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   VGH Bayern, 31.03.2014 - 19 ZB 12.60   

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VGH Bayern, 31.03.2014 - 19 ZB 12.60 (https://dejure.org/2014,16003)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.03.2014 - 19 ZB 12.60 (https://dejure.org/2014,16003)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. März 2014 - 19 ZB 12.60 (https://dejure.org/2014,16003)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines in Deutschland geborenen Italieners bei erheblichen Verstößen gegen das BtMG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines in Deutschland geborenen Italieners bei erheblichen Verstößen gegen das BtMG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2014 - 19 ZB 12.60
    Eine Zulassung der Berufung ist weder im Hinblick auf die zitierte Rechtsprechung des EGMR zur möglichen Unverhältnismäßigkeit einer nicht befristeten Ausweisungsmaßnahme noch auf die zwischenzeitliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geboten, wonach die Ausländerbehörde seit dem Inkrafttreten des § 11 AufenthG i.d.F. des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2011 Ausweisungen mit einer Befristung ihrer Sperrwirkung zu versehen hat (BVerwG U. v. 4.2.2012 - 1 C 7/11, U. v. 10.7.2012 - 1 C 19/11, U. v. 3.12.2012 - 1 C 14/12 und U. v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - jeweils juris).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 10. Juli 2012 (1 C 19.11, juris) entschieden, dass das Unionsrecht bei Verlustfeststellung von Unionsbürgern keine behördliche Kontrolle mehr in einem Vorverfahren gebiete; der in Deutschland zur Verfügung stehende gerichtliche Rechtsschutz erfülle die Vorgaben des Art. 31 der RL 2004/38/EG (desgleichen BVerwG, U. v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 u. v. 15.1.2013 - 1 C 10.12, beide juris).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2014 - 19 ZB 12.60
    Eine Zulassung der Berufung ist weder im Hinblick auf die zitierte Rechtsprechung des EGMR zur möglichen Unverhältnismäßigkeit einer nicht befristeten Ausweisungsmaßnahme noch auf die zwischenzeitliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geboten, wonach die Ausländerbehörde seit dem Inkrafttreten des § 11 AufenthG i.d.F. des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2011 Ausweisungen mit einer Befristung ihrer Sperrwirkung zu versehen hat (BVerwG U. v. 4.2.2012 - 1 C 7/11, U. v. 10.7.2012 - 1 C 19/11, U. v. 3.12.2012 - 1 C 14/12 und U. v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - jeweils juris).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 10. Juli 2012 (1 C 19.11, juris) entschieden, dass das Unionsrecht bei Verlustfeststellung von Unionsbürgern keine behördliche Kontrolle mehr in einem Vorverfahren gebiete; der in Deutschland zur Verfügung stehende gerichtliche Rechtsschutz erfülle die Vorgaben des Art. 31 der RL 2004/38/EG (desgleichen BVerwG, U. v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 u. v. 15.1.2013 - 1 C 10.12, beide juris).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2014 - 19 ZB 12.60
    Bereits im Urteil des EuGH vom 8. Dezember 2011 (Az. C - 371/08 "Ziebell" - juris, betreffend den Abschiebungsschutz eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen) wurde klar gestellt, dass "die Richtlinie 64/221/EWG" durch die Richtlinie 2004/38/EG aufgehoben worden ist und ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg beantwortet sei.

    Der Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 2011 (2 BvR 1969/09) ist insoweit unbehelflich, da dieser vor der Entscheidung des EuGH vom 8. Dezember 2011 (Az. C - 371/08, "Ziebell") ergangen ist und die darin enthaltenen entscheidungserheblichen Ausführungen zur Aufhebung der Richtlinie 64/221/EG durch die Richtlinie 2004/38/EG und die sich daraus ergebenden Folgen noch nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. dazu auch BayVGH U. v. 17.7.2012 - 19 B 12.417, Rn. 22-30).

  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2014 - 19 ZB 12.60
    Dementsprechend hat der Senat mit Urteil vom 17. Juli 2012 in dem - den Klägerbevollmächtigten und der Beklagten bekannten - Verfahren 19 B 12.417 (wiederum betreffend einen assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen) mit ausführlicher Begründung entschieden, dass aufgrund der Vorabentscheidung des EuGH vom 8. Dezember 2011 das sogenannte Vier-Augen-Prinzip (Art. 9 Abs. 1 RL 64/221) nicht mehr maßgebend ist und die Verfahrensgewährleistung - die untrennbar mit den materiellen Rechten verbunden ist - in verwaltungsgerichtlichen Verfahren den Anforderungen des Unionsrechtes genügt.

    Der Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 2011 (2 BvR 1969/09) ist insoweit unbehelflich, da dieser vor der Entscheidung des EuGH vom 8. Dezember 2011 (Az. C - 371/08, "Ziebell") ergangen ist und die darin enthaltenen entscheidungserheblichen Ausführungen zur Aufhebung der Richtlinie 64/221/EG durch die Richtlinie 2004/38/EG und die sich daraus ergebenden Folgen noch nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. dazu auch BayVGH U. v. 17.7.2012 - 19 B 12.417, Rn. 22-30).

  • VGH Bayern, 07.03.2011 - 19 ZB 10.2701

    Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen türkischen Staatsangehörigen mit

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2014 - 19 ZB 12.60
    Dementsprechend hat auch der Senat in Fällen schwerer Kriminalität mehrfach das Vorliegen zwingender Gründe der öffentlichen Sicherheit im Sinne des Art. 28 Abs. 3 RL 2004 38/EG bejaht (vgl. B. v. 7.3.2011 - 19 ZB 10.2701 - hinsichtlich Totschlag, B. v. 5.7.2011 - 19 ZB 11.1121 -hinsichtlich unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln jeweils in nicht geringer Menge, B. v. 15.10.2013 - 19 ZB 12.1877 - hinsichtlich unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln jeweils in nicht geringer Menge und B. v. 5.3.2014 - 19 ZB 12.892 - hinsichtlich gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschungen).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12

    Antrag; Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2014 - 19 ZB 12.60
    Eine Zulassung der Berufung ist weder im Hinblick auf die zitierte Rechtsprechung des EGMR zur möglichen Unverhältnismäßigkeit einer nicht befristeten Ausweisungsmaßnahme noch auf die zwischenzeitliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geboten, wonach die Ausländerbehörde seit dem Inkrafttreten des § 11 AufenthG i.d.F. des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2011 Ausweisungen mit einer Befristung ihrer Sperrwirkung zu versehen hat (BVerwG U. v. 4.2.2012 - 1 C 7/11, U. v. 10.7.2012 - 1 C 19/11, U. v. 3.12.2012 - 1 C 14/12 und U. v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 27.02.2014 - 19 ZB 11.1327

    Aufenthaltserlaubnis, Ausweisungsverfügung, Rauschgiftkonsum, Entzugstherapie,

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2014 - 19 ZB 12.60
    Abgesehen davon, dass sowohl die Verfügung der Beklagten vom 12. August 2011 als auch das Urteil vom 22. November 2011 vor diesem Inkrafttretens-Zeitpunkt bzw. dieser Rechtsprechung ergangen sind, ist ein verwaltungsgerichtliches Urteil nämlich nicht schon dann rechtswidrig, wenn das Verwaltungsgericht über einen - als konkludent gestellt anzusehenden - Hilfsantrag auf nachträgliche Beifügung einer Befristung nicht entschieden hat, sondern erst dann, wenn die Befristung auch zu dem Zeitpunkt noch nicht verfügt worden ist, zudem die das Gerichtsverfahren abschließende, nicht weiter anfechtbare Entscheidung - hier die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Berufung - ergeht (vgl. BayVGH B. v. 20.6.2013 - 19 ZB 30.40, B. v. 16.10.2013 - 19 ZB 2294 und B. v. 27.2.2014 - 19 ZB 11.1327 - jeweils juris; auch der EGMR erlaubt eine nachträgliche Befristung zur Herstellung der Verhältnismäßigkeit der Einreisesperre - vgl. U. v. 28.6.2007 "Kaya", InfAuslR 2007, 625).
  • VGH Bayern, 05.03.2014 - 19 ZB 12.892

    Erfolglose Berufung wegen zwingenden Gründen der öffentichen Sicherheit

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2014 - 19 ZB 12.60
    Dementsprechend hat auch der Senat in Fällen schwerer Kriminalität mehrfach das Vorliegen zwingender Gründe der öffentlichen Sicherheit im Sinne des Art. 28 Abs. 3 RL 2004 38/EG bejaht (vgl. B. v. 7.3.2011 - 19 ZB 10.2701 - hinsichtlich Totschlag, B. v. 5.7.2011 - 19 ZB 11.1121 -hinsichtlich unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln jeweils in nicht geringer Menge, B. v. 15.10.2013 - 19 ZB 12.1877 - hinsichtlich unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln jeweils in nicht geringer Menge und B. v. 5.3.2014 - 19 ZB 12.892 - hinsichtlich gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschungen).
  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2014 - 19 ZB 12.60
    Der EuGH hat in dem - auch vom Kläger - zitierten Urteil vom 23. November 2010 (Az. C - 145/09, "Tsakouridis") ausgeführt, dass "Ziele wie" die Bekämpfung der mit bandenmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln verbundenen Kriminalität nicht vom Begriff der "öffentlichen Sicherheit" in Art. 28 Abs. 3 RL 2004/38/EG ausgenommen seien (Rn. 45).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11

    Türkischer Staatsangehöriger mit assoziationsrechtlicher Berechtigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2014 - 19 ZB 12.60
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit (zwischenzeitlich rechtskräftigem) Urteil vom 10. Februar 2012 - Az. 11 S 1361/11 (juris) - unmittelbar Unionsbürger betreffend - ebenfalls entschieden, dass die Verfahrensgarantien nach Art. 30 ff. der Richtlinie 2004/38/EG die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens bei Verlustfeststellung nicht enthalten (desgleichen OVG Nord-Rhein-Westfalen, U. v. 22.3.2012 - 18 A 951/0 - juris).
  • BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • BVerfG, 24.10.2011 - 2 BvR 1969/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbotes (Art 3 Abs 1 GG)

  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

  • EuGH, 22.05.2012 - C-348/09

    Straftaten im Bereich besonders schwerer Kriminalität, die im Vertrag über die

  • EuGH, 02.06.2005 - C-136/03

    Dörr und Ünal - Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG -

  • EuGH, 25.07.2008 - C-127/08

    DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF

  • EuGH, 07.10.2010 - C-162/09

    Lassal - Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG -

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

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