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   VGH Bayern, 31.03.2006 - 9 B 05.1414   

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https://dejure.org/2006,25997
VGH Bayern, 31.03.2006 - 9 B 05.1414 (https://dejure.org/2006,25997)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.03.2006 - 9 B 05.1414 (https://dejure.org/2006,25997)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. März 2006 - 9 B 05.1414 (https://dejure.org/2006,25997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurücknahme von Wohngeldbescheiden; Vorsätzlich oder grob fahrlässige Angaben; Zurücknahme gegenüber der Erbin

  • Judicialis

    SGB X § 45 Abs. 2; ; SGB X § 50; ; SGB I § 56; ; SGB I § 57; ; BGB § 1967; ; BGB § 1990; ; BGB § 242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2006 - 9 B 05.1414
    Das Bundesverwaltungsgericht habe sie in seinem Urteil vom 20. Januar 1977 (BVerwGE 52, 16) zwar für den Bereich der Sozialhilfe zugelassen.

    Die Verpflichtung ihres Mannes, das überzahlte Wohngeld zurückzuzahlen, geht bei dessen Ableben als Erblasserschuld auf den Erben über (vgl. BVerwGE 52, 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.1985 - 6 S 2606/83

    Sozialhilfe; Erbenhaftung; Dürftigkeit des Nachlasses

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2006 - 9 B 05.1414
    Die Dürftigkeitseinrede ist schon im Anfechtungsprozess gegen den Erstattungsbescheid zu beachten, wenn im Nachlass tatsächlich nichts vorhanden ist (Bad.-Württ. VGH vom 31.7.1985 NJW 1986, 272; Parlandt; BGB, 63. Aufl. 2004, RdNr. 4 a zu § 1990; Jauerning, BGB, 9. Aufl. 1999, RdNr. 7 zu § 191).
  • BVerwG, 09.01.1963 - V C 74.62

    Haftung der Erben nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) für ein dem Erblasser

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2006 - 9 B 05.1414
    Die Klägerin kann mit der Einrede der Dürftigkeit nicht auf das Zwangsvollstreckungsverfahren verwiesen werden (BVerwGE 15, 234/237 f).
  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2006 - 9 B 05.1414
    Hierfür spricht auch die Begründung zum Regierungsentwurf (BT-Drucks. 7/868), wo es heißt: .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - 1 A 455/11

    Entgegenstehen der Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses gemäß § 1990 Abs. 1 BGB

    vgl. allgemein zur Begrenzung der Dürftigkeitseinrede nach § 1990 Abs. 1 BGB durch den Grundsatz von Treu und Glauben etwa Bayerischer VGH, Urteil vom 31. März 2006 - 9 B 05.1414 -, juris, Rn. 33; Verwaltungsgericht München, Urteil vom 21. Juni 2012 - M 15 K 11.5270 -, juris, Rn. 75.
  • SG Altenburg, 25.10.2023 - S 17 R 1137/21

    Erstattung einer überzahlten Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Es handelt sich um eine reine Regelung der Bezugsberechtigung nach § 56 SGB I zur "Überbrückungshilfe" beim Tod des Berechtigten, die unabhängig von und vorrangig zu den Erbschaftsverhältnissen ist und durch die die Umstellung auf die neuen Verhältnisse erleichtert werden soll (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 31.03.2006 - 9 B 05.1414, Rn. 22ff).
  • LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 241/12

    Notwendigkeit der Aufhebung einer Witwerrente bei Tod des Berechtigten -

    Dieser Anspruch war beim Tod des Ehemanns der Klägerin auch noch nicht durch Erfüllung untergegangen (zu dieser Voraussetzung vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 31. März 2006 - 9 B 05.1414 - Juris-Rn. 22 ff), weil Renten nach § 118 Abs. 1 SGB VI erst am Ende des Monats fällig werden und die Witwerrente des Klägers deshalb bei dessen Tod am 16. Juli 2006 noch nicht ausgezahlt worden war.
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