Rechtsprechung
VGH Bayern, 31.01.2018 - 19 CE 18.11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 146 Abs. 4; AufenthG § 43, § 44
Erfolglose Beschwerde eines Asylbewerbers aus Somalia gegen eine ablehnende Eilentscheidung hinsichtlich der Zulassung zu einem Integrationskurs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Zulassung zum Integrationskurs bei einem ausreisepflichtigen Asylbewerber
- rewis.io
Erfolglose Beschwerde eines Asylbewerbers aus Somalia gegen eine ablehnende Eilentscheidung hinsichtlich der Zulassung zu einem Integrationskurs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 43 ; AufenthG § 44
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Zulassung zum Integrationskurs bei einem ausreisepflichtigen Asylbewerber - rechtsportal.de
VwGO § 146 Abs. 4 ; AufenthG § 43 ; AufenthG § 44
Zulassung zum Integrationskurs (abgelehnt); Zu erwartender rechtmäßiger Aufenthalt somalischer Asylbewerber mit ablehnenden Bundesamtsbescheid; negativer Bundesamtsbescheid; Ermessenszulassung; Teilnahmeanspruch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 15.12.2017 - AN 6 E 17.2346
- VGH Bayern, 31.01.2018 - 19 CE 18.11
- VGH Bayern, 31.01.2018 - 19 C 18.35
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 18.01.2007 - 19 C 06.2916
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2018 - 19 CE 18.11
Damit fallen in den Kreis der Teilnehmer, die im Ermessenswege gemäß § 44 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zugelassen werden, vor allem diejenigen Ausländer, die bereits länger rechtmäßig mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben (sog. Bestandsausländer), diejenigen, die von der Ausländerbehörde zur Teilnahme aufgefordert werden, weil sie Leistungsbezieher oder besonders integrationsbedürftig sind (vgl. dazu § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG) und schließlich auch freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihnen Gleichgestellte (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2007 - 19 C 06.2916 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 21.02.2017 - 19 CE 16.2204
Zulassung von Asylbewerbern zum Integrationskurs
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2018 - 19 CE 18.11
Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 21. Februar 2017 (19 CE 16.2204 - juris) ausgeführt hat, ist das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz durch die sogenannte Flüchtlingskrise veranlasst worden, also durch die tatsächliche, rechtliche und gesellschaftliche Problematik im Zusammenhang mit der massenhaften Einreise von Flüchtlingen und Migranten in den Jahren 2015 und 2016 nach Europa und vor allem nach Deutschland.
- VGH Bayern, 31.01.2018 - 19 C 18.35
Zulassung eines Asylbewerbers zu einem Integrationskurs
Ergänzend kann auf den Beschluss des Senats vom selben Tag im Verfahren 19 CE 18.11 verwiesen werden, mit dem der Senat die Beschwerde des Antragstellers im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zurückgewiesen hat.