindung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 10.05.2017 - M 12 K 17.130
- VGH Bayern, 29.08.2017 - 10 C 17.1298
- VG München, 12.10.2017 - M 12 K 17.130
- VGH Bayern, 31.01.2018 - 10 ZB 17.2550
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 16.17
Erteilung des Benehmens mit der Wasserbehörde als eine für die Planung …
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2018 - 10 ZB 17.2550
Maßgeblich ist dabei der materiell-rechtliche Standpunkt des Verwaltungsgerichtsgerichts (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 21.12.2017 - 4 BN 16.17 - juris Rn. 7 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 30.7.2015 - 10 ZB 15.819 - juris Rn. 52). - BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13
Zulassung der Revision zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Veweigerung …
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2018 - 10 ZB 17.2550
Demgemäß kommt eine Verletzung des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 VwGO nur in Betracht, wenn das Gericht die Beweisanregung nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat oder ihr nicht gefolgt ist, obwohl sich die weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen; darin läge zugleich ein Mangel der Sachaufklärung (vgl. BVerwG, B.v. 4.3.2014 - 3 B 60.13 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 30.07.2015 - 10 ZB 15.819
Zur Beobachtung islamkritischer Vereinigungen durch den Verfassungsschutz
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2018 - 10 ZB 17.2550
Maßgeblich ist dabei der materiell-rechtliche Standpunkt des Verwaltungsgerichtsgerichts (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 21.12.2017 - 4 BN 16.17 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.7.2015 - 10 ZB 15.819 - juris Rn. 52). - VGH Bayern, 30.05.2016 - 13a ZB 16.30053
Kein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht - Versorgungslage in Afghanistan
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2018 - 10 ZB 17.2550
Vielmehr ist dieses Begehren lediglich als Ankündigung eines Beweisantrags im Sinne von § 86 Abs. 2 VwGO und damit letztlich als bloße Anregung zu verstehen, im Rahmen der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO entsprechend zu ermitteln (vgl. BayVGH, B.v. 30.5.2016 - 13a ZB 16.30053 - juris Rn. 7;… Geiger in Eyermann, VwGO, Kommentar, 14. Aufl. 2014, § 86 Rn. 26).
- VGH Bayern, 23.01.2020 - 10 ZB 19.2235
Abgelehnte Berufungszulassung - Ausweisung eines assoziationsberechtigten …
Ein schriftsätzlich gestellter Beweisantrag ist als bloße Anregung zu verstehen, im Rahmen der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) entsprechend zu ermitteln (BayVGH, B.v. 31.1.2018 - 10 ZB 17.2550 - juris Rn. 2 m.w.N.). - VGH Bayern, 18.07.2019 - 10 ZB 19.776
Anforderungen an eine positive Gefahrenprognose bei Straffälligkeit aufgrund …
Ein schriftsätzlich gestellter Beweisantrag ist lediglich als Ankündigung eines Beweisantrags nach § 86 Abs. 2 VwGO und als bloße Anregung zu verstehen, im Rahmen der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) entsprechend zu ermitteln (BayVGH, B.v. 31.1.2018 - 10 ZB 17.2550 - juris Rn. 2 m.w.N.). - VGH Bayern, 16.09.2019 - 10 ZB 19.1614
Ausweisung wegen einer schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und …
Ein schriftsätzlich gestellter Beweisantrag ist als bloße Anregung zu verstehen, im Rahmen der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) entsprechend zu ermitteln (BayVGH, B.v. 31.1.2018 - 10 ZB 17.2550 - juris Rn. 2 m.w.N.). - VG München, 22.10.2019 - M 12 S 18.3900
Geltendmachung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote gegen bestandskräftige …
Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - BayVGH - vom 31. Januar 2018 (Az.: 10 ZB 17.2550) wurde der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt.