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   VGH Bayern, 31.05.2021 - 22 CS 21.902   

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https://dejure.org/2021,19703
VGH Bayern, 31.05.2021 - 22 CS 21.902 (https://dejure.org/2021,19703)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.05.2021 - 22 CS 21.902 (https://dejure.org/2021,19703)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - 22 CS 21.902 (https://dejure.org/2021,19703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GastG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2; 6. BayIfSMV § 1; 7. BayIfSMV § 1
    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Missachtung der Corona-Verordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gaststätten nach der 6. und 7. BayIfSMV; Glaubhaftmachung eines Befreiungstatbestandes; Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit von Vorschriften der 6. und 7. BayIfSMV im Rahmen der ...

  • rechtsportal.de

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gaststätten nach der 6. und 7. BayIfSMV; Glaubhaftmachung eines Befreiungstatbestandes; Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit von Vorschriften der 6. und 7. BayIfSMV im Rahmen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 15.12.2022 - 22 ZB 21.2925

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit, Verstoß gegen

    Der Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Bescheid blieb erst- und zweitinstanzlich erfolglos (VG Augsburg, B.v. 9.3.2021 - Au 5 S 21.273; BayVGH, B.v. 31.5.2021 - 22 CS 21.902).
  • VG Arnsberg, 12.09.2022 - 8 K 2989/21
    Gemessen an diesen Maßstäben bietet der Antragsteller nicht die Gewähr dafür, dass er das Gaststättengewerbe künftig im Einklang mit dem geltenden Recht, insbesondere den Regelungen der Coronaschutzverordnung, die zu den Vorschriften des Gesundheitsrechts zu zählen sind, vgl. dazu: Bayerischer VGH (BayVGH), Beschluss vom 31. Mai 2021 - 22 CS 21.902 -, juris, Rn. 21, ausüben wird.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 22 CS 21.902 -, juris, Rn. 22.

  • VG Arnsberg, 16.12.2021 - 8 L 1001/21
    Gemessen an diesen Maßstäben bietet der Antragsteller nicht die Gewähr dafür, dass er das Gaststättengewerbe künftig im Einklang mit dem geltenden Recht, insbesondere den Regelungen der Coronaschutzverordnung, die zu den Vorschriften des Gesundheitsrechts zu zählen sind, vgl. dazu: Bayerischer VGH (BayVGH), Beschluss vom 31. Mai 2021 - 22 CS 21.902 -, juris, Rn. 21, ausüben wird.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 22 CS 21.902 -, juris, Rn. 22.

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