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   VGH Bayern, 31.08.2017 - 8 ZB 16.1357   

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VGH Bayern, 31.08.2017 - 8 ZB 16.1357 (https://dejure.org/2017,34850)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.08.2017 - 8 ZB 16.1357 (https://dejure.org/2017,34850)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. August 2017 - 8 ZB 16.1357 (https://dejure.org/2017,34850)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Anträge auf Zulassung einer Berufung - Widmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungszulassungsantrag (abgelehnt); Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Widmungsfiktion bei Eintragung ins Bestandsverzeichnis; Reichweite der Eintragung im Einzelfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2017 - 8 ZB 16.1357
    Eine erfolgreiche Aufklärungsrüge setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 28.7.2008 - 8 B 31.08 - juris Rn. 4) voraus, dass der Rechtsmittelführer in seiner Rechtsmittelbegründung substanziiert darlegt, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Ausgangsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche für geeignet oder erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen bzw. Beweismittel zur Verfügung gestanden hätten, welche tatsächlichen Feststellungen getroffen worden wären bzw. welches Ergebnis eine Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann.

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Aufklärungsrüge kein Mittel darstellt, um Versäumnisse Verfahrensbeteiligter in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen (§ 86 Abs. 2 VwGO), zu kompensieren (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - juris Rn. 2).

    Daher muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren der Vorinstanz auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme bzw. die bezeichneten Ermittlungen dem Gericht auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934

    Einträge in bayerischen Bestandsverzeichnissen für Gemeindestraßen sind

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2017 - 8 ZB 16.1357
    Zugleich hat es zutreffend darauf abgestellt, dass für die Auslegung von Verwaltungsakten der wirkliche Wille der Behörde zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften ist (BayVGH, U.v. 28.02.2012 - 8 B 11.2934 - BayVBl 2013, 84 Rn. 52).

    Sie berufen sich auf das Senatsurteil vom 28. Februar 2012 (8 B 11.2934 - BayVBl 2013, 84 Rn. 48), das bei der Beurteilung der Bestimmtheit der dort zugrunde liegenden Eintragung, die ohne Angabe betroffener Flurnummern erfolgt war, darauf abgestellt hat, dass ein Hinausgreifen auf Privateigentum nicht zu besorgen sei.

    Die Ergebnisrichtigkeit der erstgerichtlichen Entscheidung wird hierdurch nicht in Zweifel gezogen, weil vorliegend die materielle Beweislast betreffend die Widmung des streitgegenständlichen Stichwegs - unabhängig eines im Einzelfall ggf. zu besorgenden Hinausgreifens der Widmung auf Privateigentum - der Gemeinde zuzuweisen ist, die das Bestandsverzeichnis in ihrem Herrschafts- und Risikobereich führt (BayVGH, U.v. 28.02.2012 - 8 B 11.2934 - BayVBl 2013, 84 Rn. 56; B.v. 22.07.2016 - 8 ZB 15.1304 - BayVBl 2017, 454 Rn. 11).

  • BVerwG, 06.06.2017 - 8 B 69.16

    Begrenzung der EEG-Umlage; Fristversäumnis bei Einreichung von Antragsunterlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2017 - 8 ZB 16.1357
    Dieses Ergebnis ergäbe sich hier auch bei Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, wonach die Nichterweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter für ihn günstige Rechtsfolgen ableitet, zu seinen Lasten geht (BVerwG, B.v. 06.06.2017 - 8 B 69.16 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 15.03.2017 - 8 ZB 15.1610

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Rechtmäßiger Wegeverlauf einer

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2017 - 8 ZB 16.1357
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/834; BayVGH, B.v. 15.3.2017 - 8 ZB 15.1610 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.07.2016 - 8 ZB 15.1304

    Bestandskräftige Eintragung einer Straße in das Bestandsverzeichnis -

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2017 - 8 ZB 16.1357
    Die Ergebnisrichtigkeit der erstgerichtlichen Entscheidung wird hierdurch nicht in Zweifel gezogen, weil vorliegend die materielle Beweislast betreffend die Widmung des streitgegenständlichen Stichwegs - unabhängig eines im Einzelfall ggf. zu besorgenden Hinausgreifens der Widmung auf Privateigentum - der Gemeinde zuzuweisen ist, die das Bestandsverzeichnis in ihrem Herrschafts- und Risikobereich führt (BayVGH, U.v. 28.02.2012 - 8 B 11.2934 - BayVBl 2013, 84 Rn. 56; B.v. 22.07.2016 - 8 ZB 15.1304 - BayVBl 2017, 454 Rn. 11).
  • BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13

    Verkehrsprognosen und Verträglichkeitsprüfung; naturschutzrechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2017 - 8 ZB 16.1357
    Lediglich höchst vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Senat nicht gehalten ist, in seiner Entscheidung das gesamte, nicht immer zentrale Vorbringen wiederzugeben und zu jedem einzelnen Gesichtspunkt Stellung zu nehmen (vgl. BVerwG, B.v. 28.11.2013 - 9 B 14.13 - DVBl 2014, 237 Rn. 34 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2017 - 8 ZB 16.1357
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2017 - 8 ZB 16.1357
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, § 159 Satz 1 VwGO und § 162 Abs. 3 VwGO (zur Nichterstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten eines Beigeladenen im Zulassungsverfahren vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378).
  • BVerwG, 28.07.2008 - 8 B 31.08

    Voraussetzungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2017 - 8 ZB 16.1357
    Eine erfolgreiche Aufklärungsrüge setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 28.7.2008 - 8 B 31.08 - juris Rn. 4) voraus, dass der Rechtsmittelführer in seiner Rechtsmittelbegründung substanziiert darlegt, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Ausgangsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche für geeignet oder erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen bzw. Beweismittel zur Verfügung gestanden hätten, welche tatsächlichen Feststellungen getroffen worden wären bzw. welches Ergebnis eine Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann.
  • BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Versäumnisse in der

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2017 - 8 ZB 16.1357
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Aufklärungsrüge kein Mittel darstellt, um Versäumnisse Verfahrensbeteiligter in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen (§ 86 Abs. 2 VwGO), zu kompensieren (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2018 - 7 A 10866/18

    Ausweisung eines Ausländers wegen schwerer Sexualstraftat

    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Urteilselemente greifen nicht durch, wenn sich das Urteil aus anderen Gründen als richtig darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris, Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 31. August 2017 - 8 ZB 16.1357 -, juris, Rn. 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.2019 - 7 A 11543/18

    Bestätigung der Wiederwahl des Wehrleiters in Bitburg zu Recht versagt

    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Urteilselemente greifen nicht durch, wenn sich das Urteil aus anderen Gründen als richtig darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, juris, Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 31. August 2017 - 8 ZB 16.1357 -, juris, Rn. 11).
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