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   VGH Bayern, 31.05.2021 - 22 CS 21.902   

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VGH Bayern, 31.05.2021 - 22 CS 21.902 (https://dejure.org/2021,19703)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.05.2021 - 22 CS 21.902 (https://dejure.org/2021,19703)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - 22 CS 21.902 (https://dejure.org/2021,19703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GastG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2; 6. BayIfSMV § 1; 7. BayIfSMV § 1
    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Missachtung der Corona-Verordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Missachtung der Maskenpflicht während der Corona-Pandemie

  • rechtsportal.de

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gaststätten nach der 6. und 7. BayIfSMV; Glaubhaftmachung eines Befreiungstatbestandes; Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit von Vorschriften der 6. und 7. BayIfSMV im Rahmen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 01.02.2021 - 20 NE 21.172

    Glaubhaftmachung einer Befreiung von der Maskenpflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 22 CS 21.902
    Denn die o.g. Anforderungen an die Glaubhaftmachung folgen schon aus dem allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsatz, wonach die Darlegungslast für das Vorliegen eines Befreiungstatbestandes denjenigen trifft, der sich auf den Befreiungstatbestand beruft und dessen Einflussbereich die darzulegenden Tatsachen unterliegen (BayVGH, B.v. 1.2.2021 - 20 NE 21.172 - BeckRS 2021, 1835 Rn. 5).

    Das vorgelegte Schreiben des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vom 24. Februar 2021 bezieht sich nicht auf das Verhältnis zwischen einem Gaststättenbetreiber und seinen Arbeitnehmern, sondern - dies folgt auch aus der Bezugnahme auf den Beschluss des BayVGH vom 1. Februar 2021 - 20 NE 21.172 - BeckRS 2021, 1835 - auf das Verhältnis von Kunden oder Besuchern zu privaten Laden- oder Gaststättenbetreibern oder sonstigen Unternehmen.

    Zudem kann dahinstehen, inwieweit die Antragstellerin berechtigt wäre, die Maskenpflicht gegenüber ihren Gästen durchzusetzen, insbesondere von ihnen die Vorlage von Attesten mit nachvollziehbaren Befundtatsachen und Diagnosen zu verlangen (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 1.2.2021 - 20 NE 21.172 - BeckRS 2021, 1835 Rn. 4).

  • VGH Bayern, 14.07.2020 - 20 NE 20.1489

    Infektionsschutzrechtliches Verbot von Kirchweih- und Volksfesten

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 22 CS 21.902
    Der Verwaltungsgerichtshof habe erhebliche Zweifel an der Erfüllung der Anforderungen des Parlamentsvorbehalts mit Blick auf die für den Rechtsstreit allein maßgebliche 6. BayIfSMV geäußert (B.v. 14.7.2020 - 20 NE 20.1489 - juris; B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - juris); auch der VGH BW sehe dies fraglich (B.v. 11.11.2020 - 1 S 3379.20 - juris).

    Die von der Antragstellerin angeführte Entscheidung des BayVGH vom 14. Juli 2020 - 20 NE 20.1489 - juris bezog sich dagegen nicht auf die Verpflichtung zum Tragen einer MNB, sondern auf die Untersagung von Veranstaltungen aufgrund der 6. BayIfSMV.

  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360

    Corona - BayVGH lehnt Eilantrag gegen Sperrstundenregelungen und Beschränkung des

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 22 CS 21.902
    Der Verwaltungsgerichtshof habe erhebliche Zweifel an der Erfüllung der Anforderungen des Parlamentsvorbehalts mit Blick auf die für den Rechtsstreit allein maßgebliche 6. BayIfSMV geäußert (B.v. 14.7.2020 - 20 NE 20.1489 - juris; B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - juris); auch der VGH BW sehe dies fraglich (B.v. 11.11.2020 - 1 S 3379.20 - juris).

    Die weiter angeführte Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 20 NE 20.2360 - bezieht sich ebenfalls auf Eingriffe in Art. 12 GG durch Einschränkungen des Betriebs von Gaststätten (Sperrstunde und Beschränkung der zulässigen Anzahl von Personen bei privaten Zusammenkünften), wobei der BayVGH auch hier von offenen Erfolgsaussichten ausging.

  • VGH Bayern, 07.07.2020 - 20 NE 20.1477

    Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Außenbereich der

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 22 CS 21.902
    Auch die Verpflichtung zum Tragen einer MNB habe der BayVGH als voraussichtlich von der Ermächtigungsgrundlage in § 28 Abs. 1 IfSG gedeckt angesehen (B.v. 7.7.2020 - 20 NE 20.1477 - juris Rn. 15).

    Zunächst ist der BayVGH, worauf das Verwaltungsgericht zu Recht hingewiesen hat, in mehreren Entscheidungen zur Maskenpflicht davon ausgegangen, dass die Verpflichtung zum Tragen einer MNB als Bestandteil des der 6. BayIfSMV zugrunde liegenden Gesamtkonzepts zum Schutz vor einer ungehinderten Ausbreitung bzw. zur Kontrolle des Infektionsgeschehens voraussichtlich von der Ermächtigungsgrundlage in § 28 Abs. 1 IfSG gedeckt ist (BayVGH, B.v. 7.7.2020 - 20 NE 20.1477 - juris Rn. 15 ff.); der Senat nahm dabei an, dass der Normenkontrollantrag in der Hauptsache keine Aussicht auf Erfolg haben werde (Rn. 11).

  • VGH Bayern, 08.05.2020 - 22 ZB 20.127

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 22 CS 21.902
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, dass der Widerruf einer Gaststättenerlaubnis, bei dem es sich um eine gebundene Entscheidung handelt, ebenso wie die Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen in aller Regel verhältnismäßig ist; ein Abweichen von der gesetzlich vorgesehenen Regelfolge ist nur bei extremen Ausnahmefällen geboten (vgl. zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - juris Rn. 18; zur Gewerbeuntersagung BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 22 ZB 12.853 - juris Rn. 26; B.v. 8.5.2020 - 22 ZB 20.127 - juris Rn. 41; BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 24.10.2012 - 22 ZB 12.853

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Verletzung steuerrechtlicher Erklärungs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 22 CS 21.902
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, dass der Widerruf einer Gaststättenerlaubnis, bei dem es sich um eine gebundene Entscheidung handelt, ebenso wie die Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen in aller Regel verhältnismäßig ist; ein Abweichen von der gesetzlich vorgesehenen Regelfolge ist nur bei extremen Ausnahmefällen geboten (vgl. zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - juris Rn. 18; zur Gewerbeuntersagung BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 22 ZB 12.853 - juris Rn. 26; B.v. 8.5.2020 - 22 ZB 20.127 - juris Rn. 41; BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 26.10.2020 - 20 CE 20.2185

    Befreiung von der Maskenpflicht an Schulen - Anforderungen an ärztliche Atteste

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 22 CS 21.902
    Erst im Anschluss an die Entscheidung des BayVGH zur Maskenpflicht an Schulen vom 26. Oktober 2020 - 20 CE 20.2185 - habe sich der Verordnungsgeber bemüht gesehen, nachvollziehbare Befundtatsachen sowie Diagnosen im ärztlichen Attest zu fordern.
  • BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94

    Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 22 CS 21.902
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, dass der Widerruf einer Gaststättenerlaubnis, bei dem es sich um eine gebundene Entscheidung handelt, ebenso wie die Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen in aller Regel verhältnismäßig ist; ein Abweichen von der gesetzlich vorgesehenen Regelfolge ist nur bei extremen Ausnahmefällen geboten (vgl. zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - juris Rn. 18; zur Gewerbeuntersagung BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 22 ZB 12.853 - juris Rn. 26; B.v. 8.5.2020 - 22 ZB 20.127 - juris Rn. 41; BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 22 CS 14.182

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis; gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 22 CS 21.902
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, dass der Widerruf einer Gaststättenerlaubnis, bei dem es sich um eine gebundene Entscheidung handelt, ebenso wie die Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen in aller Regel verhältnismäßig ist; ein Abweichen von der gesetzlich vorgesehenen Regelfolge ist nur bei extremen Ausnahmefällen geboten (vgl. zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - juris Rn. 18; zur Gewerbeuntersagung BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 22 ZB 12.853 - juris Rn. 26; B.v. 8.5.2020 - 22 ZB 20.127 - juris Rn. 41; BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 22 CS 21.902
    Dies gilt insbesondere für den Verweis auf Kontroll- und Evaluationsmöglichkeiten durch unabhängige Stellen sowie Berichtspflichten, mit dem die Antragstellerin auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts u.a. zum Anti-Terror-Datei-Gesetz (BVerfG, U.v. 24.4.2013 - 1 BvR 1215/07 - juris) sowie zum Bundeskriminalamt-Gesetz (BVerfG, U.v. 20.4.2016 - 1 BvR 966/09 u.a. - juris) Bezug nehmen dürfte, ohne die Vergleichbarkeit mit der dortigen Materie darzulegen.
  • VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.663

    Bayerische Corona Verordnung: Kein Erfolg eines dagegen gerichteten Eilantrages

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

  • VGH Bayern, 28.04.2020 - 20 NE 20.849

    Kontaktreduzierung über ein Wohnungsverlassungsverbot

  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

  • VG Arnsberg, 16.12.2021 - 8 L 1001/21
    Gemessen an diesen Maßstäben bietet der Antragsteller nicht die Gewähr dafür, dass er das Gaststättengewerbe künftig im Einklang mit dem geltenden Recht, insbesondere den Regelungen der Coronaschutzverordnung, die zu den Vorschriften des Gesundheitsrechts zu zählen sind, vgl. dazu: Bayerischer VGH (BayVGH), Beschluss vom 31. Mai 2021 - 22 CS 21.902 -, juris, Rn. 21, ausüben wird.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 22 CS 21.902 -, juris, Rn. 22.

  • VG Arnsberg, 12.09.2022 - 8 K 2989/21
    Gemessen an diesen Maßstäben bietet der Antragsteller nicht die Gewähr dafür, dass er das Gaststättengewerbe künftig im Einklang mit dem geltenden Recht, insbesondere den Regelungen der Coronaschutzverordnung, die zu den Vorschriften des Gesundheitsrechts zu zählen sind, vgl. dazu: Bayerischer VGH (BayVGH), Beschluss vom 31. Mai 2021 - 22 CS 21.902 -, juris, Rn. 21, ausüben wird.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 22 CS 21.902 -, juris, Rn. 22.

  • VGH Bayern, 15.12.2022 - 22 ZB 21.2925

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Nichtbefolgung der Maskenpflicht

    Der Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Bescheid blieb erst- und zweitinstanzlich erfolglos (VG Augsburg, B.v. 9.3.2021 - Au 5 S 21.273; BayVGH, B.v. 31.5.2021 - 22 CS 21.902).
  • VGH Bayern, 01.06.2023 - 22 ZB 22.1595

    Unzuverlässigkeit bei Verstößen gegen das IfSG ("Dinner/Picknick in the Car")

    Verstöße gegen die Vorschriften des BayIfSMV seien als Verstöße gegen Vorschriften des Gesundheitsrechts i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG (vgl. dazu BayVGH, B.v. 31.5.2021 - 22 CS 21.902 - juris) ohnehin besonders schwerwiegend.
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