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   VGH Bayern, 31.07.2017 - 19 CE 17.1032   

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https://dejure.org/2017,34550
VGH Bayern, 31.07.2017 - 19 CE 17.1032 (https://dejure.org/2017,34550)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.07.2017 - 19 CE 17.1032 (https://dejure.org/2017,34550)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - 19 CE 17.1032 (https://dejure.org/2017,34550)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 4 Abs. 2 S. 3, § 60a Abs. 2 S. 1, S. 4, Abs. 6 S. 1 Nr. 2; BeschV § 32 Abs. 2 Nr. 2
    Kein Anspruch auf Ausbildungsduldung wegen fehlender Mitwirkung bei der Passbeschaffung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Asylbewerbers auf Ausbildungsduldung; Berücksichtigung einer fehlenden Mitwirkung des Asylbewerbers bei der Passbeschaffung

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Ausbildungsduldung wegen fehlender Mitwirkung bei der Passbeschaffung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Asylbewerbers auf Ausbildungsduldung; Berücksichtigung einer fehlenden Mitwirkung des Asylbewerbers bei der Passbeschaffung

  • rechtsportal.de

    Ausbildungsduldung; Entgegenstehende strafrechtliche Verurteilung; Konkrete; bevorstehende aufenthaltsbeendende Maßnahmen; Berufsausbildung; Beschäftigungserlaubnis; Passbeschaffung; Mitwirkungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 11.11.2016 - 10 C 16.1790

    Keine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit eines geduldeten Ausländers bei Vorliegen

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2017 - 19 CE 17.1032
    Der Antragsteller hat trotz mehrfacher Aufforderungen durch die Ausländerbehörde, die damit ihre in Fällen der vorliegenden Art bestehenden Hinweis- und Anstoßpflicht (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2016 - 10 C 16.1790 - juris Rn. 9 m.w.N.) erfüllt hat, keinerlei Bemühungen unternommen, seinen Mitwirkungspflichten bei der Ausstellung eines Passes oder Passersatzes durch seinen Heimatstaat nachzukommen (vgl. § 48 Abs. 3 Satz 1, § 3 Abs. 1 AufenthG).

    § 32 BeschV befasst sich nur mit der Frage, ob eine Beschäftigungserlaubnis, die die Ausländerbehörde nach § 4 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 3 AufenthG erteilen will, der vorherigen Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedarf oder aber ohne diese Zustimmung erteilt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2016 - 10 C 16.1790 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 15.12.2016 - 19 CE 16.2025

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung zur Aufnahme einer qualifizierten

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2017 - 19 CE 17.1032
    Die Einleitung eines solchen Verfahrens genügt für den Anspruchsausschluss wegen des Bevorstehens konkreter Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.2016 - 19 CE 16.2025 - juris).

    Dabei kann hier dahinstehen, ob hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunkts für die Frage, ob Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung konkret bevorstehen, auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.2016 - 19 CE 16.2025 - juris) oder den der Beantragung der Ausbildungsduldung (vgl. VGH BW, B.v. 13.10.2016 - 11 S. 1991.16 - juris Rn. 19; B.v. 4.1.2017 - 11 S 2301/16 - juris Rn. 17; OVG Berl-Bbg, B.v. 22.11.2016 - OVG 12 S. 61.16 - juris Rn.9) abzustellen ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2017 - 11 S 2301/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - zum Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2017 - 19 CE 17.1032
    Dabei kann hier dahinstehen, ob hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunkts für die Frage, ob Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung konkret bevorstehen, auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.2016 - 19 CE 16.2025 - juris) oder den der Beantragung der Ausbildungsduldung (vgl. VGH BW, B.v. 13.10.2016 - 11 S. 1991.16 - juris Rn. 19; B.v. 4.1.2017 - 11 S 2301/16 - juris Rn. 17; OVG Berl-Bbg, B.v. 22.11.2016 - OVG 12 S. 61.16 - juris Rn.9) abzustellen ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.2017 - 7 B 11589/16

    Aufenthalt eines Ausländers; Erteilung einer Duldung zu Ausbildungszwecken

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2017 - 19 CE 17.1032
    Für den Ausschluss einer Duldung zu Ausbildungszwecken kommt es nicht darauf an, dass der Betroffene Kenntnis von den konkret bevorstehenden Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung hat (vgl. OVG Rh-Pf, B.v. 5.1.2017 - 7 B 11589/16 - juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2016 - 8 ME 184/16

    Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Aufnahme einer qualifizierten

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2017 - 19 CE 17.1032
    Die in §§ 4 Abs. 2 Satz 3, 42 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG i.V.m. § 32 Abs. 1 und 2 Nr. 2 BeschV geregelte Freiheit von der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit dispensiert nicht von der erforderlichen Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde, da insoweit nicht anzunehmen ist, dass der Gesetzgeber abweichend vom Grundsatz des § 4 Abs. 3 Satz 1 AufenthG einen unreglementierten Zugang zu Ausbildung eröffnen wollte (vgl. NdsOVG, B.v. 9.12.2016 - 8 ME 184/16 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 495/11

    Mitwirkungspflicht eines Ausländers an der Beseitigung eines Ausreisehindernisses

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2017 - 19 CE 17.1032
    Neben den in § 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG beispielhaft aufgeführten Fällen der Täuschung und Falschangaben ist in der unzureichenden Mitwirkung bei der Passbeschaffung grundsätzlich ein Versagungsgrund nach § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG zu sehen, der ein absolutes Erwerbstätigkeitsverbot begründet (vgl. zu § 11 BeschV a.F. SächsOVG, B.v. 7.3.2013 - 3 A 495/11 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 19 CE 18.51

    Abschiebung nach Afghanistan - Antrag auf Ausbildungsduldung

    Der Senat teilt in Weiterentwicklung seiner bisherigen Rechtsprechung die Auffassung, dass hinsichtlich der Beurteilung der Frage, ob konkrete Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung entgegenstehen, maßgeblich auf den Zeitpunkt der Beantragung einer zeitnah aufzunehmenden, konkret bezeichneten Berufsausbildung unter Vorlage geeigneter Nachweise abzustellen ist (vgl. insoweit BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 19 CE 17.1032 - juris; B.v. 24.4.2017 - 19 CE 17.619 - juris Rn. 17, bei denen es auf eine Differenzierung nach den möglichen maßgeblichen Zeitpunkt nicht ankam).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2018 - 11 S 1298/18

    Erteilungsermessen bezüglich einer Duldung nach AufenthG 2004 § 60 Abs 2 S 3 bei

    Soll die oben genannte gesetzgeberische Grundentscheidung nicht im Wege einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG unterlaufen werden, so müssen die Fallgestaltungen, in denen eine solche Ermessensduldung allein zu Ausbildungszwecken trotz entsprechender Straffälligkeit noch erteilt werden kann (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit der Straffälligkeit im Rahmen des Ermessens nach § 60 Abs. 2 Satz 3 AufenthG vor Inkrafttreten des § 60a Abs. 2 Satz 6 AufenthG Bayer. VGH, Beschluss vom 31.07.2017 - 19 CE 17.1032 -, juris, Rn. 25), auf enge Ausnahmen beschränkt bleiben.
  • VG Mainz, 30.01.2018 - 4 L 24/18

    Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung durch einen Ausländer

    Zwar dürfte eine Verletzung von Mitwirkungspflichten - etwa bei der Passbeschaffung - grundsätzlich den Tatbestand des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG erfüllen, obwohl die in § 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG genannten Regelbeispiele nicht vorliegen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 31.7.2017 - 19 CE 17.1032 -, juris Rn. 18; SächsOVG, Beschluss vom 15.9.2017 - 3 B 245/17 -, juris Rn. 6; Kluth, in: BeckOK, Ausländerrecht, Stand: 1.11.2017, AufenthG, § 60a Rn. 53; Bauer/Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, AufenthG, § 60a Rn. 54).

    Dem steht hier aber bereits entgegen, dass der Antragsgegner den Antragsteller nicht zu einer Passbeschaffung für seine Tochter aufgefordert hat (vgl. zu den Hinweis- und Anstoßpflichten in derartigen Fällen BayVGH, Beschluss vom 31.7.2017 - 19 CE 17.1032 -, juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 19 CE 18.1725

    Keine Ausbildungsduldung bei Bevorstehen konkreter Maßnahmen zur

    Mit der Tatbestandsvoraussetzung, dass konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen, sollen - wie der Senat mehrfach entschieden hat (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - B.v. 31.7.2017 - 19 CE 17.1032 - juris) - die Fälle aus dem Anwendungsbereich des Rechtsanspruchs auf Ausbildungsduldung ausgenommen werden, in denen die Abschiebung bereits konkret vorbereitet wird.

    Für die Beurteilung der Frage, ob konkrete Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung entgegenstehen, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Beantragung einer zeitnah aufzunehmenden, konkret bezeichneten Berufsausbildung unter Vorlage geeigneter Nachweise abzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2018 - 10 CE 18.1825 - juris Rn. 4; B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - B.v. 31.7.2017 - 19 CE 17.1032 - jew. juris).

  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54

    Erteilung einer Ausbildungsduldung nebst der hierfür erforderlichen

    Für die Beurteilung der Frage, ob konkrete Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung entgegenstehen, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Beantragung einer Duldung zum Zwecke einer zeitnah aufzunehmenden, konkret bezeichneten Berufsausbildung unter Vorlage geeigneter Nachweise abzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2018 - 10 CE 18.1825 - juris Rn. 4; B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - B.v. 31.7.2017 - 19 CE 17.1032 - jew. juris).
  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273

    Keine vorläufige Ausbildungsduldung wegen unzureichender Mitwirkung bei der

    Zwar muss, um eine Verantwortlichkeit des Ausländers zu begründen, ein eigenes, dem Ausländer zurechenbares schuldhaftes Verhalten vorliegen, das kausal die Abschiebung verhindert (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 19 CE 17.1032 - juris Rn. 18; SächsOVG, B.v. 10.4.2018 - 3 B 8/18 - juris Rn. 7; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand November 2018, § 60a Rn. 138 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 20.10.2017 - Au 1 E 17.1333

    Duldung zur Aufnahme einer Berufsausbildung

    Ansonsten würde man der Ausländerbehörde die Möglichkeit einräumen, selbst nach Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung noch Maßnahmen zur Durchsetzung der Ausreisepflicht in die Wege zu leiten und auf diese Weise einen Anspruch wieder entfallen zu lassen (so u.a. VGH Baden-Württemberg, B.v. 4.1.2017 - 11 S 2301/16 - juris Rn. 17; B.v. 13.10.2016 - 11 S 1991/16 - juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 22.11.2016 - OVG 12 S. 61.16 - juris Rn. 9ff.; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 11.7.2017 - 7 B 11079/17 - juris Rn. 36; offen gelassen von BayVGH, B. v. 31.7.2017 - 19 CE 17.1032 - juris Rn. 23).

    Neben den in § 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG beispielhaft aufgeführten Fällen der Täuschung und Falschangaben ist in der unzureichenden Mitwirkung bei der Passbeschaffung grundsätzlich ebenfalls ein Versagungsgrund nach § 60a Abs. 6 Nr. 2 AufenthG zu sehen (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 19 CE 17.1032 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 24.09.2018 - 10 CE 18.1825

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Für die Beurteilung der Frage, ob konkrete Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung entgegenstehen, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Beantragung einer zeitnah aufzunehmenden, konkret bezeichneten Berufsausbildung unter Vorlage geeigneter Nachweise abzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - B.v. 31.7.2017 - 19 CE 17.1032 - jew. juris).
  • VGH Bayern, 03.09.2018 - 10 CE 18.1800

    Ausländerrecht: Ausbildungsduldung - Begriff der konkreten bevorstehenden

    Für die Beurteilung der Frage, ob konkrete Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung entgegenstehen, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Beantragung einer zeitnah aufzunehmenden, konkret bezeichneten Berufsausbildung unter Vorlage geeigneter Nachweise abzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - B.v. 31.7.2017 - 19 CE 17.1032 - jew. juris).
  • VG Düsseldorf, 11.01.2018 - 22 L 4416/17
    VGH Bayern, Beschluss vom 30. Juli 2017 - 19 CE 17.1032 -, juris, Rn. 23; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 7 B 11079/17 -, juris, Rn. 33; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. März 2017 - 18 B 148/17 -, juris, Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 11 S 1991/16 -, juris, Rn. 20; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 8 ME 184/16 -, juris, Rn. 8; vgl. BT-Drucks. 18/9090, S. 25.
  • VG Düsseldorf, 18.04.2018 - 22 L 429/18

    Ausbildungsduldung; kein Rechtsmissbrauch; vorherige Berufserfahrung; konkrete

  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 19 CE 17.2102

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung wegen Bevorstehens konkreter

  • VG Augsburg, 23.03.2018 - Au 1 E 18.273

    Erteilung einer Ausbildungsduldung

  • VG Würzburg, 26.07.2018 - W 7 E 18.824

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Rahmen einer

  • VG Augsburg, 14.05.2018 - Au 1 K 17.1559

    Befristung der Geltungsdauer einer Duldung; Erwerbstätigkeitsverbot für

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