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   VGH Bayern, 31.07.2008 - 19 BV 06.2739   

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VGH Bayern, 31.07.2008 - 19 BV 06.2739 (https://dejure.org/2008,15075)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.07.2008 - 19 BV 06.2739 (https://dejure.org/2008,15075)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 19 BV 06.2739 (https://dejure.org/2008,15075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beweisführung bei Abhanden gekommenen Kreisjägermeisterbeschluss; Klageumfang der Jagdgenossenschaft gegen versagte Abrundungsverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine wesentliche Beeinträchtigung der Jagdpflege und Jagdausübung im Gemeinschaftsjagdrevier als Voraussetzung einer Jagdgenossenschaftsklage gegen die Versagung einer Abrundungsverfügung; Zulässigkeit des Beweises einer zerstörten oder abhanden gekommenen Urschrift ...

  • Judicialis

    BayJG Art. 3; ; BayJG Art. 4 Abs. 1; ; BJagdG § 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jagd-, Forst- und Fischereirecht: (Deklaratorische) Feststellung von Jagdbezirksgrenzen; Angliederung (Abrundung) von Flächen eines benachbarten Gemeinschaftsjagdreviers; Wirksamkeit von Abrundungsverfügungen des Kreisjägermeisters trotz nicht mehr auffindbarer Urschrift ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 20.08.1999 - 19 B 95.2879
    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2008 - 19 BV 06.2739
    Die in der Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 20. August 1999 - 19 B 95.2879 -, BayVBl 2000, 277 getroffene Feststellung, eine zerstörte oder abhanden gekommene Urschrift eines Kreisjägermeisterbeschlusses könne nur durch noch vorhandene Ausfertigungen oder beglaubigte Abschriften oder davon gefertigte beglaubigte Abschriften ersetzt werden, bezieht sich ausschließlich auf den Urkundenbeweis nach § 98 VwGO i.V.m. § 417 ZPO.

    In einem Beschluss vom 20. August 1999 - Az.: 19 B 95.2879, BayVBl 2000, 277 habe der Bayer. Verwaltungsgerichtshof zwar ausgeführt, dass die zerstörte oder abhanden gekommene Urschrift einer Abrundungsentscheidung des Kreisjägermeisters allenfalls durch noch vorhandene Ausfertigungen oder beglaubigte Abschriften ersetzt werden könne.

    Die Kammer habe die Wirksamkeit der Verfügung des Kreisjägermeisters vom Mai 1935 aufgrund von Indizien bejaht, obwohl diese - anders als im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. August 1999 - 19 B 95.2879, BayVBl 2000, 277 vorgesehen - weder in Urschrift noch in einer beglaubigten Abschrift vorliege.

    Diese Feststellung hat - im Gegensatz zur Festsetzung nach Art. 4 BayJG - nur deklaratorische Bedeutung, d.h. es kann auf ihrer Grundlage nur eine bereits bestehende Grenze (für die Beteiligten bindend) festgestellt, nicht aber eine bestehende Grenze verändert werden (vgl. Art. 8, 10 BayJG i.V.m. §§ 7, 8 BJagdG; BayVGH, U.v. 11.5.1988 - 19 B 87.01759; U.v. 20.8.1999 - 19 B 95.2879 -, BayVBl 2000, 277 [278]).

    Gegenstand eines feststellenden Verwaltungsakts nach Art. 3 BayJG kann dabei auch die Frage der Zugehörigkeit bestimmter Flächen zu einem Jagdbezirk sein (vgl. BayVGH, U.v. 17.8.1960, DVBl 1960, 735; U.v. 20.8.1999 - 19 B 95.2879 -, BayVBl 2000, 277 [278]).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin war das Verwaltungsgericht an dieser Feststellung nicht etwa dadurch gehindert, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20. August 1999 - 19 B 95.2879 -, BayVBl 2000, 277 angenommen hat, eine zerstörte oder abhanden gekommene Urschrift eines Kreisjägermeisterbeschlusses könne nur durch noch vorhandene Ausfertigungen oder beglaubigter Abschriften oder davon gefertigte beglaubigte Abschriften ersetzt werden.

    Der Verlust des Dokuments, mit dem die Angliederung verfügt wurde, führt deshalb, wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat, für sich allein noch nicht zur Unwirksamkeit der Verfügung (vgl. auch BVerwG, B.v. 1.4.1997 - 4 B 206/96 -, NVwZ 1997, 890 [892] zum Verlust eines Bebaungsplandokuments); vielmehr trifft im Fall der Unerweislichkeit denjenigen, der sich auf die Wirksamkeit der Verfügung beruft, die Beweislast für das Ergehen der Entscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 20.8.1999 - 19 B 95.2879 -, BayVBl 2000, 277).

    Soweit sie dem Einzelnen (wirtschaftliche) Vorteile bringen, handelt es sich um bloße Rechtsreflexe, auf deren Erlangung oder Belassung ein Anspruch nicht besteht (vgl. BayVGH, U.v. 27.5.1964 - 102 IV 61 -, VGH n.F. 17, 66; U.v. 20.8.1999 - 19 B 95.2879 -, BayVBl 2000, 277 [279]; U.v. 25.10.2000 - 19 B 98.1130 -, Juris).

  • VGH Bayern, 26.01.2000 - 19 B 96.3296
    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2008 - 19 BV 06.2739
    Sowohl in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass weder das Außerkrafttreten des Reichsjagdgesetzes noch das Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes oder des Bayerischen Jagdgesetzes von Einfluss auf die Wirksamkeit unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassener Angliederungsentscheidungen der seinerzeit zuständigen Kreisjägermeister gewesen sind; auch spätere Änderungen der Jagdgesetze ließen derartige Entscheidungen in ihrem Bestand unberührt (vgl. BVerwG vom 7.12.1995 - 3 C 15/94 - , BayVBl 1996, 669; BayVGH vom 26.1.2000 - 19 B 96.3296 -, BayVBl 2001, 112).

    Den Behörden ist kein Ermessen eingeräumt; die in der Vorschrift en****tenen Begriffe ("Jagdpflege und Jagdausübung"; "erforderlich") stellen unbestimmte Rechtsbegriffe dar, die der vollen verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung unterliegen (vgl. BayVGH, U.v. 26.1.2000 - 19 B 96.3296 -, BayVBl 2001, 112, [113 f.]; U.v. 22.4.1998 - 19 B 96.3971 -, BayVBl 1999, 732 f.).

    Erforderlich ist eine Abrundung vielmehr nur dann, wenn sie sich aus der Sicht eines neutralen, jagdlich erfahrenen Betrachters nach den örtlichen Verhältnissen als sachdienlich aufdrängt (vgl. BayVGH, U.v. 26.1.2000 - 19 B 96.3296 -, BayVBl 2001, 112 [113 f.]; U.v. 22.4.1998 - 19 B 96.3971 -, BayVBl 1999, 732 [733]).

  • VGH Bayern, 22.04.1998 - 19 B 96.3971
    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2008 - 19 BV 06.2739
    Den Behörden ist kein Ermessen eingeräumt; die in der Vorschrift en****tenen Begriffe ("Jagdpflege und Jagdausübung"; "erforderlich") stellen unbestimmte Rechtsbegriffe dar, die der vollen verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung unterliegen (vgl. BayVGH, U.v. 26.1.2000 - 19 B 96.3296 -, BayVBl 2001, 112, [113 f.]; U.v. 22.4.1998 - 19 B 96.3971 -, BayVBl 1999, 732 f.).

    Erforderlich ist eine Abrundung vielmehr nur dann, wenn sie sich aus der Sicht eines neutralen, jagdlich erfahrenen Betrachters nach den örtlichen Verhältnissen als sachdienlich aufdrängt (vgl. BayVGH, U.v. 26.1.2000 - 19 B 96.3296 -, BayVBl 2001, 112 [113 f.]; U.v. 22.4.1998 - 19 B 96.3971 -, BayVBl 1999, 732 [733]).

  • VGH Bayern, 25.10.2000 - 19 B 98.1130
    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2008 - 19 BV 06.2739
    Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn Flächen durch Verwaltungsakte, wozu auch unter Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassene Abrundungsverfügungen der Kreisjägermeister gehören, einem anderen Revier angegliedert wurden (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.1995 - 3 C 28/94 -, RdL 1995, 122; BayVGH, U.v. 25.10.2000 - 19 B 98.1130 - Juris).

    Soweit sie dem Einzelnen (wirtschaftliche) Vorteile bringen, handelt es sich um bloße Rechtsreflexe, auf deren Erlangung oder Belassung ein Anspruch nicht besteht (vgl. BayVGH, U.v. 27.5.1964 - 102 IV 61 -, VGH n.F. 17, 66; U.v. 20.8.1999 - 19 B 95.2879 -, BayVBl 2000, 277 [279]; U.v. 25.10.2000 - 19 B 98.1130 -, Juris).

  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 15.94

    Jagdrecht: Fortbestehen einer 1943 erlassenen Abrundungsverfügung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2008 - 19 BV 06.2739
    Anhaltspunkte dafür, dass die Entscheidung des Kreisjägermeisters vom Mai 1935 - etwa infolge der Verwirklichung privater oder parteipolitischer Interessen - willkürlich gewesen wäre (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 7.12.1995 - 3 C 15/94 -, NVwZ-RR 1997, 321), sind - wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat - nicht ersichtlich.

    Sowohl in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass weder das Außerkrafttreten des Reichsjagdgesetzes noch das Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes oder des Bayerischen Jagdgesetzes von Einfluss auf die Wirksamkeit unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassener Angliederungsentscheidungen der seinerzeit zuständigen Kreisjägermeister gewesen sind; auch spätere Änderungen der Jagdgesetze ließen derartige Entscheidungen in ihrem Bestand unberührt (vgl. BVerwG vom 7.12.1995 - 3 C 15/94 - , BayVBl 1996, 669; BayVGH vom 26.1.2000 - 19 B 96.3296 -, BayVBl 2001, 112).

  • BVerwG, 10.09.1998 - 8 B 102.98

    Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung bei der Erhebung von

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2008 - 19 BV 06.2739
    Es verhält sich daher - anders als in der vom Kläger angeführten Entscheidung des BVerwG vom 10. September 1998 - 8 B 102/98 -, NVwZ 1999, 1000 (1001) -keineswegs so, dass das Berufungsgericht durch eine Änderung des Streitgegenstandes infolge einer Klageänderung erstmals mit neuen Rechts- und Tatsachenfragen konfrontiert worden wäre.
  • BVerwG, 16.11.1995 - 3 C 28.94

    Jagdrecht: Kommunale Neugliederungsmaßnahmen und vorangegangene

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2008 - 19 BV 06.2739
    Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn Flächen durch Verwaltungsakte, wozu auch unter Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassene Abrundungsverfügungen der Kreisjägermeister gehören, einem anderen Revier angegliedert wurden (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.1995 - 3 C 28/94 -, RdL 1995, 122; BayVGH, U.v. 25.10.2000 - 19 B 98.1130 - Juris).
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2008 - 19 BV 06.2739
    Der Verlust des Dokuments, mit dem die Angliederung verfügt wurde, führt deshalb, wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat, für sich allein noch nicht zur Unwirksamkeit der Verfügung (vgl. auch BVerwG, B.v. 1.4.1997 - 4 B 206/96 -, NVwZ 1997, 890 [892] zum Verlust eines Bebaungsplandokuments); vielmehr trifft im Fall der Unerweislichkeit denjenigen, der sich auf die Wirksamkeit der Verfügung beruft, die Beweislast für das Ergehen der Entscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 20.8.1999 - 19 B 95.2879 -, BayVBl 2000, 277).
  • VGH Bayern, 17.08.1960 - 195 IV 55
    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2008 - 19 BV 06.2739
    Gegenstand eines feststellenden Verwaltungsakts nach Art. 3 BayJG kann dabei auch die Frage der Zugehörigkeit bestimmter Flächen zu einem Jagdbezirk sein (vgl. BayVGH, U.v. 17.8.1960, DVBl 1960, 735; U.v. 20.8.1999 - 19 B 95.2879 -, BayVBl 2000, 277 [278]).
  • VGH Bayern, 06.07.1988 - 19 B 87.01759
    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2008 - 19 BV 06.2739
    Diese Feststellung hat - im Gegensatz zur Festsetzung nach Art. 4 BayJG - nur deklaratorische Bedeutung, d.h. es kann auf ihrer Grundlage nur eine bereits bestehende Grenze (für die Beteiligten bindend) festgestellt, nicht aber eine bestehende Grenze verändert werden (vgl. Art. 8, 10 BayJG i.V.m. §§ 7, 8 BJagdG; BayVGH, U.v. 11.5.1988 - 19 B 87.01759; U.v. 20.8.1999 - 19 B 95.2879 -, BayVBl 2000, 277 [278]).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2019 - 1 S 450/17

    Zur wirksamen öffentlichen Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung

    Die Überzeugung, dass die Verfügung erlassen worden ist, kann zulässigerweise aufgrund von Indizien gewonnen werden (vgl. zum Ganzen nur BVerwG, Beschl. v. 01.04.1997 - 4 B 206/96 - NVwZ 1997, 890, zu einem Bebauungsplan; BayVGH, Beschl. v. 31.07.2008 - 19 BV 06.2739 - BayVBl. 2009, 146, zu einem Kreisjägermeisterbeschluss).
  • VG München, 26.06.2019 - M 7 K 19.1556

    Ausgestaltung des Jagdreviers

    Den Behörden ist kein Ermessen eingeräumt; die in der Vorschrift enthaltenen Begriffe ("Jagdpflege und Jagdausübung"; "erforderlich") stellen unbestimmte Rechtsbegriffe dar, die der vollen verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung unterliegen (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2008 - 19 BV 06.2739 - juris Rn. 57).

    Eine Beeinträchtigung der Jagdpflege und/oder der Jagdausübung in dem begehrten Gebiet selbst, die den Jagdbetrieb im Gemeinschaftsjagdrevier unberührt lässt, ist hingegen nicht geeignet, einen Anspruch nach Art. 4 Abs. 1 BayJG zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2008 - 19 BV 06.2739 - juris Rn. 58).

    Grenzveränderungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers nur dann vorgenommen werden, wenn sie sich zur Vermeidung wesentlicher Schwierigkeiten für die Jagdpflege und Jagdausübung aufdrängen (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2008 - 19 BV 06.2739 - juris Rn. 60).

    Entsprechend den oben dargelegten Grundsätzen ist eine Beeinträchtigung der Jagdpflege und/oder der Jagdausübung in dem begehrten Gebiet selbst jedoch nicht geeignet, einen Anspruch nach Art. 4 Abs. 1 BayJG zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2008 - 19 BV 06.2739 - juris Rn. 58).

    Zudem kann eine bloße Verbesserung des Jagdwerts des Reviers der Klägerin die begehrte Angliederung nicht legitimieren (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2008 - 19 BV 06.2739 - juris Rn. 61).

  • OVG Sachsen, 24.03.2010 - 3 B 482/07

    Feststellung nach § 3 SächsLJagdG, Abrundungsentscheidung nach § 4 SächsLJagdG

    Dies entspricht der einhelligen Rechtsauffassung (vgl. nur Leonhardt, Jagdrecht Stand: 1.11.2005, Art. 3 BayJG Rn. 2; BayVGH, Beschl. v. 31.7.2008 - 19 BV 06.2739 -, m. w. N., zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 24.02.2010 - 19 ZB 08.1352

    Jagdrecht; (frühere) Angliederungsverfügung; Frage einer Abänderung aufgrund

    Zwar würde der Verlust eines solchen Dokumentes grundsätzlich noch nicht zur Unwirksamkeit der Angliederung führen, jedoch trifft im Fall der Unerweislichkeit denjenigen die Beweislast, der sich auf die Wirksamkeit dieser Übereinkunft beruft (vgl. BayVGH, B. v. 31.7.2008 - 19 BV 06.2739 mit Hinweis auf U. v. 20.8.1999 - 19 B 95.2879).
  • VG Augsburg, 16.07.2009 - Au 5 K 07.1693

    Werbeanlage; überbaubare Grundstücksfläche; "faktische" Baugrenze

    Der Verlust des Dokumentes lässt vielmehr den Rechtsetzungsakt als solchen grundsätzlich unberührt, kann aber im Einzelfall zu Problemen beim Nachweis des tatsächlich geltenden Rechts führen (vgl. BVerwG vom 17.6.1993 Az. 4 C 7/91; BVerwG vom 1.4.1997 Az. 4 B 206/96; BayVGH vom 31.7.2008 Az. 19 BV 06.2739).
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